Tabelle 10: Die Versandstückkategorien und die an der Oberfläche maximal zulässige Dosisleistung
KategorieDosisleistung an der OberflächeDosisleistung in einem Meter AbstandTransportkennzahl (TKZ)
Merke:
Transportkennzahl × 10 = Dosisleistung in
in einem Meter Abstand
Bild 4: Einer Typ A-Verpackung, das hier abgebildete Versandstück darf eine Dosisleistung von bis zu 0,5 mSv/h an der Oberfläche aufweisen (Quelle: M. Weigle)
Typ-B-Transportverpackungen
Typ-B-Transportverpackungen müssen so ausgelegt sein, dass bei einem Unfall ein Austritt radioaktiver Stoffe unwahrscheinlich ist. Dazu werden sie einer Baumusterprüfung unterzogen. Sie beinhaltet unter anderem einen Fallversuch aus neun Metern Höhe, Quetsch- und Druckprüfungen, Temperatureinwirken. Zu den Typ-B-Transportverpackungen zählen beispielsweise die Castor-Behälter für den Transport von Brennelementen.
2.7.2 Unfälle bei der Nutzung radioaktiver Quellen
Die meisten Unfälle bei der Nutzung basieren auf der Beschädigung von Geräten, die radioaktive Quellen enthalten. Es spricht für die Qualität der Abschirmbehälter, dass selbst ein drastischer Missbrauch, wie das Überrollen einer Troxler-Sonde (Messgerät zur Überprüfung von Asphaltbelägen mittels einer Cäsium-137 Quelle) mit einer Straßenwalze, zu keiner Freisetzung von radioaktivem Material führt. Ebenfalls häufig ist der Fund von Altlasten, beispielsweise bei der Altmetallverwertung oder bei Aufräumungsmaßnahmen. Hierbei können verschieden Radionuklide auftreten.
Nur in wenigen Fällen führte die Beteiligung radioaktiver Stoffe zu deren Freisetzung und daraus herrührenden Kontaminationen. Diese zogen dann allerdings erhebliche Maßnahmen der Kontaminationsfeststellung und der medizinischen Versorgung nach sich. Störfälle in Nuklearanlagen mit einer Freisetzung von Radioaktivität sind in der Bundesrepublik Deutschland bisher nicht aufgetreten. Ausgeschlossen können sie nicht werden wie verschiedene Ereignisse in Anlagen mit westlichen Sicherheitsstandards zeigen: Fukushima (ausgelöst durch ein außergewöhnliches Naturereignis), Sellafield (mangelhafte Kontrolle) und Three Mile Island (Fehlbedienung). Bei Freisetzungen aus Kerntechnischen Anlagen stehen die Nuklide Iod-131, Cäsium-134/137 und in geringerem Umfang Strontium-90 im Vordergrund. Bei diesen Nukliden handelt es sich um β- und γ-Strahler. Zur Vorbereitung der Gefahrenabwehr gibt die FwDV 500 Einstufungskriterien vor, aus denen sich Einsatzmaßnahmen ableiten lassen.
Tabelle 11: Die Zuordnung von Gefahrengruppen anhand der FwDV 500
Feuerwehr Gefahren-gruppeEinstufung anhand der zulässigen maximalen Gesamtaktivität sowie der Einsatzszenarien
2.7.3 Militärische und terroristische Nutzung
Typen und Wirkung von Kernwaffen
Kernwaffen wirken durch die bei der Spaltung von Uran-235 oder Plutonium-235-Kernen (Atombombe) bzw. bei der Fusion von Deuterium-Kernen zu Helium (Wasserstoffbombe) freiwerdende Energie, die aufgrund der hohen Sprengkraft in Kilotonnen bzw. Megatonnen TNT angegeben wird. Die Energie wird als Hitze, Druck und Strahlung abgegeben.
Bild 5: Die Wirkungskomponenten von Kernwaffen (Quelle: M. Weigle)
Die Strahlungsenergie wird unterschieden in die Anfangsstrahlung, die einen hohen Anteil an Neutronenstrahlung aufweist und die Rückstandsstrahlung. Die Neutronenstrahlung kann Elemente des Erdbodens zu γ-Strahlern anregen (Neutronen-induzierte Gamma-Aktivität, kurz: NIGA). Sowohl Herstellung als auch die Zündung einer derartigen Waffe erfordern ein hohes Maß an Wissen, speziellen technischen Einrichtungen und insbesondere eine ausreichende Menge an spaltbarem Material. Das macht es nach Ansicht vieler Experten unwahrscheinlich, dass nicht-staatliche terroristische Akteure in der Lage sind, Kernwaffen zu entwickeln.
Darunter fallen Dispersionseinrichtungen zur Ausbringung von radioaktiven Stoffen. Eine so genannte schmutzige Bombe (»Dirty Bomb«) verbindet eine konventionelle Sprengvorrichtung mit radioaktivem Material, um neben den Folgen der Detonation eine radioaktive Kontamination hervorzurufen. Als radioaktive Beiladung können alle zugänglichen Strahlenquellen (Abfälle, Prüfstrahler, medizinische Präparate) genutzt werden. Allerdings ist für eine großflächige Kontamination die Umsetzung in eine durch die Sprengladung dispergierbare Form erforderlich. Daneben ist die gezielte Kontamination von Lebensmitteln denkbar. Bekannt wurde der Mord an Alexander W. Litwinenko, einem ehemaligen russischen Geheimdienstoffizier, der sich in den Westen abgesetzt hatte. Er starb 2006 an einer Vergiftung mit Polonium-210, das er mit einer Tasse Tee aufgenommen hatte. Den aufgelisteten Möglichkeiten ist gemeinsam, dass sie Kenntnisse über die Ausbringung von radioaktiven Stoffen erfordern und ein Risiko der Attentäter bei der Vorbereitung bedeuten. Die tatsächlichen Auswirkungen der beschriebenen Maßnahmen werden im Vergleich zu den Folgen eines Sprengstoffanschlags eher gering sein. Allerdings muss mit einer erheblichen psychologischen Wirkung sowohl in der betroffenen Bevölkerung als auch unter den Einsatzkräften gerechnet werden.
2.8 Strahlenschutz
2.8.1 Grundsätze des Strahlenschutzes
Folgende Grundsätze sind zwingend zu beachten:
ALARA-Prinzip: »As Low As Reasonably Achievable« steht für den Grundsatz, beim Umgang mit ionisierender Strahlung die Strahlenbelastung so gering zu halten wie dies vernünftigerweise erreichbar ist.
Kontaminationen sind zu vermeiden und Inkorporation ist auszuschließen, was bei Einsätzen mit radioaktiven Stoffen eine entsprechende Sonderausrüstung erfordert.
2.8.2 Die drei »A« des Strahlenschutzes
Abstand von der Strahlenquelle halten (Quadratisches Abstandsgesetz):
Bei doppeltem Abstand von der punktförmigen Strahlenquelle beträgt die Dosisleistung nur noch ein Viertel, bei vierfachem Abstand nur noch 1/16 der ursprünglichen Dosisleistung. Um eine Belastung der Einsatzkräfte zu minimieren, legt die FwDV 500 die Grenze des Gefahrenbereichs bei einer Dosisleistung von 25 μSv/h, oder falls diese Dosisleistung nicht erreicht wird, einen Mindestabstand von fünf Metern vom Gefahrenobjekt fest. Kann sichergestellt werden, dass sich der Gefahrenbereich auf einen bestimmten Gebäudeteil beschränkt, kann der Gefahrenbereich innerhalb des Gebäudes festgelegt werden.
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