Über PayPal kann man Geld an Freunde und Familie kostenlos überweisen – das spart Geld. Gewiefte Verkäufer versuchen Sie davon zu überzeugen, das Geld für den Artikel auf diese Weise zu überweisen, das spart doch Geld, oder? Eher nicht, denn in diesem Fall gibt es keinen Käuferschutz und Ihr Geld ist weg. Also: Die Funktion »Geld an Familie und Freunde« nutzen Sie nur, wenn Sie Geld an Familie und Freunde überweisen.
Sicher ist niemand: Verkäuferfallen
Auch als Verkäufer sind Sie vor Betrugsmaschen bei PayPal nicht sicher, auch wenn es hier ein wenig komplizierter ist.
Versenden Sie die Ware ohne gültigen Versandbeleg und der Käufer behauptet, das Paket sei nicht angekommen, kann er sein Geld über den Käuferschutz zurückholen und Sie sind Ihre Ware los.
Eine etwas komplizierte Masche beruht darauf, dass der Käufer Sie bittet, die Ware an eine andere Adresse zu senden und bei der Überweisung »versehentlich« eine falsche Artikelbezeichnung angibt. Unter diesen Umständen kann der Käufer sein Geld über den Käuferschutz wieder zurückholen und Sie haben das Nachsehen.
Andere, kompliziertere Betrugsmaschen laufen über die »Geld an Freunde und Verwandte senden«-Funktion oder über Dreiecksgeschäfte, bei denen Sie den zu verkaufenden Artikel an einen angeblichen Verwandten des Käufers übergeben.
Wenn Sie nicht in diese Fallen stolpern wollen, helfen drei einfache Grundsätze:
keine Überweisungen über »Freunde und Familie«, wenn es sich nicht wirklich um Freunde oder Familie handelt;
keine Übergabe der Produkte an Dritte;
kontrollieren Sie, ob die Angaben auf Überweisungen und allen anderen Formularen mit dem tatsächlichen Produkt übereinstimmen – ignorieren Sie nicht »versehentlich« falsche Produktbezeichnungen.
Die Zahl der Betrugsmöglichkeiten bei Onlineauktionen ist so hoch, dass man kaum damit nachkommt, sie alle zu nennen. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit seien hier ein paar Abzockereien genannt:
Man berechnet überhöhte Versandkosten – achten Sie darauf.
Lesen Sie die Produktbeschreibung genau. Bisweilen werden statt der Geräte nur die Verpackungen verkauft, statt der Software nur die Handbücher oder billige asiatische oder englische Versionen des Produkts (beispielsweise DVDs). Hin und wieder werden auch nur Bildmuster eingestellt, kein Bild des tatsächlich zum Verkauf stehenden Artikels.
Es werden auch gestohlene Waren angeboten.
Manche Accounts sind gehackt, da senden Sie Ihr Geld ins Nirwana.
Auch auf eBay funktioniert der Dreiecksbetrug: Sie liefern den Artikel an den Betrüger, ein anderer nichts ahnender eBay-Nutzer zahlt, und da dieser den Artikel nicht erhält, holt er sein Geld über den Käuferschutz zurück.
Betrüger eröffnen Bankkonten mit gestohlenen Identitäten. Überweisen Sie auf diese Konten, ist Ihr Geld weg.
Diese Liste ist leider nicht erschöpfend, aber ein paar einfache Regeln kann man aus den Ausführungen zum Thema Shoppingbetrug mitnehmen. Wie schützt man sich vor Betrügern?
Das kleine Shoppingschutzeinmaleins
Obwohl die Liste der Betrugsmöglichkeiten sehr lang ist, ist auch die Liste der potenziellen Schutzmaßnahmen umfangreich. Gehen wie sie durch:
Wenn etwas zu gut ist, um wahr zu sein, dann ist es auch nicht wahr. Misstrauen Sie sensationellen Schnäppchen, diese sind oft nur Köder.
Seien Sie vorsichtig bei Verkäufern aus dem Ausland. Abgesehen von potenziellen Rücksendekosten ist es hier auch schwieriger, Rechtsansprüche durchzusetzen. Muss man wirklich 20-Euro-Artikel in China bestellen?
Lesen Sie immer das Kleingedruckte, verlassen Sie sich nicht blind auf Käuferschutz oder Treuhandkonten.
Ist etwas komisch oder läuft schief, lassen Sie keine Zeit verstreichen, sonst verpassen Sie möglicherweise Fristen.
Zahlen Sie nie per Vorkasse. Per Nachnahme zahlen hilft aber auch nicht immer, denn Sie wissen ja nicht, was in dem Paket ist, dessen Empfang Sie bestätigen.
Vertrauen Sie nicht zu sehr positiven Bewertungen, die lassen sich leicht generieren. Die negativen Bewertungen sind es, die interessant sind, vor allem, wenn sie alle die gleichen Aspekte kritisieren.
Wohlklingende Firmennamen sind nichts wert. Steht die Firma im Telefonbuch? Im Handelsregister?
Googeln Sie den Verkäufer, das Produkt, das Angebot. Handelt es sich um eine Betrugsmasche, so stehen die Chancen gut, dass Betrogene darüber in Chatforen berichten.
Achten Sie darauf, dass die Bezahlseiten des Anbieters SSL-verschlüsselt sind. In der Adresszeile des Browsers steht dann »https« statt »http«. Oder Sie sehen im Browserfenster ein kleines Vorhängeschloss.
Geben Sie nie Ihre PIN heraus und gehen Sie mit persönlichen Daten sparsam um.
Kontrollieren Sie Ihre Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen regelmäßig.
Nutzen Sie für das Onlineshopping einen separaten Rechner, den Sie nicht für das alltägliche Surfen benutzen, und eine separate E-Mail.
Das sind ein paar grundlegende Verhaltensregeln, die verhindern sollen, dass Sie Betrügern auf den Leim gehen. Aber manchmal gibt es auch Ärger mit seriösen Anbietern – das sehen wir uns im nächsten Kapitel an.
Kaufen Sie Waren im Versandhandel oder an der Haustür, so können Sie innerhalb der ersten 14 Tage Ihr Widerrufsrecht nutzen und ohne Angabe von Gründen vom Kauf zurücktreten; Ihr Geld erhalten Sie dann zurück.
Rückgabe, Reklamation und Nachbesserung
Wenn Sie etwas gekauft haben, das sich als fehlerhaft herausstellt, haben Sie natürlich das Recht auf Umtausch. Dabei gilt eine Ware als mangelhaft, wenn sie nicht den Zweck erfüllt, für den sie der Kunde gekauft hat – ein Telefon, mit dem man nicht telefonieren kann, gilt als mangelhaft. Welche Rechte haben Sie nun? Hier müssen Sie unterscheiden zwischen dem gesetzlichen Gewährleistungsrecht, der Herstellergarantie und dem Umtausch:
Das gesetzliche Gewährleistungsrecht sagt, dass jeder Händler zwei Jahre für die Mängelfreiheit des verkauften Produkts geradestehen muss. Taucht der Fehler innerhalb der ersten sechs Monate auf, nimmt der Gesetzgeber automatisch an, dass der Mangel bereits beim Kauf bestand. Tritt der Mangel später auf, müssen Sie als Käufer nachweisen, dass dieser Mangel bereits beim Kauf bestand.
Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die je nach Garantie unterschiedliche Reklamationsfälle abdeckt. Innerhalb der zweijährigen Gewährleistungszeit können Sie entscheiden, ob Sie die Garantie nutzen oder die Gewährleistung.
Der Umtausch ist eine freiwillige Leistung des Händlers, wenn Ihnen ein Produkt doch nicht zusagt. Grundsätzlich muss ein Händler fehlerfreie Ware nicht zurücknehmen; hier müssen Sie auf die Kulanz des Händlers hoffen. Haben Sie das Produkt im Onlinehandel oder an der Haustür gekauft, haben Sie aber ein 14-tägiges Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen.
Reduzierte Waren werden oft vom Umtausch ausgeschlossen. Sind diese aber defekt, so können Sie natürlich vom Gewährleistungsrecht Gebrauch machen, das gilt auch für reduzierte Waren.
Zur Reklamation benötigen Sie nicht die Originalpackung, aber einen Kassenbon oder einen anderen Nachweis, dass Sie das Produkt auch dort gekauft haben, wo Sie reklamieren.
Ist Ihre Reklamation erfolgreich, so können Sie allerdings nicht sofort Ihr Geld zurückverlangen. Sie dürfen vom Verkäufer lediglich verlangen, dass er die Ware entweder repariert oder Ihnen eine einwandfreie Neuware übergibt. Allerdings kann der Händler auf einer Reparatur bestehen, wenn diese im Vergleich zu einer Neulieferung deutlich günstiger ist.
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