Peter U. Schäfer - Erleuchtet? Im Namen des Volkes...

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In dem Buch schildere ich anhand einer begangenen Straftat in den letzten 10 Jahren der DDR die Tätigkeit von Strafverfolgungsorganen, Staatsanwaltschaften, Gerichten, die Motive und Anreize für die Tätigkeit der Mitarbeiter dieser Strafverfolgungsorgane, die Erfahrungen, die nicht schuldige Beteiligte eines Strafverfahrens machen mussten, wenn politischer Opportunismus, persönliche Interessen, Machtmissbrauch, Angst vor Versagen und Untertanengeist das Handeln der Angehörigen der Strafverfolgungsorgane, dominierte.
Der Roman zeigt die Möglichkeiten und Grenzen einer Strafverteidigung unter den konkreten Bedingungen in der ehemaligen DDR auf und wie es unter den besonderen Bedingungen sich abzeichnender Entspannung in Europa möglich war, derartige Tendenzen im Interesse des Beschuldigten zu nutzen.
Der Roman beginnt mit der Feststellung der Brandstiftung in einem volkseigenen Betrieb in einer Kreisstadt. Er zeigt zu Beginn erste Ermittlungshandlungen und stellt die Ermittlung des oder der Täter in einen Zusammenhang mit den politischen Verhältnissen im Territorium. Er zeigt in diesem Teil, wie die Feststellungen am Tatort, der zeitliche Zusammenhang zum bevorstehenden Jahrestag der Republik und interne Erfolgsaussichten und Karrierevorstellun-gen von Angehörigen der Strafverfolgungsorgane letztendlich zur Festlegung auf ein bestimmtes Täterprofil führten. Der erste Abschnitt endet mit der Verhaftung von Johann Klinger als der Tat Verdächtigen.
Im nächsten Kapitel wird zuerst geschildert, wie die Vorstellungender Ermittler von einem Tatverdächtigen zu den bestimmenden Fakten der weiteren Ermittlungen der Kriminalpolizei und den Entscheidungsträgern der Bezirksverwaltung des Ministeriums für Staatssicherheit wurden, wie der Verdächtige isoliert und in eine körperliche und seelische Verfassung gebracht wurde, in der er die von ihm zunächst bestrittene Handlung in einem Geständnis zugab.

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Die Tür der Zelle wurde aufgeschlossen. Ein uniformierter Polizist betrat den Raum, ein zweiter wartete auf dem Gang. Johann wurde aufgefordert, zu folgen. Beim Abgang war vom Haftrichter die Rede. Durch ein für ihn verwirrendes System von Treppen und Gängen wurde er in einen Raum im Erdgeschoss gebracht. Dort saß ein Polizist an einer alten mechanischen Schreibmaschine. Johann wurde aufgefordert, sich zu setzen. Beim Hinsetzen bemerkte er, dass auch dieser Stuhl am Boden unverrückbar befestigt war. Der Polizist stellte Fragen nach seinem Namen, Geburtsdatum, Familienstand, Eltern, Einkommen, Arbeitsverhältnis und nach weiteren persönlichen Angaben und übertrug die Antworten im Ein-Finger-System mit der Schreibmaschine offenbar in ein Formular. Bei den meisten Fragen gab der Polizist selbst die Antworten, denn die Angaben wurden von Johann schon mehrfach gegeben und der Polizist musste sie nur den bereits vorliegenden Unterlagen entnehmen. Es dauert eine Ewigkeit. Wiederholt wurde Johann aufgefordert, sich zu konzentrieren. Er fühlte sich völlig apathisch, als stünde er neben sich und beobachtete den eigenen Albtraum. Der Polizist stellte das Formular fertig. Er telefonierte, Johann konnte den Inhalt des Telefonates nicht verstehen. Nach geraumer Zeit erschienen erneut zwei Polizisten. Johann wurde aufgefordert, aufzustehen und die Hände vorzustrecken. Man legte ihm Handschellen an und führte ihn auf einen umschlossenen Hof. Dort wurde er in einen Pkw gesetzt und die 150 Meter zum Kreisgericht gefahren. Das Tageslicht war hell, die Sonne schien. Johann war nach dem langen Aufenthalt in den halbdunklen und dunklen Räumen des Volkspolizeikreisamtes geblendet von dieser Helligkeit.

Über den Hof des Kreisgerichtes ging es durch einen Nebeneingang ins Gebäude. Im Keller wurde er erneut eingeschlossen. Der fensterlose Raum war zwei Meter lang und einen Meter breit, ein fensterloses Loch. Einziger Einrichtungsgegenstand war ein an der Wand gegenüber der Tür befestigtes Brett, das offenbar als Sitzgelegenheit dienen sollte. Auch hier war es unheimlich schmutzig. Er setzte sich auf das an der Wand befestigte Brett. Erneut versank er in einen Wach-Schlaf-Zustand. Wie lange er hier verblieb, konnte er auch später nicht nachvollziehen. Längst hatte er jedes Zeitgefühl verloren. Irgendwann wurde die Tür aufgeschlossen. Erneut mit Handschellen versehen, wurde Johann über eine enge Treppe aus dem Keller in den ersten Stock des Gebäudes und über einen Flur in den Gerichtssaal geführt.

Auch der Verhandlungssaal wirkte auf ihn dunkel und einschüchternd. Johann wurde durch eine kleine Nebentür im hinteren Bereich des Verhandlungssaals auf einen einzelnen Stuhl geführt. Die Handschellen wurden ihm abgenommen und er wurde aufgefordert, sich hinzusetzen. Zwei Polizisten setzten sich auf zwei Stühle hinter ihm.

Johann sah sich um. Außer den zwei Polizisten war niemand im Raum. Dieser war rundum mit einer dunklen Holztäfelung bis zur Höhe von etwa 1,80 Meter versehen. Die Decke war mit dunklen Holzbalken in gleichförmige Quadrate aufgeteilt. Von der Decke hing ein schmiedeeiserner Kronleuchter. Dieser bestand aus schwarz geschmiedeten Eisenteilen mit aufrecht stehenden Glühlampen in Glasschalen. Der Leuchter hing an Ketten von der Decke herunter. Vor Johann waren an beiden Wänden von gleicher Machart zwei Wandlampen befestigt. Der Richtertisch befand sich auf einem Podest genau vor ihm, eigentlich über ihm. Die Barriere war mit einer durchgehenden Verkleidung bis zum Boden gegen den übrigen Raum abgeschirmt. Sie bildete links von ihm einen rechten Winkel, der zum Haupteingang des Raumes hin mit einer halbhohen Pendeltür von dem übrigen Raum abgesperrt wurde. Über dem Richtertisch befanden sich drei Leuchtstofflampen. Diese waren jetzt ausgeschaltet, nur die Wand- und die Deckenlampen waren eingeschaltet. Der Raum machte auf Johann einen düsteren und bedrückenden Eindruck. Dieser wurde auch durch drei Bogenfenster zur Straßenseite des Gebäudes nicht gemildert. Die Fenster hatten kleinflächige Scheiben, unterbrochen durch ein Gitter von Rahmenteilen. Die Scheiben waren undurchsichtig, die Rahmen in dunklem braun. Johann saß auf seinem Stuhl wie ein Häufchen Unglück. Hinter ihm waren für Zuschauer etwa fünf Sitzreihen aufgestellt, die gegenwärtig leer waren. Der Hauptzugang zum Gerichtssaal, eine hohe Tür aus zwei Flügeln öffnete sich und Hauptmann Hammer betrat den Gerichtssaal. Er setzte sich im hinteren Bereich in der letzten Stuhlreihe auf einen der vorhandenen Stühle.

Die Leuchtstofflampen über der Richterbank wurden offenbar von außen eingeschalten. Sie verbreiteten über dem Richtertisch und dem Stuhl, auf dem Johann saß, helleres Licht. Der hintere Teil des Raumes blieb im Zwielicht, weil die auch dort zur Ergänzung der rustikalen Wand- und Deckenbeleuchtung angebrachten Leuchtstofflampen ausgeschalten blieben. Durch eine hinter dem Richtertisch befindliche weitere Tür betraten ein großer, gewichtiger Mann und eine junge Frau den Raum.

Der unmittelbar hinter Johann Klinger sitzende Polizist forderte Johann auf, aufzustehen. Der Mann hinter dem Richtertisch setzte sich. Auch im Sitzen war sein Kopf weit über dem von Johann. Um ihn anzusehen, musste Johann auch stehend noch steil nach oben blicken. Der Mann sah sich im Raum um. Der neben Johann stehende Polizist drückte ihm auf die Schulter und machte ihm so klar, dass er sich nun ebenfalls zu setzen hätte. Der Richter wirkte teilnahmslos, mit seinen sparsamen Gesten routiniert. Er schaute von oben auf Johann Klinger, dann zur Seite. Am Richtertisch hatte sich die Frau ebenfalls hingesetzt und reichte dem Richter einen roten Schnellhefter. Dieser schlug die Akte auf.

„Ich bin Richter Schmiedel am Kreisgericht, anwesend sind die Justizangestellte Frau Schönemann als Protokollführer und der Beschuldigte, vorgeführt. Es erfolgt nun die richterliche Vernehmung zur Person und zum Antrag des Staatsanwaltes des Kreises auf Erlass eines Haftbefehls gegen den Beschuldigten Johann Klinger.“ Monoton ging er die Personalien von Johann Klinger durch und ließ sich diese bestätigen.

„Durch den Staatsanwalt des Kreises werden Sie beschuldigt, am 27. 9. gegen 19:00 Uhr in den Räumen des VEB Musikinstrumentenbaus an mehreren Stellen, und zwar in den Räumen der Buchhaltung und der Produktionshalle mittels mehrerer Brandsätze einen Brand gelegt zu haben. Der Brand wurde am 27.9. gegen 19:45 Uhr festgestellt. Trotz des Einsatzes der Feuerwehr sind das Hauptgebäude, die Produktionsanlagen und die Lagerbestände zerstört worden. Es ist ein bedeutender volkswirtschaftlicher Schaden entstanden. Dieses Verhalten ist strafbar als Verbrechen entsprechend der §§ 185 und 186 des Strafgesetzbuches der DDR. Johann Klinger wurde durch den Richter aufgefordert, sich zur Beschuldigung zu äußern. Er habe auch das Recht, sich nicht zu äußern. Er könne in jedem Stadium des Verfahrens sich eines Rechtsanwalts als Verteidiger bedienen, jederzeit Erklärungen abgeben und Beweisanträge stellen, wurde er belehrt. Johann verstand nichts. Die Sprache des Juristen, die ihm fremde Terminologie, seine Erschöpfung, die ihm insgesamt absurd und unwürdig vorkommende Situation blockierten sein Aufnahmevermögen.

Er schreckte auf. „Ob er sich zur Sache äußern wolle?“, fragte ihn der Richter, „er könne sich auch auf die polizeiliche Vernehmung beziehen.“ Johann nickte. „Der Beschuldigte lässt sich zur Straftat ein und macht den Inhalt seiner polizeilichen Vernehmung vom 30.9. und 1.10. zum Gegenstand der heutigen Einlassung“, diktiert der Richter der Protokollführerin. „Der Beschuldigte verzichtet auf nochmalige Verlesung des polizeilichen Vernehmungsprotokolls“, setzt der Richter das Diktat fort. „Beschlossen und verkündet wird der anliegende Haftbefehl“, fährt er dann fort. „Der Beschuldigte wird zum Vollzug des Haftbefehls in die Untersuchungshaftanstalt eingewiesen. Der Haftbefehl wird gestützt auf § 121 Absatz 1 Ziffer 1 und 2 der Strafprozessordnung der DDR, weil Gegenstand des Verfahrens ein Verbrechen ist.“ Der Richter blickt auf und erklärt, die Sitzung sei geschlossen. Er steht auf, nimmt die Akte in die Hand und verlässt ohne weiteren Aufenthalt den Saal.

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