Michael Revon - Japanische Literatur

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Eine Einführung in die Japanische Literatur vom Altertum bis in die Moderne (Urzeit, Nara-Zeit, Heian-Zeit, Kamakura-Zeit, Nambokucho-Zeit , Muromachi-Zeit, Tokugawa-Zeit, Meiji-Ära seit 1867). Anhand von Textbeispielen wird die Entwicklung der japanischen Literatur von ihren Anfängen bis in die moderne Zeit erläutert, einschließlich Dichtkunst, Drama und modernem Roman.

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Als sie sich in dem Felsen verbarg und an dem flachen Hügel der Unterwelt ankam, da dachte sie: »Auf der Oberwelt, die mein hoher Gemahl regiert, habe ich ein schlechtgesinntes Kind geboren und dort gelassen, und so bin ich hierhergekommen.«

So sprach sie und kehrte zurück und gebar wiederum Kinder. Sie gebar vier Arten von Dingen: Die Wassergöttin, den Kürbis, die Flussalge und die Prinzessin Lehmberg, und unterwies und lehrte, daß die Wassergöttin mit dem Kürbis (als Schöpfkelle) und die Prinzessin Lehmberg mit der (Brandwunden stillenden) Flussalge das schlechtgesinnte Kind gefälligst zur Ruhe bringen sollten, wenn es sich ungestüm gebärden würde.

Hierauf Bezug nehmend hoffen wir, daß der erlauchte Sinn (des Feuergottes) sich gnädigst nicht gewaltsam und ungestüm gegenüber dem Palaste Seiner Hoheit des souveränen erlauchten Enkels gebärden werde, wenn wir die Lobrede beenden; und was die Opfergaben anbelangt, so bringen wir ehrerbietigst dar: helles Tuch, scheinendes Tuch, feines Tuch und grobes Tuch, samt und sonders fünffarbig; und von den im blauen Meeresgefilde befindlichen Dingen bringen wir dar breitflossige Dinge und schmalflossige Dinge bis zu den Seegräsern der Tiefsee und den Seegräsern der ufernahen Flachsee; und was den edlen Reiswein anbelangt, so stellen wir die Krüge dicht nebeneinander hoch auf, füllen den Bauch der Krüge an und reihen Sie aneinander; und schließlich auch legen wir in einem hohen Haufen gleichsam wie einen Querberg gehülsten Reis und ungehülsten Reis hin, und mit den herrlichen Ritualworten des himmlischen Rituals vollziehen wir ehrerbietigst die Lobrede. Also künde ich.«

Nara-Zeit

Kaiserliche Erlässe

Diese Erlässe, bekannt unter dem chinesisch-japanischen Namen Semmyo »Ausrufung kaiserlichen Erlasses« wie unter dem rein japanischen Mikoto-nori (Ausrufung erhabenen Wortes) ahmen die Sprache der Riten, Norito' der vorigen Epoche nach, einzelne sind bereits in mehr oder minder chinesischem Stile verfaßt. In der Sammlung Shoku-Nihongi vom Jahre 797 sind uns 62 Te-te erhalten.

Erlaß bei einem Regierungswechsel

Kaiser Mommu (697 n. Chr.), Urheber des ein Jahrtausend geltenden Rechtsbuches Taihoryo, erklärt in diesem juristischen Dokument die ruhige Weitergeltung aller Gesetze (so wie etwa ein römischer Prätor), da die naive Auffassung eine wirkliche Sukzession auch in den Dingen der öffentlichen Gewalt noch nicht kennt. Auch die Residenz wechselte noch kurz vorher mit jedem Herrscher, nicht anders als bei den deutschen Königen des Mittelalters.

»Der Kaiser, welcher als gegenwärtiger Gott über das Land der Großen Acht Inseln herrscht, kündet seinen großen Befehl, um seinen großen Befehl zu verkünden: Ihr versammelten Prinzen, Fürsten, Großwürdenträger und sämtlichen Beamten, sowie alles Volk unter dem Himmel, vernehmet! So künde ich: Höret den großen Befehl des Kaisers, der den großen, erhabenen, hohen, breiten, dicken Befehl befolgt, ihm (seinerseits) erteilt und zur Aufgabe gemacht von dem (bisherigen) Souverän (der abgedankten Kaiserin Jito), deren Regierung im hohen Himmelsgefilde begonnen hat, seit dem erlauchten Zeitalter des ersten souveränen Ahnen bis zum gegenwärtigen Mittelalter sich auf die souveränen erlauchten Söhne Generation für Generation vererbt hat, und von der Kaiserin als erlauchtem Kinde der Himmelsgottheit und als gegenwärtige Gottheit geleitet wird. Dieser Befehl des neuen Kaisers verkündet, daß er im Sinne seines göttlichen Auftrages das Reich in Ordnung und Frieden zu halten und das Volk zu lieben und zu streicheln gedenkt.

Ihr Beamten allesamt bis zu den Statthaltern, denen die Regierung aller Provinzen anvertraut ist, höret daher den Befehl, daß man gegen die Landesgesetze, die der Kaiser eingeführt hat, sich weder wissentlich noch unwissentlich vergehen darf, und daß man sich bestreben soll, mit hellem, klarem und geradem Sinne treu und ohne jedwede Versäumnis dem Staatsdienste sich zu widmen. Wer daher das oben Gesagte treu und gewissenhaft befolgt, der soll je nach seinem Verdienste gelobt und befördert werden. Vernehmet ihr alle den Befehl des Kaisers. Also künde ich.«

Kaiserlicher Nachruf auf den Fujiwara-Kanzler Nagate (771 n. Chr.)

Dieser ›Erlaß‹ ist ganz im Geiste und in der Sprache der ›Totenklagen‹ primitiver Völker abgefaßt als eine offenbare Besänftigung der abgeschiedenen Seele. Er wurde im Hause des Kanzlers rezitiert.

»Wir (beiden) künden die große erlauchte Rede, die der Kaiser an den Kanzler zur Linken Fujiwara richtet. In seiner großen erlauchten Rede kündet der Kaiser: Indem Wir erwarten, daß du, o Kanzler, am nächsten Tage zum Dienst am Hofe erscheinen werdest, bist du aber nicht gesundet und zu Hofe gekommen, sondern Wir vernehmen, daß du den kaiserlichen Hof verlassen und in die Ferne gegangen. Da dachten Wir, man sage die Unwahrheit, oder es sei ein törichtes Gerede. Wenn es aber Wahrheit ist, wem hast du die Leitung des großen Staatsamtes, das du bis jetzt bekleidet hast, anvertraut und bist in die Ferne gegangen? Wem hast du es übergeben und bist in die Ferne gegangen? O wie leidvoll, o wie traurig, Unser großer Kanzler! Mit wem sollen Wir Uns nun besprechen, wen sollen Wir um Rat fragen? So weinen Wir voll Gram, Bedauern, Schmerz und Trauer. Also kündet des Kaisers große Rede. So künden Wir.

O, wie gramvoll, wie bedauernswürdig! Von heute an können Wir nicht mehr hören von der Regierung, die der große Kanzler leitet; von morgen an werden Wir nicht mehr sehen die Gestalt, in der der große Kanzler ehrerbietig diente. Indem die Monate und Tage sich häufen, wird nur Beklagenswertes mehr und mehr zutage treten; indem Jahre und Monde sich häufen, wird nur Unerfreuliches sich immerfort mehren. Mein großer Kanzler! Mit wem wirst du die Frühlings- und Herbstpracht sehen und dich daran erfreuen? Mit wem wirst du die schönen Berg- und Flusslandschaften schauen und dich daran ergötzen? So klagen Wir und sind bekümmert. Also kündet die erlauchte Rede des Kaisers. Also künden Wir.

Da du, o großer Kanzler, in der Leitung aller Regierungsgeschäfte unermüdlich warst und sie nimmer ins Schwanken geraten ließest und über Prinzen und Großwürdenträger unparteiisch, schlicht und gerecht waltetest und das gesamte Volk mit weiter und breiter Güte lenktest, und nicht nur dies allein, sondern weil du, ohne den Hof des Souveräns auch nur für kurze Zeit zu verlassen und zu ruhen, deine Dienste geleistet hast, morgens und abends, bei Tag und bei Nacht, nur darüber denkend, wie du für die Regierung des Landes das Beste träfest, und wie das gesamte Volk in Ruhe und Frieden leben könne, so waren Wir voll Hochachtung vor dir, heiter, ruhig, vertrauensvoll. Da aber hast du plötzlich unseren Hof verlassen und bist in die Ferne gegangen. So sind Wir voll Gram und Leid, nicht wissend, was Wir sagen sollen, nicht wissend, was Wir tun sollen. Also kündet die erlauchte Rede des Kaisers. Also künden Wir.

Und wiederum die Rede teilend, kündet der Kaiser: Wir werden auch die Kinder der Familie von dir, o großer Kanzler, der du dich weit und breit verdient gemacht hast, nicht im Stich lassen, sondern Wir werden sie erheben, besuchen und Uns um sie kümmern. Auch sollst du, o großer Kanzler, deine Wanderung in die Ferne tun, frei von Sorgen um deine Hinterbliebenen, mit ungestörter Ruhe des Herzens in Frieden und Seligkeit. Also kündet die erlauchte Rede des Kaisers. – Also künden Wir.

Straferlass des Kaisers Kwammu (789)

»Der Oberbefehlshaber Ki no Kosami vom oberen vierten Rang der zweiten Klasse und die anderen, welche die aufständischen Emishi (Ainu) im Lande Michinoku niederzuwerfen ernannt worden waren, haben den anbefohlenen Plan nicht befolgt, und ohne die Länder des Hinterlandes, worein sie eindringen sollten, gründlich zu durchziehen, sind sie nach verlorener Schlacht und nutzlos aufgebrauchtem Proviant zurückgekehrt. Dies sollte eigentlich den Gesetzen gemäß bestraft werden; aber gedenkend ihrer bisherigen Dienste läßt der Kaiser ihnen Verzeihung angedeihen.

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