Roland Hardmeier - Geliebte Welt

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Evangelikale Kirchen befinden sich in einem Paradig¬menwechsel: Das koloniale Missionsparadigma mit Europa im Zentrum gehört der Vergangenheit an. Am Horizont kündigt sich ein neues Verständnis von Kirche und Mission an – in dem die Kirche sich mit Leidenschaft in Gottes geliebte Welt senden lässt. Roland Hardmeier beschreibt diesen Paradigmenwechsel und begründet ihn theologisch. Dabei beleuchtet er auch die biblische Sicht von Gerechtigkeit und Heil sowie die Bedeutung sozialer Verantwortung. Dieses Buch ist die Fortsetzung des Bandes «Kirche ist Mission», der 2009 mit dem Peters-Preis des Arbeitskreises für evangelikale Missiologie ausgezeichnet wurde. Gemeinsam begründen beide Bücher ein missionales Verständnis von der Aufgabe der Kirche in der Welt.

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Menschenrechte

In den sozialen Schutzbestimmungen des Alten Testamentes sind im Kern basale Menschenrechte enthalten (Gerlach 2006, 188). Den Armen wird das Recht auf Nahrung zugestanden. Sie dürfen Nachlese auf den Feldern halten und während der Brache nehmen, was auf den Feldern wächst (Ex 23,6–8). Jeder Mensch hat ungeachtet seiner sozialen Stellung Anrecht auf rechtliches Gehör (Ex 23,1–3). Wer als Hebräer seine Freiheit verliert, hat dank des Sabbatjahrs nach spätestens sieben Jahren das Recht auf einen Neuanfang (Ex 21,2). Er muss freigelassen werden und nach spätestens fünfzig Jahren geht durch die Ausrufung des Jubeljahrs der Besitz an seine Familie zurück (Lev 25,8ff). Freilich werden diese Rechte nicht als Menschenrechte ausformuliert, sondern sie werden den Besitzenden und Einflussreichen als Pflichten auferlegt. Das ändert nichts am Umstand, dass mit den zahlreichen gesetzlichen Bestimmungen basale Menschenrechte angelegt sind. Gerlach ist zuzustimmen, wenn er sagt:

Die moderne Gewährung von Grundrechten ist damit im Kern in den biblischen Schriften angelegt und sie musste und muss bleibend weiterentwickelt werden. Dabei geht es im modernen Kontext um die Weiterentwicklung von Chancengleichheit und Teilhaberrechten sowie um die Ausbalancierung von Leistungs- und Bedarfsgerechtigkeit. (Gerlach 2006, 200)

Gerlach weist hier darauf hin, dass das biblische Gerechtigkeitskonzept in der Regel nicht direkt übertragen werden kann, es aber ein utopisches Potenzial aufweist, das zu neuen Handlungsoptionen provoziert. Die Kraft der Utopie und utopischer Texte könne helfen, neue Optionen überhaupt zu finden, durchzuspielen und zu erproben. Er nennt ein Beispiel:

Die Erlassjahrkampagnen, die seit den 80er-Jahren die gravierenden Missstände der internationalen Schuldenkrise in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gebracht haben, konnten sich auf die biblischen Erlassjahrforderungen und die Bestimmungen zum Jobeljahr berufen (Gerstenberger 2000). Anfangs als naiv belächelt konnte sich langsam die Einsicht durchsetzen, dass arme Länder einen begrenzten und geregelten Schuldenerlass erhalten müssen. Selbstverständlich sind die Missbrauchsmöglichkeiten solcher Erlasse und ihre Wirkung auf zukünftiges Verhalten mit zu berücksichtigen. Die Notwendigkeit einer Entschuldung, das Recht auf eine zweite Chance für jeden Menschen, wurde in Deutschland auch im Insolvenzrecht für Privatpersonen entwickelt. Interessanter Weise kam hier der biblische Rhythmus zu tragen: nach sechs Jahren des Wohlverhaltens ist eine Entschuldung und ein Neuanfang möglich. Die weitere Entwicklung wird aber auch bei diesem Gesetz zeigen, ob sich dieses Schutzrecht langfristig positiv auswirkt oder ob einem bestimmten Personenkreis künftig notwendige Kredite vorenthalten werden, zumal sich abzeichnet, dass die Privatinsolvenz auch strategisch ausgenutzt werden kann. (a.a.O., 200)

Das Gerechtigkeits-Paradigma des Alten Testamentes bietet einen enormen Reichtum auch für die Entwicklung einer globalisierungstauglichen Sozialethik:

Das kritische und utopische Potential der biblischen Schriften muss präsent gehalten werden, damit es verantwortungsethisch umgesetzt werden kann. Es muss dazu verwandt werden, dass die biblische Einsicht der Weisheitstradition auch in unserer modernen Gesellschaft wach bleibt und die langfristig positiven Folgen praktizierter Gerechtigkeit für ein Volk erkannt werden: „Gerechtigkeit erhöht ein Volk, aber die Sünde ist der Leute Verderben“ (Sprüche Salomos 14,34). (a.a.O., 200)

Lebensdienliche Wirtschaftsordnung

In den sozialen Schutzbestimmungen des mosaischen Gesetzes sind nicht nur basale Menschenrechte angelegt. Die Schutzrechte für besonders verwundbare Personen sind so zahlreich und sie greifen so stark in das Gesellschaftsleben ein, dass vom Ziel einer lebensdienlichen Wirtschaftsordnung (Gerlach 2006, 199) gesprochen werden kann.

In den Schutzrechten des Bundesbuches (Ex 22,20–26) für besonders verwundbare Personen greifen die sozialen Regelungen, die Gott erließ, tief in das wirtschaftliche Alltagsleben ein. Zu den besonders schutzbedürftigen Personen zählten die Fremden: „Einen Fremden sollst du nicht ausnützen oder ausbeuten, denn ihr selbst seid in Ägypten Fremde gewesen“ (Ex 22,20). Der Ausdruck „Fremde“ bezieht sich auf die in Israel lebenden Ausländer (Deut 14,21), aber auch die innerhalb des Landes vertriebenen Personen. Kriege und wirtschaftliche Not führten dazu, dass Familien das Land ihrer Väter verlassen und sich in einem anderen Stammesgebiet niederlassen mussten. Aus ihrer Sippe herausgerissen, mussten sie ohne verwandtschaftliche Beziehungen eine Existenz aufbauen und waren daher auf Hilfe jenseits der Familie angewiesen (Otto 1994, 84).

Die am stärksten verwundbaren Teilhaber der Gesellschaft waren Witwen und Waisen. Der soziale Zusammenhalt, die Durchsetzung der Rechte und die Sicherung der Existenz wurden in Israel durch die Einbettung in die Sippe erreicht. Witwen und Waisen fanden sich ohne dieses soziale Netz wieder und waren darum verwundbar. Sie hatten kein Familienoberhaupt, das ihnen rechtliches Gehör verschaffen konnte. Sie waren die schwächsten Glieder im sozialen Gefüge und darum besonders auf Schutz angewiesen. Entsprechend streng fallen die Schutzbestimmungen für sie aus: „Ihr sollt keine Witwe oder Waise ausnützen. Wenn du sie ausnützt und sie zu mir schreit, werde ich ihren Klageschrei hören. Mein Zorn wird entbrennen und ich werde euch mit dem Schwert umbringen, sodass eure Frauen zu Witwen und eure Söhne zu Waisen werden“ (Ex 22,21–23).

Den Armen wird im mosaischen Gesetz als besonders schutzbedürftige Personengruppe Beachtung geschenkt, obschon Armut des Öfteren Fremde, Witwen und Waisen betraf. Sie sollten doppelt geschützt werden, weil sie in Krisenzeiten nicht für sich selbst sorgen konnten und auf finanzielle Hilfe angewiesen waren. Dem wird mit der Regelung „Leihst du einem aus meinem Volk, einem Armen, der neben dir wohnt, Geld, dann sollst du dich gegen ihn nicht wie ein Wucherer benehmen. Ihr sollt von ihm keinen Wucherzins fordern“ (Ex 22,24) Rechnung getragen. Gott untersagte es, aus der Not der Armen wirtschaftliches Kapital zu schlagen. Der Zins sollte nicht nach Marktgesetzen festgelegt werden, sondern die Möglichkeiten des Zinsnehmenden berücksichtigen. Auf keinen Fall durfte die Geldverleihung der Beginn einer Verschuldungsspirale sein. Wenn man daran denkt, dass der Zinssatz für Geld bei rund einem Fünftel der aufgenommenen Summe lag, bei Getreide rund ein Drittel ausmachte und im Einzelfall über der Hälfte liegen konnte (De Vaux 1973, 171), stellte das Verbot des Wucherzinses eine wichtige Regelung zur Verhinderung permanenter Verarmung dar. Die Schutzrechte des Bundesbuches schließen mit einer Pfandrechtsregelung, welche wiederum den Armen und sonstigen schutzbedürftigen Personen zugute kommen sollte: „Nimmst du von einem Mitbürger den Mantel zum Pfand, dann sollst du ihn bis Sonnenuntergang zurückgeben; denn es ist seine einzige Decke, der Mantel, mit dem er seinen bloßen Leib bedeckt. Worin sollte er sonst schlafen? Wenn er zu mir schreit, höre ich es, denn ich habe Mitleid“ (Ex 22,25–26).

Die Schutzrechte für sozial Benachteiligte machen deutlich: Im alttestamentlichen Gerechtigkeits-Paradigma stand der soziale Zusammenhalt über dem Gewinnstreben. Besitz war sozialpflichtig. Sei es, dass jemand Ländereien besaß – die entscheidende Ressource im alten Israel –, sei es, dass jemand sich in irgendeiner Weise in einer Position der Stärke gegenüber anderen befand – etwa gegenüber Witwen und Waisen – sie alle wurden darauf verpflichtet, ihre Position oder ihre Ressource nicht zum Nachteil anderer auszunutzen, sondern dem Mitbürger zu dienen. Auf diese Weise wurde das Gewinnstreben ethisch begrenzt und in eine lebensdienliche Wirtschaftsordnung überführt, in der auch Schwache ihren Platz hatten. Das schrankenlose Gewinnstreben verfällt so deutlicher Kritik. Die Wirtschaft sollte den Menschen dienen und ihn nicht zu einem Handlanger der Gewinnmaximierung machen. Eine lebensdienliche Wirtschaftsordnung misst sich am Wohl der Schwachen.

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