Peter U. Schäfer - Erleuchtet? Im Namen des Volkes...

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In dem Buch schildere ich anhand einer begangenen Straftat in den letzten 10 Jahren der DDR die Tätigkeit von Strafverfolgungsorganen, Staatsanwaltschaften, Gerichten, die Motive und Anreize für die Tätigkeit der Mitarbeiter dieser Strafverfolgungsorgane, die Erfahrungen, die nicht schuldige Beteiligte eines Strafverfahrens machen mussten, wenn politischer Opportunismus, persönliche Interessen, Machtmissbrauch, Angst vor Versagen und Untertanengeist das Handeln der Angehörigen der Strafverfolgungsorgane, dominierte.
Der Roman zeigt die Möglichkeiten und Grenzen einer Strafverteidigung unter den konkreten Bedingungen in der ehemaligen DDR auf und wie es unter den besonderen Bedingungen sich abzeichnender Entspannung in Europa möglich war, derartige Tendenzen im Interesse des Beschuldigten zu nutzen.
Der Roman beginnt mit der Feststellung der Brandstiftung in einem volkseigenen Betrieb in einer Kreisstadt. Er zeigt zu Beginn erste Ermittlungshandlungen und stellt die Ermittlung des oder der Täter in einen Zusammenhang mit den politischen Verhältnissen im Territorium. Er zeigt in diesem Teil, wie die Feststellungen am Tatort, der zeitliche Zusammenhang zum bevorstehenden Jahrestag der Republik und interne Erfolgsaussichten und Karrierevorstellun-gen von Angehörigen der Strafverfolgungsorgane letztendlich zur Festlegung auf ein bestimmtes Täterprofil führten. Der erste Abschnitt endet mit der Verhaftung von Johann Klinger als der Tat Verdächtigen.
Im nächsten Kapitel wird zuerst geschildert, wie die Vorstellungender Ermittler von einem Tatverdächtigen zu den bestimmenden Fakten der weiteren Ermittlungen der Kriminalpolizei und den Entscheidungsträgern der Bezirksverwaltung des Ministeriums für Staatssicherheit wurden, wie der Verdächtige isoliert und in eine körperliche und seelische Verfassung gebracht wurde, in der er die von ihm zunächst bestrittene Handlung in einem Geständnis zugab.

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„Ist das richtig?“ Johann konnte nur noch schwach den Kopf bewegen. Der Hauptmann wertet dies als Zustimmung und diktiert weiter:„Während meiner Abwesenheit von Petra begab ich mich in verschiedene Teile des Betriebes, stellte die Brandsätze auf und entzündete die Kerzen. Die Brandsätze bestanden jeweils aus vier geprägten Würfeln des Kohlenanzünders, auf die ich die Kerzen stellte. Unter die Kerzen und unter die Stücke von Kohlenanzünder legte ich Löschpapier.“ Die Protokollantin übertrug das Diktat des Hauptmanns in das Protokoll. Der Hauptmann überzeugte sich immer wieder, ob sein Diktat korrekt übertragen wurde. „Hat es sich so abgespielt?“ Johann reagierte nicht auf diese Frage, der Hauptmann bewertete auch dies als Zustimmung, also diktierte er weiter: „Den Kohlenanzünder, die Haushaltskerzen und das Löschpapier habe ich von zu Hause in einem Stoffbeutel mitgenommen. Wir hatten mehrere Stoffbeutel dabei, die waren zum Transport der Instrumententeile gedacht. Dass ich Kohlenanzünder, Haushaltskerzen und Löschpapier dabei hatte, wusste und bemerkte Petra nicht.“ Auch auf diesen Teil des Zitats reagierte Johann nach Aufforderung mit einer Kopfbewegung, die der Hauptmann als Zustimmung wertete.

„Ich wollte den Betrieb niederbrennen. Das erschien mir die einzige Möglichkeit, Petras alsbaldige Zustimmung zu einem Ortswechsel zu erhalten. Wenn es den Betrieb über eine absehbare Zeit nicht mehr gab, dann konnte auch die Bindungsverpflichtung der Absolventenlenkungsverordnung für Petra nicht mehr greifen und ihr würde die Entscheidung leichter fallen“, fuhr der Hauptmann mit dem Diktat des vermeintlichen Motivs fort. Hauptmann Hammer sah zufrieden von dem eingespannten Schreibpapier auf. Er stand hinter der Protokollantin und beobachtet die korrekte Aufnahme seines Diktats in das Protokoll. Er hatte nach dem Geständnis soeben auch das Motiv des Täters diktiert. Nachdem Johann Klinger auch diese Passagen des Protokolls scheinbar bestätigt hatte, entnahm die Protokollantin auf Anweisung des Hauptmanns die vier im Durchschreibverfahren beschriebenen Seiten aus der mechanisch betriebenen Schreibmaschine, das Kohlepapier wurde entfernt und gesondert von ihr abgelegt. Die einzelnen Seiten legte sie in der richtigen Reihenfolge aufeinander und heftete sie noch provisorisch zusammen. Der Hauptmann nahm das Protokoll und las es nochmals durch. An einzelnen Stellen auf verschiedenen Seiten korrigierte er mit Hand den Text.. Danach er legte die vier Ausfertigungen auf den Schreibtisch und schloss die Handschellen von Johann Klinger auf.„Lesen Sie das Protokoll und unterschreiben Sie“, forderte er seinen Gefangenen auf.

Johann war zum Lesen des Protokolls nicht mehr fähig. Die Buchstaben verschwammen auf dem Papier. Bei der Unterschrift musste jede Seite von dem Vernehmer umgeblättert werden, Johann war auch dazu nicht mehr in der Lage. Er konnte die Seiten nicht in die Hand nehmen, zu sehr zitterten ihm die Hände. Die Zeit, die beim Umblättern und zum Lesen eingeräumt wurde, hätte auch einem geübten und konzentrierten Leser nicht genügt, um auch nur die Hälfte des Textes inhaltlich zu erfassen. Der Hauptmann zeigte Johann auf jeder Seite die Stelle, an der er zu unterschreiben hatte. Teilweise zeichnete er auf Anweisung des Hauptmanns auch von diesem korrigierte Textpassagen mitten auf der jeweiligen Seite ab. Endlich war auch das geschafft. Johann Klinger wurde nun in einem Waschraum gebracht. Hier konnte er sich an einem Waschbecken die Hände waschen. Danach brachte man ihn in die Zelle zurück. Dort stand in einer Kanne aus Metall Kaffee, eine Tasse und ein Teller mit mehreren belegten Brötchen. Nachdem er ein Brötchen gegessen und etwas getrunken hatte, sank Johann auf das Bett und schlief sofort ein. Es war Dienstag, der 1.10., etwa um 5:00 Uhr. Genau konnte er die Zeit nicht bestimmen, denn bei seiner Einlieferung in das Volkspolizeiamt hatte man ihm seine Armbanduhr abgenommen.

Hauptmann Hammer hatte sich für kurze Zeit in einem Bereitschaftsraum des Volkspolizeikreisamtes hingelegt. Gegen 8:00 Uhr wurde er durch einen Telefonanruf des Diensthabenden Offiziers nach dem zuvor erteilten Weckauftrag geweckt. Er ging in einen Waschraum und machte sich frisch. Dann ging er in die Telefonzentrale und rief bei der Bezirksverwaltung des Ministeriums für Staatssicherheit an. Er wurde mit Generaloberst Hartmann verbunden. „Genosse Generaloberst, ich berichte über die Vernehmung des Klinger.“ Der Hauptmann berichtete über das Geständnis des Johann Klinger. „Es war ein schweres Stück Arbeit. aufgrund der Dauer der Vernehmung habe ich auf die Schilderung weitere Einzelheiten durch den Täter verzichtet. Das wird in den späteren Vernehmungen nachgeholt werden.“

„Ich gratuliere Ihnen. Ich werde Ihre energische und zügige Arbeit in dem Bericht an den Genossen Minister ausdrücklich erwähnen“, reagierte der Generaloberst.„Vielen Dank, Genosse Generaloberst. Ich schlage vor, einen Haftbefehl zu beantragen und werde inzwischen den Genossen Kreisstaatsanwalt entsprechend informieren, falls Sie mit dieser Vorgehensweise einverstanden sind.“ „Ja, tun Sie das. Ich werde den Vorschlag beim Staatsanwalt des Bezirkes unterstützen. Wie gehen Sie dann weiter vor?“„Wir müssen die Ergebnisse der Spurenauswertung durch die Kriminaltechniker und das vorläufige Gutachten des Brandsachverständigen abwarten. So bald weitere Untersuchungsergebnisse und das Gutachten vorliegen, werde ich die Vernehmung des Klinger fortsetzen. Außerdem werden Ermittlungen im Umfeld des Beschuldigten durchgeführt und die Ermittlungen im Bereich der Mitarbeiter des Unternehmens werden fortgesetzt.“ „Gut, fahren Sie so fort. Wenn Sie Unterstützung benötigen, rufen Sie den Genossen Oberstleutnant Eifert an. Ihm haben Sie auch zu berichten und die wichtigen nächsten Ermittlungsschritte sind mit ihm abzustimmen.“

Hauptmann Hammer ging zur Staatsanwaltschaft. Er übergab dem Kreisstaatsanwalt Schleich die Vernehmungsprotokolle von Petra Schöne und Johann Klinger. Der Kreisstaatsanwalt überflog beide Protokolle. „Sind Sie sicher, dass die Schöne an der Tat nicht beteiligt war?“ „Nein, aber im Moment habe ich gegen sie nicht viel in der Hand, im Gegensatz zu dem Klinger kann ich bei ihr kein Motiv erkennen. Wir sollten hier die weiteren Ermittlungsergebnisse abwarten. Sie läuft uns nicht weg.“ Der Kreisstaatsanwalt nickt und bemerkt: „Den Antrag für den Erlass des Haftbefehles habe ich fertig gestellt und unterschrieben. Sie haben den Beschuldigten mehr als 24 Stunden festgehalten, ohne ihn dem Haftrichter vorzuführen“, stellt er fest. „Das war erforderlich, wir mussten ihn erst schmoren lassen. Außerdem brauchte ich zunächst das Ergebnis der Vernehmung seiner Freundin. Hätten wir die Vernehmung des Klinger früher beendet, so wäre es fraglich, ob das gleiche Resultat herausgekommen wäre. Wir haben schließlich binnen 48 Stunden den Täter ermittelt.“ „Gut, auch ich sehe darin kein Problem. Besondere Ereignisse verlangen auch nach kreativen Vorgehensweisen. Ich habe allerdings Bedenken wegen des Motivs.“ Der Hauptmann steht auf. „In der Tat, auch ich habe Zweifel, ob das Motiv tatsächlich im persönlichen Bereich des Täters liegt. Aber auch hier sind wir noch am Anfang der Ermittlungen. Die katholische Bindung des Täters, seine Erziehung in einem katholischen Waisenhaus und seine Mitarbeit im ökologischen Arbeitskreis der katholischen Gemeinde schließen eine klassenfeindliche Einstellung nicht aus. Ich nehme an, dass die Ermittlungen zur Person des Täters hier weiteren Aufschluss bringen werden.“ Beide verabschieden sich voneinander. Kreisstaatsanwalt Schleich wies seine Sekretärin an, den Antrag auf Erlass des Haftbefehles gegen Johann Klinger zur Eingangsgeschäftsstelle des Kreisgerichtes zu bringen.

Johann wachte auf. Vor ihm auf dem Hocker stand der Rest der am frühen Morgen nicht verzehrten Brote. Es war draußen hell. Er richtete sich auf und setzte sich auf den Rand des Bettes. Er starrte vor sich hin. Sein Blick war weit entrückt. Wie lang hatte er so dagesessen? Er hatte kein Zeitgefühl mehr. Er lauschte den Geräuschen im Gebäude. In weiter Entfernung hörte er, wie eine Tür klappte, Bewegungen auf dem Gang, sich nähernde Schritte und gedämpfte Stimmen.

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