Magdalena von Drachenfels - Radikalisierung und De-Radikalisierung in Deutschland

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Radikalisierung und De-Radikalisierung in Deutschland: краткое содержание, описание и аннотация

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Die 21 Kapitel dieses Bandes beleuchten pointiert verschiedene Dimensionen des Themenbereichs «Radikalisierung und Deradikalisierung». Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und (Sicherheits)-Behörden diskutieren dabei begriffliche Grundlagen, die verbindenden Elemente und Unterschiede der jeweiligen extremistischen Strömungen sowie das komplexe Gemenge an Faktoren, das Menschen in Radikalisierungsprozesse (und wieder heraus-) führen kann. Die Frage nach der Rolle der gesellschaftlichen Ebene wird ebenso diskutiert wie die Chancen und Risiken der praktischen Präventions- und Deradikalisierungsarbeit. Nicht zuletzt liefern die Beiträge konkrete Handlungsmöglichkeiten, die sich aus der Analyse der Phänomene ergeben.
Ein Band auf Basis der gleichnamigen Blogreihe (04-06/2018) im PRIF Blog

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Zur Abgrenzung des Radikalisierungsbegriffs

Die Gleichsetzung von Radikalisierung und politischer Gewaltanwendung im Kontext von Terrorismus und Extremismus findet sich freilich nicht nur im alltäglichen Sprachgebrauch in Politik und Medien; auch in der Radikalisierungsforschung ist sie anzutreffen. So stellen Stufenmodelle der Radikalisierung, die Radikalisierungsprozesse als Ablaufsequenzen mit verschiedenen Stationen betrachten, einen direkten Zusammenhang zwischen Radikalisierung und Terrorismus her. Gewaltanwendung wird dann als logischer Endpunkt von Radikalisierung verstanden, es sei denn, der Radikalisierungsprozess bricht vorher bereits ab. Dieser Abbruch wird aber oftmals nicht mit derselben Stringenz ausbuchstabiert. Im Gegenteil: Oftmals wird eine Art Automatismus hin zur Gewaltanwendung unterstellt.

Diese analytisch-empirische Verengung des Radikalisierungsbegriffs gerät schnell zur Legitimationsfolie für manch unverhältnismäßige Gegenmaßnahme, wie etwa flächendeckende Überwachungsmaßnahmen im öffentlichen Raum. Terrorismus kann als ein mögliches Ergebnis von Radikalisierung verstanden werden, keineswegs jedoch mit Radikalisierung gleichgesetzt werden. Ganz ähnliche Problematiken entstehen durch die synonyme Verwendung von Extremismus und Radikalisierung. Nicht nur beschreibt Extremismus, anders als Radikalisierung, einen Zustand, aber keinen Prozess. Darüber hinaus wird von Extremismus, zumindest im wissenschaftlichen Diskurs, primär im Kontext demokratischer Gesellschaften gesprochen. Extremismus wird als Ablehnung des demokratischen Verfassungsstaates, seiner Grundwerte und Verhaltensregeln verstanden, während Radikalisierung, unabhängig von politischen Systemen, als Form einer zunehmenden Infragestellung geltender Ordnungen gedacht werden kann.

Vorschlag eines weiten Radikalisierungsbegriffs

Um dem Phänomen „Radikalisierung“ gerecht zu werden, ist es aus unserer Sicht unerlässlich, über die Prozesse der Radikalisierung in die Gewalt hinauszugehen und, empirisch wie auch theoretisch, den Blick auf Radikalisierungsprozesse unabhängig von Gewalt einerseits und Radikalisierungsprozesse in der Anwendung von Gewalt andererseits auszuweiten. Wir plädieren daher für einen weiten Radikalisierungsbegriff und verstehen unter Radikalisierung die zunehmende grundlegende Infragestellung der Legitimation einer normativen Ordnung und/oder die zunehmende Bereitschaft, die institutionellen Strukturen dieser Ordnung zu bekämpfen.

Damit verbinden wir drei wesentliche Vorteile: Ein weiter Radikalisierungsbegriff wird, erstens, dem Prozesscharakter von Radikalisierung gerechter und erlaubt eine analytische Durchdringung seiner Start- und Ausstiegspunkte. Ob Radikalisierung zu Gewaltanwendung führt, ist letztlich eine empirische Frage. Sie muss im Einzelfall geklärt und als ein möglicher Kausalpfad mithilfe vergleichender Forschung theoretisiert werden. Radikalisierung als Prozessbegriff fasst durch die Betonung von Zeitlichkeit oder Geschwindigkeit auch verschiedene Formen der Entradikalisierung analytisch klarer. Radikalisierung so verstanden lässt, zweitens, die Verbindung von Rhetorik und Handlung als Ausdruck von Radikalisierungsprozessen zu, aber auch ihre analytische Trennung. Das Verhältnis von Handlung und Diskurs wird somit ebenfalls zur empirischen Frage. Drittens schlagen wir mit dieser Definition vor, von der Infragestellung normativer und nicht nur politischer Ordnungen auszugehen. Radikalisierung kann sich auch auf gesellschaftliche Zusammenhänge richten, die die politische Ordnung nicht oder nur am Rande betreffen – sie kann auch gesellschaftlich, wirtschaftlich, religiös oder anders ausgerichtet sein. Entscheidend ist, dass diese Ordnung durch Normen und Institutionen Erwartungen erzeugt, die Menschen nicht länger bereit sind zu erfüllen, zunehmend ablehnen und Bereitschaft zeigen, diese zu bekämpfen.

Der hier vertretene Radikalisierungsbegriff unterscheidet mithin drei Grundformen von Radikalisierung mit Bezug auf die Gewaltfrage: (A) Radikalisierung in die Gewalt, (B) Radikalisierung in der Gewalt und (C) Radikalisierung ohne Gewalt. Radikalisierung in die Gewalt verbindet rhetorische wie handlungsorientierte Elemente der Radikalisierung. Während bei Radikalisierung ohne Gewalt das diskursive Element unserer Definition im Vordergrund steht, ist es bei Radikalisierung in der Gewalt eher die Handlungseskalation als solche.

Implikationen für Wissenschaft und Praxis

Aus dem engen Verständnis von Radikalisierung ergeben sich Konsequenzen für Wissenschaft ebenso wie für die, vereinfacht gesprochen, Praxis in Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft und Medien. Die Verengung des Radikalisierungsbegriffs auf die Gewaltfrage tendiert dazu, einige Fragen der Ursprünge von Radikalisierung und der gewaltlosen Radikalität aus dem Blick zu verlieren. Eine Erweiterung des Phänomenbereichs führt aber auch zu neuen Herausforderungen und Handlungsoptionen.

Ein weites Verständnis von Radikalisierung ermöglicht es, grundlegende Faktoren von Radikalisierung zu erkennen und mithilfe dieser Erkenntnisse frühzeitige Interventionsstrategien zu entwicklen. Ein weites Begriffsverständnis von Radikalisierung gibt deshalb Raum zur Identifizierung und Evaluation breiter angelegter Präventionsmaßnahmen (und dies schließt als sogenannte tertiäre Prävention Deradikalisierungsmaßnahmen mit allen schwierigen rechtsstaatlichen Abwägungen, ob lediglich ein Zurückfahren oder gar Verlassen von Gewaltmitteln schon einen Deradikalisierungserfolg darstellen, mit ein) und nicht lediglich zur Verhinderung oder Aufklärung von Gewalttaten. Eine auf einem solch breiten Radikalisierungsbegriff aufbauende Forschungsagenda muss aber bereit sein, disziplinäre Grenzen zu überschreiten. Sie muss interdisziplinär und, aufgrund des transnationalen Charakters des Phänomens, auch international angelegt sein.

Dies stellt die Akteure in der politischen, behördlichen, zivilgesellschaftlichen und medialen Praxis vor (teils gravierende) Herausforderungen. Politik und Medien stehen vor dem Dilemma, dass ein neutraler, weiterer Radikalisierungsbegriff vermutlich weniger Aufmerksamkeit auf sich zieht, aber er würde dem Phänomen „Radikalisierung“ wirksamer entgegentreten. Eine Präventionsagenda muss umfassend sein, sie muss früh ansetzen, sie muss eine Vielzahl von Akteuren aus dem Bildungssektor wie auch aus dem sicherheitsbehördlichen Bereich und der Sozialarbeit miteinander verschränken. Sie muss dies nachhaltig bewerkstelligen und nicht auf der Basis kurzfristiger, fragmentierter Projekte. Sie muss eine gewisse Fehlertoleranz haben, um eine Vielzahl von Zugängen gleichermaßen zu ermöglichen, zu evaluieren und auszutesten. Sie muss zudem verhindern, dass auch die demokratie-inhärente emanzipatorische und gewaltfreie Radikalisierung, die auch selbst Präventionswirkungen entfalten kann, in Bausch und Bogen abgelehnt wird – hier bedarf es Differenzierung. Dies alles mag nicht ganz so einfach in klare Botschaften zu verpacken sein, die Resultate mögen nur langfristig beobachtbar und Wirkungsweisen nur schwer messbar sein und der Mitteleinsatz mag ungleich höher sein. Der prozesshaften Natur von Radikalisierung und der langfristigen Stabilität einer liberalen Gesellschaftsordnung wird ein solch breiter Zugriff aber deutlich gerechter.

Wir brauchen einen weiten Begriff von Radikalisierung – aber nicht immer und überall!

Aziz Dziri

Eine der zentralen Debatten in der Radikalisierungsforschung beschäftigt sich mit der Definition des Radikalisierungsbegriffs. Ob man ein enges oder breites Begriffsverständnis anlegt, hat Auswirkungen darauf, welche Gesichtspunkte in den Vordergrund treten und welche ins Hintertreffen geraten. Eine Replik auf Abay Gaspar et al.

Dimensionen der Definitionen

Geht es darum einen Begriff logisch zu fassen, so ist die tautologische Definition eine vollkommen wahre – wenn auch wenig aussagekräftige. Dann ist Radikalität also Radikalität und Radikalisierung ist Radikalisierung. Definitionen, die nicht tautologisch sind, gehen gezwungenermaßen mit einem gewissen Reibungsverlust und einer Konzentration auf einen oder mehrere bestimmte Aspekte einher. Zum einen kann eine Sache durch eine andere Sache nicht vollkommen zum Ausdruck kommen und zum anderen werden einzelne Kriterien der zu beschreibenden Sache hervorgehoben, wohingegen andere Dimensionen in den Hintergrund rücken. Dieser kurze philosophische Exkurs verdeutlicht, dass jede Definition außerhalb der Logik der Tautologie also ein gewisses Framing mit sich bringt – sprich eine Rahmung, welche die jeweiligen Autorinnen oder Autoren setzen. Abay Gaspar et al. plädieren im ersten Beitrag dieser Reihe1 für einen weiten Radikalisierungsbegriff. Doch Radikalisierung bezieht sich vor allem im außerwissenschaftlichen Diskurs zunehmend auf Menschen, die sich im Namen des Islamismus und/oder Dschihadismus terroristischer Gewalt zuwenden. Abay Gaspar et al. schlagen vor, das Phänomen wie folgt zu fassen: Radikalisierung ist die zunehmende grundlegende Infragestellung der Legitimation einer normativen Ordnung und/oder die zunehmende Bereitschaft, die institutionellen Strukturen dieser Ordnung zu bekämpfen.

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