Robert Heymann
Sittengeschichte der Erotomanie
Saga
Die hörige Frau
German
© 1931 Robert Heymann
Alle Rechte der Ebookausgabe: © 2016 SAGA Egmont, an imprint of Lindhardt og Ringhof A/S Copenhagen
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ISBN: 9788711503744
1. Ebook-Auflage, 2016
Format: EPUB 3.0
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Der Begriff „Hörigkeit“, auf die Frau angewandt, könnte irreführend sein, wenn wir nicht in einem Zeitalter leben würden, in dem die normale Hörigkeit der Frau, ihre Unterwerfung unter den Willen und die libido des Mannes, als unnatürlich angesprochen wird — obgleich sie eben doch der natürliche Zustand ist, mögen auch noch so viele Stimmen gegen diese einfache Tatsache eifern.
Schon im Jahre 1908 hat Dr. Georg Groddeck bei Hirzel in Leipzig ein Buch erscheinen lassen, Vorträge, die der Autor als Aufsätze teilweise in der „Zukunft“ veröffentlicht hat. Dieser kluge Nervenarzt hat vor fast 25 Jahren sehr genau vorausgesehen, was uns die „Antihörigkeitsbewegung“ oder „Emanzipation“ der Frau bescheren würde. Der Frau — und dem Manne.
„Man überhört die Mahnung der Natur jetzt in den Feministenkreisen geflissentlich. Das wird nicht helfen. An einem gewissen Punkt wird und muß die Frauenbewegung stillstehen. Es handelt sich da gar nicht etwa um rein körperliche Zustände, obwohl die allein genügen, um die Leistungsfähigkeit der Frau zu vermindern. Die Frau, selbst die gesündeste (und die erst recht), ist zu bestimmten Zeiten stets mehr oder weniger intellektuell unzurechnungsfähig. Ihr Wesen gerät dann mit unentrinnbarer Notwendigkeit in einen vollständigen Aufruhr, der an die Zeit der Entwicklung vom Kind zum Mädchen erinnert, sie wird gewissermaßen jedesmal wieder ein Mädchen mit mädchenhaften Ideen, kommt unter den Druck einer Gewalt, von der sie beherrscht wird, statt sie zu beherrschen . Die Frau ist im allerhöchsten Grade abhängig von ihrem Frausein und niemals, niemals wird sie das überwinden . Niemals wird sie deshalb auch nach außen leisten können, was der Mann leistet. Diesem Teil der Frauenfrage steht der Mann sehr ruhig gegenüber.“ (Wohlverstanden: 1908! Heute steht der Mann der Entwicklung der Frau ganz im Gegenteil sehr beunruhigt gegenüber!)
„Die Frau bleibt Dilettant im Schaffen. Sie ist zu anderen Dingen bestimmt!“
Die Natur hat wunderbar gearbeitet, um die Frau vor einem Abwenden von ihrer Bestimmung zu bewahren, um sie von dem Tätigkeitsfeld des Mannes zurückzuhalten, ihr jede schöpferische Tätigkeit unmöglich zu machen. Nicht genug, daß sie das Weib schwächer schuf, nicht genug, daß sie die Frau mit wiederkehrender Regelmäßigkeit daran erinnert, daß sie im Dienste des Geschlechts steht , wie sie auch zum Wahrzeichen dieses Verfallenseins an die Geschlechtlichkeit der Frau die Brüste gab, die sie zu allen schweren Arbeiten unfähig machen, nicht genug damit: sie gestaltete den Charakter, das Wesen der Frau so, daß sie auch nicht imstande ist, geistige Probleme zu lösen.
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Wenn wir das natürliche Hörigkeitsverhältnis der Frau gut heißen, ein Verhältnis, das durch den Stand der jeweiligen Kultur ganz von selbst reguliert wird, so ist damit selbstverständlich nicht gesagt, daß Hörigkeit gleichbedeutend mit Sklaverei sein soll. Jedes Volk ist das wert, was es an seinen Frauen achtet . Aber es ist ein Irrtum, nein, eine bewußte Irreführung unerfahrener und urteilsloser junger Menschen zu behaupten, die Achtung vor der Frau müßte immer bedingt von dem Grade ihrer sozialen Stellung abhängen. Die Frau hat ihre Bestimmung. Achtet sie diese, erwirkt sie von selbst die Achtung auf eine Stellung, die zwar nicht den Ansprüchen der modernen Feministen entspricht, wohl aber der naturgewollten Entwicklung, die historisch begründet ist. Will sie über ihren Beruf als Geliebte, Frau und Mutter hinauswachsen (das Industriezeitalter, die sozialen Verschiebungen entschuldigen die Irrtümer der Frau, rechtfertigen sie aber deshalb nicht) — will das Weib also herrschen, indem es sich dem Manne gleichstellt, so erleidet es das Schicksal der Frauen des spätrömischen Reiches. Wenig geachtet, sich selber fremd, gesetzlos und übermütig geht es unter in Haltlosigkeit und Sinnentaumel, den Mann, den Staat mit sich reißend in das Chaos.
Wenn ich also hier von naturgewollter Hörigkeit spreche, so meine ich jenen Grad der Abhängigkeit, die die Natur dem Weibe mit auf den Lebensweg gegeben hat. Alle modernen Eiferer werden weder die Menstruation der Frau, noch die Tatsache hinwegleugnen können, daß der Geschlechtsverkehr den Mann nur zum Vater, die Frau aber zur Mutter machen „kann“. Den Vater trifft soziale Verantwortung. Die Mutter trägt ihr Kind, gebärt es und bleibt ihm zeitlebens verbunden. Die Nabelschnur, die die Schere der Hebamme durchschneidet, ist gleichwohl unzerreißbar.
Betrachten wir einmal in großen Zügen die Stellung des Weibes in der Vergangenheit bei Natur- und Kulturvölkern.
Historische Begründung der weiblichen Hörigkeit
Nach I. I. Bachofen („Das Mutterrecht“) soll es in Urzeiten eine Art „Weiberherrschaft“ gegeben haben, eine Gynäkokratie, vielleicht hervorgegangen aus dem Mutterrecht. Aber diese Hypothese läßt sich nicht beweisen. Daß da und dort bei einzelnen Völkern Abarten von der Regel der Weiberhörigkeit vorkommen, beweist natürlich nichts gegen die unwiderlegliche Tatsache, daß das Weib, nach einem Zustand des Hetärentums, vielleicht sogar unter dem Kommunismus der Liebe, mit dem Hervortreten kultureller Seßhaftigkeit in Hörigkeit geriet, resp. in diesem Zustand verblieben ist, der mehr oder weniger gemildert wurde durch den Reichtum oder die Armut der betreffenden Völker.
Die Frau wird die „Verwalterin der aufgehäuften Schätze, sie bestimmt Maß und Art der Verwendung, sie wird verantwortlich für die Pflege der Familie auf der Grundlage des Ernteertrages.
Wollen wir uns über die Stellung der Frau bei primitiven Völkern ein Urteil bilden, so müssen wir das Maß der Arbeit abwägen, das der Frau aufgebürdet wird.“ — „Dort, wo dieser Anteil im Vergleich zu der Arbeitsleistung des Mannes ein besonders großer ist, können wir auf eine Unterdrückung des Weibes schließen,“ urteilen Ploß und Bartels.
„Aber wir können uns auch nicht wundern, daß überall da, wo auch die Männer den schwer zu erlangenden Lebensunterhalt durch anstrengende Tätigkeit erwerben müssen, dem weiblichen Geschlecht ebenfalls kein müßiges Leben beschieden sein kann. So ist es seine Aufgabe fast überall, das Wasser herbeizuschaffen, die Speisen zu bereiten und die Kleidungsstücke herzustellen. Bei manchen Völkern müssen die Frauen sich auch an der Jagd und am Fischfang beteiligen, und bei einer gewissen Anzahl von Stämmen liegt ihnen sogar der Ackerbau ob. Diese letzteren sind es besonders, die dem weiblichen Geschlecht nur eine untergeordnete Stellung zuerkennen wollen. Das ist aber nur für den einen Fall gültig, wo die Männer überhaupt keinen Anteil an dem Ackerbau nehmen.
Das Weib ist Eigentum des Mannes geworden . Er kauft es, verkauft es, vertauscht es. Am weitesten geht die Gewalt des Mannes auf den Fidschi-Inseln, wo beim gemeinen Volk die Weiber nicht allein Handelsartikel sind, sondern von ihren Männern umgebracht und gefressen werden, ohne daß dies gestraft oder gerächt wird. Nicht selten gehen die Weiber des Vaters an den Sohn über. Nur das Weib, nicht der Mann, kann strafbaren Ehebruch treiben.“
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