Für FalschalarmeFalschalarme d. BMA anfällige Bereiche sind u.a. solche, in denen folgende Störgrößen auftreten können:
Staubanfall (z.B. bei staubendem Schüttgut)
Flusenanfall (z.B. bei Textilbetrieben)
Bearbeitung von Holz, Kunststoff etc.
Dämpfe und Aerosole (z.B. Ölnebel, Dämpfe von Schneidöl, auf heißen Oberflächen abgelagerte Öl- und Schmutzreste)
Abgase von Verbrennungsmotoren
Tabakrauch, Kerzenrauch
Wasserdampf in Küchen (aus Konvektomaten u. ä)
Um Falschalarme soweit technisch möglich zu vermeiden, dürfen in Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 und VdE 0833-2 nur Brandmelder eingesetzt werden, die in einem der Teile der DIN EN 54 technisch beschrieben sind. Darüber hinaus können Brandmeldeanlagen mit automatischen Brandmeldern in den Betriebsarten TM oder PM ausgeführt und betrieben werden. Für BMA mit Handfeuermeldern ist nur die Betriebsart OM zulässig.
Brandmeldeanlagen ohne besondere Maßnahmen zur Vermeidung von Fehlalarmen.
Brandmeldeanlagen mit technischen Maßnahmen zur Vermeidung von Fehlalarmen (vergl. auch bei Kayser [5.63]) verifizieren einen Alarmzustand durch alternativ:
Alarmzwischenspeicherung(Der Alarm wird erst weitergeleitet, wenn nach einer Verzögerungszeit von bis zu 10 Sekunden die Brandkenngröße noch ansteht.)
Zweimeldungsabhängigkeit Typ A(In der Brandmeldezentrale wird bei Ansprechen eines Melders zunächst nur ein „Voralarm” ausgelöst. Erst bei Ansprechen von zwei Meldern wird der „Alarm” automatisch an die Feuerwehr oder eine sonstige, ständig besetzte Stelle weitergeleitet. Wo erforderlich werden dann auch Brandbekämpfungseinrichtungen ausgelöst, Brand- und/oder Rauchschutztüren geschlossen, Alarmdurchsagen ausgelöst etc.; siehe hierzu Punkte 5.6.4 und 5.6.5).
Zweimeldungsabhängigkeit Typ B
(Analog zur Zweimelderabhängigkeit, jedoch müssen die zwei Melder zu zwei verschiedenen Meldergruppen gehören.)
Komplexe Auswertung von Brandkenngrößen:
Vergleich des Signals mit charakteristischen Brandkenngrößenmustern
Einsatz von Mehrfachsensoren- und/oder Mehrkriterienmeldern
Brandmeldeanlagen mit personellen Maßnahmen zur Vermeidung von Fehlalarmen
Bei dieser Betriebsart wird vor der Weiterleitung des Alarmes durch anwesendes Personal überprüft, ob tatsächlich ein Brand vorliegt. Dabei müssen folgende Bedingungen eingehalten sein:
Die Alarmverzögerung darf nur während der Anwesenheit von Personen in den überwachten Bereichen wirksam sein.
Wenn die eingelaufene Meldung nicht nach höchstens 30 Sekunden quittiert wird, muss der Alarm automatisch weitergeleitet werden.
Nach der Quittierung darf die Erkundungszeit in Deutschland maximal 3 Minuten betragen, danach muss der Alarm automatisch weitergeleitet werden.
Bei Eingang einer weiteren Brandmeldung während der Erkundungszeit muss der Alarm unverzögert sofort automatisch weitergeleitet werden.
Das Einschalten der Verzögerung darf nur manuell möglich sein, das Ausschalten muss automatisch erfolgen.
Die Brandmeldungen von Handfeuermeldern sollten stets unverzögert weitergeleitet werden.
Die Ansteuerung von Brandschutzeinrichtungen (Punkt 5.6.5) muss stets ohne Verzögerung erfolgen.
Aus Sicht der Feuerwehren ist insbesondere die Betriebsart PM kritisch zu sehen, da im Brandfall bis zu 3,5 Minuten verloren gehen können, so dass die Eingreifzeit (Punkt 2.4.1) sich entsprechend verlängert. Gerade bei zu erwartender hoher Brandausbreitungsgeschwindigkeit oder bei Anwesenheit von Personen, die sich nicht ausreichend selbst helfen können (in Krankenhäusern oder Altenheimen) kann im Einzelfall eine solche Verzögerung zu vermeidbaren Sach- oder Personenschäden führen (vergl. Punkt 1.3.3).
5.7.2.3 Erprobung automatischer Brandmelder
BrandmelderErprobungWegen der unterschiedlichen Empfindlichkeiten der verschiedenen automatischen Brandmelder müssen diese nach DIN EN 54 hinsichtlich ihres Ansprechverhaltes klassifiziert werden. Die Brandmelder werden dazu in einem bestimmten Testraum je nach Meldertyp einer Anzahl genau beschriebener Testfeuer ausgesetzt und hinsichtlich ihrer Empfindlichkeit klassifiziert (Tabelle 5-4 und DIN EN 54-7 [5.65]). Wenn bestimmte Grenzwerte der Empfindlichkeit bei den Testfeuern erreicht werden, gelten die Brandmelder als für diese Feuer geeignet. Beispielhafte relative Empfindlichkeitskurven verschiedener Brandmelder zeigt Abbildung 5-11.
BrandmelderEmpfindlichkeitDerzeit wird intensiv untersucht, ob auf Grund der heute in modernen Einrichtungsgegenständen verwendeten Materialien (Polyester, Polycarbonat, Polyethylen etc.) die Testfeuer angepasst oder ergänzt werden müssen, um weiterhin ein ausreichend schnelles Ansprechen der Brandmelder zu gewährleisten (Chagger [5.65]).
Bezeichnung |
Brandart |
typische Merkmale |
Wärmeentwicklung |
Aufwärtsströmung |
Rauchentwicklung |
Aerosolspektrum |
sichtbarer Bereich |
TF 1 |
offener Zellulosebrand (Holz) |
stark |
stark |
ja |
überwiegend nicht sichtbar |
dunkel |
TF 2 |
Pyrolyse-Schwelbrand (Holz) |
vernachlässigbar |
schwach |
ja |
überwiegend sichtbar |
hell, stark streuend |
TF 3 |
Glimm-Schwelbrand (Baumwolle) |
vernachlässigbar |
sehr schwach |
ja |
überwiegend nicht sichtbar |
hell, stark streuend |
TF 4 |
offener Kunststoffbrand (Polyurethan) |
stark |
stark |
ja |
teilweise nicht sichtbar |
sehr dunkel |
TF 5 |
Flüssigkeitsbrand (n-Heptan) |
stark |
stark |
ja |
überwiegend nicht sichtbar |
sehr dunkel |
TF 6 |
Flüssigkeitsbrand (Äthylalkohol) |
stark |
stark |
nein |
keines |
keiner |
Tabelle 5-4:
Testfeuer für die Erprobung der Eignung von automatischen Brandmeldern
Abbildung 5-11:
Relative Empfindlichkeit von automatischen Brandmeldern (Beispiel)
5.7.2.4 RauchmelderBrandmelderRauchmelder
RauchmelderEignungSowohl Ionisationsrauchmelder als auch optische Rauchmelder haben einen ausreichend breiten Ansprechbereich für einen allgemeinen Einsatz. Es gibt jedoch spezielle Risiken, für die eine der beiden Arten besser oder weniger gut geeignet ist.
Rauchmelder können keine Verbrennungsprodukte rauchlos brennender Flüssigkeiten (wie z.B. Alkohol) erkennen. Sofern ein Brand nur auf solche Materialien begrenzt bleibt und von keinen anderen brennbaren Stoffen bewirkt wird, sollten in diesem Bereich Wärme- oder Flammenmelder eingesetzt werden. Im Allgemeinen sprechen Rauchmelder deutlich schneller als Wärmemelder an, sind aber bei falscher Montage auch anfälliger für Fehlalarme. Die Anforderungen an Punktförmige Rauchmelder enthält DIN EN 54-7. Alle Rauchmelder können innerhalb von Gebäuden bis zu einer Deckenhöhe von 12 m eingesetzt werden, linienförmige Rauchmelder und bestimmte Ansaugrauchmelder auch bis zu einer Deckenhöhe von 16 m.
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