Friedemann Brückenbauer - Islam in Deutschland

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Wir wollen, dass in Deutschland Menschen aller Ethnien und Glaubensrichtungen gleichberechtigt und friedlich zusammenleben, unsere ethische Leitkultur Maßstab für das Handeln aller ist, in der Politik Überzeugungskraft, Transparenz und Ehrlichkeit herrschen, auch in der Politik klare und nachvollziehbare Entscheidungen getroffen werden weil wir eine lebenswerte Gesellschaft fordern, solche politische Entscheidungen verhindert werden, die Wenige einseitig bevorzugen, aber Viele benachteiligen, die Starken den Schwachen helfen, die Bürger angehört und ernst genommen werden, auch das strikte Verbot der oft so hinterhältigen Anonymität im Internet In unserem Konzept werden die gegenwärtigen Zustände sorgfältig registriert und analysiert. Anschließend setzen wir ihnen eine Fülle von machbaren Anregungen und Verbesserungs-vorschlägen entgegen, stellen aber keine utopischen Forderungen auf. Die genannten Ziele zu erreichen, ist realistisch, ist kein Wunschdenken! Der Weg zu einer derartig reformierten Gesellschaft wird langatmig, dornenreich und mit vielen Fallstricken gespickt sein doch es lohnt sich sehr, ihn zu betreten.

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Die Kämpfe zwischen den Sunniten und den Schiiten um die richtige Nachfolge Mohammeds waren realiter weit eher die intensive Auseinandersetzungen um die politische Nachfolger-Führung, verbrämt unter dem Deckmantel der Religion und deren korrekten Ausführung.

Für Nichtmuslime ist im Ergebnis allerdings ebenso zu erkennen, dass Mohammed und damit der Islam zwar von Anfang an die Religiosität der Menschen sehr stark angesprochen haben – gleichzeitig wurden jedoch immer intensiv auch politische Absichten verfolgt.

Dieser Anspruch wird auch dadurch deutlich, dass der Islam die allem Anderen überlegene Religion sei, der sich in logischer Konsequenz daher alles – auch der Staat mit seinen Regeln – eindeutig zu unterwerfen hat.

Darüber berichtete der Deutschlandfunk am 23. 07. 2015 in seiner Sendung „Kirche und Staat – Der Platz der Religion in arabischen Verfassungen“. Er zeigte auf, dass seit 1990 weltweit 102 Staatsverfassungen neu geschrieben worden seien. Doch nur in 40 von ihnen tauchte ein religiöser Begriff auf. Und in lediglich 16 wurde eine Staatsreligion als Rechtsquelle definiert:

„Von diesen 16 sind 15 muslimische Länder und ein buddhistisches Land, Cambodia, das auch eine staatliche Religion anerkennt, und in diesem Fall ist es der Buddhismus.“

(Smiljanic, 2015)

Eine besondere Rolle spielt dabei die islamische Vorrangklausel in Staatsverfassungen. Sie legt fest, dass kein Gesetz verabschiedet werden darf, das dem islamischen Recht widerspricht.

Weltliche Gesetze haben daher für gläubige Muslime nur eine untergeordnete Bedeutung:

„Die Pflichten der Staatsbürger gegenüber dem Staate bestehen in der Achtung vor seinem Gesetz und Gehorsam gegenüber seinen Befehlen, solange dies nicht Ungehorsam gegenüber Gott und seinem Botschafter bedeutet. Befehle des Staates, die einen Ungehorsam gegenüber Gott in sich schließen, sollten nicht beachtet werden.“

(Schreiber, 2017)

Hierzu ein kurzer Vergleich mit der bundesdeutschen Verfassung:

Bereits seit dem am 23. Mai 1949 verkündeten Grundgesetz (zeitgleich wurde die Bundesrepublik Deutschland gegründet) ist der Gottesbezug in ihm zu finden. So zum Beispiel in den Formulierungen: „… in der Verantwortung vor Gott“ oder als Zusatz zum Amtseid „… so wahr mir Gott helfe“. Diesen Zusatz kann der Schwurleistende nach eigenem Ermessen aber auch fortlassen. Schon daraus ergibt sich, dass es in Deutschland tatsächlich keine irgendwie geartete Form von Staatsreligion gibt. Das ist der entscheidende Unterschied zu Staaten mit einer Staatsreligion in ihrer Verfassung.

Für muslimische Staaten mit dem Islam als Staatsreligion in ihrer Verfassung ergibt sich daraus zwingend der Primat der Religion vor dem Staat. Ein Volk mit dieser gesellschaftlichen Ausrichtung lebt demnach in einem „Gottesstaat“. In Pakistan trägt die Hauptstadt diesen Begriff sogar in ihrem Namen: „Islamabad“.

Ein weiteres höchst interessantes Beispiel für die Umwandlung eines Staates in einen Gottesstaat ist der Iran, vormals Persien. Dieses Land wurde bis 1979 von Mohammad Reza Pahlavi, Schah von Persien, selbst ernannter „König der Könige" regiert. Pahlavi wollte das Land westlich führen und mit den europäischen Staaten wie Deutschland, Frankreich oder England binnen 10 Jahren gleichziehen. Dazu nutzte er brutal alle Mittel – bis er seiner Maßlosigkeit wegen gestürzt wurde.

Ihm folgte der Ayatollah Chomeni. Und es gelang ihm im absoluten Widerspruch zu seinen in Frankreich getätigten und so glaubwürdig vorgetragenen Aussagen (siehe „Taqiyya“), binnen sehr kurzer Zeit das Land in einen islamischen Gottesstaat zu verwandeln.

Das sollte allen westlichen Demokratien grundsätzlich eine sehr ernste Warnung im Umgang mit den eigenen Muslimen sein…

15.5 Sind islamische Prediger überhaupt „Hassprediger“?!

Islamprediger, die über ihren Glauben predigen – einerlei, ob in arabischer, türkischer, persischer bzw. iranischer [farsi]) oder deutscher Sprache – erfüllen aus „westlich-demokratischer“ und damit aus nicht-muslimischer Außenansicht bei einer ganzen Reihe von wichtigen Themen nahezu zwangsläufig den Vorwurf, „Hassprediger“ zu sein. Das gilt selbst dann, wenn sie „nur“ bestimmte Teile aus dem Koran wörtlich zitieren.

Aber Vorsicht: Diese Einschätzung könnte auch für christliche Theologen gelten, kämen sie auf den Gedanken, schwerpunktmäßig das Alte Testament zum Gegenstand ihrer Predigten machen zu wollen – tatsächlich greifen sie bei ihren Predigten jedoch auf die Heilslehre des Neuen Testaments zurück.

Diese Möglichkeit kennt der Koran nicht; weit eher wurzelt er in Vorstellungen, wie sie auch aus dem Alten Testament bekannt sind.

Das gilt für islamische Prediger vor allem dann, wenn sie beim Zitieren aus dem Koran die volle Wahrheit vortragen – d.h. die Ayate (Verse) aus den Suren des Korans ungekürzt vorstellen – einerlei, in welcher Sprache auch immer. Das betrifft vor allem jene Suren, die aus der medinensischen Zeit stammen.

Dann aber verkünden sie auch, wie der Koran mit den Ungläubigen umgehen will. Für nichtmuslimische Ohren, womöglich mit dem Verständnis des Neuen Testaments und dem Wissen um das Grundgesetz im Hintergrund, muss sich das wie Aufrufe zum schieren Hass anhören.

Daran kann auch die jeweilige (Landes-)Sprache des Predigers gar nichts ändern. Darüber hinaus gibt es für „Kontrolleure“ eine gefährliche Lücke:

Der Begriff der „ Taqiyya “ (siehe „Islamische Methoden“) erlaubt allen Muslimen – also auch den Predigern – vorsätzlich zu lügen, wenn es „für die [islamische!] Sache gut“ ist, das heißt, sofern der Islam daraus Nutzen zieht. Und das kann bei Predigten dazu führen, dass aus dem Koran nur jeweils die Teile zitiert werden, die auch für die Ohren nicht eingeweihter „westlicher“ Zuhörer „geeignet“ sind – erneut einerlei, in welcher Sprache auch immer.

Daraus folgt, dass derjenige, der muslimische Predigten auf ihren tatsächlichen koranischen Sinn und auf deren Kompatibilität mit dem Grundgesetz und dem deutschen Recht („Verfassungstreue“) bewerten will, neben der muttersprachlichen Beherrschung der Sprache des Predigers (zum Beispiel farsi, arabisch oder türkisch) zusätzlich auch noch selbst über profundeste Kenntnisse des Korans und seiner Exegese verfügen muss.

Erst auf der Grundlage dieses Wissens kann er objektiv (richtiger: „eher“ als „objektiv“) unterscheiden, ob Auslassungen (z.B. nur den halben Vers einer Sure zu zitieren) „echt“ gemeint waren oder nur ein weiterer Trick im Rahmen der „ Taqiyya “ sind!

Wie immer man es dreht und wendet – dies ist ein brisanter, politisch hoch riskanter Bereich unserer politischen und religiösen heutigen Gesellschaft. Fakt ist daher auch, dass der Vorwurf, „Hassprediger“ zu sein, auf der grundsätzlichen Unkenntnis von Nichtmuslimen über den Inhalt des Korans sowie der Sunna entstanden ist. Denn könnte bzw. dürfte ein muslimischer Prediger etwas anderes sagen, als im Koran steht? Das wäre ihm mindestens als Blasphemie auszulegen und muss nach islamischem Recht mit dem Tod bestraft werden...

15.6 Islam als staatstragende Ideologie – aber auch eine Religion?

Das Selbstverständnis der Muslime geht von der Überlegenheit des Islam aus. Da die wahren Gläubigen unterstellen, gegenüber allen anderen Menschen (auch Juden und Christen) die von Allah bevorzugten Menschen zu sein, fällt ihnen eine Integration in westliche Länder und Übernahme von deren Lebensformen naturgemäß sehr schwer.

Die meisten Muslime haben offensichtlich die Vorherrschaft ihres Glaubens – auch in Bezug auf säkulare Bereiche – persönlich vollkommen verinnerlicht. Daraus folgt für sie eine in sich widerspruchsfreie Bewertung des Islam. Diese Beobachtung trifft ganz offensichtlich bereits auf Grund der Selbsteinschätzung der (weitaus meisten?) Muslime über den Islam vollumfänglich zu – und charakterisiert damit den Islam abermals als eine politische Ideologie. Danach zu urteilen, tritt der Islam nachdrücklich mit dem Anspruch auf, zur führenden Staatsideologie (und staatstragenden Theorie) zu werden – auf der Basis von religiösen Elementen strengstmöglicher Art.

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