Die Transferphase des Projekts hat zum Ziel, die im Forschungsteil gewonnenen Erkenntnisse zu vermitteln, an einer Tagung zu diskutieren und Folgerungen abzuleiten. Dazu soll die vorliegende Publikation dienen, aber auch die Tagung «Gute Arbeitsbedingungen für gute Tagesschulen», welche am 14. September 2019 an der PHBern stattfand.
Daraus resultierend werden Handlungsempfehlungen für eine möglichst gesundheitsfördernde Arbeits- und Organisationsgestaltung der schulergänzenden Tagesbetreuung für die Einrichtungen selbst sowie weitere Akteure in diesem Feld (z.B. Gemeindebehörden, Bildungsverwaltung) abgeleitet und unter anderem in Form einer weiteren Publikation zur Verfügung gestellt.
4.3 Stichprobe und Rekrutierung
Bei der Auswahl der Kantone war es uns wichtig, dass diese beispielhaft für unterschiedliche Ausgestaltungsarten der SEBB in der Deutschschweiz stehen. Wir wählten für unsere Untersuchung die Kantone Aargau, Bern (deutschsprachiger Teil) und Solothurn.
Im Kanton Bern gibt es einen öffentlichen Auftrag an die Gemeinden, ein bedarfsgerechtes Angebot sicherzustellen. Damit verbunden sind verschiedene Vorgaben und Unterstützungsangebote (siehe Kapitel 2). In den Kantonen Aargau und Solothurn ist der Ausbau formal noch weniger geregelt. Im Kanton Aargau existierte zum Zeitpunkt der Planung des Forschungsprojekts keine gesetzliche Grundlage für ein Angebot für die Betreuung der Schülerinnen und Schüler ausserhalb der Schulzeit, während im Kanton Solothurn die Gemeinden im Rahmen der Sozialgesetzgebung familienergänzende Betreuungsangebote fördern können (SG, 2007). Im Verlauf der Projektplanung wurde im Kanton Aargau neu das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung KiBeG (2016) eingeführt, welches die Gemeinden verpflichtet, bei Bedarf ein Angebot sicherzustellen. Für weitere Information zu den Rahmenbedingungen in den drei Kantonen siehe Kapitel 2.
Unser Ziel war, eine repräsentative Stichprobe der Einrichtungen und dessen Personals in diesen drei Kantonen zu untersuchen.
Die Grundgesamtheit für unsere Untersuchung bildeten alle Angebote der SEBB für Schülerinnen und Schüler der öffentlichen Schulen der drei Kantone (Kindergarten bis Sekundarstufe I, elf Schuljahre gemäss HarmoS [2007]). Privatschulen mit ganztägigem Angebot wurden nicht untersucht, auch nicht Kindertagesstätten (Kitas), die Betreuungsplätze für Kindergartenkinder anbieten. Ausgangspunkt war eine aktuelle Liste mit allen bestehenden Angeboten in den drei Kantonen. Aus dieser Grundgesamtheit zogen wir eine geschichtete Zufallsstichprobe. Die Aufteilung erfolgte dabei nach Kantonen sowie nach Art der Einrichtungen.
Unser Ziel war es, rund 20 bis 25 Prozent der bestehenden Einrichtungen in die Stichprobe einzubeziehen, und zwar so, dass aus jeder Einrichtungsart derselbe Anteil Einheiten aufgenommen wird (proportionale Schichtung). Diese Stichprobenziehung erfolgte nach Zufallsprinzip und nach Bereitschaft der kontaktierten Leitungen, am Forschungsprojekt mitzumachen. So konnten wir insgesamt 114 Einrichtungen aus den drei Kantonen für die Teilnahme am Forschungsprojekt gewinnen (siehe Tabelle 2). Dies entspricht rund 28 Prozent aller (zum Zeitpunkt der Rekrutierung bestehenden) Einrichtungen.
4.4 Beschreibung der Stichprobe der ersten Erhebungswelle
4.4.1 Einrichtungen der SEBB
Während in den drei Kantonen der Anteil der teilnehmenden Einrichtungen ähnlich gross ist (rund 28 Prozent) gibt es innerhalb der Kantone teilweise Unterschiede im Anteil der verschiedenen Einrichtungsarten.
Im Kanton Aargau (siehe Tabelle 2) sind die Mittagstische in der Stichprobe anteilsmässig untervertreten und die Tagesstrukturen übervertreten. Dies hat wahrscheinlich mit der Einführung des neuen Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung KiBeG zu tun (siehe Kapitel 2). Das Gesetz trat im August 2016 in Kraft, die Umsetzung in den Gemeinden sollte bis Sommer 2018, also zum Start des Schuljahres 2018/19 erfolgen. Unsere Befragungen fielen genau in diesen Zeitraum. Bei den angefragten Mittagstischen gab es relativ viele Absagen, da Umstrukturierungen anstanden, wie z.B. die Weiterentwicklung zu einer Tagesstruktur. Insgesamt ist es so, dass während des Erhebungszeitraums die Anzahl Tagesstrukturen im Kanton Aargau stark zugenommen hat (gemäss www.kinderbetreuung-schweiz.chsind es im Juni 2019 bereits 123 Tagesstrukturen).
Im Kanton Bern sind je knapp 30 Prozent der bestehenden Tagesstätten und Tagesschulen in der Stichprobe vertreten.
Im Kanton Solothurn haben gut 20 Prozent der Mittagstische am Forschungsprojekt teilgenommen, bei den Tagesstrukturen machen sie rund ein Drittel aus. Damit sind, ähnlich wie im Kanton Aargau, die Mittagstische unter- und die Tagesstrukturen übervertreten. Detaillierte Angaben zu den teilnehmenden Einrichtungen sind in Kapitel 5zu finden.
Tabelle 2: Einrichtungen der SEBB – Grundgesamtheit und Stichprobe in den drei Kantonen
Aargau |
n Grundgesamtheit |
TN Welle 1 Anteil an Grundgesamtheit in % |
n Welle 1 |
n Welle 2 |
n Welle 3 |
Mittagstisch |
58 |
19 |
11 |
9 |
9 |
Mittagstisch in Einrichtung mit Betreuungsangebot für Schulkinder und für Vorschulkinder |
6 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Tagesstruktur |
61 |
32,8 |
20 |
18 |
18 |
Tagesstruktur in Einrichtung mit Betreuungsangebot für Schulkinder und für Vorschulkinder |
13 |
35,7 |
5 |
5 |
5 |
Ganztagsschule |
1 |
100 |
1 |
1 |
1 |
Total |
139 |
26,6 |
37 |
33 |
33 |
Bern |
n Grundgesamtheit |
TN Welle 1 Anteil an Grundgesamtheit in % |
n Welle 1 |
n Welle 2 |
n Welle 3 |
Tagesschule |
208 |
29,2 |
61 |
58 |
56 |
Tagesstätte für Schulkinder (Tagi) |
14 |
28,6 |
4 |
3 |
4 |
Total |
222 |
29,3 |
65 |
61 |
60 |
Solothurn |
n Grundgesamtheit |
TN Welle 1 Anteil an Grundgesamtheit in % |
>n Welle 1 |
n Welle 2 |
n Welle 3 |
Mittagstisch |
19 |
21,1 |
4 |
4 |
4 |
Tagesstruktur |
9 |
33,3 |
3 |
2 |
2 |
Tagesstruktur in Einrichtung mit Betreuungsangebot für Schulkinder und für Vorschulkinder |
15 |
33,3 |
5 |
5 |
5 |
Total |
43 |
27,9 |
12 |
11 |
11 |
Gesamttotal alle drei Kantone |
404 |
28,2 |
114 |
105 |
104 |
4.4.2 Mitarbeitende und Leitungspersonen
Wir baten die Leitungspersonen der Einrichtungen, die ihre Teilnahme zugesichert hatten, uns eine Liste ihrer Mitarbeitenden in der Betreuung (d.h. ohne Köchinnen, Köche und weiteres Personal, welches nicht in der Betreuung tätig ist) zukommen zu lassen. Der Versand der Fragebögen erfolgte dann jeweils an alle Leitungspersonen und alle von den Leitungen aufgeführten Mitarbeitenden. Nicht alle angeschriebenen Mitarbeitenden nahmen am Forschungsprojekt teil (siehe Angaben zum Rücklauf in Kapitel 4.6). Zudem meldeten die Leitungen wahrscheinlich auch nicht immer alle ihre Mitarbeitenden für die Teilnahme an, beispielsweise, weil Mitarbeitende nicht teilnehmen wollten oder nur zu sehr kleinen Pensen angestellt sind. Aus diesen Gründen ergibt sich eine Diskrepanz zwischen der Anzahl der Mitarbeitenden insgesamt, die gemäss Angabe der Leitungspersonen in den Einrichtungen arbeiten (siehe auch Kapitel 5), und der Anzahl der Mitarbeitenden, die sich am Forschungsprojekt beteiligt haben. Die 655 Mitarbeitenden der Stichprobe (Welle 1) entsprechen rund 61 Prozent aller Mitarbeitenden der 114 Einrichtungen der ersten Erhebungswelle.
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