Ablauf:
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Es sollten mind. zehn Einzelmessungen gleichmäßig verteilt über eine repräsentative Fläche erfolgen. Einzelmesswerte sind auf 0,1 mm genau anzugeben. |
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Prüfung mind. einmal je 100 m² Fläche. An Ecken, Kanten, Durchdringungen, Anschlüssen können zusätzliche Messungen sinnvoll sein. |
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Bildung des Mittelwerts aus den Einzelmesswerten. Der Mittelwert darf die geforderte Mindesttrockenschichtdicke nicht unterschreiten. |
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Der kleinste Einzelmesswert darf max. 10 % unter der geforderten Mindesttrockenschichtdicke liegen. |
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Die Ergebnisse sind zu dokumentieren. |
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Bereiche mit zu geringer Mindesttrockenschichtdicke sind nachzuarbeiten. |
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Messstellen (bei Messung durch Perforation der Abdichtungsschicht) sind unverzüglich und fachgerecht zu verschließen. |
Überlappungen der Einlage
{Überlappungen}
Die Bahnen der Einlage müssen mit mind. 50 mm Überlappung verlegt werden.
Bei längeren Arbeitsunterbrechungen: Überlappungsbereich ist auf einer Breite von mind. 50 mm vorzubehandeln (z. B. Anschleifen, Anlösen nach Herstellerangaben).
Übergänge von FLK auf Bahnen
Übergänge von FLK auf Abdichtungsbahnen sind mit mind. 100 mm Überlappungsbreite auszuführen.
Hierbei ist auf Materialverträglichkeit zwischen FLK und verwendeter Bahn zu achten (Herstellerangaben).
Ausführung nach Herstellerangaben.
Ausführung der Abdichtung in Verbindung mit Gussasphalt
Für die Herstellung von Abdichtungen in Verbindung mit Gussasphalt gelten nachfolgende Regeln.
Variante A:
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eine Lage Asphaltmastix (unten, mittlere Dicke 10 mm, mind. 7 mm, max. 15 mm) |
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im Verbund mit einer Lage Gussasphalt (oben, Mindestdicke 25 mm) |
Variante B:
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eine Lage Polymerbitumen-Schweißbahn (unten) und |
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eine Lage Gussasphalt (oben, Mindestdicke 25 mm) |
Als Gussasphalt ist Gussasphaltestrich der Härteklasse AS IC 40 zu verwenden.
Vorbereitung des Untergrunds:
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Vor dem Auftragen der Abdichtung muss der Betonuntergrund (Betonalter mind. 21 Tage) vorbereitet werden, sodass sich eine ausreichende Tragfähigkeit ergibt. |
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Die Untergrundvorbereitung ist durch mechanisch abtragende Verfahren vorzunehmen. |
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Vertiefungen, Risse usw. sind mit Mörtel zu verschließen. |
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Auf dem Betonuntergrund ist eine Versiegelung aus lösemittelfreiem Epoxidharz aufzutragen. |
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Bei Rautiefen von mehr als 1,5 mm ist der Betonuntergrund mit einer Kratzspachtelung vorzubereiten. |
Bei Variante B ist die Polymerbitumen-Schweißbahn im Schweißverfahren auf den Untergrund aufzubringen.
Der Gussasphalt kann direkt genutzt werden. Eine zusätzliche Nutzschicht (Belag) ist nicht erforderlich, wird aber auf frei bewitterten Flächen mit mechanischer Beanspruchung empfohlen (z. B. bei Dachterrassen).
An- und Abschlüsse:
An- und Abschlüsse sind zweilagig aus Bitumendachdichtungs- oder Schweißbahnen und einer oberen Lage aus Polymerbitumenbahnen auszuführen.
Schutz der Abdichtung
Der Schutz der Abdichtung erfolgt durch Schutzlagen bzw. Schutzschichten, um diese vor Beschädigungen zu schützen. Schutzlagen und Schutzschichten sind möglichst unverzüglich nach Herstellung der Abdichtung aufzubringen.
Nicht genutzte Dächer:
Bei nicht genutzten Dächern ist eine Schutzlage nur erforderlich, wenn die Abdichtung mechanisch beansprucht wird, z.B.:
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Dächer mit extensiver Begrünung |
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Wartungswege auf dem Dach |
Die Schutzlage braucht in diesem Fall nur in den betroffenen Bereichen verlegt zu werden.
Genutzte Dächer:
Bei genutzten Dächern ist grundsätzlich eine Schutzlage bzw. Schutzschicht anzuordnen. Die Schutzfunktion kann in diesem Fall auch von der Nutzschicht (z. B. vom Belag) übernommen werden, wenn diese dafür geeignet ist.
Dächer mit besonderer Nutzung:
Bei Dächern mit besonderer Nutzung, z. B. Dächer mit Solaranlagen oder anderen haustechnischen Anlagen, ist im Bereich der Auflager bzw. Auflageflächen eine Schutzlage einzubauen.
Ausführung der Nutzschicht
Bei Ausführung der Nutzschicht (z. B. Belag aus Platten) darf die darunterbefindliche Abdichtung nicht beschädigt werden.
Gegebenenfalls ist eine Trennlage/-schicht zwischen der Abdichtung und der Nutzschicht anzuordnen.
Bei Abdichtungen aus bahnenförmigen Stoffen muss die Nutzschicht von der Abdichtungsschicht getrennt werden.
Stoffe für die Nutzschicht nach Abschnitt
„Stoffe für Nutzschichten“
Oberflächenschutz
{Oberflächenschutz}
Der Oberflächenschutz dient als Schutz der Abdichtung vor mechanischen und thermischen Einwirkungen, UV-Strahlung, Flugfeuer und Strahlungswärme sowie zur Vermeidung von Ablagerungen und Verkrustungen.
Je nach Ausbildung wird zwischen leichtem und schwerem Oberflächenschutz unterschieden.
Bild 12: Leichter und schwerer Oberflächenschutz (Quelle: Prof. Dr.-Ing. Peter Schmidt)
Leichter Oberflächenschutz |
Schwerer Oberflächenschutz |
Bitumenbahnen mit einer werkseitig aufgebrachten Bestreuung aus Schiefer oder GranulatEinstreuen von Schiefersplitt in eine Polymerbitumenkaltmasse auf der Abdichtung. |
Gesteinsschüttungen (Kiesschicht 16/32, 50 mm Dicke), Plattenbeläge (z. B. frostbeständige Betonplatten) oder Formsteine auf Kies- oder Splittbett, Begrünungen sowie Nutzschichten von befahrbaren Flächen |
Tab. 26: Oberflächenschutz
Vorteile eines schweren Oberflächenschutzes:
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Zuordnung der Abdichtung zur thermischen Einwirkungsstufe B („mäßige thermische Einwirkung“) |
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Bauaufsichtliche Anforderungen an den Brandschutz („harte Bedachung“) werden erfüllt. |
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Der schwere Oberflächenschutz dient als Auflast zur Sicherung des Dachaufbaus gegen Abheben infolge Windsogs bei loser Verlegung der Abdichtungsbahnen. |
Ausführung eines schweren Oberflächenschutzes:
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Kiesschicht aus Gesteinen der Korngruppe 16/32 mm; Dicke mind. 50 mm im Einbauzustand |
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Für Plattenbeläge sind Stoffe nach Abschnitt „Stoffe für den Oberflächenschutz nicht genutzter Dächer“ zu verwenden. |
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Bei einlagigen Abdichtungen (z. B. Kunststoff- und Elastomerbahnen, Abdichtungen aus flüssig zu verarbeitenden Stoffen) sollte eine Schutzlage auf der Abdichtung angeordnet werden. |
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Bei pneumatischer Förderung der Gesteinskörnung auf die Dachfläche ist bei einlagigen Abdichtungen eine Schutzlage zwingend erforderlich. |
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Bei geneigten Dachflächen sind in Abhängigkeit von der Dachgröße und -neigung Maßnahmen gegen Abrutschen des Oberflächenschutzes erforderlich, z. B. durch Einbau von Konstruktionen, die das Abrutschen feldweise verhindern (z. B. auf der Abdichtung verlegte Rasengittersteine). |
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Bei größeren Neigungen (ca. 10°) kann ein schwerer Oberflächenschutz nicht mehr ausgeführt werden. |
Dachbegrünung:
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