Kommt es durch unerwartetes Öffnen einer Tür nicht zu Gefahren?
Ist bei Türen mit zugelassener Feststelleinrichtung, die im Betrieb immer offen stehen, der Schließbereich frei?
Sind Türen in Fluchtwegen jederzeit leicht und ohne Schlüssel, Werkzeug oder Antriebsenergie passierbar, wann immer sich Menschen im Gebäude aufhalten?
Sind durchsichtige Flächen in Türen bruchsicher ausgeführt?
Sind Ganzglastüren aus bruchsicherem Glas angefertigt?
Werden Ganzglastüren aus Einscheibensicherheitsglas regelmäßig kontrolliert?
Sind Türen, die zu mehr als drei Vierteln ihrer Fläche aus durchsichtigem Werkstoff bestehen, in Augenhöhe gekennzeichnet?
Sind Schiebtüren oder -tore durch eine Führung gegen Querpendeln geschützt?
Können Tore gegen unbeabsichtigtes Zuschlagen gesichert werden?
Sind senkrecht bewegte Torflügel durch Gegengewichte, Federn oder Antriebe so geführt, dass sie nicht unbeabsichtigt absinken können?
Sind senkrecht oder waagerecht in Führungen laufende Tür- oder Torflügel gegen Aushaken und Absturz geschützt?
Sind kraftbetätigte Türen und Tore dauerhaft und gut lesbar gekennzeichnet?
Türen mit Brandschutzanforderungen:
Ist der bauliche Zustand der Tür unverändert?
Fällt die Tür selbsttätig ins Schloss?
Sind die Dichtungen in Ordnung?
Sind die Schließfolgeregelung und die zugelassene Feststelleinrichtung in Ordnung?
Werden selbstschließende Türen mit Brandschutzanforderungen nicht unzulässig festgesetzt?
Lüftung
Gesetze, Verordnungen, Regeln
§ 3a Abs. 1 und § 4 Abs. 3 ArbStättV;ASR A3.6 „Lüftung“
Allgemeine Anforderungen
In Arbeitsräumen muss in ausreichender Menge zuträgliche Atemluft für die Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Eine Verschlechterung der Luftqualität durch sog. Lasten (Stofflasten, Feuchtelasten oder Wärmelasten) sind so weit wie möglich zu vermeiden bzw. zu minimieren. Um dies zu bewerkstelligen, sollte nach folgendem Schema vorgegangen werden:
1. Last vermeiden
2. Last minimieren
3. Quelle kapseln
4. Last quellennah abführen
Im Folgenden soll daher näher auf die einzelnen Lasten eingegangen werden.
Stofflasten
Ursachen
Die Ursachen für Stofflasten können z. B. sein:
• Anwesenheit von Beschäftigten und sonstigen Personen (Emission von CO 2und Geruchsstoffen)
• Emissionen aus Bauprodukten oder Einrichtungsgegenständen (z. B. flüchtige organische Stoffe (VOC), Formaldehyd, Fasern)
• Eindringen von belasteter Luft aus anderen Räumen oder Bereichen (z. B. aus Tätigkeiten mit Gefahrstoffen oder biologischen Arbeitsstoffen) oder von außen
• Schlecht gewartete RLT-Anlagen
• Auftreten von Schimmel
• Radon, das in einigen Gebieten Deutschlands (siehe Radonkartierung der Länder) aus dem Untergrund in Gebäude eindringen kann.
Messung
Wenn die Personen im Raum, egal ob Beschäftigte oder sonstige Personen, der Hauptgrund für die Stofflasten sind, lässt sich die Luftqualität anhand der CO 2-Konzentration bestimmen. Der folgenden Tabelle können Sie daher entnehmen, ob bei Ihnen im Unternehmen Maßnahmen erforderlich sind und welche sich hierfür empfehlen.
Im Normalfall ist eine Messung der Luftqualität nicht notwendig. Besteht allerdings ein begründeter Verdacht, dass die empfohlenen CO 2-Konzentrationen überschritten werden, sollten Sie bei Ihrer Begehung Messungen durchführen. Diese sind unter den üblichen Nutzungsbedingungen und mit der üblichen Personenbelegung zu arrangieren. Vor der Messung sollte der Raum arbeitsüblich gelüftet werden. Bewertet wird dabei der Momentanwert. Bei Räumen bis 50 m 2Grundfläche sollte in ca. 1,50 m Höhe gemessen werden und in einem Abstand von 1 bis 2 m zu den Wänden. Achten Sie zudem darauf, dass keine Personen (z. B. durch zu nahe Positionierung am Messgerät) die Messung direkt beeinflussen.
Stofflasten aus Bauprodukten
Sind Bauprodukte oder Einrichtungsgegenstände die Ursache für die erhöhten Stofflasten im Raum, können diese vermieden oder minimiert werden, indem z. B. Produkte mit folgenden Eigenschaften eingesetzt werden:
• emissionsfrei oder emissionsarm
• überprüft
• aufeinander abgestimmt
• richtig verarbeitet
Stofflasten durch Rauch
In den Gebäuden muss der Nichtraucherschutz durch ein Rauchverbot oder durch baulich abgetrennte Raucherräume sichergestellt werden. Von dort dürfen für die anderen Beschäftigten keine Gefahren durch Tabakrauch ausgehen. Ist das Rauchen in der Arbeitsstätte unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, muss durch Lüftungsmaßnahmen versucht werden, die Gefährdungen für die Beschäftigten so weit wie möglich zu minimieren.
Читать дальше