12.2 Koran und Hadithe – die wichtigsten Grundlagen des Islam
Die wichtigste textliche Grundlage des Islams ist der Koran, der als die dem Propheten Mohammed über den Erzengel Gabriel offenbarte Rede Gottes gilt. Die zweite Grundlage bilden die Berichte ( Hadithe ) über die Verhaltensweise ( Sunna ) Mohammeds, der als der „Gesandte Gottes“ Vorbildcharakter für alle Muslime hat. Die sich aus diesen Texten ergebenden Normen werden in ihrer Gesamtheit als Scharia bezeichnet.
12.3 Aktuelle Tendenz: Der Islam steht über allem
Seit Beginn des 20. Jahrhunderts zeigt sich bei verschiedenen muslimischen Denkern und Aktivisten, die den Islam als Mittel zum Wiederaufstieg der muslimischen Völker nach dem Zeitalter des Kolonialismus betrachten, die Tendenz, den
„Islam als ein allgemeingültiges und nicht mehr allein auf die Religion beschränktes System zu präsentieren.“
So erklärte Hasan al-Bannā, der Gründer der ägyptischen Muslimbruderschaft, bei der fünften Konferenz seiner Organisation im Januar 1939:
„Wir glauben, dass die Prinzipien und Lehren des Islams umfassend sind und die Angelegenheiten der Menschen im Diesseits und Jenseits regeln. Diejenigen, die annehmen, dass diese Lehren allein die gottesdienstliche oder spirituelle Seite behandeln, sind im Unrecht, denn der Islam ist Bekenntnis (ʿaqīda) und Gottesdienst (ʿibāda), Vaterland (watan) und Nationalität (dschinsīya), Religion (dīn) und Staat (daula), Spiritualität (rūhānīya) und Arbeit (ʿamal), Koran (mushaf) und Schwert (saif).“
(Schneider-Flagmeyer, 2015)
Dagegen sagte Zafer Senocak, türkisch-deutscher Schriftsteller:
„Auch wenn es die meisten Muslime nicht wahrhaben wollen, der Terror kommt aus dem Herzen des Islams, er kommt direkt aus dem Koran. Er richtet sich gegen alle, die nicht nach den Regeln des Korans leben und handeln, also gegen Demokraten, abendländisch inspirierte Denker und Wissenschaftler, gegen Agnostiker und Atheisten. Und er richtet sich vor allem gegen Frauen. Er ist Handwerk des männerbündischen Islam, der mit aller Macht verhindern möchte, dass Frauen gleichberechtigt werden und ihre Jahrhunderte lange Unterjochung ein Ende findet.
Dem wahren Gesicht des Islam begegnet man nicht auf der deutschen Islamkonferenz. …“
(Senocak, 2007)
13. Der Koran fordert
Aus der uneingeschränkten, bedingungslosen Unterwerfung unter Gottes Willen folgt.
13.1 Islam ist die schönste Religion
Der Islam erhebt offen den Anspruch, die
„überlegene und deshalb auch die schönste Religion“
zu sein und daher automatisch auch über sämtlichen anderen zurzeit existierenden Religionen zu stehen. Folgerichtig sind sie alle auszumerzen. Diese logische Konsequenz ist aus islamischer Sicht zwingend und wird an sehr vielen Stellen durch den Koran untermauert.
13.2 Islam wertet: Menschen der Schrift sind nur zweitklassig
Soweit andere Religionen über Schriften verfügen (Juden mit der Thora, Christen mit den Evangelien), erlaubt der Islam deren Gläubigen (aber auch nur diesen!) nach Zahlung einer Schutzsteuer unter dem Islam als Menschen zweiter Klasse ihre Religion im Verborgenen weiter ausüben zu dürfen. Allerdings steht diese Forderung im offenen Widerspruch zur Sure 2 (256), wie inhaltlich bereits unter 9.2. gezeigt werden konnte.
13.3 Islam fordert: Alle anderen Religionen sind auszumerzen
Konsequente und zugleich unabdingbare Forderung ist, alle anderen Religionen auszumerzen, weil deren Anhänger als „Ungläubige“ gelten und deshalb in ihrer Bewertung noch unter dem Vieh (subhuman) stehen. Das betrifft deutlich mehr als die Hälfte der gesamten Menschheit.
13.4 Islam droht: Entweder zum Islam konvertieren – oder sterben!
Der Islam bietet Ungläubigen (d. h. dem anderen, nicht muslimischen Teil der Menschheit „ohne Schrift“ wie Thora und/oder Evangelien) an, entweder zum Islam zu konvertieren oder droht ihnen für den Fall ihrer Weigerung, sie zu töten. Diese kompromisslose Androhung betrifft weit mehr als die Hälfte der Menschheit. Der Islam will dafür auch das Lügendürfen zum Vorteil des Glaubens beanspruchen. Daher ist sich der Islam nicht zu schade, mit dem Element der „ Taqiyya “ jede Art von „List“ (genauer: Lug und Betrug) als wichtigen Bestandteil des Korans einzusetzen, um seine Ziele zu erreichen. Auch das ist Teil der Offenbarung. Allah selbst wird als der „Listenreichste“ von allen beschrieben – alles ist erlaubt, solange es für den Islam gut ist. Die unmittelbare Folge ist ein gnadenloser Islam: Tod für Apostasie und Blasphemie!
So fordert der Islam zwingend die bedingungslose Todesstrafe für den Austritt aus dem Islam, für Beleidigungen Allahs, des Propheten und des Koran. Der Islamgelehrte Ourghi weist in seinem Buch: Reform des Islam, dort in der 28. These (Seite 167) nach, dass diese Forderung „eine reine Erfindung konservativer Gelehrter ist, durch die unzähligen Muslimen Schaden bis hin zum Tod zugefügt wurde.“
(Abdel-Hakim Ourghi, 2017)
Wie verträgt sich diese Forderung mit der schon zitierten Sure 2 Vers 256? Allerdings wird die Todesstrafe im Falle der Apostasie nicht immer vollstreckt, sondern in andere Strafen umgewandelt.
Im nur scheinbaren Gegensatz dazu steht das angeblich strikte Tötungsverbot im Koran!
14. Tötungsverbot? – Der Islam benennt sehr viele Ausnahmen vom Tötungsgebot
Im Koran sind Mord und Selbstmord als schwere Sünde ausgewiesen. Mord muss hienieden mittels Blutrache vergolten werden. Und: Mord wird nicht nur im Diesseits, sondern auch im Jenseits bestraft: Über die letale Vergeltungsforderung im Diesseits hinaus hat Allah im Jenseits für den Delinquenten ein großes Feuer angezündet. Im Zusammenhang mit Mord muss allerdings auf zwei gewichtige Besonderheiten der islamischen Heilslehre verwiesen werden: Die an mehreren Stellen im Koran ganz klar formulierte Forderung „ ein Gläubiger darf keinen Gläubigen töten “, heißt realiter, dass das islamische Tötungsverbot grundsätzlich nur zwischen Muslimen Geltung hat. Sowohl in den meisten Koranversen, die vom Tötungsverbot handeln und den dazugehörenden exegetischen Erläuterungen als auch in unzähligen weiteren Stellen des Dogmas werden die Ausnahmen klar benannt:
- Apostasie
- Blasphemie
- Unzucht (außerehelicher Geschlechtsverkehr und Homosexualität)
- Blutrache
- Verderben stiften auf Erden
- Liquidierung politischer Gegner (Lynchjustiz)
- Die Bestrafung der Heuchler
- Kampf gegen Gläubige, die „sich vergehen“
- Unglaube („Heiliger Krieg“)
Daraus ergeben sich als Konsequenzen nachstehende Feststellungen:
Im islamischen Dogma ist letztlich nur ein sehr eingeschränktes Tötungsverbot formuliert. Allah hat das Töten generell nicht untersagt, es gibt klar definierte Ausnahmen. Im Gegenteil: Der Koran beinhaltet sogar die explizit festgelegte Verpflichtung zum Töten. Die entscheidende Frage: – Wer soll oder muss umgebracht werden – ist damit abschließend eindeutig beantwortet. Daraus folgt zwingend ein dualistischer Islam mit seiner Aufteilung der Menschheit in Gläubige und Ungläubige. Wie dargestellt, untersagt Allah zwar den Mord im Koran an verschiedenen Stellen. Wie der Selbstmord wird er als schwere Sünde angesehen. Doch das hier zitierte Tötungsverbot aus Sure 4, Vers 92 weist allerdings schon auf die folgenreichste Auswirkung der zweigleisigen moralischen Logik im Islam hin, nämlich in die Zweiteilung der Menschheit in:
- Gläubige „Rechtgeleitete“ und
- Ungläubige – sie sind bestenfalls „Menschen zweiter Klasse“
mit allen sozialpolitischen und juristischen Konsequenzen. Entsprechend der Dualität (siehe auch Kapitel 19 sowie Teil IV, Kapitel 29 „Islamische Begriffe“) oder Zweigleisigkeit der islamischen Lehre beziehen sich die Bestimmungen zum Schutze des Lebens im Wesentlichen nur auf Muslime. Da Ungläubige ( kuffar ) subhumane Wesen sind, stellt das islamische Dogma im Falle von Mord für sie andere Ausführungsbestimmungen bereit. Gemäß der dualistischen Betrachtungsweise im Islam können somit zwei logisch und moralisch einander sich widersprechende Anweisungen nebeneinanderstehen; beide können für sich Gültigkeit beanspruchen – je nach Sachlage.
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