Die angeführten Schilderungen machen offensichtlich, dass es am besten ist mit Investmentberatern zu arbeiten, welche das Trennungsprinzip anwenden.
Dabei sollte ein Depot mithilfe dieser eröffnet und eine Vollmacht erteilt werden, um entsprechende Orders durchzuführen. Entnahmen durch den Berater sollten nicht erlaubt sein, lediglich das in Rechnung stellen von Gebühren für die Leistungen des Beraters.
Eine Vielzahl von Investmentberatern arbeiten in dieser rechtlichen Konstellation. Dennoch kann es sein, dass bestimmte rechtliche Konstruktionen (beispielsweise mit Treuhändern) es erlauben, das Verwahrungsrecht am Vermögen zu erlangen. Dies kann auch durchaus sinnvoll sein, da diese das Vermögen halten sollen und nicht der jeweils Begünstigte. Auch hat der Berater zu einem gewissen Teil Anrecht auf Verwahrung, nämlich in Form der Abbuchung der einzuhebenden Gebühren.
Hinzu kommt, dass manche Anlageformen es erfordern können, das Verwahrungsrecht des Vermögens aufzugeben. Man denke an Hedgefonds, Private Equity (von manchen als „ Heuschrecken “ bezeichnet) und Venture Fonds. Ist man nicht in der Lage umfassende Kontrollen und Analysen diesbezüglich vorzunehmen, sollte man einen weiten Bogen um diese Anlageformen machen.
Gute von schlechten Beratern unterscheiden – III: Unabhängigkeitserfordernisse
Nicht selten sind, wie in jeder anderen Branche auch, Interessenkonflikte in der Finanzindustrie anzutreffen. Aufgrund ihrer Undurchsichtigkeit kann die Finanzbranche sehr verwirrend für Außenstehende sein. Dies macht es für Vermögensberater leicht, nicht im besten Interesse für jemanden zu handeln.
Anlegern mag dies auf dem ersten Blick nicht auffallen, bei genauerem Hinsehen vielleicht jedoch schon oder aber erst bei mangelnden Leistungen, die ihnen ihre Investmentberater eingebracht haben. Neben der bereits wichtigen Frage nach dem Verwahrungsrecht, die sich die jeweiligen Personen oder betreffenden Familien stellen sollten, betrifft eine weitere Fragestellung Interessenkonflikte bei der Auswahl von Finanzberatern.
Aufgrund der bereits erläuterten und noch folgenden mangelnden Unabhängigkeitserfordernisse sind Investmentberater häufig nicht auf der Seite ihrer Klienten zu finden. Warum wird sich einer fragen, da es sich doch um Vermögen handelt, welches von erheblichem Interesse sein kann, nicht nur für zukünftige Lebensplanungen, sondern für die gesamte Lebenszufriedenheit der Anleger. 18 Dies steht in Verbindung mit dem Verkauf der Produkte 19 , mangelnder Verpflichtungen das beste Produkt anzubieten oder dem Verkauf von eigenen Fonds bzw. Investment-Produkten. Da dies nicht zu Ihrem Vorteil sein kann, ist es besser von solchen Beratern bzw. Unternehmen Abstand zu nehmen.
Dabei ist einer der Trugschlüsse dem Anleger häufig erliegen, dass ein betriebswirtschaftlich hervorragendes Unternehmen eine gute Aktionärsrendite abwerfen muss. Die Medien, Anlegermagazine und Bankeninstitute veröffentlichen auf dieser Grundlage jährlich tausende von Unternehmensanalysen, vergleichende Tabellen und Marktanalysen, die sich an die jeweiligen Anleger richten. Zeitschriften verpacken diese Analysen und machen daraus spannende Geschichten. Dasselbe gilt für Finanzinstitute, welche um die Gunst der Anleger und Investoren buhlen und teils in undurchsichtigen Firmenstrukturen verwoben sind. Problematisch an dieser Sache ist, dass diese Analysen und Reportagen, welche häufig das Kernstück von Anlegermagazinen bilden, für den Anleger nicht von Wert sind. Ebenso kann es eine Herausforderung darstellen, nicht den Versuchungen falscher Aktien, Anlagen, Fonds oder Strategien nachzugeben, welche Medien, populäre Börsenkommentatoren und die falschen Anlageberater propagieren. „ Storys “, heiße Tipps und ähnliche Maßnahmen mögen der Absatzförderung dienen und zum Verkaufserfolg beitragen, haben aber nichts mit den geschilderten Prinzipien zu tun, die es diszipliniert umzusetzen gilt, soll langfristig zum Wohle der Anleger gehandelt werden.
Im Zuge unserer Veranlagungs- und Nachlassplanungen haben wir viele Situationen vorgefunden, die kritisch zu betrachten sind. Häufig sind Interessenskonflikte anzutreffen, welche vermeidbar wären, jedoch nicht vermieden werden, da von den betroffenen Menschen oder Familien angeführt wird, es werden die Beratungen und Veranlagungsentscheidungen ohnehin immer wieder überprüft. Das mag sein, jedoch hat man zumeist 1)nicht immer die tiefgründigen Einblicke und das Wissen eines Investmentberaters und 2)weiß man nicht im Vorfeld, wie lange man selbst bei klarem Verstand ist oder überhaupt, wie sich im Falle des Ablebens (oder persönlicher und familiärer Schicksalsschläge) der Finanzberater verhält. Es sollten folglich keine Anreize vorhanden sein, nicht im besten Interesse eines Menschen oder einer Familie zu handeln. Aus diesen Gründen sollen zwei kritische Punkte näher beleuchtet werden, um sich für ethisch und moralisch saubere Veranlagungsberater zu entscheiden, welche im besten Interesse ihrer Klienten agieren.
Unabhängigkeitserfordernisse – # I: Fonds des Unternehmens selbst vs. keine hauseigenen Fonds
Die meisten Banken oder Investmentgesellschaften, welche hauseigene Fonds anbieten verfügen über entsprechende Berater bzw. Verkäufer für ihre angebotenen Fonds. Dieser Vertrieb der Fonds kann auf ganz unterschiedliche Wege erfolgen, wobei diverse Gesellschaften involviert sein können, die es für Anleger und Investoren schwer machen, zu erkennen, wer denn nun unabhängig ist und wer nicht. Dabei liegt es auf der Hand, dass Veranlagungsberater, welche für Unternehmen arbeiten, die selbst Fonds auflegen, zumeist nicht über die besten Fonds bzw. Produkte für ihre Klienten verfügen. Dies spiegelt sich dann in schlechteren Leistungen und Renditen in den Portfolios ihrer Kunden wider. Häufig finden sich Konstruktionen, wo beispielsweise eine Kapitalanlagegesellschaft (KAG) mit einem Konzern verbunden ist. Diese Kapitalanlagegesellschaft legt eigene Fonds und andere Investment-Produkte auf und möchte diese entsprechend verkaufen. Im Konzern besteht hohes Interesse (hier sind wir wieder bei der Unabhängigkeit und den Interessenskonflikten), dass insbesondere konzerneigene Produkte verkauft werden. Man endet schließlich wieder bei einer Verkaufsperson, welche eigene (oder verbundene) Produkte und Fonds offeriert. Dies sollte man immer im Hintergrund behalten, sodass im besten Interesse von Menschen und Familien gehandelt wird. 20
Wenn wir beispielsweise auf den deutschen Markt blicken, welcher ähnlich wie der österreichische aufgestellt ist, sehen wir, dass die Deutschen in Sachen Geld und Vermögen gerne die Sparkassen als erste Anlaufstelle aufsuchen.
Diese verfügen auch über einen Marktanteil von über 35 Prozent (gemessen an den Einlagen). Dabei werden den Kunden als Anlageform oder für die Altersvorsorge vornehmlich Fonds der eigenen Fondsgesellschaft verkauft (der Deka ). Dabei zeigen unternehmensinterne und -externe Untersuchungen, dass mehr als die Hälfte dieser Fonds die Renditeziele verfehlen oder unterdurchschnittliche Leistungen erzielen.
Unabhängigkeitserfordernisse – # II: Unabhängige Vermittler vs. vertraglich gebundene Vermittler
Ähnliche Problemstellungen, welche im Falle hauseigner und nicht hauseigener Fonds aufgezeigt wurden, können sich zwischen den unterschiedlichen Beratern am Finanzdienstleistungssektor ergeben. 21
So kann beispielsweise zwischen freienWertpapiervermittlern und an Unternehmen gebundenen Vermittlernunterschieden werden. Ohne näher auf die rechtlichen Nuancen zwischen gebundenen und ungebundenen Vermittlern einzugehen, ist es für Sie wichtig auf die Unabhängigkeitserfordernisse zu achten. So sind Konzerne oder Bankinstitute häufig mit anderen Gesellschaften verbunden und bevorzugen vertraglich gebundene Vermittler, sodass diese vertraglich und vornehmlich konzerneigene Produkte bzw. Fonds verkaufen – was wiederum zum Leidwesen der Kunden und Klienten ist.
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