Olaf Zeidler - Michaela. Erzählungen & Gedichte
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„Lass mich endlich in Ruhe!“
Alle meine Briefe oder Nachrichten wurden, wenn sie Kritik enthielten, entweder als lächerlich abgetan oder einfach stillschweigend ignoriert. Trotzdem fragte sie mehrmals, ob man mit ihr nicht reden könne ...
Als Ina den Schlüssel in meinen Postkasten warf, legte sie ein Kuvert dazu. Sie lasse sich von keinem Mann der Welt verbiegen, stand da in den Abschiedszeilen und ich grübelte lange darüber nach, was sie damit meinte. Offensichtlich war meine Exfreundin nicht bereit, wenigstens die Grundregeln einer Partnerschaft einzuhalten. Ich überflog den Zettel und zerriss ihn dann. Nun ist seit neun Tagen Ruhe eingekehrt und ich atme erleichtert auf. Die Stille tut mir wirklich gut ...
Übrigens: Anna Lena rief mich am zehnten Januar früh kurz vor halb acht an und gratulierte mir zum Geburtstag. Mir fiel ein Stein vom Herzen. Ich konnte mich endlich von ihr verabschieden. Sie bekommt im März, wenn die neue Anthologie mit der Geschichte „Lena“ erscheint, ein Freiexemplar von mir. Natürlich mit Widmung.
Ich werde ihr das Buch dann wie ein Paket zukommen lassen — sozusagen als nachträgliches Geburtstags — und Weihnachtsgeschenk ...
Frank meldete sich an diesem Tag ebenfalls und sprach folgenden Satz auf meinen Anrufbeantworter:
„Nicht traurig sein .“ Er zögerte kurz. „Du weißt schon, was ich meine .“
Eisenhüttenstadt, 14. Januar 2007
Als die Anthologie „Collection deutsche Erzähler“ Ausgabe 2007 erschien, schickte ich Ina und Anna Lena ein Freiexemplar per Post zu. Ina rief mich nach dem Erhalt des Buches an und bedankte sich herzlich. Sie meinte, dass wir unbedingt noch einmal reden müssten. Also trafen wir uns Ende März 2007 in ihrer Wohnung. Im Korridor lag ein neuer Teppich, der in der hinteren Hälfte geteilt war. Meine Exfreundin sagte salopp, sie hätte sich um einen Meter vermessen. Das von mir versaute Teil schmückte nun die Küche. Sie verschwendete keinen Gedanken daran, dass diese Auslegeware eigentlich mir gehörte und ich wollte in dem Moment auch nicht kleinlich sein und schwieg ..
Scheidung auf deutsch
oder
Wie teuer ist der Satz „Ich liebe dich nicht“?
Bitte schieben Sie nicht gleich den Text beiseite. Was jetzt folgt, stammt keinesfalls vom Planeten Utopia. Schließen Sie die Augen. Wahrscheinlich ist Ihnen das, was nun erzählt wird, nie passiert ... Entweder weil Sie kein Mann sind, Ihre Frau immer noch so sehr mögen wie am ersten Tag (und sie Sie auch) oder aus irgendeinem Grund fiel damals einfach das Hochzeitsfest aus ...
Zunächst wäre die Frage interessant, was man eigentlich machen soll, wenn die Ehepartnerin nach neun Jahren Beziehung ohne große Aufregung mit dem Satz: „Ich liebe dich nicht“ eine ihr lästig werdende Diskussion beendet ...
Betrug? Weil sie vor langer Zeit einmal Ja gesagt hat und Ich will? Nein. Nennen wir es schlicht höhere Gewalt — ein Blitz, der immer dann und dort einschlägt, wo niemand mit ihm rechnet ...
In diesem Fall passierte das an einem Wochenende nach zwölf Stunden Dienst. Ich kam zu Hause an und die holde Gattin saß im Wohnzimmer vor der Flimmerkiste. In der Küche türmte sich das schmutzige Geschirr und mein Abendessen (sonst immer extra für mich warm gemacht) stand diesmal nicht in der Bratröhre. Wo war es denn? Unter dem Tisch befand sich ein halbvoller Kasten Bier und ich beschloss spontan, die sonst übliche Reihenfolge — erst essen und dann gemütlich zwei drei Flaschen trinken — heute einfach mal umzudrehen. Nach anderthalb Liter Hopfensaft war das Hungergefühl weg und ich ging ins Bett. Plötzlich stand Marion im Schlafzimmer und der Streit begann ...
Nicht sehr laut und natürlich ohne Handgreiflichkeiten. Ich zog mich wieder an und verließ dann nach ihrem Geständnis die Wohnung. In meinem Kopf hämmerten die vier Worte wie ein Maschinengewehrfeuer und auch die frische Luft draußen änderte wenig daran. Aus. Vorbei. Aus. Vorbei. Hartkern- und Leuchtspurgeschosse als explodierende Gedankensplitter. Der Anfang vom Ende ...
Zwei Jahre später in meiner Einraumwohnung. Im Brief der Anwältin stand, dass wir selbstverständlich den Trennungsunterhalt für die Nochehegattin herabsetzen werden. Warum? Bis vor einigen Monaten erstattete der Dienstherr die nach meiner Versetzung an eine andere Justizvollzugsanstalt entstandenen erheblich höheren Fahrkosten (im Beamtengesetz hieß das „Trennungsgeld“) und nun musste ich ohne Hilfe klarkommen. Einhundertdreißig Kilometer hin und zurück. Jeden Tag, wenn ich Schicht hatte. Früh, spät oder nachts. Natürlich war Marion und ihr Rechtsbeistand damit nicht einverstanden. Man wollte keinesfalls aufjene sechsundneunzig Euro im Monat verzichten, die ich nun weniger zahlte ...
Es wurde Klage eingereicht und ich machte mir darüber keine Gedanken. Schließlich stand an meiner Seite eine hochbezahlte Juristin, die stets den Eindruck erweckte, dass wir im Recht seien und nichts zu befürchten haben. Bis dann im Januar 2005 die Verhandlung am Amtsgericht eröffnet wurde. Eine Sitzung, die ich mein Leben lang nicht vergessen werde:
Los ging es mit der Frage, was mich eigentlich daran hinderte, mir eine Wohnung am Dienstort zu suchen. Als Privatperson hätte ich beinahe spontan geantwortet, dass meine Freundin hier in der Stadt wohnt und deshalb ein Umzug nicht in Frage käme. Die Anwältin legte dem Richter ein Schreiben vor, in dem mir die Rückversetzung an die alte Anstalt zum nächstmöglichen Zeitpunkt garantiert wurde. Das musste er akzeptieren. Alles andere nicht ...
Dann erfolgte die Berechnung des sogenannten „bereinigten Einkommens“ der Klägerin und ich schüttelte sprachlos den Kopf. Ihr wurde tatsächlich der Tabellenunterhaltsbetrag für beide Kinder vom Nettoverdienst abgezogen. An dieser Stelle durfte nicht unerwähnt bleiben, dass Franziska weder meine leibliche Tochter war noch jemals von mir adoptiert wurde. Außerdem zahlte ich Unterhalt für Oliver und auch das Mädchen erhielt vom leiblichen Vater jeden Monat pünktlich die Alimente. Und mir war während der Ehe nie aufgefallen, dass Marion tatsächlich regelmäßig so viel Geld auf die für unsere Kids angelegten Sparbücher brachte, wie ihr nun als angebliche Barleistung angerechnet wurde. Im Gegenteil. Meine Nochgattin scheute sich nicht davor, auch diese Konten restlos zu plündern, wenn wir kurz vor dem Zahltag manchmal völlig pleite waren ...
Des weiteren bekam Marion alle laufenden Kredite für ihre Möbel und das eigene Auto als ehebedingte Aufwendungen anerkannt, während meine geltend gemachten Belastungen als nicht glaubwürdig hingestellt wurden. Sie seien von mir lediglich „ins Blaue hinein“ angesetzt worden. Also musste ich schleunigst alle Bankunterlagen auftreiben, die das Gegenteil bewiesen ... Jedenfalls ging der Richter dann davon aus, dass meine Baldexfrau trotz ihres Jobs — rein theoretisch — keinen einzigen Cent verdiente. Ach Gott — die Ärmste. Diese „Feststellung“ wurde später vom Berufungsgericht natürlich korrigiert ...
Die größte Überraschung erlebte ich dann jedoch bei der Zustellung des Urteils. Da hieß es auf Seite zwei, dass die Klägerin der Meinung sei, ich könne mit einer Monatskarte für die Fahrt vom Wohnort zur Dienststelle (einhundertdreizehn Euro) bequem zur Arbeit kommen. Jede Stunde fahren Züge ... Und weiter hinten wurde behauptet: Der Beklagte hat diesbezüglich nicht vorgetragen, weshalb die kostengünstigere Variante des öffentlichen Verkehrsmittels bei ihm nicht in Frage kommen soll. Das war — streng betrachtet — keine
Lüge, denn dieses Thema wurde während der Verhandlung überhaupt nicht angesprochen. Sonst hätte ich dem Richter sofort erklären können, dass der Bahnhof in ... mindestens acht Kilometer vom eigentlichen Zielort entfernt lag. Busse fuhren zwar, aber keinesfalls regelmäßig. Und ab 20.30 Uhr bis zum Morgen blieb nur die Möglichkeit, ein Taxi zu nehmen. Wenigstens fünfzig Prozent meiner Dienste fanden am Nachmittag statt, wenn im Gefängnis für die Betreuung der Gefangenen das meiste Personal gebraucht wurde.
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