Beseitigung von Reservoiren
Darunter fällt die Bekämpfung von Wirbeltieren und Vektoren (Entwesung), die als Träger bzw. Überträger von Erregern fungieren. Soll ein längerfristiger Effekt erreicht werden, sind weitergehende Maßnahmen wie das Trockenlegen von Gewässern, die als Brutstätten dienen, sinnvoll.
3.5.2 Minimierung des Übertragungsrisikos
Absonderung von Erkrankten und Personen, die mit ihnen Kontakt hatten
Bei Infektionskrankheiten, die von Mensch zu Mensch übertragbar sind, kann die Weiterverbreitung durch Absonderung (Isolierung) der Erkrankten als auch von Kontaktpersonen, die möglicherweise infiziert sind, unterbunden werden. Bei Auftreten von Tierseuchen wird der betroffene Betrieb unter Quarantäne gestellt. Es können Zugangsbeschränkungen getroffen werden. Das Verlassen ist nur nach erfolgter Desinfektion zulässig. Unter Umständen muss der Tierbestand des Betriebs getötet werden.
Vermeidung von Menschenansammlungen
Neben der Absonderung können nach Ausbruch einer Infektionskrankheit weitere Schritte ergriffen werden, um eine Übertragung von Mensch zu Mensch zu minimieren. Dazu zählen das Verbot öffentlicher Veranstaltungen oder die Schließung von Schulen und Kindergärten. Behörden und Betriebe können durch Einschränkung des Publikumsverkehrs und Ausweichen auf Telearbeit eine Krankheitsausbreitung am Arbeitsplatz verhindern.
Bestehende Hygienepläne sind hinsichtlich der Bedrohungslage zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.
Bei Einsätzen mit B-Gefahrstoffen gilt grundsätzlich: Eine Kontamination der Körperoberfläche ist zu vermeiden, eine Inkorporation ist auszuschließen. Bei Einsätzen mit B-Gefahrstoffen wird die PSA durch die FwDV 500 vorgegeben (siehe auch Kapitel 7).
Merke:
Ein für die Gefahrengruppe IC geeigneter Körperschutz ist auch für IB geeignet. Dies gilt sinngemäß für IIC/B und III C/B.
3.5.3 Stärkung der Abwehr des Wirtes
Schutz durch Impfung
Die Schutzimpfung stellt eine entscheidende Maßnahme zur Bekämpfung eines Krankheitsausbruchs dar. Voraussetzung ist, dass wirksame Impfstoffe zeitgerecht zur Verfügung stehen.
Postexpositionsprophylaxe
Diese hat zum Ziel, nach einer möglichen Infektion einen Krankheitsausbruch zu verhindern, oder zumindest eine Abmilderung des Krankheitsverlaufs zu erreichen. Hierbei finden unter anderem Antibiotika und Virustatika Anwendung. Nicht gegen alle Infektionskrankheiten stehen ausreichend wirksame Medikamente zur Verfügung.
3.5.4 Vorbereitende Schutzmaßnahmen der Gefahrenabwehr
Einrichtungen, die mit biologischen Gefahrstoffen arbeiten, werden anhand der FwDV 500 Gefahrengruppen zugeordnet, aus denen sich Maßnahmen wie die Erstellung von Einsatzplänen ergeben. Weitere Maßnahmen sind mit dem Betreiber abzustimmen. Die Einsatzkräfte sind mit der Einrichtung und den möglichen Gefahren vertraut zu machen. Bei Bedarf sind Maßnahmen der Versorgung, z. B. mit Desinfektionsmitteln, der Desinfektion und der Entsorgung vorzubereiten.
Durch die Aufstellung eines Pandemieplans wird sichergestellt, dass auch bei überdurchschnittlichen krankheitsbedingten Personalausfällen alle Schlüsselpositionen besetzt sind.
Bei der Gefahr einer Infektionskrankheit sind Schutzimpfungen vorzunehmen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) gibt dazu Empfehlungen heraus, denen notwendige Ergänzungen des Impfschutzes entnommen werden können. Der Hygieneplan ist zu überprüfen und anzupassen. Dabei sind neben den individuellen Vorgaben und der Hygiene im Bereich der Verpflegung und der Sanitäreinrichtungen auch organisatorische Vorkehrungen zu prüfen. Unter Umständen muss besonders infektionsgefährdetes Personal (z. B. im Rettungsdienst eingesetzten Kräfte), getrennt von anderen Funktionen untergebracht werden. Tätigkeiten, z. B. in der Küche, sind umzubesetzen. Im Einsatz ist eine Kontaminationsverschleppung durch lückenlose Desinfektionsmaßnahmen zu verhindern.
Bei Einsätzen in Tierseuchen-Betrieben sollten keine Helferinnen und Helfer, die selbst in der Tierhaltung tätig sind, in Bereichen der Einsatzstelle, in denen die Gefahr eines Kontakts mit Tierseuchenerregern besteht, eingesetzt werden. Werden bei Großschadenslagen zahlreiche Hilfskräfte in Zelten oder Unterkünften ohne ausreichende Infrastruktur untergebracht, müssen dem Personalumfang angepasste Möglichkeiten für die Körperpflege geschaffen werden. Einsatzkräfte, die im Einsatz mit B-Gefahrstoffen in Kontakt kamen, sind, abhängig von der Gefährdung, ärztlich zu überwachen und ggfs. einer Postexpositionsprophylaxe zu unterziehen.
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