Kraftbetätigte Fenster
Bei kraftbetätigten Fenstern kommt es vor allem vermehrt zu mechanischen Gefährdungen durch Quetschen oder Anstoßen. Hier gilt es, diese durch wirksame Sicherungen zu vermeiden. Um dies sicherzustellen, sollten Sie bei Ihrer Begehung zusätzlich darauf achten, dass Sie folgende Schutzmaßnahmen ergreifen:
• Einbauhöhe des Fensters muss mehr als 2,50 m betragen.
• Eingriffsweite darf nicht mehr als 8 mm betragen.
• Durch akustische oder optische Warnsignale können Gefahren durch unbemerkte Schließvorgänge vermieden werden.
• Bewegungsgeschwindigkeit der Flügel darf nicht zu schnell erfolgen.
• Fenster auf geringe Schließkräfte prüfen
• Einrichtungen vor dem Fenster, die verhindern, dass Mitarbeiter im Bewegungsraum getroffen werden
• Not-Halt-Einrichtung am Fenster
• Verwenden von druckempfindlichen Schutzeinrichtungen (z. B. Schaltleisten)
• Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen (z. B. Lichtschranken)
• Steuerung ohne Selbsthaltung odergerundete und gepolsterte Kanten
Praxistipp:
Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Fenstern darf nur durch sachkundige Personen durchgeführt werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und überprüfen können.
Oberlichter
Dachoberlichter bergen für die Mitarbeiter zusätzliche Gefahren wie z. B. Absturz, Herabfallen von Gegenständen durch die Öffnung oder Zugluft. Im Folgenden finden Sie die Anforderungen, die Sie bei Ihrer Begehung überprüfen sollten.
Bild 3: Dachoberlicht (Lichtkuppel) (Quelle: ASR A1.6)
Allgemeine Anforderungen:
• Da Dachoberlichter in der Regel nicht durchtrittsicher sind, müssen Sie prüfen, ob geeignete Maßnahmen gegen Absturz getroffen werden müssen,z. B. durch Umzäunung der Kuppel oder durch ein Auffangnetz. Letzteres kann die Mitarbeiter auch vor herabfallenden Gegenständen schützen und damit in zweifacher Weise sinnvoll sein.
Anmerkung: Auffangnetze sind regelmäßig fachkundig zu prüfen.
• In Räumen mit Dachoberlichtern kommt es aufgrund der Sonneneinstrahlung im Sommer besonders häufig zur Überschreitung der maximalen Raumtemperatur gem. ASR A3.5. Achten Sie darauf, dass Sie hierfür geeignete Schutzmaßnahmen zur Kühlung der Räume ergreifen.
• Arbeitsplätze sollten sich nicht direkt unter der Lichtkuppel befinden und so angeordnet sein, dass die Zugluft auf ein Minimum reduziert wird.
Lichtdurchlässige Wände
Bild 4: Lichtdurchlässige Wand im Hauptbahnhof (Quelle: miket – Fotolia.com)
Was sind lichtdurchlässige Wände?
Als lichtdurchlässige Wände sind Flächen gemeint, die
• aus Glas, Kunststoff und transparenten Materialien bestehen,
• bis in die Nähe des Fußbodens reichen und
• Gebäude- und Raumabschlüsse, die keine Lüftungsfunktion haben.
Allgemeine Anforderungen
• Im Bereich von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen:
– Achten Sie auf eine ausreichende Kennzeichnung der Flächen gem. ASR A1.3 in Augenhöhe. Die Kennzeichnung muss sich dabei deutlichvon Beleuchtung und Hintergrund abheben.
– Zudem muss eine ständige Sicherung gegen Absturz vorhanden sein (absturzsichernde Verglasung oder Geländer).
• Im Bereich von Absätzen, Treppen, Stufen, bei Menschengedränge oder beim Transport von Material: In diesen Fällen muss bruchsicheres Glas verwendet werden. Alternativ: Prüfen Sie, ob ein Geländer, Netz oder Gitter montiert ist.
Anmerkung: Bruchsicheres Glas ist nicht gleichzusetzen mit absturzsichernder Verglasung, deshalb sind bei bruchsicherer Verglasung und Absturzgefahr zusätzlich Geländer anzubringen.
Praxistipp:
Bei bestehenden und nicht bruchsicheren Glasflächen wäre ein Austausch in der Regel unverhältnismäßige Härte für den Unternehmer. Daher reicht in diesem Fall auch der Einsatz von geeigneten Splitterschutzfolien. Diese lassen sich für einen relativ geringen Preis im Fachhandel erwerben.
Checkliste Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände
Fenster – allgemeine Anforderungen
Lassen sich Fenster von den Beschäftigten sicher öffnen, schließen, verstellen und arretieren?
Sind Fenster so angeordnet, dass sie in geöffnetem Zustand keine Gefahr für die Beschäftigten darstellen?
Wenn Fenster als Sichtverbindung nach außen dienen: Ist der Ausblick aus dem jeweiligen Raum ins Freie in Augenhöhe möglich?
Ist die Absturzsicherung an Fenstern mit angrenzenden Arbeitsplätzen und Verkehrswegen ausreichend (z. B. durch absturzsichernde Verglasung)?
Sind Fenster gegen unbeabsichtigtes Verlassen der Führungs- und Befestigungselemente gesichert?
Sind Griffe, Hebel, Schlösser, Kurbeln gefahrlos zu bedienen?
Sind Sonnenschutzsysteme und lüftungsrelevante Fenster so installiert, dass sie sich nicht behindern?
Sind für Notausstiegsfenster die Anforderungen der ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ berücksichtigt?
Kraftbetätigte Fenster
Sind kraftbetätigte bzw. ferngesteuerte Fenster so arrangiert, dass u. a. bei ihrer Bedienung keine Gefährdungen, z. B. Quetschen oder Anstoßen, von ihnen ausgehen?
Sind Sicherheitsvorkehrungen gegen Absturz oder Herabschlagen von Fensterflügeln notwendig und installiert?
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