Oliver Auge - Kiel in der Geschichte
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In diesem Klima erreichte am 1. November 1918 das Dritte Geschwader der Kaiserlichen Marine seinen Heimathafen Kiel. Schon in Wilhelmshaven, wo die Schiffe zuvor geankert hatten, war es an Bord zu Befehlsverweigerungen gekommen. Diese richteten sich gegen den Plan der Marineleitung, an den von der Reichsregierung aufgenommenen Friedensverhandlungen vorbei und trotz der aussichtslosen Kriegslage ein letztes heldenhaftes Gefecht gegen die Britische Flotte zu führen. 47 Matrosen wurden als Rädelsführer inhaftiert. Durch die Rückverlegung der Schiffe nach Kiel sollte sich, so die Hoffnung der Marineleitung, die Situation wieder entspannen, doch erwies sich dies als eine krasse Fehleinschätzung der Stimmung in der Stadt, zumal der Kieler Gouverneur, Vizeadmiral Wilhelm Souchon (*1864; †1946), von der Aktion vollkommen überrascht wurde. Das Gegenteil trat ein: Die Arbeiter in Kiel solidarisierten sich mit den Inhaftierten, nachdem am 3. November weitere 57 Matrosen verhaftet worden waren und andere Matrosen deswegen beim Landgang Kontakt zu den Arbeitern und Soldaten in Kiel aufgenommen hatten. Bereits am Vortag hatte der Oberheizer Karl Artelt (*1890; †1981) von der USPD zur Entmachtung der herrschenden politischen Klasse und zur Niederringung des Militarismus aufgerufen, während der Kieler Gewerkschaftsvorsitzende Gustav Garbe (*1865; †1935) zur Besonnenheit mahnte. Nun wurde aus der kleinen Revolte in Windeseile eine Massenbewegung, wie am 3. November knapp 6000 Demonstranten – Matrosen sowie Kieler Arbeiterinnen und Arbeiter – auf dem Exerzierplatz bewiesen. Von dort bewegte sich ein Demonstrationszug in die Marinearrestanstalt in der Feldstraße, die aber nicht erreicht wurde, weil kurz davor eine militärische Patrouille das Feuer auf die Demonstranten eröffnete. Sieben Menschen wurden getötet, 29 schwer verwundet. Die Demonstranten antworteten darauf teilweise ebenfalls mit schwerer Gewaltanwendung. Der unheilvolle Zusammenstoß gilt gemeinhin als der eigentliche Startpunkt der Novemberrevolution. Am 5. November musste der in Kiel residierende Prinz Heinrich fluchtartig Schloss und Stadt verlassen, da sich Kiel schon fest in der Hand der Aufständischen befand: Unter dem Vorsitz Garbes war nach dem Vorbild bereits existierender Soldatenräte ein Arbeiterrat gebildet worden, kaiserliche Schiffe hatten die rote Fahne gehisst, und ein Vierzehn-Punkte-Programm mit weitreichenden Reformforderungen wurde in Kraft gesetzt. Um die revolutionären Verhältnisse zu klären, wurde sodann Gustav Noske (*1868; †1946) von der MSPD aus Berlin nach Kiel geschickt und am 5. November durch Akklamation zum Vorsitzenden des Obersten Soldatenrats gewählt. Zwei Tage später übernahm er von Admiral Souchon auch die zivile Gewalt in Kiel. Zur Sicherung der öffentlichen Ordnung setzte er auf die Fortführung der alten Strukturen und erstickte deswegen alle weiteren revolutionären Impulse in Kiel sofort im Keim. Allerdings hatten die Kieler Vorgänge längst Vorbildcharakter für andere Städte im ganzen Kaiserreich erlangt. Bald stand dabei nicht mehr Kiel im Mittelpunkt der Ereignisse, sondern Berlin, wo am 9. November 1918 die Republik ausgerufen wurde.
Tags darauf wurden die zivilen Todesopfer des Kieler Aufstands auf dem Friedhof Eichhof beigesetzt. Kiel selbst ging mit seiner impulsgebenden Rolle während der Revolution im Übrigen lange Zeit stiefmütterlich um. Erst spät und schwerfällig setzte ein Umdenken ein, wie die seinerzeit öffentlich umstrittene Aufstellung des von Hans-Jürgen Breuste (*1933; †2012) gestalteten Revolutionsdenkmals im Kieler Ratsdienergarten 1982 sinnfällig zum Ausdruck brachte. Heute aber steht man in Kiel der wichtigen Rolle der Stadt im Kontext von Revolution und Demokratisierung weitgehend positiv gegenüber, was z. B. daran ersichtlich wird, dass die 1930 errichtete Schiffsbrücke der Freien Turnerschaft Wassersport, die seinerzeit nach Gustav Garbe benannt worden war, unter den Nationalsozialisten diesen Namen aber wieder verloren hatte, zum Jahrestag des Matrosenaufstands am 3. November 2016 ihren ursprünglichen Namen zurückerhielt. Für 2018 plant die Stadt eine großangelegte Erinnerungsfeier unter Teilnahme des Bundespräsidenten.
Kiel entwickelte sich also im Lauf der Zeit zur Hauptstadt Schleswig-Holsteins und spielte mehrfach in der schleswig-holsteinischen und deutschen Geschichte eine beachtliche Rolle. Das war auch bei der Kieler Erklärung vom 26. September 1949 der Fall, in der die Landesregierung unter Zustimmung des Landtages erklärte, dass die dänischen und friesischen Bevölkerungsteile ohne Diskriminierungsgefahr alle demokratischen Grundrechte genießen sollten und dass eine dänische Gesinnung behördlich nicht angezweifelt oder überprüft werden dürfe. Damit war die Kieler Erklärung ein wichtiger Baustein für den Grenzfrieden im Norden und bildete den Vorläufer zu den Bonn-Kopenhagener Erklärungen vom 29. März 1955, die Grundlage für das nachbarschaftliche Verhältnis zwischen Deutschland und Dänemark wurden.
2.Kiel – dreimal gegründet
Die Geschichte einer Stadt beginnt normalerweise mit ihrer Gründung – Kiel aber ist gleich dreimal gegründet worden. Seine eigentlichen städtischen Anfänge verdankt es der Stadtrechtsverleihung durch Graf Johann I. von Holstein (*um 1229; †1263) im Jahr 1242. Auf diese erste Gründung, festgehalten in einer nicht unumstrittenen Urkunde, beruft man sich, wenn man 2017 das 775-jährige Stadtjubiläum feiert. Ab dem Jahr 1865 veränderte dann die Stadt ihr Gesicht so grundlegend, dass man heute von einer zweiten Gründung spricht. Was war geschehen? 1865 wurde die preußische Marinestation von Danzig nach Kiel verlegt: Aus einer kleinen Mittelstadt erwuchs in der Folge in kürzester Zeit eine moderne maritime Metropole. Als dritte Stadtgründung wird der Wiederaufbau der Stadt nach dem Zweiten Weltkriege gesehen. Nahezu komplett war Kiel während der Kriegsjahre zerstört worden, der Wiederaufbau glich somit eher einem Neubau aus den Bombentrümmern und einer Neugründung der Stadt. 1242, 1865, 1945 – das also sind Kiels drei Geburtsjahre!
Kiels erste Gründung wurde in einer Urkunde festgehalten, die 1242 von Johann I. auf Latein verfasst wurde. In ihr ist in feierlichem Ton vermerkt, dass Graf Johann, Sohn des legendären Grafen und Franziskanermönchs Adolf IV. (*vor 1205; †1261), kurz nachdem er im November 1241 seine Volljährigkeit erlangt hatte, Kiel das lübische Stadtrecht verlieh. Der Ort heißt darin noch nicht Kiel, sondern wird als Stadt Holsteins bzw. Holstenstadt bezeichnet. In der Urkunde wird zwar am Schluss das Ausstellungsjahr 1242 genannt, nicht aber der genaue Tag, an dem sie verfasst wurde. Die Echtheit dieser Urkunde wurde nun von der Forschung immer wieder angezweifelt, da sie nicht im Original erhalten ist, sondern nur in Abschriften des 18. Jahrhunderts. Wegen der Zweifel an der Authentizität der Urkunde verzichtete die Stadt Kiel 1904 sogar darauf, ihren historisch begründeten Anspruch auf die gesamte Förde als Hafengebiet in dritter Instanz vor dem Reichsgericht gegen die Interessen der Kaiserlichen Marine zu verfechten und womöglich auch durchzusetzen. Zwar versuchte kurz darauf der Kieler Geschichtsprofessor Carl Rodenberg (*1854; †1926), doch den Nachweis ihrer Echtheit ein für alle Mal zu erbringen. Schon 1939 aber führte Werner Carstens neue gewichtige Argumente ins Feld, nach denen die Urkunde zwar einen echten Kern habe, im Wesentlichen allerdings durch den Kieler Stadtschreiber Georg Lutzenberger zwischen 1495 und 1498 verfälscht worden sei.
Carstens Ansicht blieb die maßgebliche, bis Helmut G. Walther 1991 eine neue tiefschürfende Untersuchung der überlieferten Abschriften der Urkunde vornahm. Begründet durch dessen Ergebnisse tendierte man danach dazu, die Urkunde insgesamt doch für echt zu halten. Walther argumentiert, dass in der Urkunde vom ganzen See Kiel bis Bottsand als Weichbild die Rede sei, innerhalb dessen keine weitere Gründung einer Siedlung erfolgen dürfe. Dahinter habe natürlich die Absicht gestanden, im Bereich der Kieler Förde keinen möglichen Konkurrenzhafen zuzulassen. 1334 schenkte nun Herzog Waldemar V. von Schleswig (*1314; †1364) der Stadt Kiel auch den schleswigschen Teil der Förde bis zu deren Ende bei Bülk, was nach Walther nur Sinn machte, wenn Kiel tatsächlich davor schon, also seit der Stadtrechtsverleihung, auch den holsteinischen Teil des Fördeufers besaß. Dieser Punkt war der strittigste zwischen Marine und Stadt zu Beginn des 20. Jahrhunderts gewesen. Walther argumentiert außerdem, dass es sich bei der Benennung Kiels als Holstenstadt nicht um eine nachträgliche Hinzufügung handeln könne, denn bereits Johann I. bzw. seinem Vater Adolf IV. sei es augenscheinlich um die Anlage eines neuen herrschaftlichen, wirtschaftlichen und geistlichen Zentralorts Holsteins nach der Wiedererlangung der Grafenwürde 1225/27 gegangen. Dies würde die Gründung auch eines idealtypischen Franziskanerklosters im Stadtgebiet zeigen. Aus Kiel als Stadt der Holsten sollte der Vorort Holsteins werden, wie es Hamburg für Stormarn war und im Prinzip immer noch ist. Die Stadterhebung könne also als Zeugnis des schauenburgischen Herrschaftsanspruchs über das Land aufgefasst werden, der sich direkt gegen den über dem Grafen stehenden Herzog von Sachsen richtete, welcher sich seinerzeit auch als Herr Nordelbingens betitelte.
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