e)Bedeutung für die vorliegende Fragestellung
3.1.2.4 F RANZ S TIMMER (2012)
a)Basismedium Beratung
b)Begleitung – Unterstützung – Betreuung
c)Soziale Therapie
d)Bildung und Erziehung
e)Bedeutung für die vorliegende Fragestellung
3.1.2.5 P ETRA G REGUSCH (2013)
a)Der Beratungsbegriff
b)Bedeutung für die vorliegende Fragestellung
3.1.3Diskussion, Fazit und Definition
3.1.3.1Die juristisch geprägte Sichtweise
3.1.3.2Die sozialarbeiterisch geprägte Sichtweise
3.1.3.3Begleitende Unterstützung als Paradigmawechsel für die Beistandsarbeit?
3.1.3.4Modifikation der sozialarbeiterischen Perspektive auf begleitende Unterstützung
3.1.3.5Fazit und Definition
3.1.4Exkurs: Methodische Gestaltung und Logik der Organisation
3.2Die Erledigung bestimmter Angelegenheiten
3.2.1Einleitung
3.2.2Allgemeine Angelegenheiten bzw. Aufgaben des Beistandes, die nicht massgeschneidert werden müssen («beiläufige Personensorge»)
3.2.2.1Die doppelte «beiläufige Personensorge»
3.2.2.2Die beiläufige Personensorge im Sinne der Rechtsmacht
3.2.2.3Die beiläufige Personensorge im Sinne der Aufgabenbereiche
3.2.3Mögliche Aufgabenbereiche zur Erledigung bestimmter Angelegenheiten
3.2.4Fehlende Massschneiderung?
3.2.5Exkurs: Die Bestimmung über den Aufenthalt
4.Die Zustimmung
4.1Zustimmung, Antrag und Einwilligung
4.1.1Vom Antrag zur Zustimmung
4.1.2Die Zustimmung im schweizerischen Privatrecht
4.1.3Bezugspunkt bzw. ratio legis der Zustimmung
4.1.4Die Zustimmung als empfangsbedürftige Willenserklärung
4.1.5Die Zustimmung als Akt wirklicher Selbstbestimmung
4.1.6Die Zustimmung und die Urteilsfähigkeit
4.1.7Mutmassliche Einwilligung bzw. Zustimmung?
4.2Weitere Gültigkeitsvoraussetzungen der Zustimmung
4.2.1Das Fehlen von Willensmängeln
4.2.2Das Fehlen von Inhaltsmängeln (Art. 27 ZGB)
4.3Zustimmung bzw. Einwilligung als Rechtfertigungsgrund oder Grundrechtsverzicht
4.3.1Einleitung
4.3.2Die Reichweite der Zustimmung bzw. Einwilligung
4.3.3Die Zustimmung bzw. Einwilligung als Grundrechtsverzicht?
4.3.3.1Ausgangslage
4.3.3.2Die Einwilligung als Ausnahme vom Legalitätsprinzip
4.3.3.3Die Zulässigkeit des Grundrechtsverzichtes?
4.3.3.4Voraussetzungen für einen Grundrechtsverzicht und Schlussfolgerung
4.4Die fehlende Zustimmung und der Widerruf der Zustimmung
4.4.1Die fehlende bzw. nicht beweisbare Zustimmung
4.4.2Der Widerruf der Zustimmung
4.5Auswirkungen auf die übrigen behördlichen Massnahmen
4.5.1Andere Beistandschaftsarten
4.5.2Verzicht auf eine Beistandschaft (Art. 392 ZGB)
5.Die Verhältnismässigkeit
5.1Das Verhältnismässigkeitsprinzip als Grundprinzip des Verwaltungsrechts und als Element für die Einschränkung von Grundrechten
5.2Voraussetzungen für die Prüfung der Verhältnismässigkeit
5.2.1Diagnose
5.2.2Prognose
5.2.3Zielsetzung
5.3Die Geeignetheit
5.4Die Subsidiarität staatlicher Massnahmen bzw. der Erforderlichkeitsgrundsatz
5.4.1Subsidiaritätsprinzip («subsidiarité de principe»)
5.4.1.1Familie sowie Freundes- und Bekanntensysteme
5.4.1.2Privatautonome Handlungen, insbesondere spezielle Dienstleistungsanbieter im Sozialwesen
5.4.2Subsidiarität in Bezug auf die Massnahmen («subsidiarité de mesure»)
5.4.2.1Begleitbeistandschaft oder Dienstleistungsanbieter im Sozialwesen?
5.4.2.2Sozialhilfe
5.4.2.3Die bundesgerichtliche Sichtweise der Erforderlichkeit im Rahmen der Begleitbeistandschaft
5.5Das angemessene Verhältnis von Eingriffszweck und -wirkung
IV.Die Rechtsfolge: Anordnung einer Begleitbeistandschaft und damit verbundene Pflichten
1.Rechtsfolge und statistische Häufigkeit
2.Der Doppelcharakter der Verfügung
3.Der Begleitbeistand und sein Anforderungsprofil
3.1Die Eignung
3.2Das Anforderungsprofil
3.3Die erforderliche Zeit
4.Der Auftrag und die Rechtsmacht
4.1Einführung
4.2Die Auftraggeberin
4.3Der Auftrag und die Rechtsmacht bei den Beistandschaften
4.3.1Einführung
4.3.2Analoges und ergänzendes Stellvertretungsrecht im Aussenverhältnis
4.3.3Analoges und ergänzendes Auftragsrecht im Innenverhältnis
4.3.4Das Zusammenspiel von Auftrag und Vertretungsmacht bzw. die beiläufige Personensorge im Sinne der Rechtsmacht
4.4Die Rechtsmacht und der Auftrag bei der Begleitbeistandschaft
4.4.1Die Rechtsmacht bei der Begleitbeistandschaft
4.4.1.1Vertretungsmacht und Rechtsmacht
4.4.1.2Begleitung als Teil der Rechtsmacht im Aussenverhältnis?
4.4.2Der Auftrag bei der Begleitbeistandschaft
4.4.3Das Zusammenspiel von Auftrag und Rechtsmacht im Rahmen der Begleitbeistandschaft
4.4.4Die Auswirkungen der begleitenden Unterstützung auf die Handlungsfreiheit und –fähigkeit
4.4.4.1Ausgangslage
4.4.4.2Weitere juristisch geprägte Sichtweisen und deren Beurteilung
4.4.4.3Ein philosophisch geprägter Zugang zur Handlungsfreiheit
4.4.4.4Begriffsbestimmung und Schlussfolgerung
5.Sorgfaltspflichten
5.1Sorgfaltspflicht im Sinne des auftragsrechtlichen Tätigkeitsgebotes
5.1.1Ausgangslage
5.1.2Bedeutung für Berufsbeistände
5.1.2.1Konkretisierung durch den behördlichen Beschluss und gesetzliche Aufgaben
5.1.2.2Operationalisierung der Aufgaben
5.1.2.3Der Beistand als selbstverantwortlicher Tätiger mit eigenem Wirkungskreis
5.1.3Bedeutung für Begleitbeistände
5.2Sorgfaltspflicht auf Verschuldensebene
5.2.1Allgemein
5.2.2Bedeutung für alle Berufsbeistände, inklusive Begleitbeistand
6.Übertragbarkeit des behördlichen Auftrages an Dritte
6.1Allgemein
6.2Bedeutung für Berufsbeistände
6.3Bedeutung für Begleitbeistände
7.Datenschutzrechtliche Fragestellungen
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