Checkliste F1: Lagerung akut toxischer Flüssigkeiten und Feststoffe
Checkliste F2: Lagerung oxidierender Flüssigkeiten und Feststoffe
Checkliste F3: Lagerung von Gasen unter Druck
Checkliste F4: Lagerung von Aerosolpackungen und Druckgaskartuschen
Checkliste F5: Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten
Checkliste G: Lagerung von Gefahrstoffen in Verkaufsräumen
Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen
Gesetze, Verordnungen, Regeln
Allgemeines
Schutz der Mitarbeiter vor Gefahrstoffen
Checkliste Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen
Betriebsanweisungen (gemäß GefStoffV)
Grundanforderungen
Anforderungen gem. Gefahrstoffverordnung
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Allgemeine Informationen
Warum PSA?
Rechtliche Grundlagen
Grundsätzliches
Auswahl der geeigneten Persönlichen Schutzausrüstung
Die Kategorieeinstufung (I–III) von PSA
Bereitstellung Persönlicher Schutzausrüstung
Anforderungen an die PSA
Akzeptanz und ordnungsgemäße Anwendung
Akzeptanz von PSA bei den Mitarbeitern
Ordnungsgemäße Anwendung
Aufbewahrung und Nutzung
Aufbewahrung von PSA
Nutzungsdauer und Prüfung
Handschutz
Allgemeine Anforderungen
Kennzeichnung von Schutzhandschuhen
Handschuhauswahl nach Tätigkeiten
Handschuhgröße
Verwenden von Schutzhandschuhen gemäß Betriebsanweisung
Unterweisung zur korrekten Benutzung von Schutzhandschuhen
Fußschutz
Allgemeine Anforderungen
Kennzeichnung von Fußschutz
Schutzkleidung
Allgemeine Anforderungen
Kennzeichnung von Schutzkleidung
Anforderungen an spezielle Schutzkleidung
Kopfschutz
Allgemeine Anforderungen
Kennzeichnung von Kopfschutz
Aufbau eines Industrieschutzhelms
Manuelle Lastenhandhabung/Ergonomie
Allgemeine Informationen
Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
Beim Anheben
Beim Bewegen von Hand
Häufige Fehlbelastungen
Erzwungene Körperhaltungen:
Vermeiden von Fehlbelastungen
Zumutbare Belastungen
Zumutbare Lasten für Männer und Frauen
Grenzwerte für Kinder und Jugendliche
Grenzwerte für werdende Mütter
Weitergehende ergonomische Empfehlungen
Richtiges Heben und Tragen
Anheben und Absetzen
Schnittstelle Mensch – Arbeitsmittel
Beispielhafte Gefährdungen an der Schnittstelle Mensch – Arbeitsmittel
Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln
Schutzmaßnahmen
Das TOP-Prinzip
Personenbezogene Maßnahmen
Anhang
Sicherheitszeichen und Sicherheitsaussagen nach ASR A1.3
Verbotszeichen
Warnzeichen
Gebotszeichen
Rettungszeichen
Brandschutzzeichen
Gefahrensymbole
Gefahrenpiktogramme nach GHS
Gefahrensymbole nach Stoffrichtlinie
Stichwortverzeichnis
Vorgaben für Arbeitsstätten und Arbeitsplätze
Raumabmessungen und Bewegungsflächen
Gesetze, Verordnungen, Regeln
§ 3a Abs. 1, § 6 Abs. 1 ArbStättV, ASR A1.2
Allgemeine Anforderungen
Besonders die neue ASR A1.2 konkretisiert die Anforderungen, die an Arbeitsräume und Arbeitsplätze bezüglich der Größe und Abmessungen gestellt werden. Der Grundsatz hierbei heißt: Die Mitarbeiter sollen ihre Arbeit ohne Beeinträchtigung ihrer Sicherheit, Gesundheit oder ihres Wohlbefindens verrichten können. Um dies sicherzustellen, sollten Sie bei Ihrer Begehung die folgenden Punkte prüfen:
• Die Beschäftigten benötigen genügend Bewegungsfreiraum. Der Arbeitsplatz sollte so gestaltet sein, dass die Mitarbeiter durch nichts bei ihren gewöhnlichen Arbeitsabläufen und -bewegungen behindert oder eingeschränkt werden, z. B. durch Einrichtungs- oder andere Gegenstände.
• Zusätzlich zu den ergonomischen Aspekten, welche die Anforderungen an die Raumfläche definieren, müssen Sie eventuell abweichend hiervon andere Regelungen treffen. Dies gilt z. B. wenn die Anforderungen an die Lüftung (siehe Kap. Lüftung) nach ASR A3.6 sonst nicht erfüllt werden können.
Praxistipp:
Ob der Platz für den Angestellten ausreichend ist, hängt nicht zuletzt von der Tätigkeit und der Person selbst ab.
Wie groß ist die Person? Ist bei der Tätigkeit zusätzliche Kleidung oder Persönliche Schutzausrüstung (PSA) vorgeschrieben, die sie in der Bewegungsfreiheit hemmt? Werden die Maße und nötigen Bewegungen durch Bedienung von Arbeitsmitteln und sonstigen Gegenständen berücksichtigt?
Die in den folgenden Tabellen vorgegebenen Werte geben Ihnen hierbei als Mindestwerte lediglich eine Hilfestellung, jedoch sollten Sie individuell entscheiden, ob der zur Verfügung gestellte Raum ausreichend ist!
Anforderungen an die Grundfläche
Die Anforderungen an die Grundfläche von Arbeitsräumen unterscheiden sich je nach Tätigkeit bzw. Art der Arbeit. Besonderheiten gibt es v. a. bei (Großraum-) Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen. Bei den in der folgenden Tabelle aufgeführten Richtwerten handelt es sich um Mindestanforderungen, welche an die Grundfläche von Arbeitsräumen gestellt werden und die Sie bei Ihrer Begehung prüfen sollten:
Bewegungsflächen am Arbeitsplatz
Ebenso wie die Grundfläche, ist auch bei der benötigten Bewegungsfläche für die Beschäftigten vor allem die Tätigkeit ausschlaggebend. Um während Ihrer Begehung feststellen zu können, ob der Bewegungsraum für die Mitarbeiter am Arbeitsplatz ausreichend ist, sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen:
Bild 1: Mindestgröße der Bewegungsfläche im Sitzen und Stehen (Quelle: ASR A1.2)
Praxistipp:
Wenn Sie die Bewegungsfläche der Beschäftigten festlegen, müssen Sie alle Körperhaltungen berücksichtigen, die der Arbeitnehmer während der Ausführung seiner Tätigkeit einnimmt. Das heißt: Hat der Mitarbeiter während seiner Tätigkeit einen höheren Bewegungsradius als z. B. 1,50 m 2, erhöht sich infolgedessen auch die benötigte Bewegungsfläche!
Beispiele für Mindestmaße der Bewegungsflächen:
Bild 2: Mindesttiefe der Bewegungsfläche bei sitzender Tätigkeit (Quelle: ASR A1.2)
Bild 3: Mindesttiefe der Bewegungsfläche bei stehender Tätigkeit (Quelle: ASR A1.2)
Читать дальше