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Die Eignung einer Begrünung als Auflast zur Sicherung gegen Windsog erfordert einen Nachweis. |
• |
Während der Anwuchsphase können Erosionsschutzmaßnahmen erforderlich sein (z. B. Erosionsschutzgewebe). |
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An- und Abschlüsse sowie Durchdringungen müssen vom Bewuchs freigehalten werden. |
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Bei Begrünungen mit Anstaubewässerung dürfen nur Stoffe nach K2 verwendet werden. |
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Abdichtungen unter einer Begrünung erfüllen ohne Nachweis die bauaufsichtlichen Anforderungen an den Brandschutz („harte Bedachung“). |
Durchwurzelungsschutz
{Durchwurzelungsschutz}
Ein Durchwurzelungsschutz ist nur bei begrünten Dächern erforderlich.
Ausführung:
• |
Die Abdichtung selbst muss geeignet sein und übernimmt den Schutz vor Durchwurzelung. Nachweis der Eignung nach DIN EN 13948 bzw. FLL-Verfahren („Verfahren zur Untersuchung der Wurzelfestigkeit von Bahnen und Beschichtungen für Dachbegrünungen“). |
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Bei einer mehrlagigen Abdichtung muss die oberste Lage durchwurzelungssicher sein. |
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Der Durchwurzelungsschutz wird von einer separaten Schutzlage sichergestellt, wenn die Abdichtung diese Funktion nicht übernehmen kann. |
An- und Abschlüsse:
Ein ausreichender Durchwurzelungsschutz ist auch im Bereich von An- und Abschlüssen erforderlich. Geeignete Maßnahmen können größere An- und Abschlusshöhen und/oder die Anordnung von Abdeckungen (z. B. Bleche) im Bereich der An- und Abschlüsse sein.
Lagesicherung
{Lagesicherung}
Maßnahmen der Lagesicherung sind aus folgenden Gründen erforderlich:
• |
beim Auftreten möglicher horizontaler Kräfte |
• |
Abgleiten des Dachaufbaus bei geneigten Dächern |
• |
zur Aufnahme von Windsogkräften |
Maßnahmen zur Aufnahme horizontaler Kräfte
Erforderlich in folgenden Fällen:
• |
bei lose verlegter Abdichtung |
• |
bei Unterkonstruktionen aus Stahltrapezprofilen |
• |
bei Dachaufbau ohne schweren Oberflächenschutz und Wärmedämmstoffen aus Hartschaum (mit Kaltklebstoff verklebt) |
Maßnahmen:
• |
mechanische Verbindung der Abdichtung an den Rändern, allen aufgehenden Bauteilen, Rinnen, Bewegungsfugen, Lichtbändern und -kuppeln und ähnlichen Bauteilen mit der Tragkonstruktion |
• |
Befestigung durch eine Linienbefestigung mit Metallbändern, Metallprofilen oder Verbundblech |
• |
Alternativ ist auch eine lineare Befestigung mit punktweise angeordneten Einzelbefestigungselementen (mind. drei Stück je Meter) möglich. |
Das Einbinden oder Einklemmen der Abdichtung in höher liegende Randprofile oder Randabdeckungen sowie Verklebungen mit diesen Bauteilen gelten nicht als Befestigung.
Lagesicherung bei Dächern mit einer Neigung über 3°
Bei Dächern mit einer Neigung > 3° können die Schichten des Dachaufbaus bei Erwärmung (Sonneneinstrahlung) in Richtung des Gefälles abrutschen.
Maßnahmen:
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Befestigung der Dachbahnen am oberen Rand durch Nägel (versetzte Anordnung, Nagelabstand max. 100 mm) |
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Verlegung der Bahnen über den First und Fixierung |
• |
Befestigung der Schichten des Dachaufbaus mit Metallbändern bzw. Verbundblechen oder Sicherung durch Stützkonstruktionen |
• |
Bei Dächern mit einem Gefälle von mehr als 3° sollten Abdichtungsbahnen mit hoher Wärmestandfestigkeit und hoher Zugfestigkeit verwendet werden. |
Bild 13: Lagesicherung der Bahnen (Quelle: Prof. Dr.-Ing. Peter Schmidt)
Maßnahmen zur Sicherung gegen Abheben durch Windkräfte
Flachdächer sowie flach geneigte Dächer werden durch Windsogkräfte beansprucht, die insbesondere an den Dachrändern sowie im Eckbereich Maximalwerte erreichen.
Für geschlossene Gebäude bis zu einer Höhe von 25 m werden in der Norm (DIN 18531-3) sowie in der Flachdachrichtlinie verschiedene Maßnahmen zur Sicherung gegen Abheben durch Windsog angegeben:
• |
Auflast (z. B. Gesteinsschüttung der Korngröße 16/32, Mindestdicke 50 mm) |
• |
Verkleben mit dem Untergrund |
• |
mechanische Befestigung (z. B. mit Breitkopfstiften) |
Sicherung durch Auflast {Auflast}
Sicherung durch Auflast nur geeignet für Dächer mit einer Dachneigung bis 3°.
Geeignete Maßnahmen:
• |
Schüttungen aus Kies (Korngröße 16/32 nach DIN EN 13242; Mindestdicke 50 mm) |
• |
Plattenbeläge aus Beton oder gleichwertig |
• |
Betonformsteine oder Vegetationssubstrate |
Bemessung:
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In der Norm (DIN 18531) finden sich keine Angaben. |
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Konkrete Angaben sind in der Flachdachrichtlinie enthalten. |
• |
Die Mindesthöhe der Kiesschüttung hängt u. a. von der Windzone, der Gebäudehöhe, der Ausbildung der Traufe (scharfkantig oder mit Attika) sowie dem Bereich auf dem Dach ab. |
• |
Insbesondere in den Rand- und Eckbereichen eines Flachdachs (Bereiche F und G) treten hohe Windsogspitzen auf. Hier ist daher eine entsprechend größere Auflast zur Windsogsicherung anzuordnen. Außerdem wird empfohlen, in den Rand- und Eckbereichen des Dachs Plattenbeläge als Auflast zu verwenden, da bei losen Kiesschüttungen Verwehungen auftreten können. |
Bild 14: Bereiche auf einem Flachdach (Quelle: Prof. Dr.-Ing. Peter Schmidt)
Gebäudehöhe < 10 m |
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Mindesthöhe der Kiesschüttung als Auflastcm |
Windzone 1 |
|
Bereich |
F |
G |
H |
I |
scharfkantiger Traufbereich |
10,5 |
8,4 |
5,0 |
5,0 |
mit Attika |
hp/h = 0,025 |
9,2 |
7,5 |
5,0 |
5,0 |
hp/h = 0,05 |
8,4 |
6,7 |
5,0 |
5,0 |
hp/h = 0,10 |
7,5 |
5,9 |
5,0 |
5,0 |
Windzone 2 (Binnenland) |
|
Bereich |
F |
G |
H |
I |
scharfkantiger Traufbereich |
13,6 |
10,9 |
6,5 |
5,0 |
mit Attika |
hp/h = 0,025 |
12,0 |
9,8 |
6,5 |
5,0 |
hp/h = 0,05 |
10,9 |
8,7 |
6,5 |
5,0 |
hp/h = 0,10 |
9,8 |
7,6 |
6,5 |
5,0 |
Windzone 2 (Küste und Inseln der Ostsee) |
scharfkantiger Traufbereich |
17,8 |
14,2 |
8,5 |
5,0 |
mit Attika |
hp/h = 0,025 |
15,6 |
12,8 |
8,5 |
5,0 |
|
hp/h = 0,05 |
14,2 |
11,4 |
8,5 |
5,0 |
|
hp/h = 0,10 |
12,8 |
10,0 |
8,5 |
5,0 |
H: Gebäudehöhe über Grundhp: Höhe der Attika (bezogen auf Oberfläche Dach)F: Eckbereich; G: Randbereich; H und I: Innenbereich der Dachfläche |
Tab. 27: Windsogsicherung von Dachabdichtungen mit einer Kiesschüttung für Gebäude mit einer Höhe < 10 m in den Windzonen 1 und 2 (Dachneigung < 5°) (Tabelle in Anlehnung an Flachdachrichtlinie, Tab. I.1; Auszug) (Hinweis: für die Windzonen 3 und 4 sowie Gebäudehöhen ≥ 10 m siehe Flachdachrichtlinie)
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