Aufbau bei Installation der BMA
werden nicht mehr aufgelöst
stehen der BMA exklusiv für die Übertragung zur Verfügung
die Nachrichtenübermittlung ist jederzeit in beide Richtungen möglich
Abbildung 5-8:
Redundante Übertragungswege – Beispiel
Auf Grund der Nutzung des Internets als Übertragungsweg sind auch so genannte virtuelle Standleitungen möglich. Diese Verbindungen sind zwar ständig aufgebaut, können jedoch – sofern die BMA gerade keine Nachrichten sendet oder empfängt – auch für andere Nachrichten genutzt werden. Zusätzlich zu den oben genannten Eigenschaften der stehenden Verbindung werden virtuelle Standleitungen auch durch das Netz selbst überwacht.
Für die externen Übertragungswege von BMA gelten folgende Anforderungen:
Die Übertragungswege müssen den technischen Anforderungen (u. A. hinsichtlich Übertragungsdauer, Verfügbarkeit, Überwachung und Sicherheit der Information) der EN 54-21 [5.34] und damit jenen der DIN EN 50136-1-1 [5.38] entsprechen.
Bei Unterbrechung des ersten Übertragungsweges muss die ÜE unmittelbar und automatisch über den zweiten Weg mit der Alarm-Auswerteeinrichtung verbunden werden.
Bedarfsgesteuerte Verbindungen sind nur zulässig, wenn eine zweite bedarfsgesteuerte Verbindung über eine zweite Trasse oder wenn eine Festverbindung über ein paketvermittelndes Datennetz zur Verfügung steht (Abbildung 5-8).
Bedarfsgesteuerte Verbindungen dürfen nicht aus dem als Hauptübertragungsweg genutzten paketvermittelten Datennetz gebildet werden.
Übertragungswege über bedarfsgesteuerte Verbindungen müssen bestimmte in Anhang A der Norm genannte Bedingungen einhalten.
Der Ausfall eines Übertragungsweges muss über den anderen an den Betreiber der AÜA und/oder an die Feuerwehr gemeldet werden.
Mindestens einer der Übertragungswege muss teilnehmerseitig über eine Ersatzstromversorgung gemäß Punkt 5.6.2 verfügen.
Unter den neuen, oben angedeuteten Bedingungen des NGN sind daher die in Tabelle 5-3 aufgeführten Übertragungswege für Brandmeldungen zulässig und zukunftsfähig.
Hauptübertragungsweg stehende Verbindung 1 ) |
Ersatzweg bedarfsgesteuerte Verbindung |
über IP |
über GSMC 2 ) |
über IP |
über GPRS 3 ), UMTS 4 )oder LTE 5 ) |
über UMTS |
über GRPS 2 ) |
über GRPS |
über UMTS |
1) i.d.R. virtuelle Verbindung 2) GSMC – global System for Mobile Communications; heute meistgenutzter Mobiltelefondienst, jedoch nicht mehr das modernste System, Mobilfunkstandard der 2. Generation 3) GRPS – General Packet Radio Service; paketorientierter Datenübertragungsdienst in GSM-Netzen 4) UMTS – Universal Mobile Telecommunications System, Mobilfunkstandard der 3. Generation 5) LTE – Long Term Evolution; Mobilfunkstandard der 4. Generation |
Tabelle 5-3:
Zukunftsfähige Übertragungswege für BMA (entsprechen DIN 14675 und EN 54-21)
5.6.4 Alarmierungsarten und Alarmierungsmittel
Die Alarmierung ist nach der Enddeckung eines Brandes die wichtigste Aufgabe einer Brandmeldeanlage. Die Ausstattung eines Objektes mit Alarmierungseinrichtungen ist abhängig von der Nutzungsart, der Zielgruppe der Alarmierung, der Zeit und weiteren Einflussgrößen auf der Grundlage der festgelegten Alarmorganisation zu planen (siehe Punkt 5.8.6). AlarmierungseinrichtungenBrandmeldeanlagenAlarmierungseinrichtungenIn jeder BMZ muss eine Ansteuereinrichtung für Alarmierungseinrichtungen vorhanden sein, Ansteuereinrichtungen für Störungsmeldungen sind optional. Übertragungseinrichtungen (siehe Punkt 5.6.3.5) leiten die Alarm- bzw. die Störungsmeldung an die vorgesehenen Stellen weiter. Sie können Teil der BMA sein.
Der sog. Internalarm Internalarm einer BMA BrandmeldeanlagenAlarmierungsartenerfolgt in der Regel nur innerhalb des betroffenen Gebäudes bzw. Gebäudeteils und dient zur frühzeitigen Warnung Anwesender und zur Aktivierung interner hilfeleistender Kräfte (z.B. der Betriebsfeuerwehr) und ggf. als Aufforderung zur Evakuierung. Er erfolgt den Umständen entsprechend als lauter oder stiller Alarm.
Externalarm Externalarm e dienen als laute Alarme zur Alarmierung der anonymen Öffentlichkeit außerhalb der überwachten Anlagen. Der Externalarm findet für Brandmeldeanlagen selten Anwendung, in der Regel wird er für Einbruchsmeldeanlagen angewandt (Außensirene o.ä.).
Der sog. Fernalarm Fernalarm alarmiert die zuständige Feuerwehr oder andere Hilfskräfte und erfolgt daher in der Regel über die Liegenschaftsgrenzen hinaus auf externen Übertragungswegen (Punkt 5.6.3.5). Es sind daher Übertragungseinrichtungen für Gefahrenmeldungen zu verwenden (Punkt 5.6.3.1). Fernalarme müssen an eine öffentliche Feuerwehr oder eine andere behördlich benannte alarmauslösenden Stelle weitergeleitet werden.
Zur Alarmierung, Information und Warnung von Bedienungspersonal, Hilfskräften und Personen vor Ort dienen die folgenden akustischen Signalgeber:
Sprachalarmanlagen (Kapitel 12)
Sirenen, Hupen, Hörner (DIN EN 54-3, [5.115])
Alle akustischen Signalgeber zur Alarmierung von Personen müssen mindestens das einheitliche Notsignal nach DIN 33404-3 [5.52] abgeben können. Der Schalldruckpegel akustischer Signalgeber muss mindestens 10 dB(A) über dem allgemeinen Schallpegel liegen; in Ruhebereichen muss in Ohrhöhe einer schlafenden Person ein Schalldruckpegel von mindestens 75 db(A) erreicht werden, um einen Weckeffekt sicher zu stellen.
Aus Sicht der Gefahrenabwehr sind wegen der höheren Effektivität Sprachalarmanlagen als akustische Alarmierungsmittel zu bevorzugen (BMA-Sprachalarmzentralen mit BMA-Lautsprechern nach DIN EN 54-24 [5.59]; Kupfer [5.53] oder Berger [5.54]). Werden diese als Teil der BMA geplant, ist VDE 0833-4 [5.55] zu beachten.
Für die Personenalarmierung kommen als optische Alarmierungsmittel (DIN EN 54-23, [5.116]) in Frage:AlarmierungsmitteloptischeOptische Alarmierungsmittel
Blitzleuchten (rot)
Rundum-Kennleuchten (rot)
Parallelanzeigen von Meldern
Fernanzeigen (z.B. in einer Leitwarte)
Die Ausführung und Anordnung der optischen Signalgeber einer BMA wird in DIN VDE 0833-2 detailliert beschrieben.
Zur Information der Feuerwehr vor Ort, im in der Regel unbekannten, von der BMA überwachten Objekt, dienen:
Anzeigen am Feuerwehr-Bedienfeld nach DIN 14661 [5.56] (Punkt 5.10.1) der Brandmelderzentrale
Feuerwehr-Anzeigetableaus nach DIN 14662 [5.29] (Punkt 5.10.3)
Feuerwehr-Laufkarten (Punkt 5.10.4)
5.6.5 Ansteuerung von Brandschutzeinrichtungen
Ansteuerungseinrichtungeneiner BMABrandmeldeanlagenBrandmeldeanlagenAnsteuerungseinrichtungen können dazu genutzt werden, Brandschutzeinrichtungen wie:
Rauchschutztüren,
Feuerschutzabschlüsse (Brandschutztüren und -klappen, Feuerschutzvorhänge),
Fluchttüren,
Löschanlagen,
Druckerhöhungsanlagen,
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen,
Feuerwehraufzüge,
Fluchtleitsysteme,
Gebäudefunkanlagen
anzusteuern. Eine beispielhafte Übersicht realisierbarer Ansteuerungen zeigt Abbildung 5-9.
Zusätzlich zu den oben genannten Brandschutzeinrichtungen können auch sonstige Einrichtungen, die mittelbar dem Brandschutz dienlich sind angesteuert werden (z.B. Aufzüge – vergl. Punkt 11.1, Klimaanlagen etc.).
Die Steuerungsimpulse stehen heute entweder potentialfrei zur Verfügung oder – sofern die BMA Teil eines lokalen Sicherheitsnetzwerkes ist – als Datentelegramme an einem Datenbus zur Verfügung. Angesteuerte externen Brandschutzeinrichtungen sind grundsätzlich über überwachte Übertragungswege anzuschließen (Punkt 5.6.3.2). Bei Integration der BMA in ein übergeordnetes System – z.B. in eine Gebäudeleit- und sicherheitstechnische Anlage – sind hinsichtlich der Ausführung der Übertragungswege zwischen der BMA und den sonstigen Steuereinrichtungen die Vorgaben der DIN 14675 und DIN 14674 zur anlagenübergreifenden Vernetzung zu beachten.
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