Beleuchtungsanforderungen für Arbeitsbereiche, Arbeitsplätze und Tätigkeiten im Freien
Tab. 3: Beleuchtzungsanforderungen für Arbeitsbereiche, Arbeitsplätze und Tätigkeiten im Freien (Quelle ASR A3.4)
Checkliste Beleuchtung
Verfügen die Arbeitsstätten und Arbeitsplätze über ausreichend Licht? (siehe Mindestanforderungen an die Beleuchtungsstärke)
Wird ein angemessenes Verhältnis von Tageslicht zu künstlicher Beleuchtung erreicht? (siehe Tageslichtquotient)
Ist die Beleuchtung so gestaltet, dass Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Beschäftigten vermieden werden? (gleichmäßige Beleuchtung, Blendung vermeiden etc.)
Wurden die Leuchtmittel auf Mängel geprüft?
Sind die Leuchtmittel sauber und wurde darauf geachtet, dass ggf. ältere Lampen ersetzt werden müssen?
Werden die Leuchtmittel regelmäßig gereinigt und gewartet?
Wurde die Beleuchtung auf die jeweiligen Bedürfnisse der Tätigkeit und der Mitarbeiter angepasst (z. B. ältere Arbeitnehmer)?
Wurde die Lichtfarbe so gewählt, dass es zu keiner Verfälschung der Farben auf Sicherheits- und Gesundheitsschutzzeichen kommt?
Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände
Gesetze, Verordnungen, Regeln
§ 3a Abs. 1, Anhang 1.5 Abs. 3 und 1.6 ArbStättV, ASR A1.6 „Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände“, BetrSichV, TRBS 2121 – Teile 1 und 2
Bauarten von Fenstern
Bild 1: Bauarten von Fenstern (Quelle: ASR A1.6)
Allgemeine Anforderungen
Bei der Begehung müssen Sie in Bezug auf die Fenster u. a. Folgendes sicherstellen:
• Die Fenster müssen für die jeweilige Nutzung geeignet sein. Dies gilt speziell für die Auswahl der Glasart.
• Durch die Fenster wird gewährleistet, dass ausreichend Tageslicht an den Arbeitsplätzen vorhanden ist. (Näheres dazu siehe Kap. Beleuchtung)
• Es muss die Möglichkeit bestehen, das Fenster (in Verbindung mit einer Außentreppe oder als zusätzlicher Rettungsweg durch die Feuerwehr beim Anleitern) als Ausstieg im Zuge eines Rettungswegs benutzen zu können.
• Die Fenster müssen gegen unbeabsichtigtes Verlassen der Führungs- und Befestigungselemente gesichert sein: Hierbei muss vor allem auf die funktionsfähigen Mechanismen zum Öffnen und Schließen geachtet werden. (Fenster nicht ausgehebelt)
• Kontrolle der Fenster auf Risse, da sonst erhöhte Bruchgefahr und damit akute Verletzungsgefahr für die Mitarbeiter besteht.
• Gefährdungen durch geöffnete Fensterflügel: Wenn Fensterflügel die Breite von Verkehrswegen einschränken oder sich im Aufenthaltsbereich von Beschäftigten unkontrolliert bewegen können, sind besondere Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
• Bei niedriger Brüstungshöhe der Fenster: Grenzen Arbeitsplätze oder Verkehrswege an die Fenster, muss in diesem Fall eine Sicherung gegen Absturz eingerichtet sein.
• Bei der Begehung sollten Sie zudem prüfen, ob Griffe und Hebel von einem sicheren Standort betätigt werden können. Zudem müssen diese gerundet und in jeder Stellung eines Flügels mindestens 25 mmzu feststehenden Teilen des Fensters oder der Fensterlaibung angeordnet sein.
Zusätzliche Anforderungen bei Umbauarbeiten
Werden oder wurden in Ihrem Unternehmen zuletzt Umbauarbeiten durchgeführt, müssen Sie im Rahmen der Begehung u. a. zusätzlich folgende Punkte beachten:
• Durch Umbauten darf die Funktion bestehender baulicher Einheiten, z. B. von Brandschutzverglasungen, nicht außer Kraft gesetzt werden.
• Während der Umbauarbeiten müssen ggf. zusätzliche organisatorische Maßnahmen getroffen werden, da zeitweise bauliche Maßnahmen des Brandschutzes außer Funktion gesetzt sind.
• Beachtung der Grundsätze beim Einsatz von Fremdfirmen
• Regelmäßige Kontrolle der Baumaßnahmen
Bildschirmarbeitsplätze
Bei Bildschirmarbeitsplätzen kommen im Rahmen der ASRA1.6noch weitere Anforderungen auf den Arbeitgeber zu:
• Die Blickrichtung auf den Bildschirm sollte parallel zur Fensterfläche sein, um Reflexionen und Blendungen auf ein Minimum zu reduzieren.
• In Räumen mit zwei Fensterfronten im rechten Winkel sollten die Fenster durch verstellbare Lichtschutzvorrichtungen, z. B. durch Jalousien, abgedunkelt werden.
• verstellbare Lichtschutzvorrichtungen: Mit diesen lässt sich die Stärke des Tageslichteinfalls auf den Bildschirmarbeitsplatz vermindern. Das Öffnen der Fenster darf durch die Lichtschutzvorrichtung nicht behindert werden.
Bild 2: Verstellbare Lichtschutzvorrichtung (Außenjalousien) (Quelle: miket – Fotolia.com)
Praxistipp:
Vor dem Hintergrund steigender psychischer Erkrankungen sollten Sie nach Möglichkeit nicht auf eine Sichtverbindung nach außen verzichten. Diese hat positive Auswirkungen auf die Psyche Ihrer Mitarbeiter. So lässt sich die Zahl der Unfälle und der Erkrankungen verringern und die Produktivität steigern!
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