Sebastian Louven - Kartellrechtliche Innovationstheorie für digitale Plattformen

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Kartellrechtliche Innovationstheorie für digitale Plattformen: краткое содержание, описание и аннотация

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Die vorliegende Arbeit untersucht zum einen das Verhältnis zwischen Kartellrecht und Datenschutzrecht, wie es auch Gegenstand des Facebook-Beschlusses des BGH war, zum anderen das Verhältnis von Innovation und Kartellrecht. Im Kontext der Dynamik des Wettbewerbs und der Bedeutung von Wissen in der Informationsgesellschaft formuliert sie eine Theorie zur Findung kartellrechtlicher Entscheidungen unter Unsicherheit und Dynamik. Die daraus resultierende materielle Abwägungslehre bezieht die wirtschaftsverfassungsrechtlichen Grundrechte und Grundfreiheiten ein, die als wahrgenommene tatsächliche Entfaltungsfreiräume für Innovation stehen können.

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8. Sharing-Plattformen

Eine weitere Besonderheit stellen Sharing-Plattformen dar. Diese vermitteln Nutzungsmöglichkeiten für bestimmte ungenutzte Ressourcen an mit ihr verbundene Teilnehmer. Ressourcen können dabei Produkte, Dienstleistungen oder sonstige Kapazitäten sein. Dabei erfolgt der Zugriff auf die Ressourcen häufig in Verbindung mit einem oder mehreren sozialen Netzwerken oder einer eigenen Anwendersoftware in Form einer App. Die vermittelten Ressourcen stehen dabei im Eigentum oder der alleinigen Verfügungsbefugnis anderer Teilnehmer oder der Plattform und werden an den Nutzer vorrübergehend, regelmäßig gegen ein Entgelt, überlassen.

Bei besonders teuren Gütern wie zum Beispiel Fahrzeugen oder Wohnungen kann sich für den einzelnen Teilnehmer die Anmeldung bei einer Sharing-Plattform lohnen, wenn er nur einen gelegentlichen Bedarf nach einem frei für ihn verfügbaren Gut hat. In diesem Fall kann der individuell zu zahlende Preis für eine Plattform-Mitgliedschaft unter den aufzuwendenden Kosten liegen. Wohnungen zum Beispiel sind häufig entweder nur über einen längeren Zeitraum, verbunden mit entsprechenden langläufigen Zahlungsverpflichtungen zu mieten. Kurzmieten in Hotels, Hostels, Jugendherbergen oder ähnlichen Kurzunterkünften können sich für die Nutzer dagegen als zu teuer oder aus anderen Gründen nicht attraktiv herausstellen. Zudem können durch Sharing-Angebote zusätzliche Bedarfe bei knappen öffentlich verfügbaren Ressourcen befriedigt werden. Zum Beispiel könnten bei mehrtägigen Veranstaltungen an einem Ort weniger Unterkünfte als Übernachtungsgäste verfügbar sein. Hier gibt es Plattformen wie AirBnB, auf denen private Mieter ihre Wohnung einstellen und für in der Regel kurze Zeiträume untervermieten können, wenn sie sie nicht selbst benötigen. Ähnlich ist das Angebot der Plattform PaulCamper, auf der Inhaber von Wohnmobilen ihre Gefährte zur Vermietung anbieten können.

Der Eigentümer kann durch die zeitweise entgeltliche Überlassung die vergleichsweise hohen Kosten damit teilweise oder ganz auf die Nutzer verlagern. Damit tragen Sharing-Plattformen einerseits zu einer besseren Kostenverteilung bei. Andererseits ermöglichen sie ihren Nutzern die Teilhabe an einer Ressource, die sie sich ansonsten wirtschaftlich möglicherweise nicht leisten könnten, allerdings zu einem ihrer Nutzung entsprechenden Verhältnis und für ein geringes wirtschaftliches Risiko. Schließlich überwinden Sharing-Plattformen die Anonymität der Nutzer durch Anmelde-, Bewertungs- und Reputationsmechanismen und ermöglichen den Eigentümern ein besseres Vertrauen in die Weitergabe ihres Gutes an fremde Personen.125 Derartige Plattformen bieten häufig zusätzliche Leistungen wie Versicherungsschutz oder Verifizierung an und nehmen damit den Anbietern Aufwand ab.

9. Suchmaschinen und Vergleichsplattformen

Die meisten Informationen im Internet sind aufgrund der enormen Masse an weltweit verfügbaren Inhalten nicht ohne weiteres durch Nutzer auffindbar, wenn sie nicht bereits aus anderen Gründen wunschgemäß eine bestimmte Webseite anwählen. Eine Erfassung sämtlicher verfügbarer Inhalte auf ihre Relevanz zu einem konkret geäußerten Informationsinteresse ist nur noch automatisch durch den Einsatz von Webcrawlern möglich.126 Die automatisch erfassten Inhalte werden dabei von Suchmaschinen-Anbietern indexiert und ausgewertet.127 Stellt ein Nutzer eine Suchanfrage auf der Suchmaschinen-Webseite, werden die bereits indexierten Inhalte nach ihrer Relevanz für die jeweilige Suchanfrage sortiert aufgelistet. Der Nutzer hat hierdurch die Möglichkeit, die aufgelisteten Internet-Inhalte über die dargestellten Links sofort anzuwählen und die dort enthaltenen Informationen zur Kenntnis zu nehmen.128 Eine Vermittlung erfolgt hier durch die Zuleitung von Besuchern an den jeweiligen Webseiten-Betreiber. Für die Inanspruchnahme der Suchmaschine durch den Internetnutzer wie für die Indexierung der Webseiten in den Suchergebnissen erheben die meisten Anbieter kein unmittelbares Entgelt. Sie ermöglichen stattdessen die entgeltliche Schaltung von Werbung auf ihrer Internetseite. Die bei der Auswertung der indexierten Webseiten sowie der Suchanfragen erlangten Informationen können dabei gegenüber dem Werbekunden zur Preisfestsetzung verwendet werden. So wäre es möglich, bei Suchanfragen zu bestimmten Begriffen dazu passende Werbeinhalte einzublenden und an die Nutzer der Suchmaschine zu vermitteln.129

Vergleichsplattformen ermöglichen es ihren Nutzern, die Angebote und Preise verschiedener Unternehmen nebeneinander zu stellen und nach ihren Kriterien zu vergleichen. Dies erfolgt ebenso wie bei Suchmaschinen durch eine Listung der Unternehmen, die ihre Produkte oder Leistungen über das Internet anbieten. Auch hier kann der Nutzer eine Suche durch Eingabe eines Begriffes und Vorgabe relevanter Vergleichsparameter in einem Suchfeld auf der Internetseite der Vergleichsplattform starten und anschließend die dargestellten Seiten direkt anwählen. Die Aufnahme der Unternehmen erfolgt dabei häufig wie bei einer Suchmaschine, gelegentlich auch gegen Entgelt. Bei Bewertungsplattformen erfolgt eine Auflistung des jeweiligen Unternehmens durch den Nutzer selbst.

10. Vernetzte Systeme, Cloud und Smart Home

Schließlich gibt es zunehmend Technologien, die sich immer mehr in den Alltag integrieren lassen und eine noch tiefere Vernetzung ermöglichen. Dies kann durch eine Vernetzung verschiedener Computer-Kapazitäten oder Plattformen untereinander erfolgen. Auf ähnliche Weise funktionieren smarte Assistenzsysteme oder Smart-Home-Lösungen, die zusätzlich eine Vernetzung mit Alltagsgegenständen ermöglichen.130

In den letzten Jahren hat die Diskussion über die Einordnung der sogenannten Distributed Ledger Technology zunehmende Bedeutung gewonnen. Dabei handelt es sich um vernetzte Systeme oder Datenbanken, die nicht mehr nur zentral, sondern über eine Infrastruktur kollaborativ zu einem gemeinsamen Zweck miteinander verbunden werden und bei denen Einträge nicht mehr nachträglich verändert werden können.131 Ein Anwendungsfall dieser Technologie ist die sogenannte Blockchain, die ein verifizierbares Buchführungssystem für digitale Transaktionen ermöglicht.132 Als Besonderheit gilt hierbei, dass diese Technologie den Einsatz von Intermediärunternehmen technisch überflüssig machen kann. Es muss also nicht mehr zwingend für den zu vermittelnden Schritt eine eigene Vermittlungsplattform betrieben werden. Stattdessen wird dieser Schritt in den Ablauf der jeweiligen Blockchain integriert. Die Abläufe bestimmen dabei die Teilnehmer oder Nutzer der jeweiligen Blockchain. Das bedeutet, dass nicht mehr ein einzelnes Unternehmen über die Vermittlung entscheidet, sondern je nach systematischer Ausgestaltung das teilnehmende Nutzerkollektiv.133 Daraus kann nicht der Schluss gezogen werden, dass es sich hierbei um einen nächsten Entwicklungsschritt über die Plattformen hinaus handelt. Vielmehr wird in den meisten Fällen lediglich die Art der Zusammenarbeit anders geregelt, sodass es nicht mehr den einen Plattform-Betreiber gibt. Stattdessen sind die Anwender der Technologie selbst mit mehr Möglichkeiten der Einflussnahme ausgestattet. Es handelt sich weiterhin um kooperative Zusammenschlüsse mehrerer Anwender, bei denen dieselben wettbewerblichen Phänomene wie bei Plattformen auftreten können, nur dass häufig kein einzelnes Unternehmen als Vermittler auftritt. Dies gilt erst recht, wenn es sich um eine proprietäre Blockchain handelt, die von einem Unternehmen bereitgestellt wird.

11. Virtualisierung konventioneller Angebote

Eine weitere Besonderheit digitaler Plattformen ist ihr Verhältnis zu nicht-digitalen konventionellen Angeboten. So bieten einige Plattformen Leistungen an, die aus Nutzersicht als funktional äquivalent oder substitutiv zu herkömmlichen Angeboten angesehen werden kann. Zu beobachten ist dies derzeit in der Telekommunikationsbranche am Beispiel der weit verbreiteten Messenger WhatsApp oder Threema.134 Beide werden aus Nutzersicht überwiegend für das Versenden und Empfangen von Kurznachrichten genutzt und können deshalb als funktional äquivalent zu konventionellen SMS-Diensten angesehen werden.

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