Robert Heymann - Die hörige Frau

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Heymann verfolgt in beiden Teilbänden die Sittengeschichte der sexuellen Hörigkeit durch die Jahrhunderte und versucht durch zahlreiche Beispiele und Überlegungen seine (durchaus dem damaligen Zeitgeist entsprechende) ¬These von einem naturgegebenen Hörigkeitsverhältnis der Frau gegenüber dem Mann zu untermauern. Der mit vielen teils amüsanten, teils pikanten, teils regelrecht absurden Anekdoten gepfefferte sowie reich und geschmackvoll bebilderte Band ist ein Muss für den Liebhaber opulenter Erotika aus dem frühen 20. Jahrhundert. Allen kultur- und soziologiehistorisch Interessierten bietet er darüber hinaus eine Fundgrube von geschlechtsgeschichtlichen Stereotypen, wie sie die Gesellschaft über Jahrhunderte dominiert haben, und eröffnet dadurch einen vielsagenden und unverstellten Einblick in das weite Kreise prägende männliche Denken und den chauvinistisch-männlichen Blick auf die Frau vor rund hundert Jahren.-

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Bei den slawischen Völkern überhaupt besteht Frauenkauf oderraub, besonders noch in Montenegro. Doch schreibt das montenegrinische Recht (§ 10): „Folgt ein Mädchen dem ledigen Manne freiwillig ohne Vorwissen der Eltern, so kann man ihr nichts anhaben, da sie die Liebe selbst verband.“

Kaibara Ekken schreibt über die Japanerin: „Eine Frau soll stets ängstlich darauf bedacht sein, auf sich selbst streng zu achten. Sie stehe morgens früh auf und gehe abends spät zu Bett. Sie schlafe nicht am Tage und besorge die Angelegenheit im Hause. Sie soll emsig weben, nähen, Hanffäden drehen und spinnen. Auch darf sie nicht viel Tee, Sake und andere Dinge trinken. Theater und Gesang, Vortrag von Theaterstücken und dergleichen lose Dinge soll sie nicht anhören und ansehen. Zu den Shinto- und Buddah-Tempeln und überhaupt nach allen Orten, wo viele Leute zusammenströmen, soll sie, wenn sie nicht in den Vierzigern ist, nicht oft hingehen.“

In Ägypten äußert sich die Ehe, wie Herodot berichtet, meist in monogamer Form: „In Ägypten nimmt der Priester nur eine Frau. Jeder andere, soviel er will.“ (Hist. Bibel, 1, 80.) Es scheint aber, daß die Freiheit wenig beansprucht wurde, denn auch Gustav Klein berichtet in seiner „Allgemeinen Kulturgeschichte“: „Die Ehe war sehr heilig, und die Stellung der Frau eine würdige.“ Ebers setzt hinzu: „Wenn es wahr ist, daß man die Höhe der Kultur eines Volkes nach der mehr oder minder günstigen Stellung, welche es den Frauen anweist, beweisen darf, so läuft die ägyptische der Kultur aller andern Gesellschaften den Rang ab.“ Verschiedene Gesetze weisen auf die Hochschätzung der ägyptischen Frauen hin. Wer eine Frau mit Gewalt ver- oder entführt, wurde entmannt. Keuscher noch als es je die christlichen Regeln den Mönchen vorschrieb, lebten die ägyptischen Priester. Man kannte auch weibliche Klöster, so das Kollegium der heiligen Jungfrauen am Ammonstempel zu Theben.

Bei der Verehrung der Frau im alten Ägypten ist es natürlich interessant, wie das Volk die Ehe auffaßte. Hören wir, was Ploß in „Natur und Völkerkunde“ darüber schreibt: „Im alten Ägypten konnte ein Mann ein Mädchen zu seiner ‚Genossin‘ machen. Dies war eine Art Probeehe, welche ein Jahr lang dauern durfte. Nach Ablauf dieser Zeit konnte die Genossin wieder entlassen werden.“ — Diese Sitte, die uns geradezu unverständlich ist und gewiß unsittlich erscheint, konnte also nichts an der hohen ästhetischen Auffassung vom Weibe ändern, im Gegenteil, die sexuelle Freiheit und jeder Mangel an Heuchelei befestigten diese Hochschätzung. Von der heiligen Prostitution der Babylonierinnen wurde die Keuschheit der Frau in der Ehe niemals berührt, wie Herodot ausdrücklich bemerkt. — Über die Ehe bei den Indern sagt Ratzel (Völkerkunde): „In den Vedas zeigen sich die Inder als ein Volk von reinen Sitten und kräftigem Geist.“ Es scheint, daß auch bei ihnen Monogamie Gesetz war, und die hohe sittliche Auffassung vom Wesen der Frau stimmt damit überein. Das schwerste Verbrechen war die gewaltsame Entführung und Schändung einer Frau, ein Verbrechen, für das man keine Entschuldigung kannte, das nur durch den Tod geahndet werden konnte.

Wie man aber das Wesen der Ehe auffaßte, beweist folgende brahmanische Sentenz: „Ist die Schuld (Kinderzeugung) bezahlt, so soll der Mensch sich aus der Welt zurückziehen. Denn vom sinnlichen Leben erlöst zu werden, ist immer ein Glück.“ Die Ehe war also eine Pflicht, keine ideale Natureinrichtung, und die Kirche machte dem Staate die Konzession, sie als temporäre Notwendigkeit zu bezeichnen. Was aber vom sittlichen Standpunkt aus bei den Indern nicht genügend hervorgehoben werden kann, ist, daß sie die Ehe als Kaufgeschäft nicht zuließen. Frauenkauf, überhaupt Mitgiftzahlung, war verboten, und Arrhian berichtet ausdrücklich, daß in Indien die Heiraten geschlossen wurden, ohne daß etwas gegeben oder genommen wurde. Damit beweisen die alten Inder die Erkenntnis von der Unsittlichkeit, die in dieser Art der Eheschließung liegt, die stets zu materiellen Rücksichten bei Eingehung eines Bündnisses führt, zu dessen sittlichem Gedeihen die seelische und körperliche Übereinstimmung allein Pflicht und Notwendigkeit ist. Allein der alte indische Staat war andererseits weit davon entfernt, die Ehe als etwas anderes als eine die Wohlfahrt der Gesamtheit, nicht der einzelnen, fördernde Institution zu betrachten. Dies geht schon daraus hervor, daß er Abtreibung der Leibesfrucht den schwersten Verbrechen gleichstellte. Immerhin war die brahmanische Periode eine Zeit relativer Sittlichkeit, die dem Buddhismus nicht genügte. Seine Askese führte zur Reaktion und Entartung, bis wir an der Grenze des Mittelalters ein ausschweifendes Volk finden, bei dem die Prostitution in vollem Schwunge ist.

*

Die sittliche Auffassung der Frau in Griechenland ist durch die üppige Blüte der Prostitution charakterisiert. Der Staat, der die Notwendigkeit der Ehe für den Bestand rasch genug erkannt hatte, schuf sie mit allem gesetzlichen Beiwerk ausgestattet, indes der Instinkt des Einzelnen nach der freien Ausübung des Liebesgenusses verlangte. So entstand jener Zwitterzustand, den eine zweitausendjährige Kultur nicht beseitigte, sondern ihn verschärfte. Die Ehefrau war ein notwendiges Übel. Man kaufte sie, d. h. man tauschte seinen gesellschaftlichen Rang gegen ihre Mitgift ein und erfüllte seine Pflicht gegen den Staat, indem man mit der Sklavin der herrschenden Sittenanschauung Kinder zeugte. Von dem Schlafgemach der Ehefrau begab man sich zu den Hetären.

So war auch die Erziehung der Jungfrau nur für ihren späteren Beruf berechnet, und dieselbe Abgeschlossenheit und Freudlosigkeit ihres Daseins erwartete sie nach der Eheschließung. Wer wollte ehrlicherweise bestreiten, daß dieser Zustand einem Handel gleichkommt, der nur reale Zwecke verfolgt und alle ideellen Anforderungen gering schätzt?

Etwas besser war die soziale Stellung der Römerin, nicht weil die Römer sittlicher dachten, sondern weil sie praktischer waren. Dieses Volk war so sehr von dem einheitlichen Staatsgedanken durchdrungen, daß es in der Mutter die Gegenwart und die Zukunft des Gemeinwesens erblickte, und seine Ehrerbietung gegen die Frau war nichts weiter als Dankbarkeit gegen die Erzeugerin von Bürgern, in deren Qualität und Quantität das Schicksal Roms begründet war. Auch die Form der Eheschließung war nur auf den Vorteil des kaufenden Teiles berechnet und daher unsittlich. Das junge Mädchen, das mit vollendetem 12. oder 13. Jahre für ehereif befunden wurde, ward nun einem Mann übergeben, den es kaum vorher gekannt hatte. Die Jungfrau wurde nie um ihre Wünsche befragt. Die Familien schlossen gegenseitig die Ehen ihrer Kinder. Liebe und persönliche Zuneigung blieben außer Betracht. Dieser Handel zeitigte so lange keine schlimmen Folgen, als die Männer, oder besser, die Gesellschaft durch die grausamsten Gesetze jede freie Sinnenäußerung unterdrücken mußten. Mit der Zeit, da die Gesetze ihre Kraft verloren, brach auch die geknebelte Freiheit der Leidenschaften in einer Weise durch, die viel weniger die Sittenlosigkeit ihres Zeitalters, als die der vorhergehenden bewies.

„Häufig genug gab es Weiber wie Fulvia, die, statt sich um das Hauswesen zu bekümmern, über die Mächtigsten herrschen wollten, um durch diese zu regieren. Unter solchen Umständen nahm die Ehelosigkeit immer mehr und mehr überhand.

Überhaupt bildete diese Zeit im alten Rom ein Bild tiefster sittlicher Fäulnis, wie sie etwa nur das 17. und das 18. Jahrhundert der modernen Zeit aufzuweisen hat. Unerlaubte Verhältnisse waren selbst in den höchsten Kreisen etwas so Häufiges, daß man kaum noch davon redete. Der Sammelplatz der vornehmen Welt wurden die Bäder von Bajae und Puteoli, wo man alle die daheim durch die Sitte noch immer gebotenen Fesseln abwarf, und wo bei Tanz, Spiel und Völlerei jeder Art die Römer sich einer ausgesuchten Genußsucht hingaben. So nahm jene ungeheure Sittenlosigkeit überhand, wie sie in solchem Grad und Umfang die Welt kaum je wieder gesehen. Die Emanzipation der Weiber war in den höheren Kreisen ausgesprochen , und das einzige Lebensziel derselben war der Genuß.

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