Regina Bäumer - Aufmerksamkeit ist das natürliche Gebet der Seele

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Anliegen des Buches ist es, Erkenntnisse aus der Tradition Geistlicher Begleitung und aus der humanistischen Psychologie nebeneinander zu stellen. Im Bereich der Geistlichen Begleitung beziehen sich die Autoren auf die Konzepte und Formen der Wüstenväter und -mütter, im Bereich der humanistischen Psychologie auf Carl R. Rogers' personzentrierten Ansatz. Dabei werden Verknüpfungen zwischen beiden Ansätzen von Wegbegleitung hergestellt und Unterschiede aufgezeigt. Diese Zusammenschau ist für beide Seiten bereichernd, weil sie die Perspektiven im Hinblick auf helfende Gespräche sowohl im psychotherapeutischen als auch im seelsorgerlichen Bereich erweitert. Die Autoren sehen wichtige Konsequenzen dieser Betrachtung für die Konzeption einer Praktischen Theologie, die jedes Subjekt in seiner Kompetenz ernstnimmt, und für die Gestaltung der Ausbildung von Seelsorgerinnen und Seelsorgern, die stärker auf Persönlichkeitsbildung und prozessorientiertes Lernen setzt als auf die Vermittlung bestimmter Theorien, Fertigkeiten und Methoden.

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Hier deutet sich bereits eine Entwicklung an, daß es neben der offiziellen kirchlichen Buße die Möglichkeit der Vergebung durch verdiente und qualifizierte, erkenntnismäßig Fortgeschrittene, durch die Gnostiker gibt. Auf dieser Linie entwickelt sich das Bußverständnis des Mönchtums.

Origenes stellt die Buße in einen größeren Zusammenhang. Der Prozeß der Erziehung und Heilung betrifft nicht nur den Christen, Läuterung und Weg zur Vollendung ist vielmehr der Sinn des Weltprozesses im ganzen. Seit ihnen nach ihrem Fall Christus der Logos die Möglichkeit des Wiederaufstiegs zu ihrem Ursprung eröffnet hat, streben alle Geister in unaufhörlicher Bewegung ihrer Vollkommenheit zu. Gott hat jede vernünftige Seele auf ihr ewiges Leben hin bestimmt, die Freiheit der Wahl allerdings, zum Aufstieg oder Abgleiten liegt bei ihr selbst. Dabei wird sie durch Schaden klug, so daß sie nach ihrer Heilung verabscheuen wird, was ihre Gesundung gefährdet hat. 245Buße wird damit zur Voraussetzung des Fortschreitens auf dem Weg zum ewigen Ziel. So wie die Sünden verschiedene Grade haben, so sind auch die Mittel der Buße verschieden: Taufe, Martyrium und Almosen, dem Mitbruder Vergebung gewähren, den Sünder zur Umkehr bewegen, überschwengliche Liebe und tränenreiche öffentliche Buße vor der Gemeinde haben jeweils unterschiedlich sündentilgende Kraft. 246Es gibt eine gewisse Äquivalenz zwischen Sünde und Buße. Da das Volk Israel in der Wüste für seine vierzigtägige Verschuldung vierzig Jahre lang büßen mußte, hat man für die Sünde eines Tages ein Jahr Strafe anzusetzen. 247In jedem Fall ist es besser, die Bußstrafen in diesem Leben auf sich zu nehmen, um im künftigen Erquickung zu finden. 248Solange der Sünder sich weigert umzukehren, solange findet er keinen Zugang zur Stätte der Wahrheit, der Weisheit und des Logos, wo Jesus ist. 249Auch den Heiligen ergeht es so, sind sie doch nicht sündenlos, sondern Heilige und Sünder zugleich, die auch für ihre Sünden Buße tun müssen. 250Origenes hält die Möglichkeit der göttlichen Sündenvergebung dank der Güte des Logos und der überströmenden Menschenliebe Jesu für grundsätzlich unbegrenzt. 251

Er sieht darin keinen Widerspruch zur Praxis der Kirche, schwere Sünder auszuschließen. 252Wollen sie in die Gemeinde zurückkehren, so müssen sie eine gründliche Veränderung an den Tag legen und längere Zeit Buße tun. 253

Weitherzigkeit einerseits und Strenge andererseits sind für Origenes auch deshalb kein Widerspruch, weil er Vergebung Gottes und Aussöhnung mit der Kirche nicht einfach ineinssetzt. Die Schlüsselgewalt, d.h. die Vergebungsvollmacht, ist für ihn nicht an das kirchliche Amt als solches gebunden. Allein deswegen, weil jemand Bischof ist, besitzt er noch nicht die Vollmacht der Sündenvergebung. 254Der Amtsträger wird von Origenes dem Maßstab der geistlichen und ethischen Vervollkommnung unterworfen. Noch steht in der Gemeinde neben dem Bischof oder Priester, neben dem kirchlichen Amt, die geistliche Vollmacht des Seelenführers, dem sich der Sünder anvertrauen soll und von dem er Buße und Sündenvergebung erlangen kann. 255

Damit ist das theologische Fundament für eine Entwicklung gelegt, die sich in den Apophthegmata widerspiegelt, daß der erfahrene Mönch, der Altvater, der Abbas selbstverständlich die Vollmacht der Sündenvergebung hat bzw. „weiß“, ob und wann Gott die Sünde vergeben hat. 256

G.A. Benrath charakterisiert in seinem Artikel für die Theologische Realenzyklopädie die Entwicklung im Mönchtum mit folgenden Worten: „Die angestrebte Vollendung des christlichen Lebens in Weltflucht und Askese unter beständigem Achthaben auf sich selbst war im Mönchtum von Anfang an mit dem lebhaften Bewußtsein von der Realität der Sünde und von der Notwendigkeit der Buße verbunden. Das Mönchsleben wurde zum Leben in der Buße schlechthin. Schon die Mönchstracht war ein Bußgewand. Der Eintritt in den Mönchsstand wurde im 6. Jh. einer zweiten Taufe gleich geachtet ... . Trauer und Tränen über die Sünden sollten die Grundstimmung dieses Lebens sein. Denn so oft der Mönch im Ringen mit den Dämonen und im Kampf wider die Sünde und das eigene Ich unterlag, bedurfte er der Buße, die seine asketischen Leistungen, insbesondere das Beten und Fasten erst recht vervielfachen und verschärfen mußte.“ 257Benrath hält sich offensichtlich sehr eng an die Studie von K. Holl 258und mag für seine Position einige Stellen als Beleg anführen können. Diese Darstellung des Mönchtums entspricht jedoch nicht den oben zitierten Stellen zur Bußpraxis etwa eines Abbas Poimen, der gerade an einer Minimierung der Bußleistung interessiert ist und darin auch nicht Origenes folgt, sondern eine wesentlich zugewandtere Haltung dem Sünder gegenüber einnimmt, die offensichtlich vollends der therapeutischen Funktion der Buße den Vorzug vor jeglicher Strafe gibt.

Die Formulierungen Benraths klingen sehr nach dem alten evangelischen Vorwurf der „Werkerei“. Die von ihm benannte sog. asketische Leistung wird innerhalb der Apophthegmata an vielen Stellen kritisiert. Daneben wird betont, daß das rechte Maß einzuhalten sei 259und daß nur die Demut und damit eine Haltung zur Vollkommenheit führt. 260

Richtig an der Darstellung ist, daß die Buße im Mönchtum nicht auf schwere Sünden beschränkt blieb, sondern eine Grundströmung mönchischen Lebens bildete und von daher auch die Unterscheidung zwischen Todsünden und geringen Sünden mehr und mehr obsolet wurde. 261Jede Sünde ist als Ungehorsam Gott gegenüber aufzufassen, sie trennt von ihm. Eindrücklich beschreibt dies ein Logion über Abbas Ammoes:

„Der Altvater Poimen erzählte: Ein Bruder kam zum Altvater Ammoes, um von ihm einen Spruch zu erbitten. Er blieb bei ihm sieben Tage, aber der Greis gab ihm keine Antwort. Als er ihn fortschickte, sagte er zu ihm: ‘Geh und habe selber auf dich Acht! Denn zur Zeit sind meine Sünden eine finstere Wand zwischen mir und Gott.’ “ 262(Ammoes 4)(Apo 133)

G.A. Benrath kommentiert diese Entwicklung: „Um so nötiger wurde die genaue Gewissenserforschung, die eingehende und wiederholte tägliche Beichte, die Fürbitte der Mitbrüder und die Lossprechung von der Sünde durch den Beichtvater. So wurde die Buße im Mönchtum auf eine Weise vertieft, welche die kirchlichen Maßstäbe überstieg.“ 263

Mir scheint, daß der Begriff der Buße hier in eine falsche Richtung weist, gerade vor dem Hintergrund der oben beschriebenen therapeutischen Auffassung von „Buße“ als lebenslangem Prozeß im Mönchtum. K. Holl spricht von den „acht Hauptsünden“ und spielt dabei auf die Lasterlehre des Evagrius Pontikus an, der als Urheber dieser Einteilung 264gilt. 265Bei Evagrius heißt die entsprechende Schrift in der Rezension A „Über die acht Geister der Bosheit“ und in der Rezension B „Über die acht Gedanken“ 266und nicht „Über die acht Sünden“. Dieser Unterschied scheint uns gewichtig zu sein, denn die „Buße“ des Mönchtums bestand zum großen Teil nicht aus der Buße für die begangenen acht Hauptsünden und deren Ableitungen, sondern im Ringen mit den acht Gedanken, den Versuchungen und Lastern, um so zu Selbsterkenntnis und Reife zu gelangen. Laster „sind Verhaltensweisen und Zustände, die zwar in freien Entscheidungen wurzeln, aber dann den Menschen ausliefern an etwas, das ihn ganz und gar einnimmt, ‘fesselt’ und besitzt; ein unfreies, an etwas Übermächtiges Verfallen- und Ausgeliefertsein, d.h. ein Selbst- und In-der-Welt-Sein, das sich auf diese privativ veränderte Weise zum Grund der Welt verhält. ... Etymologisch hat Laster nichts mit Last oder Belastung zu tun. Gemeint sind daher ‘Leiden’ und nicht freie, sündige Entscheidungen. ... Es wird verkannt, daß es sich hier um Weisen des Verfallen- und Verfangenseins handelt, die nicht mehr jener freien Entscheidung des Willens unterliegen, die eine notwendige Voraussetzung des Sündigenkönnens ist.“ 267

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