Heinrich Hubert Houben - Polizei und Zensur

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Houbens Kulturgeschichte der Zensur aus dem Jahre 1926 setzt um die Zeit Friedrichs des Großen Mitte des 18. Jahrhunderts an und widmet sich so interessanten Episoden wie der Zensur von Schillers Räubern, Goethes Faust oder etwa der Werke Heines, um sich dann dem späteren 19. Jahrhundert zuzuwenden und mit einer unterhaltsamen Sammlung von «Zensurgrotesken aus zwei Jahrhunderten» zu schließen. Houbens Buch – der Autor hat sich daneben auch in einer Reihe anderer Schriften mit der Geschichte der Zensur und der Pressegesetze auseinandergesetzt – ist auch heute noch nicht nur für den Fachmann sehr interessant und in vielen Punkten zudem außerordentlich vergnüglich zu lesen. AUTORENPORTRÄT Heinrich Hubert (H. H.) Houben (1875–1935) war ein deutscher Literaturwissenschaftler und Publizist. Er studierte Germanistik, Philosophie und Geschichte und promovierte 1898 über die Dramen Karl Gutzkows. Anschließend arbeitete er als Zeitungsredakteur, lehrte u. a. an der Humboldt-Akademie und der Lessing-Hochschule in Berlin und war Mitarbeiter mehrerer Verlage (u. a. F.A. Brockhaus). Seit 1923 lebte er als freier Publizist und veröffentlichte zahlreiche Bücher und sonstige Schriften. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehörten die Literatur des Jungen Deutschland und der Goethe-Zeit sowie die Geschichte der Zensur und die Bibliographie. Daneben machte er sich auf dem Gebiet des Aufspürens und Sammelns von Nachlässen und sonstigen Zeitdokumente verdient.

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Prof. Dr. H. H. Houben

Polizei und Zensur

Längs- und querschnitte durch die geschichte der buch- und theaterzensur

Saga

Vorwort.

Eine Geschichte der Zensur ist eine Kulturgeschichte für sich. Auf einem so engen Raum, wie er hier zur Verfügung steht, lassen sich nicht mehr als etliche Längs- und Querstriche geben: Längsstriche, die gewisse charakteristische Entwicklungslinien andeuten, und Querstriche, die bestimmte bemerkenswerte Episoden dieser Entwicklung genauer umreißen. Dieses Schriftchen, zu dem aus Anlaß der „Großen Polizeiausstellung 1926“ Herr Ministerialdirektor Dr. Abegg die Anregung gab, ist demnach der Vorläufer größerer Arbeiten, mit denen meine schon bekannten Studien über die Geschichte der Zensur und Preßgesetzgebung („Hier Zensur — wer dort?“ — „Der gefesselte Biedermeier“ — „Verbotene Literatur“) ihren Abschluß finden sollen.

Die zahlreichen neuen Ergebnisse, die ich auf den folgenden Blättern mitteilen darf, schöpfte ich aus den Akten des Preußischen Ministeriums des Innern, des Polizeipräsidiums Berlin, des Geheimen Preußischen Staatsarchivs und der Intendanz der Preußischen Staatstheater. Zu den Bildvorlagen steuerten bei: das Geheime Preußische Staatsarchiv, die Preußische Staatsbibliothek, das Kupferstichkabinett, das Märkische Museum, das Polizeipräsidium — alle in Berlin — und das Stadtgeschichtliche Museum in Leipzig. Den Verwaltungen der genannten Institute und allen ihren Mitarbeitern, die meine Forschungen bereitwilligst unterstützten, gebührt mein herzlichster Dank.

Berlin, im Juni 1926,

Prof. Dr H. H. Houben.

1. „Gazetten müssen nicht geniret werden“.

Dieses vielzitierte Wort Friedrichs des Großen findet sich in einem Brief seines Kabinettministers Grafen von Podewils vom 5. Juni 1740, der seinem ministeriellen Kollegen, Herrn von Thulemeyer, den „nach aufgehobener Tafel“, also bei guter Laune, gegebenen Befehl des Königs übermittelt, „daß dem hiesigen Berlinschen Zeitungs-Schreiber eine unumbschränkte Freyheit gelassen werden soll, in dem articul von Berlin von demjenigen was anizo hieselbst vorgehet zu schreiben was er will“. Der König, fügt Podewils hinzu, habe ausdrücklich erklärt, daß er selbst Spaß daran finde; außerdem könnten sich dann auswärtige Regierungen nicht mehr über alles, was ihnen mißfällig sei, beschweren. Als Podewils einwarf, der russische Hof sei über Zeitungsnotizen „sehr pointilleux“, erwiderte ihm der König, „daß Gazetten wenn sie interessant seyn sollen nicht geniret werden müsten“. Gegen diese Liberalität des neuen Herrn, der sechs Tage vorher seine Regierung angetreten hatte, hegte Herr von Podewils selbst gewichtige Bedenken, und auch Herr von Thulemeyer machte dazu die vorsichtige Randbemerkung: „‚Wegen des articuls Berlin ist dieses indistincte zu observiren, wegen auswärtiger Puissancen aber cum grano salis und mit guter Behuetsamkeit“. (Vgl. das Faksimile S. 8.)

Damals gab es in der preußischen Hauptstadt nur die seit 1721 dreimal wöchentlich erscheinende „Berlinische Privilegirte (später Vossische) Zeitung“, und die ihr gewährte Zensurfreiheit bezog sich nur auf den lokalen Teil. Das war immerhin ein Fortschritt gegen früher, wo keine Zeitungsnotiz gedruckt werden durfte, ohne daß ein dazu bestellter Zensurbeamter sie vorher gesehen und genehmigt hatte. Zur Zeit der Kabinettjustiz war aber jede Zensurfreiheit ein sehr gefährliches Danaergeschenk, denn sie befreite nicht von Repressivmaßregeln, dem nachträglichen Verbot mit anschließender Bestrafung, die den verbrecherischen Zeitungsschreiber, wenn er sich nicht hohen Schutzes zu erfreuen hatte, der berüchtigten „Carolina“ in die Hände liefern konnte, der „Peinlichen Gerichtsordnung Kaiser Karls V.“ von anno 1532, deren Geltung in einzelnen deutschen Staaten wie Mecklenburg erst 1871 völlig aufgehoben wurde. Solche nachträgliche „Ahndung“ war peinlicher als die strengste Präventivzensur, denn diese befreite Verfasser und Verleger wenigstens vor jeder weiteren Verantwortlichkeit für die richtig zensierten Artikel. Dieselbe „Behuetsamkeit“ war es, die bis zum Jahre 1918 allen Theaterdirektoren mit wenigen Ausnahmen eine dankbare Liebe für die Theaterpräventivzensur eingeflößt hat.

Mit der „unumbschränkten Freyheit“ des lokalen Teils der Berliner Zeitung war es aber nicht weit her, und als der Verleger Haude im selben Jahr die „Berlinischen Nachrichten“ (die spätere „Spenersche Zeitung“) gründete und sich dabei auf das Privilegium völliger Zensurfreiheit berief, das der ihm gewogene junge König ihm bewilligt habe, wurde ihm schon am 31. Dezember befohlen, „von Seiner Königlichen Majestät höchsten affairen und Angelegenheiten, von nun an, weiter nicht das geringste, es habe Nahmen wie es immer wolle“, ohne Zensur drucken zu lassen. In diesem Monat war der erste schlesische Krieg ausgebrochen. Jetzt regierte Mars die Stunde, und von den Kriegsereignissen durften die Zeitungen nichts melden, ohne den ausdrücklichen Auftrag des Ministeriums. Die Berichte der Berliner Zeitungen über die beiden ersten schlesischen Kriege stammten fast nur aus dem Hauptquartier, besonders die „Schreiben eines Preußischen Offiziers“; meist hatte der König selbst sie verfaßt oder wenigstens durchgesehen. Durch diese königliche Berichterstattung wurden die Berliner Zeitungen zum erstenmal wichtige Quellen für die gesamte europäische Presse. 1743 nahm Friedrich die verliehene Zensurfreiheit auch für den lokalen Teil völlig wieder zurück, von nun an durften die Gazetten nicht eher gedruckt werden, „bis selbige vorher durch einen vernünftigen Mann censiret und approbiret worden seynd“, und der Zensor, Kriegsrat von Ilgen, „genirte“ die „Spenersche Zeitung“ sogar in ihrem damals erst neu eingeführten Feuilletonteil „Von gelehrten Sachen“ so, daß sich der Verleger Haude bitter beschwerte. Im übrigen aber berichtet die Geschichte nichts von Zensurgefechten der Zeitungsschreiber, woraus zu entnehmen ist, daß sich das Fähnlein der damaligen Journalisten nicht sonderlich herausfordernd, angriffslustig und neuerungssüchtig erwies. Das wäre ihm unter dem „alten Fritzen“ auch übel bekommen.

So lange nicht die Kriegszensur einen Ausnahmezustand schuf, gehörte die Zensur der Zeitungen zum Ressort des auswärtigen Departements, dem durch das erste Zensuredikt Friedrichs von 1749 alle Schriften zugewiesen waren, die den „Statum publicum“ betrafen oder bei denen „auswärtige Puissancen und Reichsstände interessiret“ waren. In diese Klasse von Schriften wurden dio Zeitungen durch Friedrichs zweites Zensuredikt 1772 auch offiziell eingeordnet. Die Zensur der Provinzblätter war Aufgabe der Regierung oder der Justizkollegien; waren diese Behörden nicht am Orte, so hatten sie einen Vertreter zu stellen. Da, abgesehen vom lokalen Teil, der politische Inhalt der Provinzpresse noch ganz von dem der Berliner abhing, war also durch die Berliner Zensur auch die preußische Provinzpresse besorgt und aufgehoben.

Das berüchtigte Wöllnersche Zensuredikt von 1788 änderte nichts an der Zeitungszensur, und das Departement des Auswärtigen ließ sich von dem bigotten Justizminister nichts drein reden, so daß die Gazetten in der Tat wenig geniert wurden. Das änderte sich aber plötzlich, als die französische Revolution auf ihren Höhepunkt stieg und der annoch bestehende deutsche Kaiser, Leopold II., der Bruder der am 21. Januar 1793 hingerichteten Königin Maria Antoinette, aufgeregte Alarmrufe über den drohenden allgemeinen Umsturz ertönen ließ und am 3. Dezember 1791 vor allem eine schärfere Handhabung der Zensur forderte. Noch am 17. Februar 1792 beantworteten die preußischen Minister erregte Vorwürfe des Königs über die Laxheit der Zensur gegenüber den massenhaften aufrührerischen Schriften mit der Erklärung, sie hätten in seinem Staate von derlei Gesinnungen „noch nicht die mindeste Spur oder Neigung bemerkt“ und das „Exempel der in Aufruhr befangenen Völker“ werde auf die preußische Nation daher „nie die geringste Würkung haben“.

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