Christoph Wawer - Politisches Grundwissen für Ausbildung und Studium in der Polizei

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Politisches Grundwissen für Ausbildung und Studium in der Polizei: краткое содержание, описание и аннотация

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Aktuelle Entwicklungen
Das Buch vermittelt in gewohnter Weise verständlich und übersichtlich die staatlichen und verfassungsrechtlichen Grundstrukturen bundesdeutscher Politik und des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. Dabei bleibt es seiner bewährten kompakten und auf das Wesentliche konzentrierten Form treu. Die Aktualisierungen und Ergänzungen der Neuauflage berücksichtigen die Fakten des gesellschaftlichen und politischen Wandel in den letzten Jahren.
Globale Krisen
Geprägt wird die 5. Auflage überwiegend durch die weltweiten Krisen der vergangenen Jahre. So brach Russland 2014 die europäische Friedensordnung, Kriege in Libyen und Syrien führten zu einer gewaltigen Migrationswelle, die 2015 Deutschland erreichte und das Grundrecht auf Asyl überbeanspruchte. In sozialen Netzwerken wurde und wird eine latente gesellschaftliche Unzufriedenheit geschürt. Eine neue Partei hielt Einzug in die Parlamente.
Die Lerninhalte
Das praktische Nachschlagewerk für die Polizeiausbildung erläutert die Grundlagen der politischen Bildung; es behandelt u.a. folgende Themen:
Der Staat (Begriff, Aufgaben, Staatsgebiet, Staatsvolk, Staatsgewalt, Staats- und Regierungsformen)
Internationale Menschenrechtserklärungen
Politische Herrschaftsordnungen
Organe der politischen Willensbildung
Staatliche Grundprinzipien
Gang des Gesetzgebungsverfahrens
Einzelne Grundrechte
Oberste Bundesorgane
Staatengemeinschaften
Jeder Themenkomplex ist umfassend, aber dennoch kurz und prägnant dargestellt. Übersichten und Schaubilder erleichtern das Verständnis der Materie.
Den Überblick behalten
Die Ausführungen zu den rechtlichen, geschichtlichen und politischen Zusammenhängen ermöglichen es den Leserinnen und Lesern, sich schnell über
Inhalt, Struktur und Wirkungsweise des Grundgesetzes,
den deutschen Staatsaufbau und
internationale Beziehungen
zu informieren. So können Themen aus der aktuellen Politik und Maßnahmen der staatlichen Gewalten staats- und verfassungsrechtlich eingeordnet und bewertet werden.
Das Stichwortverzeichnis garantiert einen schnellen Zugriff auf die gewünschten Informationen.
Lehrbuch für …
Anwärterinnen und Anwärter für den mittleren und gehobenen Polizeidienst der Länderpolizeien und der Bundespolizei
Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter des Zolls
Auszubildende und Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter der öffentlichen Verwaltungen

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– die 24 sm-Anschlusszone für wirtschaftliche Rechte

– der Festlandsockel bis zu 350 sm

– Schiffe auf hoher See, Flugzeuge im freien Luftraum

b) Exterritorialität

Nicht der Gebietshoheit unterstehen Vertreter und Vertretungen

– ausländischer Staatsorgane und Verwaltungen:

Staatsgäste, Botschafter, Diplomaten, Streitkräfte, Polizeien

– völkerrechtlicher Organisationen: UN, EU, Europarat u. a.

3. Staatsvolk – Staatsangehörigkeit (StAng.)

In jedem Staat leben neben den Staatsangehörigen, den Staatsbürgern, Personen mit anderer Volks- und Staatsangehörigkeit.

Unterschieden wird deshalb zwischen folgenden Begriffen:

Bevölkerung :

Alle in- und ausländischen Personen mit Wohnsitz im Staatsgebiet

Staatsvolk/Staatsbürger – rechtliche Bestimmung:

Alle Personen mit der Staatsangehörigkeit des jeweiligen Staatsgebietes

Nation/Volk – kulturelle Bestimmung:

Alle Personen mit derselben Volkszugehörigkeit. Grundlage ist die gemeinsame Sprache, Kultur, Geschichte, Abstammung.

In Nationalstaaten sind Staatsvolk und Nation gleich.

In Nationalitätenstaaten besteht das Staatsvolk aus mehreren Nationalitäten.

Der Erwerb der Staatsangehörigkeit:

Mit Geburt erwerben die Kinder nach dem

Abstammungsprinzip die StAng. der Eltern oder eines Elternteils,

Territorialprinzip die StAng. des Geburtslandes/-staates.

Durch Einbürgerung auf eigenen Antrag ab dem 16. Geburtstag.

a) Die deutsche Staatsangehörigkeit

Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erfolgt nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) vom 1. Januar 2000 durch

Geburt:

– Für Kinder mit einem deutschen Elternteil gilt das Abstammungsprinzip.

– In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können seit 2014 die doppelte Staatsbürgerschaft besitzen, wenn sie

– bis zum 21. Geburtstag mind. 8 Jahre im Land gelebt haben

– oder in Deutschland 6 Jahre lang eine Schule besucht haben oder

– oder einen deutschen Schul- oder Berufsabschluss nachweisen.

Adoption: mit Annahme als Kind durch einen Deutschen

Art. 116 Abs. 1 GG als Flüchtling oder Vertriebener

Einbürgerung (auf Antrag):

Die Anspruchseinbürgerung besteht unter folgenden Voraussetzungen:

– acht Jahre legaler Aufenthalt in Deutschland

– Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis oder -berechtigung, z. B. EU-Bürgerschaft oder gleichgestellte europäische Staatsangehörigkeit

– Sicherstellung des Lebensunterhaltes ohne ALG II oder Grundsicherung 1

– ausreichende deutsche Sprachkenntnisse für das tägliche Leben

– Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des GG

– bestandener Einbürgerungstest zur Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie zu den Lebensverhältnissen in Deutschland

Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse; Mehr-Ehen sind untersagt 2

– Straflosigkeit – außer „Bagatelldelikten“

– Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit

– Ausnahmen bilden z. B. die Mehrstaatigkeit bei allen EU-Bürgern

Die Ermessenseinbürgerung beinhaltet Erleichterungen z. B. für Familienangehörige von Ausländern mit Einbürgerungsanspruch, Ehegatten und eingetragene Partner von Deutschen, ältere Ausländer, Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge sowie Staatenlose.

Der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit

– Dieser erfolgt mit Erwerb einer ausländischen StAng. (Ausnahme EU-Bürger).

– Der Betroffene darf nicht staatenlos werden (Art. 16 Abs. 1 GG).

– Deutsche mit Doppelpass, die sich an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland beteiligen, verlieren die StAng. 2

– Einbürgerungen aufgrund rechtswidriger falscher Angaben zur Identität oder StAng. können innerhalb von 10 (früher 5) Jahren zurückgenommen werden. 2

b) Die Bedeutung der Staatsangehörigkeit

Die Staatsangehörigen besitzen gegenüber dem Staat folgende

Rechte :

Grundrechte , an die der Staat gebunden ist

politische Rechte , die die Volkssouveränität garantieren, etwa das Wahlrecht, den freien Zugang zu allen öffentlichen Ämtern

staatliche Leistungen wie Rechtsschutz, sozialstaatliche Leistungen

Pflichten:

Treuepflicht gegenüber dem Staat, keine Schädigung seiner Interessen

Gehorsamspflicht gegenüber Verfassung, Gesetzen, Rechtsverordnungen

sachliche Leistungspflicht z. B. durch Steuern, Abgaben sowie

persönliche – z. B. durch öffentliche Ehrenämter, Zeugnis vor Gericht

4. Staatsgewalt

Die Staatsgewalt herrscht im Staatsgebiet über alle Personen und Sachen.

Das „Gewaltmonopol“ ist das alleinige Recht zur Ausübung von Herrschaftsgewalt und Macht. Dieses besitzt ausschließlich die Staatsgewalt.

Weitere Kennzeichen der Herrschaftsgewalt sind in modernen Staaten:

Gewährung von Leistungen an die Menschen (z. B. sozialstaatliche –)

Lenkung und Anleitung zu einem erwünschten Verhalten, z. B. in wirtschaftlicher, sozialer, umweltschonender Hinsicht

„Zerfallende Staaten“ besitzen nicht mehr die Herrschaft im Staatsgebiet.

Zur Durchsetzung ihrer Herrschaft muss die Staatsgewalt

souverän sein : Sie ist die höchste Herrschaftsinstanz im Staate.
umfassend sein : Sie erstreckt sich auf alle Personen und Sachen.
ursprünglich sein: Sie ist Ursprung aller anderen staatlichen Gewalten, die sich von ihr ableiten müssen.
einheitlich sein : Sie ist die einzige und alleinige Macht im Staate. Sie kann aber nach Funktionen aufgeteilt sein.

Im demokratischen Rechtsstaat ist die Staatsgewalt gebunden:

– an die Volkssouveränität: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“

– an die Verfassung mit den Grundrechten, an Gesetz und Recht

– Die Staatsgewalt ist in sich gegenseitig kontrollierende Gewalten geteilt:

– horizontal in Gesetzgebung, vollziehende Gewalt, Rechtsprechung

– vertikal in Bund und Länder

5. Staats- und Regierungsformen

Die Staatsformzeigt, wie ein Staat sich darstellt, wer ihn repräsentiert:

Das Staatsoberhaupt ist in der

Monarchie: ein Monarch durch Erbfolge: Kaiser, König u. a.,
Republik: ein auf Zeit gewählter Präsident.

Die Regierungsformzeigt, wer die Macht besitzt und wie sie ausgeübt wird:

Monarchie

absolute Monarchie : Die Macht liegt allein beim Monarchen.
beschränkte Monarchie : Die Macht liegt allein beim Monarchen.
– ständische Monarchie:– konstitutionelle Monarchie:– parlamentarische Monarchie: – durch Stände, Adel, Klerus, Bürger,– durch eine Verfassung,– durch ein übergeordnetes Parlament.

Republik

Demokratie: Die Macht wird vom Volke ausgeübt
– unmittelbare Demokratie: – durch das Volk selbst,
– mittelbare Demokratie: – durch vom Volk gewählte Vertreter,
– parlamentarische D.: – durch gewählte Parlamentarier,
– Präsidialdemokratie: – durch einen gewählten starken Präsidenten und gewählte Parlamentarier.
Diktatur – entartete Form der Republik
Die Macht liegt ausschließlich
– Ein-Mann-Diktatur:– Partei-Diktatur:– Militär-Diktatur: – bei einem Diktator,– bei einer Partei,– beim Militär.

Die Einteilung ermöglicht eine allgemeine Zuordnung von Staaten. Oft entsprechen jedoch die öffentlichen Bekenntnisse eines Staates zu Demokratie und Parlamentarismus nicht den tatsächlichen politischen Verhältnissen.

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