Martín Camenisch - Hoch Geachter Her Verhörrichter …

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Als im Mai 1804 acht Bündner Soldaten aus dem Zürcher Bockenkrieg in ihre Heimat zurückkehrten, bildeten sie das erste kantonale Polizeikorps. Der eben erst entstandene Kanton Graubünden brauchte es zum Schutz vor unerwünschtem «fremdem Gesindel» und vermehrt für die Kontrolle der eigenen Kantonsbürger.
Martín Camenisch verfolgt die Professionalisierung des Bündner Polizeiwesensvon der Frühphase bis zur Entstehung des modernen Bundesstaats. Er gibt anhand von über 3000 an den Verhörrichter gesandten Rapporten erstmals Einblick in den Alltag der damaligen Landjäger: Wie gingen sie mit aufgegriffenen Fremden um? Wie reagierten sie auf die Forderungen des Polizeivorstands? Warum kam es zu finanziellen Engpässen, innerinstitutionellen Spannungen, Kuraufenthalten oder Alkoholproblemen? Zahlreiche Originalzitate machen das Leben der Landjäger auf eindrückliche Weise erlebbar.

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Polizeigeschichte im Spannungsfeld soziologischer Theoriebegriffe

In ihren Abhandlungen zu soziologischen und strukturgenetischen Fragen der Polizeigeschichte haben zahlreiche Autoren als Ansatz- und Ausgangspunkt für deren Skizzierung das bürokratische Herrschaftsmodell Max Webers herangezogen. In ihrer Argumentation wiesen sie darauf hin, dass nachrevolutionäre Polizeikorps westlicher Staaten geradezu prädestiniert seien und auch Weber als Vorbild für dieses Modell gedient hätten. Ausschlaggebend ist laut Behr in diesem Zusammenhang die «bürokratische Organisation der Polizei», welche im Weber’schen Verständnis auf die «Typologie legitimer staatlicher Herrschaft» gründe. 9Es handle sich um die «reine Form» dieser Gewaltausübung, erkennbar als «legale Herrschaft mit bürokratischem Verwaltungsstab». Kennzeichnend in diesem Zusammenhang sei, dass sich die Beamten weniger auf eine «personale Autorität» fixieren würden, sondern «sachlichen Zwecken» unterstellt seien. Es handle sich insofern um ein «Verhältnis zur politischen Führung», welches durch «Loyalität» (gehorcht werde «einer Regel: dem ‹Gesetz› oder ‹Reglement›, einer formal abstrakten Norm» 10) und durch «Fachwissen» definiert werde. Als Kritikpunkt am Ansatz Webers nun hat Behr berechtigterweise die mangelnde Berücksichtigung «informeller Beziehungen» innerhalb dieses Polizeikorps angebracht und dabei insbesondere auf die «zahlreichen nicht-bürokratieförmigen Einstellungen und Rollen» verwiesen, ohne die ein solcher Beamtenapparat «überhaupt nicht funktionieren würde». 11Der entscheidendste Kritikpunkt am Weber’schen Herrschaftsmodell liege in der ungenügenden Berücksichtigung einer «Dysfunktionalität verschiedener konkurrierender Strukturelemente einer Organisation», wobei Behr als offensichtliche Disparitäten antagonistische Begriffspaare wie Theorie/Praxis, Bildung/Erfahrung oder Dienstrang/Fachwissen unterstrich. Auch Brodeur kam zum Schluss, dass die Polizeiforschung noch zu stark auf Webers Theorie fokussiere. Der deutsche Soziologe habe sein Augenmerk in erster Linie auf die Gewaltabsicht des Staats zur Ausübung des Monopols gerichtet und dabei die Ziele vernachlässigt, «die er für nicht definiert hielt und daher als unspezifisch ansah». 12Es kann als Schicksal eines jeden Modells bezeichnet werden, dass es vergleichsweise komplexe Organisationsmechanismen nur in Ansätzen zu umschreiben vermag. Insofern sind Modelle bereits a priori zum Scheitern verurteilt. Nichtsdestotrotz kann dem Weber’schen Herrschaftsmodell durch dessen grobe Umschreibung eines weitreichenden Sachverhalts ein gewisser Nutzen abgewonnen werden. 13Seine Theorie ist jedoch nicht imstande, die Morphologie eines komplexen Organisationsgeflechts möglichst genau zu umschreiben (ein entsprechender Versuch soll nicht zuletzt auch Intention dieser Arbeit sein). 14Dafür müssen die feinen Strukturen, die organisatorischen sowie zwischenmenschlichen Verhältnisse, welche sich in den jeweiligen Interaktionsformen ausdrücken, ferner auch die zahlreichen äusseren und inneren Faktoren, berücksichtigt und genauer untersucht werden. Diese gilt es herauszuschälen, bezüglich ihres Einwirkungspotenzials zu befragen und einander gegenüberzustellen.

Kultur

Im deutschsprachigen Raum wurde für die Untersuchung des Polizeiwesens in jüngster Zeit insbesondere die dichotomisierende Betrachtungsweise, welche die beiden Hauptkategorien Polizei- und Polizistenkultur unterscheidet, herangezogen. «Diese Perspektive», so Behr, der als einer der Verfechter dieses Ansatzes gilt, «beinhalt[et] auch die Annahme, dass die Organisationen selbst Kulturproduzenten sind und nicht nur Kultur haben.» 15Trotz Behrs unzureichender Erörterung des Kulturbegriffs 16ist dieser Ansatz bedeutsam. Er richtet den Blick nicht nur implizit, sondern in Form variierender Etikettierung auch explizit auf die Unterschiede zwischen hauptsächlich von oben geprägter formaler Organisation und den im Praxisalltag unten handelnden Polizeibeamten. Allerdings gilt es zu betonen, dass Behrs Ansatz nicht völlig neu ist. Dem Alltag der Polizeibeamten (sogenannte street cops) haben sich vor ihm zahlreiche Polizeiwissenschaftler gewidmet. Insbesondere angloamerikanische Forschungsprojekte waren dabei federführend. Diese Forschungsarbeiten haben die unterschiedlichsten Fragestellungen bezüglich alltäglicher Praktiken der in der Polizeihierarchie zuunterst operierenden Polizeibeamten zu beantworten versucht. Dabei bildete die Frage des Umgangs sowohl mit erfahrener als auch mit selbst ausgeübter Gewalt eines der zentralen Interessengebiete der Pionierarbeiten. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang insbesondere die Arbeit Whytes, welcher in seiner 1943 veröffentlichten Studie zur Sozialstruktur in einem Italienerviertel von Boston durch partizipative Beobachtung unter anderem die Rolle der Polizeibeamten als Akteure herausarbeitete. 17Eine weitere Pionierarbeit war beispielsweise auch die Untersuchung Goldmans, welcher der Frage des selektiven Vorgehens von Polizeibeamten gegenüber Jugendlichen nachging. 18In seiner viel beachteten Arbeit zur Gewaltbereitschaft von Polizeibeamten im Durchschnittsamerika schliesslich versuchte Westley 1970 ein möglichst umfassendes Bild von der Lage, in welcher sich Polizeibeamte in einer anonymisierten (aber ebenso repräsentativen nordamerikanischen) Stadt in ihrem Alltag wiederfanden, zu vermitteln. Westley stellte die These auf, dass die Handlungsweisen und Umgangsformen der Polizei als Berufsgruppe zu einer Verzerrung des Gesetzesrechtes führen würden, wodurch das schliesslich geltende Recht (so wie es die Gesellschaft beeinträchtigen würde) in Teilen auch durch ebendieselben polizeibezogenen Umgangsformen konstituiert würde. 19Damit unterstrich er die determinierende Rolle der Alltagspraktiken rangniedriger Polizeibeamter 20für die Rezeption des Polizeiwesens als Organisation. Ein Verweis auf eine polizeieigene Kultur fehlte bei ihm jedoch gänzlich. Ganz anders war dies beispielsweise in der drei Jahrzehnte später erschienenen, thematisch ähnlich ausgerichteten Aufsatzsammlung «Violence and Police Culture» 21. Allein dieser Titel zeigt den Wandel im Verständnis des Polizeiwesens; der Begriff Police Culture hatte sich innerhalb der Polizeisoziologie gegen Ende des 20. Jahrhunderts gewissermassen verselbständigt. Zwar war der Vergleich des Polizeiwesens mit einer partikulären Kultur schon in den 1960er-Jahren durch Skolnick postuliert worden 22, erfuhr jedoch erst in den 1990er-Jahren und Anfang des 21. Jahrhunderts eine Diffusion. Die Verwendung des Begriffs Kultur für gewaltbezogene Zusammenhänge war dabei nicht zufällig. Shanahan etwa verwies 2000 in seinem Vortrag zu «Police Culture and the Learning Organisation» auf die Tatsache, dass der polizeibezogene Kulturbegriff meist negativ konnotiert sei und zudem sehr unterschiedlich ausgelegt werde. 23Publikationen wie diejenige Cranks («Understanding Police Culture») sind Belege dafür, dass sich hierin bereits eine gewisse Verschiebung abzeichnete. 24Eine eigentliche Diskussion über die Angebrachtheit des Kulturbegriffs an sich ist jedoch kaum festzustellen. Während Behr sich in Anlehnung an Reuss-Iannis 1983 erschienene Studie 25im Wesentlichen auf eine Dichotomisierung von zwei institutionsinternen Kulturen festlegte, hielt die angloamerikanische Forschung weitgehend an der monodimensionalen Etikettierung einer Police Culture fest. Unter diesem Sammelbegriff subsumierte sie jedoch sowohl Aspekte der Behr’schen Polizei- als auch der Polizistenkultur. Der meist sozialstrukturelle Schwerpunkt der Forschungsarbeiten war ausschlaggebend dafür, dass zunehmend die Alltagspraktiken der Polizisten statt die ihnen auferlegten Regelwerke und Instruktionen im Zentrum standen. Zu erwähnen sind hier neben dem Werk Cranks beispielsweise die Arbeiten von Reiner 26und Caldero 27.

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