Heinrich Hubert Houben - Der ewige Zensor

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Es hätte alles so gut werden können. «Gazetten müssen nicht geniret werden», befand König Friedrich II., der spätere Friedrich der Große, wenige Tage nach seinem Amtsantritt 1740 und kündigte damit an, den Berliner Zeitungsschreibern nicht ins Handwerk pfuschen zu wollen. Kaum dass dieses Jahr zu Ende ging, konnte davon aber nicht mehr die Rede sein. Und daran änderte sich wenig in den folgenden 175 Jahren in Preußen. Der Zensur, der Zeitungen, Bücher und Theaterstücke und -aufführungen in Preußen unterzogen wurden, widmet sich diese Buch in detailreichen, oft auch amüsanten Ausführungen und Anekdoten.-

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Bei Erlaß dieses Allerhöchsten Befehls geruheten des Hochseeligen Königs Majestät mir mündlich zu eröffnen, daß wenn die Verwaltung auch durch die Nicht-Aufführung dieses Trauerspiels in ihrer Einnahme verkürzt werden könnte, Allerhöchst dieselben dann lieber noch dem Theater für jede beabsichtigte Vorstellung 1000 Thlr. extraordinäir bewilligen wollten, als solch ein unmoralisches Stück zur Aufführung kommen zu lassen.

Seit jenem Tage verschwand das Trauerspiel gänzlich. Es jetzt wieder auf dem Repertoire zu bringen nach Darlegung dieses Verhältnisses erscheint meinem ganz gehorsamsten Dafürhalten wohl nicht rathsam.“

Friedrich Wilhelm III. hatte offenbar das Urteil vernommen, das sich der russische Fürst Putiatin über Schillers Drama leistete: „Wenn ich Gott selber wäre und im Begriff stünde, diese Welt zu schaffen, zugleich aber voraussähe, daß ‚die Räuber‘ in dieser Welt geschrieben und mit Beifall aufgeführt werden sollten — ich ließe diese Welt ungeschaffen!“ Nur daß der nüchterne Preußenkönig seinem nicht weniger heftigen Ingrimm einen materiellen, in Zahlen gefaßten Maßstab anlegte.

Graf Redern schlug also vor, der Verein möge sich ein anderes Traueroder Schauspiel ausbitten. Dementsprechend genehmigte Friedrich Wilhelm IV. zwar die Benefizvorstellung für den 23. November, nicht aber die Aufführung der „Räuber“, „weil dieses Drama bereits vor zehn Jahren auf ausdrücklichen Befehl Seiner Hochseeligen Majestät vom Repertoire der Königlichen Bühne gelöscht worden ist“. Der Verein möge ein anderes Stück, etwa „Wilhelm Tell“, wählen, der übrigens ebenfalls unter der Abneigung des alten Königs zu leiden gehabt hatte. Die Kabinettsorder ging an Madame Amalie Beer, von der das Gesuch im Namen des Vereins ausgegangen war.

Die Pietät des Thronfolgers gegen den Willen seines Vaters behauptete sich aber nur drei Jahre. Am 28. Juli 1843 durfte der Hamburger Schauspieler Karl Grunert als Franz Moor in Berlin gastieren, und damit waren die „Räuber“ wieder in Freiheit gesetzt, sollten sich ihrer aber nicht allzu lange erfreuen. Das Jahr 1848 kam mit seinen „Bassermannschen Gestalten“; noch am 12. Juli 1849 ging das Stück in Szene; als aber der Intendant von Küstner eine Wiederholung auf den 23. August ansetzte, kam zwei Tage vorher durch den Kabinettsrat Illaire die Weisung: es sei der Wunsch des Königs, daß die beabsichtigte Aufführung unterbleibe. Zwei Monate vorher war in Berlin der Belagerungszustand wieder aufgehoben worden, und Preußens „Aufgehen in Deutschland“ wurde rückwärts revidiert. Erst als die nun einsetzende Reaktion sich völlig sicher fühlte, gelang es dem Intendanten von Hülsen, vom Könige die Erlaubnis zur Wiederaufnahme der „Räuber“ zu erhalten; am 20. Juni 1855 durften sie sich wieder auf dem Berliner Hoftheater zeigen, und seitdem scheint die Furcht vor ihrer demoralisierenden Wirkung in Preußen geschwunden zu sein. So erweisen sich die Daten der Theatergeschichte als pikante Arabesken am Rande der politischen Zeitgeschichte.

5. Zensurflüchtlinge.

So lange man Bücher druckt, hat man Bücher verboten, und so lange man Bücher verbietet, haben findige Schriftsteller, Verleger und Drucker Mittel und Wege gefunden, hinter die Schule des Gesetzes zu gehen, dem Zensor ein Schnippchen zu schlagen und den Fangeisen der Polizei zu entrinnen. In einer politisch aufgewühlten Zeit, im Sommer 1811, klagte der Berliner Zensor Himly, oft vergingen Wochen, ohne daß er etwas „handschriftlich Politisches“ vorgelegt erhalte, und doch erschien eine so unübersehbare Fülle derartiger Literatur, daß die preußische Regierung in einem Rundschreiben vom 25. Dezember 1811 allen Landesjustizkollegien, denen nach dem Wöllnerschen Zensuredikt die Aufsicht darüber zustand, die größte Aufmerksamkeit über solche Flug- und Gelegenheitsschriften einschärfte. Was irgendwie den Rotstift des preußischen Zensors scheute, flüchtete ins Ausland, in die Preußen feindlich gesinnten oder einstweilen seiner Machtsphäre entzogenen Nachbarstaaten, oder wurde auch ohne Zensurerlaubnis im geheimen gedruckt. Als Verlagsorte prangten dann auf den Titeln dieser Schriften „Germanien“ oder „Deutschland“, „Helvetien“ oder „Paris“, „Babylon“, „Tobolsk“ oder „Austerlitz“ usw. Der Name des Verfassers, des Druckers oder des Verlegers war wohlweislich verschwiegen oder durch einen falschen ersetzt, und es wimmelte täglich von neuen Firmen, die in keinem Handelsregister standen und auch nie um Aufnahme darin ersuchten. Das war schon seit der Reformation des Landes so der Brauch. Im 17. und 18. Jahrhundert wurde politische und religiöse Oppositionsliteratur meist in Holland gedruckt, aber mit französischen oder deutschen Verlagsorten bezeichnet. Was ganz orthodox erscheinen wollte, es aber keineswegs war und sich unter falscher Flagge einzuschmuggeln gedachte, wählte dazu die Residenzen der katholischen Kirchenfürsten. Köln am Rhein war besonders beliebt, und unter seinen falschen Verlagsfirmen gewann der Name Pierre Marteau, auf deutsch: Peter Hammer, eine gewisse Berühmtheit. Die Verlagsangabe: „Cölln, bei Pierre Marteau“ findet sich in der französischen Presse zuerst 1663, um 1685 auch in der deutschen. Ob ein Setzer oder Drucker dieses Namens wirklich gelebt hat, ist ungewiß. 1786 tauchte die Übersetzung „Peter Hammer“ auf; seit Anfang der neunziger Jahre des 18. Jahrhunderts, also seit der französischen Revolution und Napoleons Aufstieg, wurde sie zu politischen Tagesschriften immer häufiger benutzt; zur besseren Beglaubigung gab man ihr noch einige Varianten: „Hammers Erben“, „P. Hammer der ältere“, und in Köln, Reutlingen und Mainz, in Amsterdam und Petersburg schien diese gewaltig rührige und unternehmende Firma Filialen zu haben. Berliner Verleger wie Nicolai und Voß, Leipziger wie Fleischer und Hartknoch legten diese Maske an; seit Beginn des 19. Jahrhunderts begegnet man ihr allenthalben. Friedrich Maximilian Klingers „Betrachtungen und Gedanken“ (1802) und Mahlmanns „Herodes und Bethlehem“ (1803) bedienten sich ihrer; in Wirklichkeit bezahlte die Druckkosten der Verlag Hartknoch in Leipzig. Wilhelm Neumann und Varnhagen von Ense sandten unter der Kölner Firma ihre „Testimonia auctorum de Merkelio“ (1806) hinaus, und der junge Joseph Görres legte scherzhafte „Schriftproben von Peter Hammer“ vor (1808). Berüchtigt wurde die Firma durch die „Vertrauten Briefe über die innern Verhältnisse am preußischen Hofe“ (1807—1809) und die „Neuen Feuerbrände“ (1807), deren Verfasser, der preußische Kriegsrat Friedrich v. Cölln, vom Staatskanzler von Hardenberg heftig verfolgt, aber schon 1811 wieder zu Gnaden aufgenommen wurde; der wirkliche Herausgeber beider Werke war der Verlag Heinrich Gräff in Leipzig, ein Geschäft, an dem Friedrich Arnold Brockhaus beteiligt war. „Zeter! Zeter! — Jammer, Jammer!! Peter, Peter, Hammer, Hammer — Streut ohn’ Ende Feuerbrände“ sang, Schillers „Glocke“ parodierend, 1807 der ungenannte Verfasser der „Löscheimer“, die, ebenso wie die „Feuerschirme“ von Friedrich Wilhelm Gubitz, gegen Cöllns Lästerzunge aufgetreten waren. Der junge Verlag Brockhaus, der sich 1805 in Amsterdam und 1811 in Altenburg etabliert hatte, bediente sich auch für eigene Preßerzeugnisse dieser falschen Flagge; sie deckte u. a. zwei Schriften, deren Verkauf in Preußen mit schwerster Strafe belegt wurde (bis zu 100 Dukaten pro Exemplar!): die „Briefe eines reisenden Nordländers“ (1812) von dem Schriftsteller und Musiker Johann Friedrich Reichardt, und die „Handzeichnungen aus dem Kreise des höhern politischen und gesellschaftlichen Lebens“ (1812), die, wie hier zum erstenmal festgestellt sei, ebenfalls von Reichardt herrühren.

Schriften mit falschen Druckorten und Verlagsangaben, von denen manche bis heute Geheimnis geblieben sind, waren durch das Wöllnersche Zensuredikt in Preußen streng verboten; neue Verfügungen vom 18. November 1811 und 15. Dezember 1812 schärften den Buchhändlern nochmals ein, ja nicht solche zweifelhaften Neuerscheinungen zu vertreiben, ehe die einheimische Zensur ihr ausdrückliches Plazet dazu gegeben habe. Das half alles nichts, im Gegenteil, der Verlagsbuchhändler Peter Hammer wurde so populär, daß sogar ein Porträt des geheimnisvollen Unbekannten erschien! (Vgl. die Abbildung.) Die alte, ursprüngliche Firmierung „Paris, Pierre Marteau“ benutzte noch Karl von Holtei, als er 1834 anonym seinen „Don Juan, Dramatische Phantasie in 7 Akten von einem deutschen Theaterdichter“ herausgab, „frei von den Fesseln, die zufällige Bühnenform, Theaterzensur, Hofetikette und Prüderie des tugendsamen Publikums auflegen“, ein herzlich unbedeutendes und harmloses Erotikon, obgleich die Szene anmutig wechselt zwischen Notzucht im Schlafzimmer, in Garten-Freiluft, im Kloster, im Bordell, und der Held sich sogar durch andere vertreten läßt, um allen Geliebten gerecht zu werden. Das Buch wurde in Preußen im November 1833 verboten. Neuerdings hat ein skrupelloser Spekulant den Schmarren sogar unter dem längst fadenscheinig gewordenen bibliophilen Deckmantel in neuer Form auf den Markt gebracht. In seinen hübschen Lebenserinnerungen „Vierzig Jahre“ deutet Holtei nur ganz verstohlen auf diese Jugendsünde hin; ihr wirklicher Verleger war Otto Wigand in Leipzig. Der deutsche Peter Hammer starb erst im Revolutionsjahr 1848: der in allen Zensurpraktiken erfahrene Hamburger Verlag Hoffmann und Campe setzte als letzter jenen Namen auf die anonyme Broschüre „Des Österreichers richtiger Standpunkt“ (von Karl Möring). Seitdem verschwand die Firma „Cöln, Peter Hammer“ endgültig aus dem Buchhandel.

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