Sabine Grimm - GEFANGEN in der Gesetzesmühle
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Der Polizist Pappulski handelt im Auftrag des Rechtstaates, der u. a. durch die Polizeibeamten mitgetragen und vertreten wird. Die Polizei ist eine der tragenden Säulen des Staates. Wenn ein Polizeibeamter einen Bürger oder eine Bürgerin leichtfertig, vorsätzlich und ohne Grund verletzt, dann steht das durchaus im öffentlichen Interesse. Der Staatsanwalt teilte ferner mit, er glaube, der Beamte Pappulski sei „möglicherweise durch das bisherige Verfahren, vorausschauend auf sein zukünftiges dienstliches Verhalten, hinreichend beeindruckt“, deshalb habe er das Verfahren eingestellt. Silke bedachte, dass diese Verhaltensauffälligkeit des Beamten jederzeit wieder vorkommen könnte, wenn er mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer Verfahrenseinstellung rechnen durfte. Silke wurde immer klarer, dass die Behörde den Fall einfach vom Tisch haben wollte.
In der Demokratie ist es wichtig, dass die Menschen sich an Recht und Gesetz
halten.
Nach Silkes Empfinden hatte der Staatsanwalt Recht und Gesetz ignoriert. Er überging sie als Opfer total und beurteilte offenbar sehr lax, dass der Polizeibeamte durch seine nicht vorher angekündigten, unverhältnismäßigen Kraftattacken, so wie es das Gesetz allerdings vorschrieb, gegen Gesetze verstoßen hatte. Er durfte ihn doch nicht einfach, als wäre das nicht geschehen, seinen Dienst ungeahndet weiter versehen lassen, fand Silke. Ihre Zugehörigen sahen das genauso.
Silkes unbedarftes Verhalten, den Schlüssel ins Tor zu stecken, wertete der Staatsanwalt hingegen so, dass sie damit zu einer Eskalation der Lage beigetragen hätte. Niemals hätte Silke es sich je vorstellen können, dass es falsch sein könnte, in Anwesenheit der Polizei einen Schlüssel in das Schloss zu stecken, in das er gehört, zumal sie nicht dazu aufgefordert wurde, es zu unterlassen. Wie konnte also der Staatsanwalt in ihrer banalen Handlung eine Eskalation ausmachen?
Polizisten erhalten eine spezielle Ausbildung, die auf Deeskalation gerichtet ist. Von ihnen erwartet man Besonnenheit. Der Beamte Pappulski wäre verpflichtet gewesen, Silke darauf hinzuweisen, den Schlüssel nicht ins Schloss zu stecken, wenn ihm dies wichtig war. Dass sie damit seine Aggressionen noch verschlimmerte, konnte Silke nicht wissen. Darauf hinzuweisen war seine erste Pflicht, die er unterließ. Ebenso versäumte er es, seinen Gewaltakt anzumelden, wie das Gesetz es verlangt, so dass Silke keine Möglichkeit blieb, zu reagieren, um der schmerzhaften Körperverletzung zu entgehen. Seine Körperverletzung im Amt passierte wegen einer Lappalie, einem Missverständnis. Dass eine Frau in Gegenwart von zwei starken Männern einen Schlüssel ins Schloss steckte, konnte unter normalen Menschen doch unmöglich eine Gefahrensituation herbeiführen. So etwas kann nur dann passieren, wenn mindestens einer der starken Männer nicht ganz bei Sinnen ist, die Lage eskalieren lässt, und der zweite überfordert dabei zusieht und Hilflosigkeit vortäuscht, dachte Silke. Sie ging zum Küchenschrank und holte sich ein Glas Orangensaft und einen Schokoriegel als Nervenfutter.
Nichtsdestoweniger hatte der deutsche Rechtsstaat noch eine Überraschung für sie parat. Nach weiteren zwei Wochen erhielt sie Post vom Polizeipräsidenten, der ihr mitteilte, dass mit der Einstellung des Verfahrens der Staatsanwaltschaft die Angelegenheit nun auch für ihn erledigt sei und die Sache zu den Akten gelegt würde. Im Umkehrschluss hieß das für Silke, der Luftgucker hatte gemäß den rechtsstaatlichen Entscheidungen alles richtig gemacht und kam nun ungeschoren davon. Das erteilte ihm somit gewissermaßen den Freibrief, weiterhin so, in seiner Art, handeln zu dürfen, im Vertrauen auf die Nachsicht seines Dienstherrn.
Machtmissbrauch als gegeben hinzunehmen und darüber hinaus auch anzuerkennen, Machtmissbrauch, der auch noch unvorhergesehene, unnötige Gefahren für die Sicherheit und Ordnung im Staat erzeugen könnte, zu entdramatisieren, zu decken und durchzuwinken, war in Silkes Augen auf dem Gerechtigkeitswege eine Sackgasse und eine völlig ungeeignete Strategie der Behörde. Mit dieser schnöden Rechtsanschauung konnte Silke sich nicht zufrieden geben. Sie recherchierte viel im Internet nach dem Recht und stieß auf einige interessante Fakten.
Das Privileg
Der Strafrechtsexperte Tobias Singelnstein erklärt, warum Anzeigen gegen Polizisten, die immer wieder bei Kontrollen härter vorgehen, als erlaubt, selten zur Anklage führen. Wenn sich die betroffenen geschädigten Bürger im Rechtsstaat zur Wehr setzen möchten, werden rüde Beamte selten rechtlich verfolgt.
Zwar führt die Staatsanwaltschaft als Mutter des Verfahrens die Ermittlungen, aber in der Praxis führt die Polizei die Ermittlungen durch, was bedeutet, dass Kollegen gegen Kollegen ermitteln. Das führt mitunter dazu, dass die Ermittlungen nicht besonders effektiv sind. Problematisch ist auch, dass in diesen Verfahren oft nur Aussage gegen Aussage steht, also eine schwierige Beweislage besteht. Die Staatsanwälte müssen dann entscheiden, wem sie glauben. In diesen Fällen aber beeinflusst oft eine institutionelle Nähe die Entscheidungen, weil die Staatsanwälte täglich mit Polizeibeamten zusammenarbeiten und Polizisten daher bei der Justiz generell als besonders glaubwürdige Zeugen gelten. Dazu kommt, wie es auch bei Silke der Fall war, dass meist mehrere Polizisten bei einem Einsatz gemeinsam agieren. Dabei lässt sich dann regelmäßig die „Mauer des Schweigens“ beobachten, die in der Kriminologischen Forschung auch als „Corpsgeist“ bezeichnet wird. Dies bedeutet, dass Beamte in der Regel nicht gegen Beamte aussagen. Ein Kollege will nicht der Böse, der seinen Kollegen auffliegen lässt, also kein Kollegenschwein sein. Wenn es dann doch einmal vorkommt, dass ein Kollege nach seinem Gewissen gegen Kollegen aussagt, muss er, trotzdem es rechtens wäre, durch seine anderen Kollegen mit negativen Folgen rechnen. (Quelle: Justizfreund)
Dadurch, dass man ihn zum Verräter abstempelt, wird er gleichzeitig zum Prügelknaben seiner Gruppe gemacht. Schon Judas hielt das Geld für seinen Verrat noch in den Händen, als er isoliert und zum Außenseiter abgestempelt wurde.
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Waffengewalt
Es war Samstag. Silkes Freundinnen Gabi und Marlene kamen zum Frühstück. „Silke, weißt du eigentlich, was für ein Glück du hattest, dass der Kerl dich nicht gleich abgeknallt hat, so wie der drauf war, mit seinem Psychoterror?“
„Ja, da hab ich auch schon drüber nachgedacht.“, nickte Silke nachdenklich. Marlene legte die Kopie eines Zeitungsausschnittes auf den Küchentisch und schob ihn Silke zu. „Hier, das hab ich gefunden. Lies mal, was DIE ZEIT schreibt! Es wird immer schlimmer in unserem Staat!“
Silke las laut vor, was die Zeitung DIE ZEIT meldete: „Die gezückte Waffe soll Routine werden. Polizeibeamten werde nach dem Motto, ihre Waffe im Dienst sei, was der Kamm für den Friseur ist, in der Ausbildung beigebracht, ihre Haltung den Bürgern gegenüber zu ändern und immer häufiger ihre Waffe zu ziehen.“
Die Rede war hierbei nicht von den USA, wo die US-Polizei schon längst, meistens zu ihrer eigenen Sicherheit, aggressiver mit der Waffe umgeht, weil sie generell mit Waffenbesitz der Verdächtigen rechnet. Im Text ging es um die deutsche Polizei, die sich immer mehr vom einst betitelten Freund und Helfer zur „entschiedenen Sicherungshaltung“ veränderte. Grund dafür war die von den Polizeigewerkschaften seit Jahren beklagte und durch die Medien bekannte Gewaltzunahme gegen Polizeibeamte.
Bei diesem gezielten Schießtraining, das Polizisten dazu zu veranlasse, ihre Dienstwaffen früher zu ziehen, um Chancenverbesserung zu erreichen, geht es allerdings nicht nur um brenzlige Situationen, die mit gefährlichen Gewalttätern zusammenhängen. Diese massiven Handhabungen kommen bereits bei Routinemaßnahmen, wie Fahrzeugkontrollen vor. Der den Verkehrsteilnehmer kontrollierende Polizist wird von seinem sichernden Kollegen, mit der Waffe in der Hand, die er auf den Boden richtet, für den Notfall geschützt.
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