Martín Camenisch - Hoch Geachter Her Verhörrichter …

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Hoch Geachter Her Verhörrichter …: краткое содержание, описание и аннотация

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Als im Mai 1804 acht Bündner Soldaten aus dem Zürcher Bockenkrieg in ihre Heimat zurückkehrten, bildeten sie das erste kantonale Polizeikorps. Der eben erst entstandene Kanton Graubünden brauchte es zum Schutz vor unerwünschtem «fremdem Gesindel» und vermehrt für die Kontrolle der eigenen Kantonsbürger.
Martín Camenisch verfolgt die Professionalisierung des Bündner Polizeiwesensvon der Frühphase bis zur Entstehung des modernen Bundesstaats. Er gibt anhand von über 3000 an den Verhörrichter gesandten Rapporten erstmals Einblick in den Alltag der damaligen Landjäger: Wie gingen sie mit aufgegriffenen Fremden um? Wie reagierten sie auf die Forderungen des Polizeivorstands? Warum kam es zu finanziellen Engpässen, innerinstitutionellen Spannungen, Kuraufenthalten oder Alkoholproblemen? Zahlreiche Originalzitate machen das Leben der Landjäger auf eindrückliche Weise erlebbar.

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Der sehr vielschichtig verwendete Kulturbegriff indes erleichtert die Erfassung einer eigentlichen Police Culture nicht. Dies zeigt sich nicht zuletzt in der Praktikabilität soziologischer Studien zu Polizeiinstitutionen. Chans 1997 erschienenes Buch «Changing Police Culture. Policing in a Multicultural Society» 28liefert dafür einen ersten Hinweis. Chan unterstrich bereits vor Shanahan die Forderung, dass die Theorie einer Police Culture von der Existenz mehrerer Kulturen innerhalb eines Polizeiapparats sowie von der Verschiedenartigkeit derselben ausgehen sollte. 29Ihr Plädoyer für eine differenzierte Betrachtungsweise des Polizeiwesens machte jedoch wiederum explizit nicht den Kulturbegriff per se, sondern nur dessen Anwendungszugang in der polizeisoziologischen Forschung zum Thema. Mit einer eigentlichen definitorischen Abgrenzung des Polizeikulturbegriffs befasste sich (im Gegensatz zu mehreren der erwähnten Polizeisoziologinnen und -Soziologen und auf einer vergleichsweise konkreteren Ebene) erstmals der eingangs erwähnte Crank. 30Sich auf die Arbeiten Sackmanns (1992) und Halls/Neitz’ (1993) stützend, verwies er dabei auf fünf Elemente, welche die kollektive Sinnstiftung der Kultur konstituierten. Dazu zählte er (1) Konzepte beziehungsweise das Verständnis über Recht und Unrecht, (2) Verhaltensweisen, Werte und Rituale, (3) Programme und Hilfsmittel, (4) soziale und organisatorische Strukturen und (5) die aus diesen ersten vier Elementen entstehenden Produkte interaktionsbezogener Vorgehensweisen, welche ihrerseits als Stützen und Orientierungsmuster für nachfolgende Handlungen und Interaktionen wiederverwendet werden könnten. 31Es wirkt nun einleuchtend, dass die genannten Elemente für den hier gewählten Untersuchungsgegenstand von entscheidender Bedeutung sind. Gleichzeitig gilt es jedoch zu betonen, dass sie zwar sinnstiftend sind, jedoch nicht zwangsläufig eine Kollektivität hervorrufen müssen. Damit ist auch eine offensichtliche Problematik des Kulturbegriffs angesprochen. Sie wird vergleichsweise schnell fassbar, wenn an einen traditionellen Kulturbegriff erinnert wird, gemäss welchem Kultur als «Gesamtheit der von einer bestimmten Gemeinschaft auf einem bestimmten Gebiet während einer bestimmten Epoche geschaffenen, charakteristischen geistigen, künstlerischen, gestaltenden Leistungen» 32definiert wird. Zwar wird im Verlauf der vorliegenden Untersuchung noch aufgezeigt, dass das Bündner Landjägerkorps in Teilen durchaus als Gemeinschaft zu bezeichnen ist. Jedoch verweist gerade der Aspekt des Gesamtheitlichen (die vermeintlich Kollektivität schaffende Sinnstiftungsdimension) auf das markante Defizit des Kulturbegriffs. Dieser klärt nicht, welchen Deckungsgrad die angesprochene Kultur innerhalb der betrachteten Gemeinschaft hat, und birgt eine ständig vorhandene Verallgemeinerungstendenz in sich. Sofern diese vermeintliche Polizistenkultur organisatorische Aspekte anspricht (etwa: «Betreffend Patrouillierung zeichnete sich die Polizistenkultur dadurch aus, dass die Landjäger es oftmals bevorzugten, gegen Abend zur Station zurückzukehren, um unnötige Kosten zu vermeiden»), ist dies unproblematisch. Wenn jedoch Interaktionen und damit verbundene Vorgehensweisen ins Spiel kommen, ist deren Zusammenfassung zu mutmasslichen polizistenkulturellen Praktiken unbefriedigend. 33Für eine bedeutende Anzahl Polizeisoziologinnen und -soziologen waren diese Schwächen des Kulturbegriffs hinsichtlich soziologischer und sozialwissenschaftlicher Betrachtung des Polizeiwesens ganz offensichtlich kein Kritikpunkt. Dabei ist nicht in Abrede zu stellen, dass der Kulturbegriff erstens allgemein Grenzen schafft (diese Kultur gegenüber anderen Kulturen). Zweitens, und hier umso bedeutender, konstruieren diese geschaffenen Grenzen in der dichotomisierenden und in noch weiter diversifizierenden Perspektiven auf das Polizeiwesen Trennungslinien und unbeabsichtigte Einschlussmechanismen, die der weit komplexeren Realität kaum entsprechen. Die infolge der Begriffsbildung resultierende definitorische Abgrenzung einer Gruppe gegen aussen mit der (ungewollten) Homogenisierung innerhalb der Institution ist wohl das zentrale Problem des kulturtheoretischen Ansatzes. Gerade die sogenannte Polizistenkultur ist ein überaus schwammiger Begriff, der als Vermengung beziehungsweise Anzeiger für den Durchschnittspolizisten für die vorliegende Untersuchung kaum von Nutzen ist. Dies gilt umso mehr, wenn an den hohen Stellenwert der Unvorhersehbarkeit im Polizeialltag erinnert wird. 34In Zusammenhang mit dieser Kritik an der Begrifflichkeit soll jedoch explizit darauf hingewiesen werden, dass sie sich nicht a priori gegen die Resultate erwähnter Studien im Allgemeinen richtet. Viele der darin gewonnenen Erkenntnisse werden für den vorliegenden Untersuchungsgegenstand noch von Nutzen sein, und es muss anerkannt werden, dass die Idee hinter der angewandten Begrifflichkeit nachvollziehbare Aspekte in sich trägt. Gerade die dichotomisierende Betrachtung in ein von oben gerichtetes, eher theoretisches Verständnis des Polizeiwesens und ein unmittelbares, eher auf die alltägliche Praktik ausgerichtetes Bild des Polizeiwesens muss als wichtiges Leitmerkmal zur Skizzierung des Polizeikorps berücksichtigt werden. Dennoch taugt der Kulturbegriff als theoretischer Rahmen im vorliegenden Zusammenhang nicht. Zu diesem Verdikt ist auch Reckwitz in seiner Gegenüberstellung der Kulturtheorien mit der Systemtheorie Luhmanns gelangt. Der Soziologe verwies auf die Tatsache, dass es sich bei Kultur um einen Begriff handle, der «chronisch vieldeutig […] geblieben» sei. 35Reckwitz gelangte zum Fazit, dass die Kulturtheorien «nicht als ‹individualistisch›, sondern umgekehrt als Vertreter eines sozialen Regelholismus» erscheinen würden. 36Bezeichnenderweise verwies er darauf, dass der angebliche «Holismus» traditionellerweise eher eine Eigenschaft sei, die der Systemtheorie Luhmanns angelastet worden sei. Reckwitz’ Ausführungen, in welchen diese Auffassung infrage gestellt wird, deuten darauf hin, dass die Systemtheorie für die Auseinandersetzung mit dem Polizeialltag interessante Impulse bieten kann.

System

Interessant für die Untersuchung des Polizeiwesens ist weniger die Luhmann’sche Theorie der Funktions- als vielmehr diejenige der Organisationssysteme. Ihre Vorteile sind die wesentlich konkretere «Flughöhe» wie auch der weniger holistische Ansatz.

Als Ausgangspunkt für die Bildung jeglicher Art von sozialen Systemen verweist Luhmann auf die Komplexität der Welt. 37Diese steigere sich parallel zur Vermehrung von Beziehungen und Ereignissen, wobei dieselben nicht zwangsläufig geschehen müssten. Die Möglichkeit ihres Eintreffens allein genügt gemäss Luhmann schon, um den vom Menschen rezipierten Grad der Komplexität der Welt zu erhöhen. Vor diesem Hintergrund muss die Ausdifferenzierung von Systemen betrachtet werden. Dabei geht Luhmann vom «Prinzip der Ordnung aus Chaos» aus, wobei «Ordnung zufällig aus den vielen möglichen Handlungen und Beziehungen zwischen Handlungen in einer höchst komplexen und kontingenten Welt entsteh[e]». Infolge ständiger «Gefahr von Zusammenbrüchen und Unterbrechungen» steigere sich die Wahrscheinlichkeit, dass sich die «Akteure an allem festhalten» würden, was «eine Verbindung und Fortsetzung von Handlungen ermöglich[e]». Entscheidend nun für die Bildung sozialer Systeme ist bezeichnenderweise, dass sie sich nicht durch Menschen, sondern allein durch Kommunikationen konstituieren. Menschen sind im Luhmann’schen Verständnis insofern nicht als (physische oder etwa materielle) Teile sozialer Systeme zu betrachten, durch ihr kommunikatives Handeln für deren Aufrechterhaltung jedoch unabdingbar. Dementsprechend ist die Kommunikation gemäss Luhmann das Grundelement sozialer Systeme. Sie wirkt sich sowohl bei der Bildung als auch bei der Fortentwicklung eines sozialen Systems konstitutiv aus, wodurch sich das System autopoietisch erhält. Damit ist gemeint, dass ein soziales System die «Elemente, aus denen es besteht, selbst produziert». 38Indem nun Personen durch ihr kommunikatives Handeln ein System im wahrsten Sinne des Wortes am Leben (mit-)erhalten, eröffnet sich für die Untersuchung einer Organisation wie dem Polizeiwesen ein überaus vielversprechender Ansatz. Damit kann nämlich die Gefahr umgangen werden, durch dem Kulturbegriff eine Grenze zwischen Personen zu ziehen und damit für einen Einschluss beziehungsweise Ausschluss von Kulturträgern zu sorgen, der selektiert und verallgemeinert. Wenn also vom Polizeisystem gesprochen und nach spezifischen Eigentümlichkeiten dieses Systems gefragt wird, beziehen sich die Antworten selbsterklärend auf das System und nicht direkt auf die Personen als Träger des Systems kraft ihrer Kommunikation. Umgekehrt ist von den Personen zu sprechen, wenn nach den Urhebern der Kommunikation, welche das System aufrechterhalten, gefragt wird. Das System jedenfalls entwickelt sich dem Luhmann’schen Theorieansatz folgend autopoietisch weiter und ist in seinem evolutiven Prozess durch verschiedene Arten sowie Aneinanderreihungen von Kommunikationen gekennzeichnet, welche die Personen zur Aufrechterhaltung oder Veränderung des Systems einbringen. Es erhält sich dementsprechend durch den «Sinn» der jeweiligen Kommunikationen (Sinn ist dabei nicht als in «sinnvoll» und «sinnlos» zu unterscheidender, das heisst als wertender Begriff zu verstehen 39). Indem nun die Welt gemäss Luhmann ein «unermessliches Potential für Überraschungen» hat, 40wird vergleichsweise schnell ersichtlich, weshalb die sogenannte Kontingenz in der Systemtheorie einen derart hohen Stellenwert erhält. Dieser Begriff nämlich deutet darauf hin, dass infolge Selektion (des Betrachters, des Rapportierenden, des Adressierten u. a.) alles so ist, wie es ist, aber «auch anders möglich» wäre. «Die Unwahrscheinlichkeit einer kommunikativen Operation» nämlich, so Luhmann ausführend, könne an den «Anforderungen» aufgezeigt werden, die «erfüllt» sein müssten, damit sie zustande kommt. 41Kommunikation sei eine «Synthese» aus den drei Selektionen «Information, Mitteilung und Verstehen». Dabei seien sämtliche drei «Komponenten […] in sich selbst ein kontingentes Vorkommnis». Umgemünzt auf den hier behandelten Untersuchungsgegenstand ist also beispielsweise danach zu fragen, was der damals rapportierende Polizeibeamte unterstrich (oder etwa verschwieg?), wie es der adressierte Verhörrichter verstand (oder allenfalls missverstand?), wie es der Historiker später verstehen kann (oder eher nicht sollte?) und so weiter. Die Kontingenz also entscheidet letztlich darüber, welche «ausgewählten Irritationen» welchen «Sinn von Information» 42erhalten. Hier nun wird die Brücke zum Luhmann’schen Evolutionsbegriff, welcher die Gesellschaft als «Resultat von Evolution» versteht, schnell erkennbar. 43Dieser Definition zufolge kann, wie Buskotte resumierend festhält, ein System «seine Umwelt nur in sehr begrenzter und reduzierter Weise erfassen». 44Mit anderen Worten können «Systeme nie auf ihre gesamte Umwelt ‹reagieren›», weil ihre «Autopoiesis immer nur auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Systemelemente ablaufen kann». Letztlich also entscheiden die jeweiligen «Systemstrukturen selbst», ob und welche «Störungen der Umwelt […] von einem System aufgenommen werden und zu einer Strukturänderung führen können», denn wie erwähnt kann ein System auch «indifferent oder empfindlich für Irritationen sein». Dadurch wird erkennbar, dass die Luhmann’sche Evolutionstheorie keineswegs in Verbindung zu bringen ist mit der «sozialdarwinistische[n] Interpretation im Sinn des survivals von Individuen» 45. Vielmehr «folgt» die Evolution der Organisationssysteme «dem Entscheidungsbedarf und der Notwendigkeit, Entscheidungen zu kommunizieren, um die Ausgangspunkte für weitere Entscheidungen festzulegen». 46Mit anderen Worten entscheiden also die Systemstrukturen, ob und inwiefern eine (kommunizierte) Entscheidung zum System gehört und dieses fortentwickelt und verstärkt wird oder eben nicht. Mit fortschreitendem «Entwicklungsniveau» jedenfalls «produzieren» Organisationssysteme «Entscheidungen aus Entscheidungen», wobei der «jeweils verfügbare Bewegungsspielraum […] durch das Schema Problem/Problemlösung abgegrenzt» wird. 47Die für die Entstehung und Fortentwicklung eines Organisationssystems prägenden Entscheidungen sind letztlich an deren Normen (oder eben Erwartungen) gebunden, denn sie werden «durch eine Unterscheidung, nämlich durch Unterscheidung von Verhaltensmöglichkeiten im Enttäuschungsfall» bestimmt. 48Dieser Logik folgend spricht Luhmann unter dem Strich von einem organisierten System, in dem sich die involvierten Personen (Mitglieder) bei ihren Entscheidungen «nach den (innerhalb der Organisation änderbaren) Programmen des Systems, also nach den Rechtsnormen richten». 49Bezeichnenderweise nun kann es sich dabei innerhalb eines Polizeisystems sowohl um formelle als auch um informelle Normen handeln. Dies wird insbesondere unter Berücksichtigung der Alltagspraktiken erkennbar: Ökonomische Fragen, Gesundheits- oder auch Bildungsfragen spielten allesamt eine mehr oder weniger wichtige Rolle im Leben der Landjäger und determinierten unweigerlich ihr Handeln und ihre Kommunikationen. Diesbezügliche Entscheidungen hatten dementsprechend auch einen Einfluss auf die Fortentwicklung des Organisations- beziehungsweise Polizeisystems. Im Hinblick auf die Bedeutung der im Kapitel Kultur unterstrichenen, innerinstitutionellen Dichotomisierung (Leitungsinstanzen/Gesetzgeber und rangniedrige Polizeibeamten) spielt diese Komponente für die vorliegende Untersuchung eine erhebliche Rolle.

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