Helmut H. Schulz - Glanz und Elend der Friedrich - Wilhelms

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Unter «Hofberichte» geht der Autor dem Klatsch bei Kurfürsts, bei Preußens Königen und Kaisern nach, der die Zeitgenossen in Aufregung versetzte. Neben den Standesehen wurde geliebt und gehasst, wurden Ränke geschmiedet und versucht, Politik zu machen.
Wer eine zusammenhängende Geschichtsdarstellung erwartet, der muss sie hinter den Banalitäten suchen, um auf seine Kosten zu kommen. Aber Fürsten – die wie in diesem Fall über Jahrhunderte Friedrich oder Wilhelm oder beides hießen, was auf die Fantasie der Namensgeber schließen lässt – sind eine In-stitution gewesen, sie lebten und webten außerhalb der gewöhnlichen und moralischen Maßstäbe und Regeln, die sie förderten, ohne ihnen zu unterliegen, umgeben von einem großen Hof und Höflingen. Darüber wird berichtet.

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Aber zurück nach Karlsbad, wo sich gerade unser Paar befindet, um die nächsten Schritte zu beratschlagen. Man kam darin überein, und der Prinz ließ diese Entscheidung seinem Vater zukommen, dass man zu Lebzeiten der Giftmischerin nicht nach Berlin zurückkehren werde. Dazu bat der Prinz noch um die Erlaubnis, das heißt wohl, vor allem um die Apanage, also die nötigen Geldmittel, einen eigenen Hof zu installieren. Über die Klage wegen des angeblich ermordeten Bruders Ludwig ging der Große Kurfürst schweigend hinweg. Bei all diesen Aktionen und Winkelzügen war der getreue Danckelmann zur Stelle, mit Brechmittel und Lanzette, Briefe schreibend, beratend, wissend-allwissend, ehrgeizig darauf hinarbeitend, in die hohe, in die höchste Politik zu kommen, was ihm ja auch wenig später, nur zwei Jahre nach Karlsbad, gelingen sollte. Kurz gesagt, es kam zum offenen Bruch zwischen Sohn und Vater. Der Kurfürst kränkelte, wie schon erwähnt, er war sich der Folgen dieser Halsstarrigkeit seines Sohnes sehr wohl bewusst, Folgen mit Blick auf seinen Ruf, auf den Ruf des Hauses Brandenburg im Reich. Aber so leicht er das Schwert zog, und so tüchtig er als Feldherr und so unglücklich als Diplomat sein konnte, hart mit sich im Ertragen von körperlichen Strapazen, so wenig ist er solchen nervenden Misshelligkeiten gewachsen gewesen. Feinde hatte der Große Kurfürst genug, draußen im Reich und auch hier, im Familienkreis. Er drohte damit, Friedrich zugunsten Philipps, eines Sohnes aus zweiter Ehe, von der Thronfolge auszuschließen, falls er nicht stehenden Fußes heimkehre. Da der Kronprinz Schutz bei einer ausländischen Macht gesucht, war dem Prinzen klar, dass seine Anwesenheit in Berlin dringend geboten war, falls er nicht wirklich des Thrones entsagen wollte. Er zog von Karlsbad aus weiter zu einem anderen Verwandten, dem Landgrafen von Hessen-Kassel; diese Sippschaft kennen wir schon. Wie einst die Tante Landgräfin, so weigerte sich nun auch der Onkel Landgraf, den aufsässigen jungen Hypochonder nach Berlin zu schicken, zum Vater. Es war Danckelmann, der Friedrich zunächst in der Sache des Todesfalles seines Bruders Ludwig unselig und berechnend beraten hatte und der jetzt in alter Intrigantenmanier die Umkehr und Versöhnung mit dem Kurfürsten einleitete.

Man reiste nach Berlin. Seltsamerweise hat der Kurfürst sich dann doch noch auf den Unfug eingelassen und diesem albernen Menschen von einem Sohn, der wie ein verzogenes Kind immerfort auf sich aufmerksam machen musste, nachgegeben. Der Prinz konnte als Grund seiner Flucht eben nur die Furcht vor einem Giftanschlag nennen, und dabei musste er jetzt auch bleiben. Er hat aber vielleicht im Grunde wirklich geglaubt, dass ihn die Stiefmutter umbringen wollte, unfähig, seine Umgebung wie eine Situation real einzuschätzen. Das Opfer, das schließlich gebracht wurde, war nicht die Kurfürstin, soweit ging der Kurfürst nicht, sondern deren Nichte, eine Prinzessin von Holstein, die der Giftmischerei für schuldig befunden und sogleich vom Hofe verbannt wurde. Möglicherweise aber stellte sich der Vater nur dumm, musste doch der Kurfürst Frieden mit dem Sohn suchen; eventuell, was seinem Naturell entsprochen hätte, war er all dieses jahrelang an- dauernden Klatsches, der Nachrede und der Verleumdungen dermaßen überdrüssig, dass er gegen sein besseres Wissen mit einem Dameopfer die Partie einfach abbrach. Und er kam noch gut weg bei diesem Kompromiss. Ihm ist jedenfalls klar gewesen, dass innerhalb zweier preußischer Meilen um das Berliner Schloss außer ein paar vor sich hindunstenden Mückensteinen in bürgerlichen Schlafzimmern keinerlei Gift zu finden gewesen wäre, hätte man noch gründlicher danach gesucht, als das ohnehin geschehen ist. Aber keine Frage, in dieser Sache hatte der Erbprinz sein Gesicht gewahrt und seinen kindischen Kopf durchgesetzt, psychologisch war er der Sieger. Nicht nur psychologisch; zunehmend zog ihn der Vater zu den Regierungsgeschäften heran. Zwar ahnte oder wusste er, dass der Sohn weiterhin und ihm zum Trotz mit dem kaiserlichen Gesandten über Gebiete des Landes verhandelte, geheime Absprachen traf, die nach seinem Tode eingelöst werden sollten, allein es ging zu Ende mit dem Großen Kurfürsten. Eine der dringenden Fragen für den Nachfolger blieb das Testament des Brandenburgers. Nur wenige kannten es.

DAS TESTAMENT

Der Große Kurfürst ist verhältnismäßig alt geworden, berücksichtigt man die anderen hier aufgeführten Todesfälle. Er starb an der Wassersucht, also wahrscheinlich ursächlich an einem chronischen Herzleiden, im Schloss zu Potsdam, und zwar am 9. Mai 1688. Er hinterließ verschiedene Testamente und einen zweifelhaften Thronerben. Sehen wir uns diese Testamente näher an: Der Thronfolger, welcher der Grablegung seines einst mächtigen Vaters in der Gruft des Berliner Doms beiwohnte, dürfte nichts weniger als Trauer über diesen gewaltigen Mann empfunden haben, dem er sich in keiner Weise gewachsen fühlte, und den er doch zu überlisten gedachte. Während des Trauergottesdienstes im Kreise bestürzter und um ihre Zukunft besorgter Familienangehöriger, vielmehr deren Reste, beschlichen den Erbprinzen einige Zweifel ob der zu erwartenden Verfügungen seines Vaters. Der künftige Kurfürst - dass er es werden würde, daran zweifelte Friedrich nicht, die Frage war nur, mit wie viel Macht er ausgestattet sein würde - ging im Geiste die Reihe seiner Gegenspieler durch. Ohne Zweifel mussten die Kinder der Kurfürstin. der zweiten Frau seines heimgegangenen Vaters, in ihren Ansprüchen befriedigt werden. Fritzchen, wie er einst liebevoll genannt worden war, kannte nur ein Testament seines Vaters, das aus dem Jahre 1659, welches ihm Halberstadt zuschrieb. Man erinnert sich, als Knabe hatte sich Friedrich gern mit Prinz von Halberstadt ansprechen lassen, wie wir sehen, mit einem gewissen Recht. Dieses Legat wurde in einer Testamentserweiterung 1664 bestätigt. Die übrigen Verfügungen des Großen Kurfürsten, wie sie während der Jahre den neuen Erfordernissen des Familienzuwachses angepasst worden waren, interessieren hier nur unter zwei Gesichtspunkten. Erstens hatte die zweite Frau des Großen Kurfürsten sehr energisch für ihre Kinder zu sorgen verstanden, obschon Friedrichs Stellung als Erbfolger nie wirklich in Frage gestellt worden war. Zweitens, nach dem Tode Karl Emils im Jahre 1674 behielt der Große Kurfürst alle neuen Verfügungen seines Testaments tunlichst für sich. Nur der Geheime Rat kannte den Inhalt, nicht aber der Thronfolger, der sich eben einige Krokodilstränen abpresste, weil er diesem gewaltigen Kerl ja immerhin doch einiges verdankte. Nicht mehr lange, und er wusste, welche Rolle ihm sein Vater zugedacht hatte, als ihm der Geheime Rat (Merkwürdig, Danckelmann stand all diesen Räten zumindest nahe; hatte er von den Klauseln des letzten Testaments gar nichts gewusst, und wenn er davon gewusst hat, redete er mit seinem Liebling, dem er einst nach Strich und Faden das Fell versohlen durfte, darüber?) den Inhalt des Testaments eröffnete. Das letzte Testament, um das es sich jetzt handelt, stammte vom 26. Januar 1686, zwei Jahre vor seinem Tode, als der Kurfürst, von Krankheit gezeichnet, sein Ende erwartend, eine höchst eigenartige Entscheidung traf. Die jüngeren Brüder des zu inthronisierenden Kurfürsten erhielten allesamt Länder aus dem Hohenzollernbereich zu Lehen, sollten dem kommenden Kurfürsten jedoch den Treueid schwören. Das bedeutete nichts anderes, als dass der Große Kurfürst entweder nie einen Einheitsstaat gewollt hat, oder aber den Gedanken daran wieder aufgab. Ferner kann es bedeuten, dass der Verstorbene seinem Sohn nicht zutraute, ein solches Erbe zusammenzuhalten, und schließlich ist der große Einfluss der Kurfürstin auf Friedrich Wilhelm unverkennbar; denn ihren Kindern fielen diese Legate zu. Die Historiker haben über das Für und Wider dieses Testaments heftig gestritten, und sie tun es wohl auch heute noch, da ja irgendeiner diesen Preußenstaat gewollt haben muss, und dafür steht am ehesten dieser gewaltige Kerl, der Große Kurfürst. Was Friedrich in diesem Nachlass erblickte, ist klar: eine Brüskierung, eine Schmälerung seiner Macht, eine Frechheit, der Gipfelpunkt aller Infamien, schlimmer als alles Arsen der agrippinischen Stiefmutter. Dieser Muttersohn, dieser schwächliche Mensch, dieser eitle Modegeck, dieses Gespött aller deutschen Potentaten, die gleichwohl keinen Deut besser waren, dieser Spielball in den Händen seiner Frauen, Schwiegermütter und Berater, schäumte hoch auf. Und er focht das Testament augenblicklich an. Dazu bot ihm die sogenannte Disposuio Aihillea eine prächtige juristische Handhabe. Es hatte nämlich der Kurfürst Albrecht Achilles 1474 in einem Familienvertrag festgelegt, dass die Hohenzollern das brandenburgische Erbe niemals teilen, dass Brandenburg immer an den jeweils ältesten Sohn fallen sollte, auch wenn dieser erhebliche moralische, geistige und physische Mängel aufweisen würde, wenn er einen Buckel hatte und alle naselang vermeinte, vergiftet worden zu sein. Bei dem Kinderreichturn des Achilles war diese Idee ganz einleuchtend, er hatte an Söhnen und Töchtern immerhin deren 19 (neunzehn!),]Johann Georg, noch ein Kurfürst, gar 23 (dreiundzwanzig!); dermaßen viele Länder besaß Brandenburg gar nicht. Eingehalten wurde dieses Hausgesetz aber niemals ohne Erbstreitigkeiten. Ferner war bestimmt, dass die jeweils leer ausgegangenen Söhne die Geistlichkeit bereichern sollten, zum Pfaffen langt es also allemal, wenn schon kein Fürst in einem steckt. Einige der Leerausgegangenen hätten Ansprüche auf Ansbach und Bayreuth geltend machen können. In einem Zusatz, dem von Gera, war die Dispositio Aihillea noch ausdrücklich bestätigt worden, nämlich 1603 in der sogenannten Primogenitur. Nein, dieses Testament des Großen Kurfürsten, der kein Zutrauen zu ihm hatte, dem Sohn mit kleinem, aber schlauem Kopf unter einer großen Perücke, konnte Friedrich in der Tat mit einigem Recht anfechten. Und wieder einmal half ihm das Schicksal ein wenig, was es gar nicht durfte, nach dem kalvinistischen Einfall, dass uns alles vorherbestimmt wird. Ihm starb endlich die tief und ohnmächtig gehasste Stiefmutter, sie folgte ein Jahr nach dem Tode des Großen Kurfürsten diesem in die Ewigkeit nach und befreite Friedrich von einer harten Gegenspielerin. Zunächst einmal gelang es ihm, seine Brüder mit Geld abzufinden, die Summen wurden auf Höhe der Einnahmen festgelegt, die sie aus den ihnen zugesprochenen Gebietsteilen bezogen hätten. Ferner musste Kaiser Leopold I. zu Wien gewonnen werden, der sich der geplanten Annullierung des Testaments widersetzte und auf den strickten Vollzug drängte. Zugute kam dem Thronfolger eine höchst verwickelte Gebietsfrage, die schon den Großen Kurfürsten beschäftigt hatte: die Frage Schwiebus, ein Zipfelchen Land in der Nordwestecke Schlesiens, auf das alle Ansprüche erhoben. Daran hing die weit größere Frage Schlesien, die später zu den Kriegen Friedrichs II. führte. In den letzten Lebensjahren des verstorbenen Kurfürsten hatte sein Sohn, wie jener schon geargwöhnt, hinter seinem Rücken mit dem österreichischen Gesandten, einem Herrn von Fridag, vereinbart, gegen die Zahlung von 10 Tsd. Dukaten das Zipfelchen Schwiebus an den Kaiser zurückzugeben, nach dem Ableben Friedrich Wilhelms, versteht sich. Warum Friedrich um ein paar Dukaten willen sich eines solchen Vorteils begab, ist in der Tat nicht ganz verständlich. Allein es erwies sich, dass Friedrich sozusagen eine Anlage in die Zukunft gemacht hatte, als er sich mit dem Kaiser gut stellte. Er soll selbst später zugegeben haben, dass er den Kern der ganzen Frage Schwiebus, Schlesien überhaupt nicht verstanden habe. Mit dem Tode Friedrich Wilhelms trat jedenfalls prompt der zuvor vereinbarte Rückgabefall ein, wie der Vertrag vorsah. Brandenburg sollte Schwiebus dem Kaiser wieder herausgeben, das, nebenbei gesagt, nie in Wirklichkeit an Brandenburg ausgereicht worden war, was den Fall noch grotesker macht, als er schon ist. Die teure Gemahlin Sophie Charlotte drang sehr in den Gatten, zum Vertrag zu stehen, da sie hoffte, für ihren Papa die Kurfürstenwürde bei dieser schönen Gelegenheit zu ergattern. Friedrich weigerte sich; erst 1695 erteilte der Kaiser den Dispens, das Testament zu annullieren. Der neue Kurfürst reichte gegen eine Kostenerstattung von 250 Tsd. Gulden, die Brandenburg angeblich in Schwiebus investiert haben wollte, das Ländle zurück.

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