Robert Heymann - Die hörige Frau

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Heymann verfolgt in beiden Teilbänden die Sittengeschichte der sexuellen Hörigkeit durch die Jahrhunderte und versucht durch zahlreiche Beispiele und Überlegungen seine (durchaus dem damaligen Zeitgeist entsprechende) ¬These von einem naturgegebenen Hörigkeitsverhältnis der Frau gegenüber dem Mann zu untermauern. Der mit vielen teils amüsanten, teils pikanten, teils regelrecht absurden Anekdoten gepfefferte sowie reich und geschmackvoll bebilderte Band ist ein Muss für den Liebhaber opulenter Erotika aus dem frühen 20. Jahrhundert. Allen kultur- und soziologiehistorisch Interessierten bietet er darüber hinaus eine Fundgrube von geschlechtsgeschichtlichen Stereotypen, wie sie die Gesellschaft über Jahrhunderte dominiert haben, und eröffnet dadurch einen vielsagenden und unverstellten Einblick in das weite Kreise prägende männliche Denken und den chauvinistisch-männlichen Blick auf die Frau vor rund hundert Jahren.-

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Im Seligenstädter Landrecht heißt es von einem Weibsbild, das außerehelich geboren hatte: „Und die frawe sal den sun umb die Kirchen tragen, wollen und barfuß, und sal man ir har hinden an dem haubet abe sniden und ir rock hinden abe sniden.“

Wie unmenschlich man im Mittelalter gerade mit Frauen verfuhr, dafür noch ein Beispiel, das Quantner anführt:

Die fromme Martina, eine Jungfrau, die nicht nur wegen ihrer Frömmigkeit, sondern auch wegen ihrer Keuschheit bekannt war, wurde von den rohen Henkersknechten auf den öffentlichen Richtplatz gezerrt, dort riß man ihr die Kleidung vom Leibe und band das Mädchen völlig nackt und mit weit auseinander gespreizten Beinen an vier Pfähle. Dann wurde sie gegeißelt bis die zarte Haut überall in Fetzen herunterhing, und nachdem diese Peinigung vorüber war, bearbeiteten die Henker die Brüste der Unglücklichen und zerfetzten sie geradezu bis zu einer gestaltlosen blutigen Masse. Dann wurde der Körper aufs Feuer geworfen und zu Asche verbrannt. Das sind doch Greuelszenen, die man wahrhaftig kaum für denkbar halten sollte. Daß aber die Schilderung nicht übertrieben ist, kann man sich wohl vorstellen, zumal wenn man bedenkt, wie die Christen selbst später mit Andersgläubigen verfuhren. Wahrlich, viel besser hat es die heilige Inquisition auch nicht getrieben.

Fast ein noch größerer Vandalismus gegen die Weiber wurde zuweilen im Kriege getrieben. Die Geschichte der Stadt Wimpfen hat dafür wohl das sprechendste Beispiel aufzuweisen. Wir können darauf verzichten, die Sache selbst zu erzählen, wenn wir dem Dichter, der das Entsetzliche in Verse gebracht hat, die noch nach langer Zeit im Rathaus zu Wimpfen prangten, das Wort lassen. Das mehr deutliche als schöne Gedicht lautet:

„Cornelia war diese Stadt

Vorzeitn genannt, ietzund so hat

Sie den Nahmen verwandelt, heist

Wimpfen, kömt daher wie man weiß,

Daß zu Zeit des Königs Attila

Die Hungarn sie zerschleiffet gar

All Mannsbild sie dödten behend,

Die Weibsbilder erst all geschänd:

Hernach ihr Brüste abgeschnitten,

Darum die Stadt auf Teutsche Sitten

Weibs Pein, ietzt Wimpfen, sonst gar fein

Mulierum poena zu Latein.“

*

Die Keuschheit, symbolisiert durch die Priesterinnen der Vesta, war ein besonders bei den alten Römern heiliges Gut. In den ältesten Zeiten Roms waren die Gesetze auf die Erhaltung des Staates ohne Rücksichtnahme auf den Einzelnen zugeschnitten. Der Staat suchte sich auf jede, selbst die schamloseste Art zu schützen. Im Gegensatz zu den Hellenen, die bei freiester Auslebung der Individualität des Einzelnen ein mustergültiges Staatsleben führten, war in Rom, der Heimat Catos, von der ersten Zeit des Bestehens an das Gesetz eine Zwangsregel zum Wohle des Staates, der auch auf Grund dieser strengen Gesetze, die so sehr geeignet waren, den Willen der Masse dem der Einzelnen unterzuordnen, wohl berufen schien, die Welt zu beherrschen.

Unter den vielen barbarischen Strafen des alten Roms ist eine bemerkenswert, weil sie die Grausamkeit der alten Urwohner der Geburtsstadt Neros ebenso charakterisiert, wie es die Mißachtung eines Menschenlebens im Interesse der Disziplin, die den von so verschiedenartigen Elementen begründeten Staat erhalten mußte, beweist.

Wohl kaum ein Vergehen wurde so streng bestraft wie der Ehebruch, und die Art der Strafe zeugt von einem Mangel an Menschlichkeit, der in der Sittengeschichte des Altertums wohl einzig dastehen dürfte.

Die ersten Bestrafungen von Ehebrecherinnen kennen wir aus Cumae, der bekannten Stadt Campaniens, dessen Ebenen ursprünglich von den Aboriginern, einem faunartigen Volke ohne Schönheitssinn bewohnt wurden. Und so roh ihre Sitten waren, so roh war auch ihre Rechtspflege, eine, wie bereits bemerkt, schon durch die Auffassung des Rechtsbruches selbst jeder ethischen Grundlage entbehrende Schmach. Denn wenn ein Staat durch die tiefste Schamlosigkeit das Sittlichkeitsbewußtsein seines Volkes erhalten und heben will, so kann man das höchstens als eine merkwürdige Perversität bezeichnen, die wahrscheinlich in einigen anderen sexuellen Ausartungen ihre Erklärung findet.

Wurde in besagter Stadt ein Weib des Ehebruchs überführt, wohl auch nur eines solchen bezichtigt, so überwies das Gericht die Unglückliche der Lynchjustiz des Pöbels, der bei solchen Gelegenheiten stets die vorgeschriebene Strafe zu vollstrecken hatte und sich eine solche willkommene Belustigung nie entgehen ließ.

Die Ehebrecherin wurde auf einen freien Platz geschleppt, dort in einer Stellung festgehalten, die für die Vollstreckung der Strafe am geeignetsten erschien und dann ein Esel herbeigeführt, der seine Brunst an der Bedauernswerten zu stillen hatte. Derartig geschändete Frauen waren selbstverständlich für ihre Lebenszeit aus jeder menschlichen Gesellschaft ausgeschlossen und um ihr Leben zu fristen, wohl späterhin gezwungen, als Sklavinnen zu dienen.

Welch ein Unterschied zwischen der freien, durch eine göttliche Weltanschauung geheiligten Hingabe des griechischen und asiatischen Weibes gegen diese Art erzwungener Prostitution!

Das Thema ist so heikel, daß es unmöglich ist, auf die Arten und Beispiele dieser Bestrafung näher einzugehen. Mit der allmählich fortschreitenden Kultur verschwand diese Art der Rechtssprechung in Campanien, um einer mehr symbolischen, wenn auch nicht minder häßlichen Strafe Platz zu machen. Hatte sich eine Frau in schon besagter Art vergangen, so gab man sie wohl nicht mehr der Sodomie preis, doch setzte man sie, nachdem man sie nackt eine Zeit lang auf dem Forum ausgestellt hatte, auf einen Esel und ließ sie in diesem Zustande durch alle Straßen der Stadt reiten. Daß ein so jeden Schutzes beraubten Weibes auch da noch von der rohen Menge genug Mißhandlungen zu erdulden hatte, ist klar, wie auch, daß ihr späteres Schicksal sich wohl wenig von dem der durch den Esel selbst geschändeten Frauen unterschied.

Diese letztgenannte Roheit der Frühzeit der Campanier übertrafen jedoch die Römer, die sich doch nicht gescheut hatten, durch den Raub der Sabinerinnen einen hundertfachen Ehebruch zu begehen. Anstatt des Esels bestimmte man den Pöbel als direkten Vollstrecker der grausamen Strafe.

In Rom befanden sich zu damaliger Zeit eine Menge Priapustempel, in deren nächster Nähe kleine Kerker waren, bestimmt, die Ehebrecherinnen zu ihrer Bestrafung aufzunehmen. War eine solche entdeckt, so wurde sie unter schändlichen Mißhandlungen nach einem dieser Orte geschleppt, je nach dem Viertel, dem sie angehörte, und gezwungen, durch eine kleine Tür in diesen Kerker zu treten, auf dessen Boden ein Lager aus Stroh aufgerichtet war. Sowie es Mitternacht geworden war, sammelte sich die Masse vor diesem Schandgebäude, an dessen Giebel angebrachte Eselsköpfe den Charakter des Hauses nur zu deutlich verrieten, und würfelten um die Reihenfolge der „Strafvollstrecker“. Jeder, den die Reihe traf, vollzog die Strafe an der Ehebrecherin, während die Menge durch die Fenster johlend dem Vorgang zusah. Man begreift, daß wenige solcher Frauen lebendig den Kerker verließen, und mit Abscheu wendet man sich von dieser Schande ab.

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