Sie starrte ihn mit offenem Mund an. Dann brach das Gelächter aus ihr heraus wie aus einem Wolkenbruch. Sie lachte, bis ihr die Kiefern schmerzten, während Benjamin nur dastand, lächelte und schließlich den Kopf schüttelte.
„Und ich dachte, das glaubst du nicht, wenn ich dir das erzähle, aber ich, ich dachte wirklich, du hättest eine Affäre!“
Und während sie von einem weiteren Lachanfall geschüttelt wurde, schob sie mit ihrem Fuß unauffällig die Papierschnitzel unter die Telefonbank.
Ihr Mann hörte plötzlich auf zu lächeln und schaute sie ernst an. Dann räusperte er sich: „Eine Affäre, ich? Also, eigentlich wollte ich ja bis nach Weihnachten warten, der Kinder wegen, weißt du, aber wenn du es schon ansprichst. Also, Wendy und ich, wir ...“
Sie erblasste und ihr Magen schrumpfte auf die Größe einer Murmel zusammen.
„Wendy? Wendy und du? Du hast tatsächlich eine Geliebte und sie heißt Wendy!“ Sie spuckte den Namen aus, als hätte sie eine Fliege verschluckt.
Benjamin schaute ihr fest in die Augen. Plötzlich zuckten seine Mundwinkel, an seinen Schläfen bildeten sich Krähenfüße und dann polterte er los vor Lachen.
„Kleiner Scherz“, sagte er, als er sah, dass seine Frau mit den Tränen kämpfte. Da nahm er sie in den Arm und flüsterte ihr zu: „Wenn ich mir eine Geliebte zulegen würde, dann müsste sie genau so sein wie du, aber dich gibt es nur einmal auf der Welt. Und jetzt lass uns einen Kaffee trinken! Hach, ich bin ja so gespannt, was du mir zu Weihnachten schenken wirst!“
„Papa, wo ist denn mein Bücherwurmbuch?“
„Dein was?“
„Mein Bücherwurmbuch. Das lag in meinem Zimmer auf dem Boden. Die Zettel, die ich vollgeschrieben habe, und durch die sich der Bücherwurm fressen sollte.“
„Was denn für ein Bücherwurm?“
„Na, der aus den Klopapierrollen. Die lagen auch schon da. Das hab ich mir ausgedacht, als Spiel. Erst frisst er sich durch ein Blatt, auf dem ich ganz oft Apfel geschrieben habe, dann durch ein Blatt, auf dem Wolke steht, und dann ...“
„Die hab ich weggeworfen. Was auf dem Boden liegt, das wandert in den Mülleimer. Das hab ich dir schon hundert Mal gesagt! Ordnung muss sein!“
„Aber ...“
„Kein aber! Was du noch weiter verwenden willst, gehört in eine Schublade oder in ein Regal, aber nicht auf den Boden. Und überhaupt, kann ich denn wissen, dass du noch etwas damit machen wolltest? So wie das rumlag, sah das aus wie Papierabfall, den du auf dem Boden liegen gelassen hast.“
„Aber ich hatte doch schon Löcher reingebohrt und sie angemalt und ...“
„Klopapierrollen anmalen! Ich in deinem Alter habe Modellschiffe gebaut. Da passte jedes Teil, das kann ich dir sagen. Und auf dem Boden lag da auch nichts rum. Da war alles an seinem Platz!“
„Aber ich habe mir so viel Mühe damit gegeben!“
„Ach, und was meinst du, wie viel Mühe es uns immer kostet, deine Sachen aufzuräumen? Aber das ist dir völlig egal! Du lebst doch nur in deinen Hirngespinsten! Und jetzt hör schon auf zu heulen! Wegen der paar Klopapierrollen. Lass es dir eine Lehre sein: Ordnung muss sein! Glaub mir, Justus, später wirst du mir noch dafür danken.“
Justus wusste das im Moment jedoch nicht zu schätzen, vor allem, als er seinen Bücherwurm in der Restmülltonne fand: zerknittert, stinkend, ein Haufen Unrat. Mit zitternder Oberlippe schlug er die schwarze Tonne zu und vergrub sich in seinem Zimmer. Stocksauer war er.
Aber auch sein Vater fühlte sich ziemlich mies. Nicht, weil ihn das schlechte Gewissen quälte. Das Recht war ja auf seiner Seite. „Hart, aber gerecht“, das war eine seiner Devisen, nach denen er sein Leben und seine Erziehung ausrichtete. Seinen Eltern sei Dank, denn auch er war durch die harte Schule gegangen! Und, hatte es ihm geschadet? Wohl kaum. Immerhin hatte er es zum Professor gebracht: Professor Dr. jur. K. Brachacker. Der Titel konnte sich sehen lassen, besaß Klang. Redlich hatte er ihn sich verdient, mit Fleiß und Ordnung. Nicht also das schlechte Gewissen nagte an seinem Gemüt, sondern die Hausarbeiten, die sich vor ihm auf dem Schreibtisch türmten. Wie er die Korrekturen hasste! Vorlesungen halten, Seminare, das war ja alles schön und gut, aber die Hausarbeiten seiner Studenten zu korrigieren, das war – Diebstahl war das, jawohl, Zeitdiebstahl!
Wobei ihm die Bezeichnung Diebstahl in diesem Zusammenhang juristisch doch zweifelhaft schien. Nein, auch in der Wort- und Gedankenwahl musste ein Vollblutjurist wie er es sehr genau nehmen. Paragraph 242 StGB: „Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe“ und so weiter und so fort. Er überlegte:
1. Zeit war keine bewegliche Sache, da als solche nur
körperliche Gegenstände zu verstehen sind,
2. Zeit ist nicht besitzfähig und
3. eignete sich niemand seine Zeit zu.
Ergo, es lag kein Diebstahl vor. Der Begriff Zeitdiebstahl an sich war juristisch verwerflich. Er beschloss, ihn künftig aus seinem Wortschatz zu streichen.
Aber wenn es sich auch um keinen Diebstahl handelte, eine Schweinerei blieb es allemal. Jede Hausarbeit kostete ihn mindestens zwei Stunden und das auch nur, wenn sie flüssig zu lesen war. Das jedoch galt für die wenigsten. Seine armen Nerven!
Vielleicht ließ sich ja der Tatbestand der Körperverletzung anwenden. Paragraph 223 StGB: „Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt“ et cetera et cetera.
Psychofolter war eine eindeutige Gesundheitsschädigung! Wenn seine Studenten mit Herrn P. und Herrn F., mit Frau M. und Frau L. endlos herumjonglierten, um die Rechtslage eines Nullachtfünfzehn-Falles in all seinen Facetten zu beleuchten, dann verursachte das bei ihm regelrechte Migräneanfälle. Eigentlich, so überlegte er, müsste er die ständigen Kopfschmerztabletten von der Einkommensteuer absetzen können.
Nur, was half das Jammern? Disziplin! Rotstift gezückt und durch: dreißig Arbeiten = sechzig Stunden. Wenn er jeden Tag zwei Arbeiten durchackerte, konnte er in fünfzehn Tagen fertig sein, die Wochenenden natürlich mitgerechnet.
Freiheitsberaubung, ja, das kam noch hinzu. Paragraph 239 StGB: „Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Wobei in seinem Fall noch der besonderen Schwere des Verbrechens Rechnung zu tragen war, da das Opfer, also er, länger als eine Woche der Freiheit beraubt und eine Gesundheitsschädigung, wie bereits in Gedanken ausgeführt, verursacht wurde. Hierüber, über seinen Fall, sollten seine Studenten einmal eine Hausarbeit schreiben! Nur gefälligst nicht bei ihm! Oh, wie er sie hasste, die Arbeiten!
Zwei Wochen später lehnte sich Professor B. seufzend zurück und massierte sich die dunklen Augenringe unter der Halbmondbrille. Dann beugte er sich vor, legte die letzte Arbeit auf den Stapel und frohlockte innerlich: geschafft!
Jetzt nur noch die Vorbereitung für morgen und er konnte endlich Feierabend machen.
Das bedeutete:
1. die Verköstigung einer 0.33 Liter-Flasche Bier,
2. den Verzehr einer Handvoll Erdnüsse sowie
3. die dreißigminütige Verfolgung des Fernsehgeschehens in Form der Tagesthemen. Endlich an keine Bes und Des, keine Kas und Ers mehr denken!
Er nahm einen Ordner aus dem Aktenschrank und wollte ihn auf dem Schreibtisch ausbreiten, doch der war so voll, dass er den Klausurstapel erst wegräumen musste. Nur wohin mit ihm? Ah, auf dem Beistelltisch war noch Platz. Den wollte er ja auch noch reparieren. Eines der Tischbeine musste neu angeleimt werden. Gleich morgen nach der Uni würde er das erledigen.
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