Friedemann Brückenbauer - Islam in Deutschland

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Wir wollen, dass in Deutschland Menschen aller Ethnien und Glaubensrichtungen gleichberechtigt und friedlich zusammenleben, unsere ethische Leitkultur Maßstab für das Handeln aller ist, in der Politik Überzeugungskraft, Transparenz und Ehrlichkeit herrschen, auch in der Politik klare und nachvollziehbare Entscheidungen getroffen werden weil wir eine lebenswerte Gesellschaft fordern, solche politische Entscheidungen verhindert werden, die Wenige einseitig bevorzugen, aber Viele benachteiligen, die Starken den Schwachen helfen, die Bürger angehört und ernst genommen werden, auch das strikte Verbot der oft so hinterhältigen Anonymität im Internet In unserem Konzept werden die gegenwärtigen Zustände sorgfältig registriert und analysiert. Anschließend setzen wir ihnen eine Fülle von machbaren Anregungen und Verbesserungs-vorschlägen entgegen, stellen aber keine utopischen Forderungen auf. Die genannten Ziele zu erreichen, ist realistisch, ist kein Wunschdenken! Der Weg zu einer derartig reformierten Gesellschaft wird langatmig, dornenreich und mit vielen Fallstricken gespickt sein doch es lohnt sich sehr, ihn zu betreten.

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Die Integration von Muslimen kann nur auf sicherer Rechtsbasis gelingen! Das gilt in besonderem Maße für die Flüchtlinge und Zuwanderer aus islamischen Gebieten.

9.4 Integrationsbereite Muslime

Mit den einsichtigen, hier verbleiben wollenden Muslimen müssen die Folgen für ihren Glauben im Hinblick auf die Integration in unsere Gesellschaft verbindlich und nachhaltig gesichert geklärt werden.

Sollte sich im Rahmen dieses Klärungsprozesses herausstellen, dass bestimmte Muslime den (vor allem konservativen) Forderungen ihres islamischen Glaubens im Zweifel Vorrang vor den Bestimmungen des Grundgesetzes (GG) geben, erbringen sie damit folgerichtig selbst den Nachweis, dass sie die gesellschaftlichen Regeln Deutschlands nicht anerkennen, weil für sie der Islam höherwertig als das Grundgesetz ist.

In diesem Zusammenhang sei insbesondere auf den Teil IV Koransuren, die im starken Widerspruch zu Artikel 4 GG stehen von Holger Danske, hingewiesen.

9.5 Selbstausschluss von Muslimen aus unserer Gesellschaft?

Damit schließen sich diese Muslime freiwillig und ohne jeden Zwang von Seiten der deutschen Gesellschaft selbst aus unserem Gemeinwesen aus. Dabei betrifft das (Frühjahr 2018) einen ungewiss großen Teil innerhalb eines Personenkreises von mehr als geschätzt 4,5 Millionen Menschen oder ca. 5 % unserer Bevölkerung – ein explosives Potential! Unbeirrbare bzw. „unbelehrbare“ muslimische Gläubige erklären offen und unmissverständlich durch ihr eigenes Handeln – z. B durch die Verweigerung ihrer Integrationsbereitschaft – explizit ihre Gegnerschaft (genauer: Feindschaft?) zu Deutschland. Die einzig mögliche Konsequenz kann nur lauten:

Wer sich gegen das Grundgesetz stellt und es ablehnt, muss Deutschland verlassen – z. B. in islamische Länder ihrer Wahl. Als Rechtsstaat, der Deutschland ist, versteht es sich gleichwohl von selbst, dass sie ihr gesamtes Vermögen behalten.

Es wird zur vordringlichen Aufgabe der Politik, hierfür eine Lösung zu finden, die die lebenswichtigen Interessen der deutschen Gesellschaft vor ihren selbst erklärten Gegnern schützen wird – und dennoch im Zeichen der christlichen Humanität steht.

9.6 Auf verfassungsrechtlicher Ebene ist eine neue Gesetzgebung erforderlich!

Folglich muss bei nachgewiesen feindlichem Verhalten gegenüber den Grundrechten unseres Grundgesetzes das Gesetz auf ein Aufenthaltsverbot für bisher in Deutschland lebende Menschen eingeführt werden.

Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft kann die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt werden. Der Zwang, Deutschland verlassen und in das Land ihrer anderen Staatsbürgerschaft ausreisen zu müssen, wäre gegenüber diesem Personenkreis relativ unproblematisch.

Gegen einen entsprechenden Gerichtsbescheid können sie den Rechtsweg verfolgen – doch für den Fall, dass sie nicht freiwillig gehen, droht ihnen bei dem für sie negativen Urteil die Abschiebung. Äußerst schwierig wird dagegen die Lage, wenn diese selbst erklärten Gegner Deutschlands nur die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.

Aber Fakt ist auch: Sie werden letztlich nicht durch das Grundgesetz geschützt!

Denn es gilt Artikel 18 des GG, nach dem der den Schutz des GG verliert, der ihn missbraucht:

Artikel 18 des Grundgesetzes liegt der eigentümliche Gedanke der Verfassungsstörung durch legalen Gebrauch der Freiheit zu Grunde:

Grundrechtewerden dann zu Waffenim Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Mit Hilfe einer Verwirkungsklausel lässt sich der an sich legale Gebrauch der Freiheit in einen funktionswidrigen Missbrauch uminterpretieren: Was zunächst legal ist, wird unter Berufung auf den Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Nachhinein für illegitim erklärt.

Art. 18 GG statuiert eine Verfassungstreuepflicht für jedermann. Damit bekommen Staatsorganedie Macht in die Hand, zwischen dem „richtigen“, verantwortungsbewussten, staatstragenden Gebrauch der Grundrechte und ihrem „falschen“, unverantwortlichen, staatsgefährdenden Missbrauch zu unterscheiden.

Auch das neu zu formulierende Gesetz oder die juristisch zu findende Lösung würde also nicht zwangsläufig den Verlust der Staatsbürgerschaft durch ihren Entzug bedeuten, weil das für die Betroffenen zu deren grundsätzlich weltweiter Rechtlosigkeit als Staatenlose führen würde. Daher können diese Personen auch nicht einfach so abgeschoben werden – Folge: Letztlich schützt das Grundgesetz sogar seine Gegner…! Dieses neue Gesetz müsste daher exakt definieren, unter welchen genau bestimmten Voraussetzungen sie Deutschland verlassen werden müssen. Damit würde es sich also selbst gegen deutsche Staatsbürger richten, wenn ihnen die Todfeindschaft gegen Deutschland nachgewiesen wird – und diesen Nachweis erbringen diese Menschen sogar selbst …

Es ist jedoch praktisch undenkbar, dass das GG erlauben wird, ein derartiges Gesetz mit so weitgehenden und scharfen Konsequenzen zu beschließen. Dabei handelt es sich um das Problem der Ausbürgerung [etwa gar nach DDR-Vorbild?!] deutscher Staatsbürger.

Grund für die zu erwartende Ablehnung ist die Würde des Menschen; sie ist gemäß Art. 1 (1) GG bedingungslos unantastbar. Dann bliebe bedauerlicherweise nur noch die Alternative, diese Personen dauerhaft so festzusetzen, dass sie kein Unheil mehr anrichten können – es sei denn, sie gingen freiwillig – aus einem Land, dessen Regeln sie gemäß eigenem Bekunden weder wertschätzen wollen noch können!

9.7 Möglichkeit des Zusammenlebens gesucht

Gesucht wird daher nach einer Möglichkeit, wie Menschen westlicher Prägung mit Muslimen auf Dauer einträchtig zusammenleben können.

Aus Sicht der Bürgerrechte kann man es daher als positiv bewerten, dass das Verfassungsgericht bislang noch keine einzige Grundrechteverwirkung ausgesprochen hat. Doch das könnte Deutschland noch bevorstehen, denn wird anderenfalls keine Form des einträchtigen Zusammenlebens gefunden, könnte das für die Bundesrepublik Deutschland bedeuten, dass sie sich innerhalb absehbarer Zeit grundgesetzwidrig von innen heraus vollkommen ändern wird.

Derartige Veränderungen können durchaus auf demokratisch geregeltem verfassungsgerecht eingehaltenem Weg geräuschlos und harmonisch erfolgen. Leider ist jedoch im Gegenteil sehr wohl zu befürchten, dass sie nicht ohne schwere Auseinandersetzungen – bis hin zum bewaffneten Bürgerkrieg – passieren können. Daher gilt:

Soll die in langer Zeit und nach schweren Kämpfen errungene Freiheit westlicher Lebenskultur erhalten bleiben, ist die Politik gefordert, unverzüglich und sehr nachdrücklich zu handeln – es ist bereits weniger als „5 vor zwölf“!

9.8 Umgang mit unseren Muslimen

Wie also umgehen mit der übergroßen Mehrheit unserer friedlichen muslimischen deutschen Mitbürger?

Ihnen muss – genauso wie allen anderen Bürgern – zugutegehalten werden, dass sie in einer islamisch geprägten und damit kulturell völlig anders gearteten Gedanken- und Ideenwelt aufgewachsen sind. Diese hat sie von Kind auf geprägt. Das trifft in (zu vielen) Fällen selbst dann zu, wenn sie in Deutschland geboren und Angehörige der zweiten oder sogar dritten Generation sind.

Die gleiche Einsicht gilt selbstverständlich auch für alle Menschen der westlich-ethisch-christlichen Herkunft, würde daher keine Kritik an sich rechtfertigen. Sich jedoch aus der engen Umklammerung einer über 1.500 Jahre alten Kultur zu lösen, erfordert sehr viel Zeit – und die innere Bereitschaft dazu. So etwas benötigt wahrscheinlich die Kraft mehrerer Generationen. Es ist daher einfach unrealistisch, erwarten zu wollen, dass die Umstellung auf die westliche Kultur und ihre Lebensbedingungen schnell und reibungslos möglich ist. Dafür sitzen die Lehren des Islam zu tief; sie lassen sich nicht einfach abschütteln. Dass die strengen islamischen Bestimmungen dennoch keineswegs eingehalten werden, wenn nur ein anderes Wollen vorliegt, zeigen beispielhaft die Frauen der Kutschi-Nomaden in Afghanistan. Sie weigern sich störrisch, die engen Bekleidungsvorschriften zu befolgen und lehnen es standhaft ab, ihre Gesichter zu verdecken:

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