Wienn, am freytag nach sant Anthonytag.
BA, Fasz. 14, Zl. 23, fol. 5, Nr. 12, Kurzer Extrakt aus den Originalurkunden des Bürgerspitals über den Wörth gegen dem Rotten Thurn über gelegen und die darzue gehörige güetter betreffend, 17. Jh. – Vgl. Regg. 768, 769, 770, 774, 809; POHL-RESL, Rechnen, 140.
7681426 Februar 1, Wien
Herzog Albrecht V. lädt Bürgermeister, Richter und Rat neuerlich wegen der Holzentnahme in der Pöckelsau ( Poͤkhleins au) vor sein Gericht.
Wienne, an freytag vor unsrer frawn tag zu der liechtmess.
Or., Urk. Nr. 1071, Papier, Reste eines aufgedrückten roten Wachsiegels auf der Rückseite. KV unter der Plica rechts: dominus dux per Joh(annem) Sweinpekh ; BA Fasz. 14, Zl. 23, fol. 5, Nr. 13, Kurzer Extrakt aus den Originalurkunden des Bürgerspitals über den Wörth gegen dem Rotten Thurn über gelegen und die darzue gehörige güetter betreffend, 17. Jh. – Vgl. Regg. 769, 770, 774, 809.
7691426 Februar 15, Wien
Herzog Albrecht V. lädt Bürgermeister, Richter und Rat, die seiner Ladung nicht Folge geleistet haben, wegen des Holzeinschlags in der Pöckelsau (Pokleins awe) abermals vor sein Gericht. Bei Nichterscheinen innerhalb von 14 Tagen, werden die herzoglichen Räte eine Entscheidung treffen.
Wienn, an freitag vor Invocavit in der vasten.
Or., Urk. Nr. 1072, Papier, auf Papier aufgezogen, Siegelabdruck auf der Rückseite des Originals zu erkennen. KV unter der Plica rechts: dominus dux in consilio ; BA, Fasz. 14, Zl. 23, fol. 5v, Nr. 14, Kurzer Extrakt aus den Originalurkunden des Bürgerspitals über den Wörth gegen dem Rotten Thurn über gelegen und die darzue gehörige güetter betreffend, 17. Jh. – Vgl. Regg. 768, 770, 774, 809.
7701426 März 1, Wien
Herzog Albrecht V. verschiebt den Gerichtstag bezüglich der Klage des Pöckel ( Poͤkhl ) wegen des Holzeinschlags in der Pöckelsau (Poͤkhleins aw) um acht Wochen. In dieser Zeit sollen die Streitparteien versuchen, die Angelegenheit untereinander zu regeln. Gelänge das nicht, sollen sie sich wieder vor dem Herzog einfinden.
Wienn, an freytag vor Oculi in der vasten.
Or., Urk. Nr. 1073, Papier, Reste eines aufgedrückten roten Wachssiegels auf der Rückseite. KV unter dem Text rechts: dominus dux per Joh(annem) de Rechmais mp .; BA, Fasz. 14, Zl. 23, fol. 5v, Nr. 15, Kurzer Extrakt aus den Originalurkunden des Bürgerspitals über den Wörth gegen dem Rotten Thurn über gelegen und die darzue gehörige güetter betreffend, 17. Jh. – Vgl. Regg. 768, 769, 774, 809.
7711426 März 15, Wien
Wilhelm Mertinger (Meͣrtinger) , Bürger von Wien, verkauft mit Zustimmung Herzog Albrechts V. sein vom Vater ererbtes Lehen, den halben Getreidezehent auf 25 Lehen zu Breitenlee (Praittenleb) in der Pfarre St. Martin zu Aspern (Asparn) an der Donau (Tuenaw) um 400 Pfund Wiener Pfennig an den Kellermeister in Österreich Wenzel Neunhofer (Newnhover), den Verweser des Pilgerhauses bei St. Johann (sand Johanns).
Siegler: der Aussteller, Hieronymus Gäukramer (Geychramer), Mitglied des Rats, Stephan Wiesing.
Wienn an freytag vor Judica in der vasten.
Or., Urk. Nr. 511, Perg., zwei Siegel an Presseln, das Siegel Mertingers fehlt. – Vgl. Regg. 676, 772.
7721426 März 24, Wien
Herzog Albrecht V. bestätigt den Verkauf des halben Getreidezehent auf 25 Lehen in Breitenlee (Praytenleb) in der Pfarre St. Martin zu Aspern an der Donau (Tuenaw) durch Wilhelm Mertinger (Meartinger) an das Pilgerhaus in der Kärntner Straße (Keͣrnerstrass) bei St. Johann (sant Johanns) und überlässt das Lehen dem Pilgerhaus zu Eigen.
Siegler: der Aussteller.
Wienn, an dem palmtag.
Or., Urk. Nr. 512, Perg., Siegel (SAVA 78) an Pressel. KV unter der Plica rechts: dominus dux in consilio . – Vgl. Reg. 771.
7731426 April 23, Wien
Hans Häckel (Heͣkkel) , Bürger von Wiener Neustadt (Newnstat) verkauft seinen Weingarten am Nussberg (Nusperg) um 100 Pfund Wiener Pfennig an Philipp Kuhfußer (Kůfůsser) , Bürger von Wien. Der Weingarten, der Häckels Eigengut ist, heißt Blättchen (Plehel) , ist ein Dritteljoch groß und liegt zwischen den Weingärten von Nikolaus Seebeck (her Niclas der Seebekch) und des Bürgerspitals.
Siegler: der Aussteller, Leonhard Kastner (Chasstneͣr) , Bürger von Neustadt, Urteilschreiber Ulrich Hirschauer (Hirssaweͣr) .
Wienn, an montag vor sand Joͤrgen tag.
Or., Urk. Nr. 513, Perg., drei Siegel an Presseln.
7741426 April 26, Wien
Herzog Albrecht V. lädt die Streitparteien wegen der Pöckelsau (Pöckhleins aw) für den Freitag nach Jakobi (26. Juli) vor sein Gericht.
Wienn, am freytag nach sant Geörgentag.
Or., Urk. 1074, Papier, aufgedrücktes Siegel (SAVA 78) unter Papier auf der Rückseite. KV: unter der Plica rechts dominus dux in consilio ; BA, Fasz. 14, Zl. 23, fol. 5v, Nr. 16, Kurzer Extrakt aus den Originalurkunden des Bürgerspitals über den Wörth gegen dem Rotten Thurn über gelegen und die darzue gehörige güetter betreffend, 17. Jh. – Vgl. Regg. 767, 768, 769, 770, 809.
7751426 Juni 12, Wien
Spitalmeister Hans Scheibelwieser (Scheibelwiser) beurkundet mit Zustimmung des Bürgermeisters Hans Scharfenberger (her Hanns Scharffenperger) und des Rats, dass er Peter Stark (Starkch) und dessen Frau Dorothea als Leibgeding jenes Zimmer im Bürgerspital überlässt, das zwischen der Schule und dem des Schaffers über dem mittleren Keller unter dem Dach gelegen ist. Eine Türe, die vom Zimmer des Schaffers in den vorgesehenen Raum führt, wird auf Kosten des Spitals vermauert. Sollte jemals eine Tür von der Schule oder vom oberen Dachboden durchgebrochen werden, wäre das zugewiesene Zimmer durch eine Zwischenwand abzusichern. Das Ehepaar darf Brenn- und Bauholz vor dem Raum lagern, auch dürfen sie ihren Müll (mist) zum allgemeinen Müll des Spitals bringen und haben Zugang zum Brunnen und freie Wasserentnahme. Für eventuelle Renovierungen im Zimmer sind sie selbst verantwortlich, allein Ausbesserungen am Boden und am Dach übernimmt das Spital. Bei Ausstellung der Urkunde sind zehn Pfund Pfennig für Baumaßnahmen zu erlegen und weitere acht Pfund, die der Spitalmeister für den allgemeinen Bedarf des Spitals anzulegen hat. Darüber hinaus sollen binnen Jahresfrist im Einvernehmen mit dem Ehepaar hundert ungarische Gulden für ein Eigengut in Österreich angelegt werden, worüber es als Leibgeding verfügen kann. Nach beiderTod fällt das Gut an das Spital. Was sie sonst noch an Gut besitzen, darüber können sie frei verfügen. Sollte den Pfründnern jemals durch Amtleute des Spitals Unrecht angetan werden, so erhalten sie die hundert Gulden zurück oder das erworbene Gut zu Eigen, das Leibgeding wäre jedoch hinfällig. Käme es in dem Zimmer zu einem Brand, müssten die Pfründner den Schaden gutmachen, entstünde ein Feuer außerhalb, würde das Spital für die Kosten aufhommen. Würden sie ihr Zimmer erwiesenermaßen nicht ordentlich instandhalten, müssten sie die Rechtsfolgen tragen.
Siegler: Bürgerspital.
Wienn, an mitichen vor sand Veyts tag.
Gb. 6/19, fol. 57. – Vgl. Reg. 793. Zu den Pfründen vgl. POHL-RESL, Rechnen, 98–102.
7761426 September 28, Wien
Erhard Grasbeck (Graspekch) und seine Frau Agnes nehmen mit Zustimmung des Bürgermeisters Hans Scharfenberger (her Hanns Scharffenperger) und des Rats von Hans Scheibelwieser (Scheiwelwiser), Mitglied des Rats und Spitalmeister des Bürgerspitals, ein Haus, Brothaus (prathaus) genannt, auf acht Jahre in Bestand, beginnend zu Michaeli. Das Haus liegt am Graben, neben dem von Ellerbach. Die Bestandnehmer entrichten die allgemeinen Abgaben, das Burgrecht, das auf dem Haus lastet, soll auch weiterhin vom Bürgerspital bedient werden. Für das Bestandrecht sind dem Bürgerspital jährlich 34 Pfund Wiener Pfennig zu leisten, zu Weihnachten, Georgi und Michaeli jeweils 11 Pfund 80 Pfennig. Als Bürge haftet Martin Beck (Peck) , Richter zu Aspern an der Donau (Tunaw) , für allfälligen Schaden.
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