Nils Neuwald - Fälle und Lösungen - Die Zwischenprüfung

Здесь есть возможность читать онлайн «Nils Neuwald - Fälle und Lösungen - Die Zwischenprüfung» — ознакомительный отрывок электронной книги совершенно бесплатно, а после прочтения отрывка купить полную версию. В некоторых случаях можно слушать аудио, скачать через торрент в формате fb2 и присутствует краткое содержание. Жанр: unrecognised, на немецком языке. Описание произведения, (предисловие) а так же отзывы посетителей доступны на портале библиотеки ЛибКат.

Fälle und Lösungen - Die Zwischenprüfung: краткое содержание, описание и аннотация

Предлагаем к чтению аннотацию, описание, краткое содержание или предисловие (зависит от того, что написал сам автор книги «Fälle und Lösungen - Die Zwischenprüfung»). Если вы не нашли необходимую информацию о книге — напишите в комментариях, мы постараемся отыскать её.

Lösung erkannt? Punkte verschenkt?
In der Ausbildung des mittleren Polizeivollzugsdienstes der Bundespolizei sind im Fach Einsatzrecht/Verkehrsrecht diverse schriftliche Prüfungen zu absolvieren – sowohl Aufsichtsarbeiten als auch Zwischen- und Laufbahnprüfungen. Dabei haben die Anwärterinnen und Anwärter trotz richtig erkannter Lösung oft Probleme, die volle Punktzahl zu erreichen, weil es ihnen nicht gelingt, die Lösung korrekt niederzuschreiben und die Schwerpunkte optimal zu setzen.
Das muss nicht sein!
Hier hilft das Buch weiter: Es bietet sechs ausformulierte Musterklausuren mit dem Schwierigkeitsgrad der Zwischenprüfung. Die Prüfungsinhalte betreffen die bundespolizeilichen Kernaufgaben Grenzschutz, Bahn- und Luftsicherheit.
Mit schlauer Einführung
In einem einführenden Abschnitt erläutert das Autorenteam die optimale Herangehensweise an die Lösung von Prüfungsarbeiten und gibt hilfreiche Tipps für ergebnisorientiertes Arbeiten. Damit gelingt es den Leserinnen und Lesern, Schritt für Schritt bessere Klausurergebnisse zu erzielen.
Ausformulierte Lösungen
Die komplett ausformulierten Klausurlösungen entsprechen dem für die Ausbildung des mittleren Polizeivollzugsdienstes geltenden Aufbauschema. Die Lösungen basieren auf den bundesweit harmonisierten Arbeitsunterlagen für die Ausbildung des mittleren Polizeivollzugsdienstes und der Verfahrensanweisung der Bundespolizeiakademie für die Erstellung von Prüfungsarbeiten.
Anhang mit allen wichtigen Gesetzesauszügen
Die im Anhang abgedruckten Gesetzesauszüge (BPolBG, VwGO, VwVfG, VwVG, UZwG, UZwVwV-BMI, BPolG, BPolZV, StPO, StGB, StVG, StVO, StVZO, FeV) erleichtern das Arbeiten mit dem Buch.
Fälle für …
… Polizeimeisteranwärterinnen und Polizeimeisteranwärter der Bundespolizei.

Fälle und Lösungen - Die Zwischenprüfung — читать онлайн ознакомительный отрывок

Ниже представлен текст книги, разбитый по страницам. Система сохранения места последней прочитанной страницы, позволяет с удобством читать онлайн бесплатно книгу «Fälle und Lösungen - Die Zwischenprüfung», без необходимости каждый раз заново искать на чём Вы остановились. Поставьте закладку, и сможете в любой момент перейти на страницу, на которой закончили чтение.

Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Somit entfiel die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs.

Der Verwaltungsakt war somit vollstreckungsfähig.

Zudem müsste der Verwaltungsakt vollstreckungsbedürftig gewesen sein.

Hierunter ist die Notwendigkeit der Zwangsanwendung zu verstehen.

P leistete der Aufforderung, die Sprühflasche fallen zu lassen, nicht Folge. Daher war es notwendig Zwang anzuwenden, damit P die eingesetzten Beamten nicht verletzten konnte.

Somit war der Verwaltungsakt vollstreckungsbedürftig.

Die Zulässigkeitsvoraussetzungen gem. § 6 Abs. 1 VwVG lagen im Ergebnis vor.

Des Weiteren müsste das richtige Zwangsmittel gem. § 9 Abs. 1 VwVG gewählt worden sein.

Zwangsmittel sind gem. § 9 Abs. 1 VwVG die Ersatzvornahme, das Zwangsgeld und der unmittelbare Zwang.

Die Ersatzvornahme gem. § 10 VwVG und das Zwangsgeld gem. § 11 VwVG hätten hier nicht zum Erfolg geführt. Daher waren sie hier untunlich.

Somit war unmittelbarer Zwang gem. § 12 VwVG anzuwenden.

Unmittelbarer Zwang ist gem. § 2 Abs. 1 UZwG die Einwirkung auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt, ihre Hilfsmittel und durch Waffen.

Hier kam die Anwendung von Waffen in Betracht.

Waffen sind gem. § 2 Abs. 4 UZwG die dienstlich zugelassenen Schusswaffen, Hieb- und Stoßwaffen (Schlagstock), Reizstoffe (Reizstoffsprühgerät) und Explosivmittel.

Im vorliegenden Sachverhalt wurde P die Sprühdose mittels EKA aus der Hand geschlagen. Der EKA stellte als Schlagstock eine Waffe dar.

Somit wurde hier eine Waffe gem. § 2 Abs. 4 UZwG angewendet.

Das richtige Zwangsmittel gem. § 9 Abs. 1 VwVG wurde gewählt.

Im Ergebnis war somit die Anwendung des unmittelbaren Zwanges mittels Waffe nach § 6 Abs. 1 VwVG im präventiven Normalvollzug zulässig und es wurde das richtige Zwangsmittel gewählt.

Aufgabe 4

PrüfenSie die Rechtmäßigkeit der Maßnahme, die Sie nun gegen P treffen (nur Ziffer 1.2, 3.1 bis 3.3 des Prüfschemas)!

1 Entscheidung

1.2 Benennung der zu treffenden Maßnahme

Bei der nun zu treffenden Maßnahme könnte es sich um die Identitätsfeststellung (IDF) beim Straftatverdächtigen P gem. § 163b Abs. 1 Satz 1 StPO handeln.

3 Eingriff

3.1 Befugnisnorm

Die Voraussetzungen des § 163b Abs. 1 Satz 1 StPO müssten vorliegen.

Es müsste ein Straftatverdacht vorliegen und P müsste Tatverdächtiger sein.

Ein Straftatverdacht besteht, wenn zureichende Anhaltspunkte für eine Straftat bestehen.

Tatverdächtiger ist die Person, bei der die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie Täter oder Teilnehmer der Straftat ist.

P hat den Reisezug besprüht und griff anschließend die Streife mit der Sprühflasche an. Somit hat P eine Sachbeschädigung gem. § 303 Abs. 2 StGB sowie einen tätlichen Angriff gegen Vollstreckungsbeamte gem. § 114 Abs. 1, 2 i. V. m. § 113 Abs. 2 StGB als Täter begangen. P ist somit Tatverdächtiger einer Straftat.

Die Voraussetzungen für eine Feststellung der Identität gem. § 163b Abs. 1 Satz 1 StPO liegen insgesamt vor.

3.2 Adressat

Die Maßnahme müsste sich gegen den richtigen Adressaten richten. Dieser ergibt sich aus der Befugnis selbst, also aus § 163b Abs. 1 StPO. P hat die Sachbeschädigung begangen sowie die Streife angegriffen. Er ist demnach Straftatverdächtiger und somit der richtige Adressat der Maßnahme.

3.3 Verhältnismäßigkeit

Die Maßnahme der IDF müsste verhältnismäßig, also geeignet, erforderlich und angemessen sein.

Die Maßnahme müsste geeignet sein.

Geeignet ist die Maßnahme, wenn sie objektiv zwecktauglich ist, das polizeiliche Ziel zu erreichen.

Polizeiliches Ziel ist es, die Personalien des P festzustellen, um gegen P ein Strafverfahren einzuleiten und somit den Strafverfolgungsanspruch des Staates zu gewährleisten. Da durch die Feststellung der Identität die entsprechenden Personalien des P zu erfahren sind, ist die Maßnahme objektiv zwecktauglich, um dieses Ziel zu erreichen.

Somit ist die Maßnahme geeignet.

Die Maßnahme müsste auch erforderlich sein.

Erforderlich ist eine Maßnahme, wenn sie von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen diejenige ist, welche den Einzelnen und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt.

Da die Personalien des P nicht bekannt sind, ist die Feststellung der Identität gem. § 163b Abs. 1 Satz 1 StPO, die geringste, geeignete Maßnahme, diese gesichert festzustellen. Eine mildere Maßnahme ist nicht ersichtlich.

Somit ist die Maßnahme auch erforderlich.

Die Maßnahme müsste auch angemessen sein.

Angemessen ist eine Maßnahme, wenn sie nicht zu einem Nachteil für den Betroffenen bzw. für die Allgemeinheit führt, der zum erstrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht. Eine Rechtsgüterabwägung hat zu erfolgen.

Eingegriffen wird in das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gem. Art. 2 Abs. 1 GG, in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gem. Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG und das Recht auf Freiheit der Person, hier als Freiheitsbeschränkung durch das erforderliche Anhalten zur IDF gem. Art. 2 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. Art. 104 Abs. 1 GG, des P.

Geschützte Rechtsgüter sind der Strafverfolgungsanspruch des Staates sowie die objektive Rechtsordnung.

Da es sich bei den zu schützenden Rechtsgütern um Universalrechtsgüter, also um Rechte vieler handelt, überwiegen diese in ihrer Wertigkeit.

Der Grundrechtseingriff ist, vorausgesetzt P kann sich ausweisen, nur von kurzer Dauer und bringt keine bleibenden Nachteile mit sich. Zudem hat sich der P durch seine Tat selbst in die Lage gebracht. Der Nachteil, den er erleidet, steht insgesamt nicht außer Verhältnis zum angestrebten Zweck der Maßnahme.

Damit ist die Maßnahme auch angemessen.

Die Maßnahme ist insgesamt verhältnismäßig.

Aufgabe 5

PrüfenSie die Rechtmäßigkeit der Maßnahme, die Sie nun hinsichtlich der Skizze treffen (nur Ziffer 1.2, 2, 3.1 und 3.4 des Prüfschemas)!

Hinweis: P äußert Ihnen gegenüber, mit der Maßnahme nicht einverstanden zu sein!

1 Entscheidung

1.2 Benennung der zu treffenden Maßnahme

Bei der nun zu treffenden Maßnahme könnte es sich um eine Beschlagnahme der von P mitgeführten Skizze gem. § 94 Abs. 1, 2, § 98 Abs. 1 StPO handeln.

2 Zuständigkeit

2.1 Sachliche Zuständigkeit

Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus § 1 Abs. 2, § 12 Abs. 1 Nr. 5 BPolG i. V. m. § 163 Abs. 1 StPO i. V. m. § 58 Abs. 1 BPolG i. V. m. § 1 Abs. 1 BPolZV.

2.2 Örtliche Zuständigkeit

Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus § 58 Abs. 1 BPolG i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 2 BPolZV.

3 Eingriff

3.1 Befugnisnorm

Es müssten die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beschlagnahme der Skizze gem. § 94 Abs. 1, 2, § 98 Abs. 1 StPO vorliegen.

Dazu müsste zunächst ein Straftatverdacht vorliegen.

Ein Straftatverdacht ist gegeben, wenn tatsächliche Anhaltspunkte darauf schließen lassen, dass eine verfolgbare Straftat begangen wurde.

P hat sich der Straftat der Sachbeschädigung gem. § 303 Abs. 2 StGB strafbar gemacht.

Ein Straftatverdacht ist gegeben.

Bei dem zu beschlagnahmenden Gegenstand müsste es sich um ein für die Untersuchung bedeutsames Beweismittel handeln.

Читать дальше
Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Похожие книги на «Fälle und Lösungen - Die Zwischenprüfung»

Представляем Вашему вниманию похожие книги на «Fälle und Lösungen - Die Zwischenprüfung» списком для выбора. Мы отобрали схожую по названию и смыслу литературу в надежде предоставить читателям больше вариантов отыскать новые, интересные, ещё непрочитанные произведения.


Отзывы о книге «Fälle und Lösungen - Die Zwischenprüfung»

Обсуждение, отзывы о книге «Fälle und Lösungen - Die Zwischenprüfung» и просто собственные мнения читателей. Оставьте ваши комментарии, напишите, что Вы думаете о произведении, его смысле или главных героях. Укажите что конкретно понравилось, а что нет, и почему Вы так считаете.

x