Feuchtelast
Feuchtelasten können z. B. durch die Wasserdampfabgabe aus Prozessen oder der anwesenden Personen entstehen. Kommt es im Arbeitsraum betriebsbedingt zu Feuchtelasten, müssen folgende Werte der maximalen relativen Luftfeuchtigkeit eingehalten werden:
Diese Werte sind nicht anzuwenden, wenn die Natur des Betriebs höhere Luftfeuchten verlangt.
Wärmelast
Wärmelasten können z. B. durch folgende Faktoren entstehen:
• Geräte und Maschinen
• Sonneneinstrahlung
• künstliche Beleuchtung
• Personen
Diese sind soweit möglich zu minimieren. Die Raumtemperatur muss dazu den Anforderungen der ASR A3.5 „Raumtemperatur“ entsprechen (siehe Kap. Raumtemperatur).
Freie Lüftung (Fensterlüftung)
Anforderungen an die freie Lüftung
• Die Arbeitsräume sollen möglichst gleichmäßig durchlüftet werden.
• Dauer und Intensität der Lüftung sind so zu gestalten, dass Zugluft möglichst vermieden wird.
• Die Werte der folgenden Tabelle müssen (je nach System) eingehalten werden.
System I:
• Einseitige Lüftung mit Zu- und Abluftöffnungen in einer Außenwand; gemeinsame Öffnungen sind zulässig
System II:
• Querlüftung mit Öffnungen in gegenüberliegenden Außenwänden oder in einer Außenwand und der Dachfläche
Wenn die Personenbelegung nicht bekannt ist, ist für die Berechnung der Mindestöffnungsfläche von einer Grundfläche von 10 m 2pro Person auszugehen. Bei sehr geringer Personenbelegung ist von einer Person je 100 m 2auszugehen (z. B. in einer Lagerhalle).
Eine Verringerung der Lüftungsquerschnitte bei kontinuierlicher Lüftung zur Anpassung an Witterungsbedingungen muss durch Verstellbarkeit möglich sein.
Stoßlüftung
Als Stoßlüftung wird ein kurzzeitiger, intensiver Luftaustausch bezeichnet. Die Stoßlüftung dauert in der Regel ca. 3 bis 10 Minuten und ist nach Bedarf durchzuführen. Folgende Anhaltswerte können herangezogen werden:
Die Mindestdauer für die Stoßlüftung ist von der Temperaturdifferenz zwischen innen und außen und dem Wind abhängig. Es gelten folgende Anhaltswerte:
Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen)
RLT-Anlagen sind nötig, falls die freie Lüftung nicht ausreicht, um die entsprechende Luftqualität sicherstellen zu können. Gründe hierfür sind z. B.:
• Abmessungen der Räume
• Lage der Räume
• Umliegende Bebauung
• Besondere Nutzung
• Innere oder äußere Lasten
• Fenster dürfen nicht ausreichend lange geöffnet werden
Anforderungen
• RLT-Anlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen.
• Die Zuluft ist vor der Zuführung in die zu lüftenden Räume durch Luftfilter nach dem Stand der Technik zu reinigen.
• Es dürfen keine Gefahren durch die RLT-Anlage entstehen, z. B. durch Gefahrstoffe, Bakterien, Schimmelpilze, Lärm etc.
• Der Außenluftvolumenstrom ist so auszulegen, dass Lasten zuverlässig abgeführt werden und die CO 2-Konzentration von 1.000 ppm eingehalten wird.
• Es darf keine unzumutbare Zugluft auftreten.
• Lasten sind möglichst quellennah zu erfassen. Natürliche Luftbewegungen sind zu ermöglichen und sinnvoll auszunutzen.
• Abluft aus Räumen mit Lasten darf nur dann als Umluft genutzt werden, wenn Gesundheitsgefahren und Belästigungen ausgeschlossen werden können.
• Abluft aus Sanitärräumen, Raucherräumen und Küchen darf nicht als Zuluft verwendet werden.
Inbetriebnahme, Wartung und Prüfung
RLT-Anlagen müssen wirksam sein und die oben genannten Anforderungen erfüllen. Um dies auch auf Dauer zu gewährleisten, sind RLT-Anlagen in festgelegten Intervallen sachgerecht zu warten. Die Wartungsintervalle sind so festzulegen, dass die
• technischen,
• hygenischen und
• raumlufttechnischen
Eigenschaften und der sichere Betrieb der Anlage während der gesamten Betriebszeit gewährleistet werden.
Die Prüfung der RLT-Anlage auf Funktionsfähigkeit kann durch Messung folgender Größen erfolgen:
• Kohlendioxidgehalt unter Nutzungsbedingungen
• Außenluftvolumenstrom
• Zulässiger Differenzdruck an Filtern
• Luftgeschwindigkeit im Aufenthaltsbereich
• Schalldruckpegel
• Temperatur der Zuluft
• Eventuell: Druckgefälle zu benachbarten Räumen
• Eventuell: Keimzahl der Zuluft
Maßnahmen bei Störungen
Bei Ausfall oder Störung der RLT-Anlage muss dies durch eine selbsttätige Warneinrichtung angezeigt werden. Die Maßnahmen sind entsprechend der Gefährdungsbeurteilung zu treffen.
Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen
Es ist messtechnisch zu überprüfen, ob ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden ist und keine Stoffe in der Atemluft in gesundheitsschädlicher Konzentration vorliegen, wenn Bauarbeiten an folgenden Orten durchgeführt werden:
• Abwassertechnische Anlagen
• Unter Tage
• In engen Räumen
Wird eine Sauerstoffversorgung von 19 Vol.-% nicht erreicht, muss maschinell belüftet werden.
• Es sind höhere relative Luftfeuchten erlaubt als in oben abgebildeter Tabelle, wenn diese durch Bauprozesse entstehen.
• Wärmelasten können sowohl durch Bauprozesse als auch durch Bauarbeiten unter Tage geogen aus dem Baugrund auftreten.
• Es können prozessbedingt hohe Luftgeschwindigkeiten entstehen.
Checkliste Lüftung
Ist die Atemluft gesundheitlich zuträglich (entspricht sie im Wesentlichen der Außenluftqualität)?
Wird durch freie Lüftung oder lüftungstechnische Anlagen erreicht, dass ein ausreichender Luftwechsel in Arbeitsräumen stattfindet?
Erzeugt die Lüftung keine unzumutbare Zugluft?
Überschreitet die Luftfeuchte nicht die Maximalwerte aus obiger Tabelle?
Wird die Zuluft bei lüftungstechnischen Anlagen gefiltert?
Werden lüftungstechnische Anlagen mindestens jährlich geprüft?
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