Daniela Vogt
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1. Auflage 2021
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© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Umschlagbild: Guillaume, Adobe Stock
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:
ISBN 978-3-17-038626-6
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pdf: ISBN 978-3-17-038628-0
epub: ISBN 978-3-17-038629-7
mobi: ISBN 978-3-17-038630-3
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1 Kulturgut schützen
2 1 Kultur und Kulturgut 1.1 Bedeutung von Kultur und Kulturgut 1.2 Merkmale schützenswerten Kulturguts 1.3 Zur Definition von Kulturgut
3 2 Bedrohung und Zerstörung von Kulturgut 2.1 Gefährdungen im Alltag 2.1.1 Alter und Abnutzung 2.1.2 Schädlings-, Pilz- oder Schimmelbefall und Schadstoffe 2.1.3 Licht und klimatische Bedingungen 2.1.4 Feuer 2.1.5 Wasser 2.1.6 Diebstahl 2.1.7 Vandalismus 2.1.8 Unfälle 2.1.9 Stromausfall 2.2 Gefährdungen durch die Natur 2.2.1 Unwetter 2.2.2 Überschwemmungen 2.2.3 Erdrutsche 2.2.4 Lawinen 2.2.5 Erdbeben 2.3 Gefährdungen durch bewaffnete Auseinandersetzungen
4 3 Sicherungsmaßnahmen zum Schutz von Kulturgut 3.1 Erhaltungsmaßnahmen 3.1.1 Instandsetzung 3.1.2 Instandhaltung 3.2 Spezielle Schutzmaßnahmen 3.2.1 Inventarisierung und Kennzeichnung 3.2.2 Schutz- und Sicherungsverfilmung 3.2.3 Lagerung und Schutzbauten 3.2.4 Dokumentation von Kulturgut zur Rekonstruktion 3.3 Handelsschutz 3.3.1 Prävention 3.3.2 Eigentumsfragen 3.3.3 NS-Raubkunst, Beutekunst und Restitutionen 3.3.4 Beispiele für internationale Restitutionen
5 4 Vorgehen im Ereignisfall 4.1 Listung und Priorisierung 4.2 Risiko- und Krisenmanagement im Kulturgutschutz 4.2.1 Risikoidentifikation und -abschätzung: Die Risikoanalyse 4.2.2 Reaktion auf ein Ereignis 4.2.3 Regeneration im Schadensfall 4.3 Notfallplan für Kultureinrichtungen 4.3.1 Mögliches Vorgehen zur Erarbeitung eines Notfallplans 4.4 Risiken und Sicherheit
6 5 Rechtliche Grundlagen zum Schutz 5.1 Kulturgutschutz im internationalen Völkerrecht 5.1.1 Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten: Die Haager Konvention und die Protokolle (1954, 1999) 5.1.2 Schutz jenseits bewaffneter Konflikte: Die UNESCO Welterbekonvention von 1972 5.1.3 UNESCO Kulturgutübereinkommen (1970): Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut 5.1.4 UNIDROIT-Konvention über gestohlene oder rechtswidrig ausgeführte Kulturgüter (1995) 5.2 Kulturgutschutz im deutschen Recht 5.2.1 Regelungen des Bundes 5.2.2 Regelungen der Länder 5.3 Europäische Regelungen 5.4 Nationale Zuständigkeiten
7 6 Schlussbemerkungen
8 Literatur Gesetzestexte Allgemeine Literaturhinweise
9 Anhang Anhang 1: Glossar Anhang 2: Nationale Organisationen im nationalen Kulturgutschutz
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[7]Im Anhang des Buches werden nationale Organisationen des Kulturgutschutzes vorgestellt. Hinweise zu Organisationen im internationalen Kontext sowie Auszüge aus Gesetzestexten sind im digitalen Zusatzmaterial unter folgendem Link aufgeführt: https://dl.kohlhammer.de/978-3-17-038626-6 |
Die Bilder sind noch immer allgegenwärtig: die Ruinen der im syrischen Bürgerkrieg zerstörten antiken Stätte Palmyra oder der Altstadt von Damaskus, der Einsturz der Brücke von Mostar im November 1993 und deren Wiederaufbau, ebenso wie die Zerstörungen in Mittelitalien oder Nepal durch schwere Erdbeben. Das Elbehochwasser hat in der Gemäldegalerie des Dresdner Zwingers immense Schäden verursacht. Durch Brände wie in der Herzogin Anna Amalia Bibliothek in Weimar, wie in Notre Dame de Paris oder der Burg Shuri in Okinawa sind bedeutende Kulturgüter stark zerstört worden. Angesichts der umfangreichen Zerstörungen von Kulturgut [10]durch Terror, Krieg und illegalen Handel in Krisen- und Kriegsregionen, aber eben auch durch Naturkatastrophen und die zunehmenden Extremwetterereignisse infolge der Klimaveränderungen, erlangen der Schutz und Erhalt des kulturellen Erbes der Menschheit höhere Relevanz und Dringlichkeit.
Bild 1: Diese Kirchenruine in Mittelitalien zeigt eindrucksvoll, dass Kulturgüter, die Jahrhunderte überdauert haben, innerhalb kürzester Zeit (hier aufgrund eines Erdbebens) nahezu vollständig vernichtet werden können.
Die Bedeutung von Kulturgütern für die allgemeine Sicherheit wird mittlerweile international anerkannt: Im März 2017 betonte der UN-Sicherheitsrat in einer Resolution die Bedeutung des Schutzes von Kulturgütern als Pflicht für die allgemeine Sicherheit. Außerdem verkündete im Sommer des gleichen Jahres der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag ein Urteil, das die Zerstörung von Kulturgut erstmals als Kriegsverbrechen ahndete. Für die Zerstörung von Weltkulturerbe im westafrikanischen Mali wurde der inhaftierte frühere Islamist Amad al-Mahdi zur Wiedergutmachung in Höhe von 2,7 Millionen Euro verurteilt, bereits im Jahr zuvor wurde er zu neun Jahren Haft verurteilt. Er hatte zugegeben, die Angriffe geleitet zu haben und persönlich an der Zerstörung von fünf Monumenten beteiligt gewesen zu sein (Al-Mahdi-Urteil; u. a. FAZ, 2016).
Was aber ist schützenswertes Kulturgut? Um etwas zu schützen, muss zunächst eine Vorstellung von dem zu schützenden Objekt bestehen. Im ersten Kapitel wird zunächst eine Annäherung an eine Definition von Kulturgut gesucht. Damit eng verbunden sind die Bedeutung von Kultur und die Problematik einer Abgrenzung von besonders wertvollem Kulturgut durch allgemein gültige Kriterien oder Merkmale. Die mit den Gütern verknüpften, tradierten Werte wirken identitätsbildend und stabilisieren Gesellschaften. Diese, von einer Gemeinschaft legitimierte, kulturelle Identität beruht im weitesten Sinne auf einem allgemeinen Konsens. Dieser wiederum bildet keine Konstante, sondern verändert sich in Zeit und Raum, mit Herrschaftssystemen und dem Zeitgeist.
Zwei Beispiele:
1 Die Christi-Erlöser-Kathedrale (Moskau), 1883 erbaut, wurde 1931 auf Anordnung des Sekretärs des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei gesprengt. Stalin verfolgte Pläne zur Errichtung eines über 400 Meter hohen, jedoch nie realisierten, Palastes der Sowjets. An der Stelle wurde zwischenzeitlich ein öffentliches Freibad errichtet. 1990 erhielt die russisch-orthodoxe Kirche die Erlaubnis der Regierung zum Wiederaufbau der Kathedrale. Diese wurde weitgehend originalgetreu wieder aufgebaut und 2000 geweiht (Mortsiefer/Pelzer, 2016).
2 Der Palast der Republik (Berlin) war der auch unter den Namen »Palazzo di Protzo« oder »Erichs Lampenladen« bekannte Sitz der Volkskammer in der DDR. Obwohl zwei Drittel der gesamtdeutschen Bevölkerung sich für [11]den Erhalt des Bauwerks aussprachen, beschloss der Deutsche Bundestag den Abriss, der ab Ende Januar 2006 bis 2008 erfolgte. An der Stelle des Palastes entsteht seit 2012 das Berliner Schloss neu, das im Zweiten Weltkrieg ausbrannte. Die Reste des Originalbestandes wurden 1950 durch einen SED-Beschluss abgerissen. Drei Seiten der barocken Original-Fassade werden für das sogenannte Humboldt-Forum rekonstruiert. Ziel: die Wiederherstellung des historischen Berliner Stadtbildes.
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