Felix Gentil - MEIN SOHN LÄSST SICH NICHT DUMM KOMMEN!

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In diesem Buch geht es darum, Unterricht und Erziehung aus Sicht eines Lehrers zu beschreiben. Viele Eltern geben ihre Kinder in der Schule ab und überlassen den Rest der Schule, sind nicht mehr bereit, ihre Kinder zu erziehen, unterstützen somit die Schule und die Lehrer in ihrem Bemühen nicht.

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Ich habe den Schülern und Schülerinnen bestimmt fünfmal unmissverständlich dargelegt, dass mich die Meinung, die in der jeweiligen Arbeit zum Ausdruck kommt, bei der Ermittlung der Zensur nicht beeinflussen wird. Es geht nur und ausschließlich um die Argumente und die Untermauerung derselben, egal ob für oder gegen die Todesstrafe. Außerdem habe ich nachweislich gute und sogar sehr gute Noten für Arbeiten von Schülern oder Schülerinnen vergeben, die sich für die Todesstrafe ausgesprochen haben und umgekehrt – schlechte Noten trotz Ablehnung der Todesstrafe. Sie können es mir zutrauen, dass ich während des Referendariats gelernt habe, dass nicht die Meinung zählt, sondern die Argumentation dafür.

Ein Herstellen des Bezugs zu dem von mir vorgelegten Text kann ich nicht erkennen. Da Ihre Tochter nicht ein einziges Argument gegen die Todesstrafe genannt hat, kann von einer Gegenüberstellung der Argumente (Diskussion) nicht die Rede sein. Es bleibt nur der Punkt: Eigene Stellungnahme und Argumentation dafür. Die Argumente, die Ihre Tochter angeführt hat, sind in der Diskussion während des Unterrichts sehr deutlich entkräftet worden.

Um Ihrer Tochter auch nur ein „ausreichend minus“ geben zu können, hätte sie von den 60 möglichen Punkten laut Tabelle 30 Punkte erzielen müssen, dieses erscheint mir ungerechtfertigt.

Dass Ihre Tochter am Thema vorbeigeglitten ist, wie Sie es selbst formulieren, entspricht den Tatsachen, jedoch nicht, wie Sie meinen, weil sie sich für die Todesstrafe ausgesprochen hat, sondern wegen der oben angeführten Defizite, die ich in der Arbeit Ihrer Tochter feststellen musste.

Dieses Thema ist nicht so umstritten, wie Sie vermuten oder sogar behaupten, denn bereits 1949 haben die Väter unseres Grundgesetzes mit Schaffung des Artikels 103 GG die Todesstrafe für abgeschafft erklärt, außerdem gibt es kein einziges europäisches Land der EU, in dem die Todesstrafe noch existiert. In allen Kulturen des christlichen Abendlandes ist man zu der Erkenntnis gekommen: Du sollst nicht töten! Warum sollte dieser Grundsatz für einen Scharfrichter oder einen Richter nicht gelten, nur weil er Jura studiert hat?

Es gibt keine volle (100%) Nachweisbarkeit für eine Tat, selbst wenn es diese gäbe, wäre dennoch nicht mit vollkommener Sicherheit die Schuld eines Täters ermittelt noch ermittelbar, so dass ein nicht wieder rückgängig zu machendes Todesurteil berechtigt wäre. Man denke an fingierte „Beweise“, die jemand am Tatort hinterlässt und somit die Justiz bewusst auf die Spur eines Unschuldigen lenkt. Selbst Gentests sind wegen möglicher Fehler nicht anerkannt. Auch im Falle eines Geständnisses ist kein hundertprozentiger Beweis erbracht, denn es hat schon oft wegen psychischen Drucks Geständnisse gegeben, die später widerlegt wurden!

All dies ist im Unterricht besprochen und diskutiert worden – übrigens auch von anderen Schülern so beurteilt und nicht etwa von mir so „festgelegt“ worden! Mein Kommentar, den ich unter die Arbeit Ihrer Tochter geschrieben habe: „Hoffentlich geschieht Ihnen nie ein solches Unrecht“, bezog sich darauf, dass Ihre Tochter, trotz des von mir verteilten Textes, der von einem Justizirrtum berichtet, eben einen solchen Justizirrtum mit den Worten „peinlich und makaber“ offenbar billigend in Kauf nimmt, also das wohl schlimmste Unrecht, das einem Menschen widerfahren kann, duldet. Ihre Tochter hat die schlechte Zensur von mir nicht wegen ihrer Meinung bekommen, sondern wegen der fehlenden Ernsthaftigkeit, mit der Ihre Tochter dieses, wie Sie zu Recht schreiben, sensible Thema, behandelt hat.

Um Ihre Tochter nicht zu entmutigen und um sie anzuspornen, habe ich ihr ein „ausreichend“ auf dem Zeugnis gegeben, was ich aus pädagogischen Gründen für vertretbar halte.

Zu Ihrer Aussage, ich sei lebensunerfahren und/oder blauäugig:

Dass ein direkt oder indirekt Betroffener über die Todesstrafe anders denkt als eine neutrale Person, ist selbstverständlich. Auch diesen Aspekt habe ich im Unterricht anhand des folgenden Beispiels dargelegt: Eine Richterin, die vergewaltigt wurde, wird wegen Befangenheit niemals über ihren Peiniger richten dürfen. Trotzdem noch einmal: Nicht die Meinung, sondern die Argumente, die die Meinung untermauern, zählen. Was meine Sensibilität angeht, möchte ich die Frage stellen: Was ist, wenn jemand lange Zeit unschuldig im Gefängnis saß, und derartig oberflächliche Forderungen nach der Todesstrafe bei gleichzeitiger flapsiger Ignoranz eines derartigen Unrechts liest? Und was ist mit den Familienangehörigen eines schuldig oder sogar unschuldig Hingerichteten? Diese werden automatisch mitbestraft! Demnach müsste man jede noch so undifferenzierte und unreflektierte Meinung akzeptieren, denn diese Meinung könnte in jedem Falle durch persönliche Erfahrung beeinflusst worden sein. Kurz: bevor man jemanden unsensibel nennt, sollte man sich selbst diesbezüglich prüfen.

Als fünfzigjähriger Mann verfüge ich über die Gelassenheit, um über Ihre Äußerung, ich sei unverschämt, lebensunerfahren oder sehr blauäugig, großzügig hinwegzusehen.

Ihr kleiner Hinweis, dass Ansichten über die Todesstrafe immer nur subjektiver Art sein können, deshalb eine Benotung bitte unterbleiben sollte, nehme ich gern als Ihre Meinung zur Kenntnis, muss aber dazu anmerken, dass Ansichten, egal zu welchem Thema, immer subjektiv sind. Das „Training“, subjektive Ansichten mit Argumenten zu untermauern, ist eine Aufgabe des Sozialkundeunterrichts. Ob ich in Zukunft Arbeiten zu diesem Thema benoten werde oder nicht, wollen Sie bitte mir überlassen.

Mit freundlichem Gruß ...

Dieser Brief ging über die Schulleiterin sofort zum Fachbereichsleiter, der nun plötzlich nicht mehr der Ansicht war, dass mein Satz, den ich der Schülerin an die Arbeit geschrieben hatte, unverschämt sei, denn er suchte mich im Lehrerzimmer auf und sagte: >>Ja, ich glaube, das ist wasserdicht, da kann die Mutter nichts gegen sagen, ihr Antwortschreiben ist sehr gut, ich glaube, davon hören wir nichts mehr.<<

So war es auch, allerdings fiel mir einmal mehr auf, dass die Angst, etwas könnte nicht „wasserdicht“ sein, bei Lehrern weit verbreitet ist.

Als ich nach etwa zwei Monaten in der Klasse WW die erste Klassenarbeit im Fach Mathematik schreiben ließ, erzielte ich einen Durchschnitt von zweikommasechs. Es ist an allen Schulen so üblich, dass jeder Lehrer eine gute, eine mittlere und eine schlechte Arbeit beim Fachbereichsleiter einreichen muss, was ich auch tat. Dieser Notenschnitt der WW wirkte etwa so, als ob ich ihm, den kommissarischen Fachbereichsleiter, einen Tritt ins Gemächt verpasst hätte. Er rief mich in sein Büro, ließ sich alle Arbeiten von mir vorlegen und überarbeitete meine Korrekturen noch einmal. Danach zeigte er mir, wie eine Klausur seiner Ansicht nach zu korrigieren sei und sagte, dass der Notenschnitt mit seinem Korrektursystem sicherlich locker auf vierkommaacht zu bringen sei.

Nachdem ich die Klausuren noch einmal überarbeitet hatte, es waren sicherlich auch einige Kleinigkeiten zu kritisieren, meine letzten Korrekturen im Fach Mathematik lagen zwanzig Jahre zurück, hatte ich einen Notenschnitt von zweikommaacht. Die Schüler der WW waren bitter enttäuscht, nicht nur wegen der schlechteren Noten, sondern auch von mir, weil ich mich so habe belatschern lassen. Vielleicht hatten die Schüler recht, aber ich glaubte auch, der kommissarische Fachbereichsleiter würde sich in Zukunft in jedem Falle alle Klassenarbeiten geben lassen, um diese zu kontrollieren, deshalb sollte er ruhig das erste Mal seine Duftmarken setzen, wenn er mich danach in Ruhe lässt, ist ja alles in Ordnung. Hinzu kam, dass ich mich partout nicht wieder mit Vorgesetzten anlegen wollte, denn ich war wieder in der Probezeit, hatte zudem nur einen Vertrag für ein Jahr und vertraglich nur eine Stelle mit Zweidritteln der Stundenzahl.

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