Die einzelnen Hauptteile gliedern sich in jeweils drei inhaltliche Schwerpunkte, die in jeweils einem Kapitel untersucht werden. So stellt sich der inhaltliche Leitfaden der Arbeit wie folgt dar:
Das erste Kapitel widmet sich der Vorgeschichte des Konzils. Es zeigt, wie sich der „Volk Gottes“-Begriff von verschiedenen Seiten in der ekklesiologischen Diskussion etabliert. Dies betrifft zum einen die systematische Ekklesiologie, die durch die Streitschrift des Dominikaners Mannes Koster einen entscheidenden Impuls für das Verständnis der Kirche als „Volk Gottes“ erhält (1.1). 2Nach dem Zweiten Weltkrieg setzt sich diese Bewegung fort und erfährt eine Vertiefung z.B. durch die patrologische Forschung, für die die Dissertationsschrift Joseph Ratzingers exemplarisch stehen kann (1.2). Zum zweiten bereitet das besonders im frankophonen Raum sichtbare Bemühen um eine „Theologie des Laikats“, das im römischen Laienkongress 1957 erste Früchte für die offizielle Lehre der Kirche zeigt, den Weg für die spätere Konzeption von „Lumen gentium“ (1.3). Abschließend geht das erste Kapitel kurz auf den Beitrag der Liturgischen Bewegung und im Besonderen der zentralen Idee der „participatio actuosa“ ein (1.4).
Im zweiten Kapitel wird gezeigt, wie der „Volk Gottes“-Begriff durch die einzelnen Phasen der konziliaren Beratung hindurch seine zentrale Stellung in der Kirchenkonstitution erhält (2.1). Es schließen sich aus systematischer Perspektive Beobachtungen zur Verwendung des Begriffs, seinem Verhältnis zur Bestimmung der Kirche als „Sakrament“ und zur Rolle des zweiten Kapitels von „Lumen gentium“ im Zusammenhang des Gesamttextes an (2.2).
Den Übergang von der Vor- zur Nachkonzilszeit dokumentiert das dritte Kapitel anhand der ekklesiologischen Entwürfe von Yves Congar (3.1), Karl Rahner (3.2) und Hans Küng (3.3). Alle drei Autoren haben sich bereits vor dem Konzil theologisch positioniert, nehmen z.T. maßgeblichen Einfluss auf das Entstehen der Kirchenkonstitution und weisen den Weg für zukünftige Spielarten der Rezeption des „Volk Gottes“-Begriffs. Die heilsgeschichtliche Sicht Congars wird sich als relevant für die Frage nach dem Verhältnis von Israel und Kirche (Kap. 6) und die Diskussion um den Begriff „communio“ (Kap. 7) erweisen. Rahners vom „Sakraments“-Verständnis geleiteter gnadentheologischer Impuls hat starken Einfluss auf die Befreiungstheologie (Kap. 5) und in Teilen auf die aktuellen pastoraltheologischen Positionen (Kap. 8). Küngs überwiegend vom kritischen Potential des „Volk Gottes“-Begriffs für eine strukturelle und ökumeförderliche Reform der Kirche ausgehende Ekklesiologie kommt insbesondere in den kirchenpolitischen Diskussionen der 1960er/70er Jahre zur Entfaltung (Kap. 4).
Den letztgenannten, kirchenkritischen Impuls, der die Wahrnehmung des „Volk Gottes“-Begriffs im bundesdeutschen Kontext über Jahrzehnte prägen wird, verdeutlicht das vierte Kapitel am Beispiel der Debatte um die „Demokratisierung“ der Kirche. Als zentrales Dokument wird dabei das Memorandum des Bensberger Kreises von 1970 vorgestellt (4.2.2).
Die mit 1968 beginnende Geschichte der lateinamerikanischen Befreiungstheologie ist Thema des fünften Kapitels. Nach einer Einführung in die Entstehungsgeschichte und die inhaltlichen Leitgedanken (5.1) illustrieren drei ekklesiologische Ansätze von Leonardo Boff, Ignacio Ellacuría und Juan Carlos Scannone die vielfältige Rezeption des „Volk Gottes“-Begriffs in der Befreiungstheologie (5.2). Das kircheninterne Ringen um diese theologische Strömung und ihre Ekklesiologie stellt das UnterKapitel 5.3 dar.
Ein gänzlich anderes, weil hauptsächlich im innertheologischen Diskurs verankertes Thema beleuchtet das sechste Kapitel. Es behandelt die im jüdisch-christlichen Dialog aufgekommene Frage nach der Berechtigung von „Volk Gottes“ als Kirchenbegriff. Insbesondere die durch Erich Zenger und Norbert Lohfink vertretene „Ein-Bund-Theorie“ wirft die Frage nach dem Verhältnis von Israel und der Kirche und der Verwendung des „Volk Gottes“-Titels in den 1990er Jahren neu auf (6.2). Mehrere exemplarisch ausgewählte Stellungnahmen zu diesem Thema verdeutlichen die Komplexität und die Schwierigkeit der angemessenen Verhältnisbestimmung (6.3).
Das siebte Kapitel markiert den Übergang zwischen der ersten Rezeptionsphase und den aktuellen Perspektiven für den „Volk Gottes“-Begriff. Es behandelt dessen Krise, die in der Bischofssynode von 1985 Auslöser für eine Neubewertung der konziliaren Ekklesiologie unter den Stichworten „Mysterium“ und „communio“ wird (7.1). Anhand von vier ekklesiologischen Gesamtentwürfen (Walter Kasper, Joseph Ratzinger, Bruno Forte, Medard Kehl) wird gezeigt, welche Bedeutung dem „Volk Gottes“-Begriff unter dem neuen paradigmatischen Leitwort „communio“ zugemessen wird (7.2). Abschließend gilt es zu bewerten, inwiefern „Volk Gottes“ weiterhin als ekklesiologischer Leitbegriff seine Bedeutung behält (7.3).
Das erste aktuelle Beispiel, das auf eine Neubewertung und Wiederkehr von „Volk Gottes“ hinweist, ist die in Deutschland seit ca. 2005 mit zunehmender Intensität geführte Diskussion um eine Neuausrichtung der kirchlichen Pastoral. Das achte Kapitel zeigt dazu anhand maßgeblicher pastoraltheologischer Positionen die Ansätze zu einer vertieften „Volk Gottes“-Ekklesiogie auf (8.2).
Das zweite Beispiel ist die durch das „Volk Gottes“-Verständnis geprägte Ekklesiologie Papst Franziskus’, wie das neunte Kapitel verdeutlicht.
Grenzen der Arbeit und formale Hinweise
Die Darstellung von fast 100 Jahren theologischen Diskurses stößt im Rahmen einer Dissertationsschrift notwendigerweise an Grenzen. Dies betrifft vor allem die exemplarisch auszuwählenden Themen und die verwendete Literatur. In beiden Fällen ist versucht worden, einen repräsentativen Querschnitt durch die Bandbreite theologischer Ansätze anzubieten, der sich vor allem an den „großen Namen“ der katholischen Theologie orientiert. Weitere Einschränkungen zur Eingrenzung des Themas sind die folgenden: Die vorliegende Arbeit konzentriert sich weitgehend auf den Bereich der katholischen Ekklesiologie. Die Bedeutung der „Volk Gottes“-Thematik in der protestantischen Theologie hat etwa Max Keller in einer umfangreichen Studie deutlich gemacht. 3Eine Ausnahme von dieser konfessionellen Beschränkung bildet das sechste Kapitel, da aufgrund der engen ökumenischen Zusammenarbeit im jüdisch-christlichen Dialog und in der Exegese eine Trennung nach Konfessionen künstlich gewesen wäre. Unbestritten ist, dass etwa Yves Congar aus der ökumenischen Diskussion wichtige Impulse für seine Ekklesiologie empfangen hat. Dies führt zu einer weiteren Beschränkung: Die vorliegende Studie beginnt mit dem Aufbruch der neueren systematischen Ekklesiologie nach dem Ersten Weltkrieg. Auch diese ist wiederum nicht voraussetzungslos. Auf den Einfluss der Tübinger Schule, der möglicherweise über Lucio Gera bis zu Papst Franziskus reicht, kann nur ganz am Rande eingegangen werden. Auch ist deutlich, dass bestimmte ekklesiologische Denkfiguren des Zweiten Vatikanischen Konzils bereits bei den Modernisten des 19. Jahrhunderts frühe, häufig noch unausgereifte Vorläufer gehabt haben. 4Der These, das Zweite Vatikanum habe aufgrund dieser Tatsache durch eine modernistische Unterwanderung die kirchliche Tradition verlassen, wie sie von einigen Stimmen in den letzten Jahren vertreten wurde, kann nicht eigens nachgegangen werden. 5Die Darstellung der Entstehungsgeschichte von „Lumen gentium“ (Kap. 1 und 2) zeigt den theologischen Veränderungsprozess differenziert auf und sollte derartigen Theorien Vorschub leisten können.
Zum Abschluss noch einige formale Hinweise: Die vorliegende Arbeit ist nach den Maßgaben der neuen Rechtschreibung verfasst. Der besseren Lesbarkeit halber sind Zitate älterer Publikationen orthografisch angepasst worden. Aus dem gleichen Grund sind zudem im Haupttext (teilweise auch in den Fußnoten) fremdsprachige Zitate aus dem Italienischen, Französischen, Spanischen und Lateinischen weitgehend vom Verfasser übersetzt worden, ohne dass dies im Einzelnen jeweils ausgewiesen wird. Englische Zitate werden im Original wiedergegeben. Quellen werden mit Kurztiteln zitiert, ein Abkürzungsverzeichnis für kirchliche Dokumente und mehrfach zitierte Sammelwerke ist dem Literaturverzeichnis angefügt.
Читать дальше