Wenn sie sich – als Angebot – nicht den Regeln des Islam unterwerfen, müssen sie getötet werden – bedingungslos!
Auch die Apostasie (Abfall vom rechten Glauben des Islam als „hadd- bzw. Grenzvergehen“) führt ausnahmslos unter allen Umständen zur Todesstrafe (wobei die Art der Todesstrafe in das Ermessen des Richters gelegt wird).
Am Härtesten trifft es jene Muslime, die sich der westlichen Lebenskultur annähern und sogar wagen, (westlich/ politisch) wählen zu gehen – damit verstoßen sie bereits in schwerwiegender Form gegen die unumstößlichen Vorschriften des Korans:
Aber: Wo eigentlich steht im Koran, dass so mit den Menschen umgegangen werden darf oder gar muss?
Im Koran (1. Auflage 1954), dort Sure 2 (257) heißt es wörtlich: „Es soll kein Zwang sein im Glauben.“
Woher nahmen und nehmen sich führende islamische Persönlichkeiten dann aber immer wieder das Recht, dennoch die Todesstrafen für in ihren Augen „Abtrünnige“ zu verlangen?
11. Islamische Methoden – erneut Hudna und Taqiyya
Bei einer intensiven Analyse des islamisch geprägten Denkens müssen unbedingt zwei Begriffe untersucht werden, deren wirkliche Bedeutung sich beim ersten (vielleicht sogar flüchtigen) Lesen kaum oder gar nicht erschließen. Dabei sind sie von immenser Wichtigkeit. Gerade sie vermitteln einen Einblick in die Denk- und Handlungsweise wenigstens jener erzkonservativen Muslime, die sich lautstark als Meinungsführer bemerkbar machen. Immer wieder gelingt es ihnen, sich teilweise spektakulär Gehör und Gefolgschaft verschaffen. Das zeigt und beweist die Lage vor allem im Vorderen Orient, aber leider auch in anderen Gebieten auf der Welt auf eine erschreckende, nicht mehr nachzuvollziehende menschenverachtende Art und Weise.
11.1 Hudna
„Hudna“ übersetzt heißt etwa „Waffenstillstand“ und ist nach islamischen Recht (Scharia) die einzige Form friedlicher Koexistenz zwischen dem Gebiet („Haus“) des Islam ( Dār al-Islām) und einem nicht unter islamischer Herrschaft stehenden Gebiet („Haus des Krieges“, Dār al-Harb), denn Friede ist zwischen beiden Gebieten im klassisch-islamischen Rechtsdenken unmöglich.
11.2 Taqiyya
„ Taqīyya “ wird oft beschönigend „religiöse Verhüllung“ genannt, obgleich sie in Tat und Wahrheit einfach
„muslimische Täuschung der Ungläubigen“
bedeutet.
„Taqiyya ist von grundsätzlicher Bedeutung im Islam“ „Fast jede islamische Sekte stimmt mit dieser Taktik überein und praktiziert sie.
Wir können sogar so weit gehen und sagen, dass die Anwendung von Taqiyya im Islam ein allgemeiner Trend ist und dass die paar Splittergruppen, welche davon absehen, vom Durchschnitt abweichen …
Taqiyya ist in der heutigen Zeit weit verbreitet, speziell in der islamischen Politik.“
(Ibrahim, 2009)
11.3 Mögliches Problem: Gründung einer deutschen islamisch-politischen Partei
In Holland wurde (angeblich) 2015 eine muslimische Partei gegründet. Bisher hat sie sich (wegen der Zerstrittenheit der Muslime untereinander) bei Wahlen aber noch nicht durchsetzen können.
Anders als in Deutschland sind niederländische Parteien rechtlich wie Vereine organisiert. Sie müssen keinen besonderen Anforderungen genügen, auch nicht etwa demokratisch organisiert sein.
Aber: Falls jemals in Deutschland eine islamisch /muslimische politische Partei gegründet werden sollte, muss vorab bei ihrem Antrag auf Eintrag in das Parteienregister überprüft werden, ob sie überhaupt als eine mit den Bestimmungen des Grundgesetzes im Einklang stehende verfassungskonforme Partei zugelassen werden kann. Eine derartige Behauptung lässt sich leicht aufstellen; die Gegenprobe kann möglicherweise erst dann erfolgen, wenn es schlicht zu spät ist.
Abermals ist in diesem Zusammenhang die Berücksichtigung der islamischen Begriffe
- „ Hudna “ (Waffenstillstand im arabischen Wortsinn) und der
- „ Taqiyya “ (Verhüllung, genauer „Lüge“) von entscheidender Wichtigkeit.
Dass genau dieser Aspekt im Zulassungsverfahren „übersehen“ oder/und vorsätzlich missachtet wird, ist nach den bisherigen Beobachtungen politischen Lebens in Deutschland sehr zu erwarten, weil durchaus zu befürchten.
Islamische Parteien heißen so, weil sie den Islam vertreten – das heißt grundsätzlich, dass sie generell eine Trennung von Religion und Staat grundsätzlich ablehnen (und gemäß ihrem Glauben auch ablehnen müssen), weil diese Trennung von Anfang an mit dem Koran schlicht unvereinbar ist.
Schon deshalb können ihre Vertreter nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehen.
11.4 Islam – die „bessere“ Religion?
Das Grundgesetz steht unter dem Ideal der „Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit“.
Dagegen heißt der Begriff „Islam“ in seiner hauptsächlichen Bedeutung „Unterwerfung“ Er erhebt sich über alle anderen Religionen und den nach islamischer Auffassung ohnehin untergeordneten anderen Arten menschlicher Beziehungen – gleich welcher (also auch politischer) Art.
Daraus folgt, dass alle anderen Menschen (Nichtmuslime) den Muslimen untergeordnet, weil bestenfalls höchstens zweitrangig sind. Zweitrangigkeit bedeutet aber auch Unfreiheit – Freiheit kann nur unter Gleichen gelebt werden. Und im Vergleich zum Begriff der Brüderlichkeit fordert der Koran an vielen Stellen, „Ungläubige“ zu töten.
Dennoch ist unter den in Deutschland geäußerten islambezogenen Äußerungen von politischen Vertretern nahezu aller Seiten – mit Ausnahme der rechtsgerichteten Parteien – in Bezug auf den in Deutschland gelebten Islam das Momentum der Beschwichtigung wesentlich stärker als alle Bemühungen, sich mit dem Islam ernsthaft auseinanderzusetzen.
Fundierte und sachlich in sich widerspruchsfrei begründete Kritik am Islam gilt bereits als „Islamophobie“. Bewusste und vorsätzlich herabwürdigende Formulierungen dieser und anderer Art sollen nach Möglichkeit Diskussionen um das heiße Thema Islam von vornherein verhindern. Tatsächlich untergraben sie damit aber nur die dringend erforderliche kritische Auseinandersetzung mit dem Islam – bis es zu spät ist.
Vertreter des Islam erklären ganz offen und in völliger Übereinstimmung mit ihrer Religion, dass die Islamisierung Deutschlands (genauer: ganz Europas, letztlich der ganzen Welt) ihr Ziel ist.
Angenommen, in Deutschland würde eine islamische Partei gegründet und tatsächlich zugelassen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die überwiegende Mehrheit der muslimischen Bevölkerung ihre Stimme dieser Partei geben würde. Denn trotz der Vielstimmigkeit und Meinungsverschiedenheiten der unterschiedlichsten islamischen Gruppierungen in Deutschland – letztlich sind sie alle doch Muslime! Sie haben hier eine andere Kultur erleben müssen, die auch sie zum Umdenken zwingt – und ihnen die Vorteile gemeinsamen muslimischen Handelns offenbart. Dann ist nicht mehr von vornherein auszuschließen, dass sie auf Anhieb als neue „Volkspartei“ in Deutschland zu einer starken politischen Kraft werden würde.
Der Boden auf dem Weg zur Islamisierung Deutschlands wäre dann vorbereitet – aktuell lässt die Türkei grüßen!
12. Islam – aus islamischer Sicht
Der Islam tritt als monotheistische Religion auf und wurde im frühen 7. Jahrhundert n. Chr. in Arabien durch den Propheten Mohammed gestiftet. Er wurde ihm durch den Erzengel Gabriel als Gottes ewiges, unverfälschtes Wort offenbart. Mit 1,6 Milliarden Anhängern ist er nach dem Christentum (ca. 2,2 Milliarden Anhänger) heute die zweitgrößte Weltreligion.
12.1 Keine direkte Definition des Islam
Der arabische Begriff Islām ( islām / إسلام) leitet sich als Verbalsubstantiv von dem arabischen Verb aslama („übergeben, sich ergeben, sich hingeben“) ab und bedeutet mithin „Unterwerfung (unter Gott)“, „völlige Hingabe (an Gott)“. Die Bezeichnung für denjenigen, der dem Islam angehört, ist Muslim. Die eigentliche Bedeutung von Muslim ist „derjenige, der sich (Gott) hingibt“ . Im deutschsprachigen Raum wird dieser Begriff auch als Moslem wiedergegeben. Eine direkte Definition des Islam aus islamisch/arabischer Sicht existiert offenbar nicht, stattdessen gibt es viele weitgehend übereinstimmende Beschreibungen, wie ein Gläubiger (Muslim) sich zu verhalten und welche Pflichten er zu erfüllen hat, um den islamischen Anforderungen gerecht zu werden.
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