Der Kanton Solothurn hält fest, dass «je nach Bedarf […] die Angebote einzeln, modular oder als Gesamtheit angeboten» werden (ASO, 2016, S. 6). Als Angebote definiert der Kanton die Randstundenbetreuung, den Mittagstisch und die Tagesschule (gebundene Tagesstruktur).
Zudem soll während den Schulferien ein freiwilliges Betreuungsangebot bestehen. Der Verband Kibesuisse (2017) empfiehlt eine kontinuierliche Betreuung während den Schulferien. Als Mindestmass sollen Tagesstrukturen während neun Schulferienwochen Betreuung anbieten.
Im Kanton Aargau beziehen sich die Richtlinien zur Verpflegung in den Einrichtungen der SEBB auf Empfehlungen von Verbänden oder auf die Qualitätsstandards der Gemeinden.
Die Anforderungen im Kanton Bern sind spezifischer und es fliessen pädagogische wie auch finanzielle Aspekte ein (TSV, Art. 7, 2008). So soll das Essen «in einer lustvollen Atmosphäre stattfinden. Aus rein wirtschaftlichen Überlegungen lohnen sich der Einbau einer Küche und die Anstellung einer Köchin oder eines Kochs nicht in jedem Fall. Aus pädagogischer Sicht ist ein eigener Koch oder eine eigene Köchin jedoch ein entscheidender Faktor für das positive Klima im Tagesschulangebot» (ERZ, 2009, S. 31).
Der Kanton Solothurn verweist auf das Qualitätslabel «Fourchette verte» für eine ausgewogene und kindgerechte Ernährung (ASO, 2016). Fourchette verte ist ein Qualitäts- und Gesundheitslabel für Restaurationsbetriebe, die ausgewogene Mahlzeiten nach der Schweizer Lebensmittelpyramide anbieten.
Die Schweizerische Gesundheitsstiftung Radix (Conrad Zschaber et al., 2018) empfiehlt eine abwechslungsreiche, ausgewogene und nachhaltige Ernährung. Kinder sollen sich selbst am Essen bedienen und im Idealfall sich an der Menüplanung sowie an der Essenszubereitung beteiligen (Bildung und Betreuung, 2010). Zudem hebt Kibesuisse (2017) für die gemeinsamen Mahlzeiten den sozialen Aspekt und das Erleben als Teil einer Gemeinschaft hervor. Auch sei eine Entwicklung von gemeinsamen Regeln und Ritualen wichtig, am besten unter Einbezug der Kinder. Das Essen soll dem «gesunden Geniessen» dienen und den Kindern soll dabei möglichst viel Selbstbestimmung eingeräumt werden. Es soll weder mit Belohnung oder Zwang verbunden werden (Bildung und Betreuung, 2010; Conrad Zschaber et al., 2018). Neben pädagogischen Aspekten thematisiert Kibesuisse (2018a) die Verpflegungsabzüge beim Personal. Ein Lohnabzug für Mahlzeiten soll nur dann gemacht werden, «wenn das Essen in einer Pause ausserhalb des Betreuungsauftrags eingenommen wird. Der Verband empfiehlt zudem, bei Lernenden und Mitarbeitenden im Praktikum in jedem Fall auf einen Abzug zu verzichten» (Kibesuisse, 2018a, S. 11).
2.9 Qualität und Konzepte
Der Kanton Aargau verpflichtet die Gemeinden, Qualitätsstandards für die Bewilligung und die Aufsicht der in ihrer Gemeinde vorhandenen oder geplanten Betreuungsangebote festzulegen. Dabei soll stets das Kindeswohl im Vordergrund stehen (KiBeG, 2016). Der Kanton Aargau verweist auf diverse bestehende und bewährte Instrumente der Qualitätssicherung und überlässt so den Gemeinden einen Gestaltungsspielraum (Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau, 2016).
Der Kanton Bern regelt in der Tagesschulverordnung, dass mindestens ein schriftliches Betriebskonzept vorhanden sein muss, das aus einem organisatorischen und einem pädagogischen Teil bestehen soll (TSV, Art. 7, 2008). Im pädagogischen Teil sollen «beispielsweise Regeln zum Zusammenleben, zur Betreuung, Formen der Animation und Rituale» festgehalten werden (ERZ, 2009, S. 42). Ähnlich regelt dies der Kanton Solothurn, wobei «die organisatorischen, personellen, betrieblichen und finanziellen Rahmenbedingungen der Institution sowie Betreuungs- und Erziehungsgrundsätze, nach denen die Kinder in ihrer körperlichen und geistigen Entwicklung gefördert werden sollen» enthalten sein sollen (ASO, 2015, S. 8). Das pädagogische Konzept soll mindestens folgende Themenbereiche enthalten: «Grundsätze zur Entwicklungsförderung, Aufnahmekriterien, Gestaltung des Alltages, Übertritte (Eingewöhnung, Austritt), Kinder in schwierigen Lebenssituationen, Elternarbeit, Grundsätze zur Körperpflege und Ernährung. Pädagogische Konzepte für schulergänzende Betreuungsangebote bilden zusätzlich den Umgang mit altersbezogenen spezifischen Themen wie Partizipation, Umgang mit Medien, Suchtprävention und Zusammenarbeit mit der Schule ab» (ASO, 2016, S. 16). Zudem wird ein Sicherheits- und Notfallkonzept, sowie Standards zur Prävention von Gewalt sowie grenzwahrende Verhaltensregeln und ein entsprechender Verhaltenskodex vorausgesetzt (ASO, 2015).
Die Gewerkschaft vpod (2012) fordert ein pädagogisches, nach Alter differenzierendes Konzept, welches von den Kantonen vorgegeben werden soll. Zudem soll die Tagesbetreuung als Bildungsaufgabe begriffen werden (ebd.) und im Idealfall soll es ein gemeinsames Konzept für Schule und Tagesschule geben (Bildung und Betreuung, 2010). Die Fachstelle Kinder&Familien (2017) empfiehlt, dass eine Tagesschule über Folgendes verfügt: Betriebskonzept, Betriebsreglement, Personal- und Besoldungsreglement, Social Media Guidelines, pädagogisches Konzept, Hygienekonzept, Notfallkonzept. Kibesuisse (2018c) hat einen Leitfaden zur Erstellung und Weiterentwicklung eines pädagogischen Konzeptes für schulergänzende Einrichtungen erstellt. Die Checklisten von Radix (Conrad Zschaber et al., 2018) erlauben eine Planung und Umsetzung von Qualitätsentwicklung an Mittagstischen. Sie betonen die Wichtigkeit des Einbezugs aller Beteiligten in den Prozess.
Der Kanton Aargau legt im KiBeG (Art. 4, 2016) fest, dass die Erziehungsberechtigten die Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung tragen und bei Wenigverdienenden (je nach Gemeinde) sich die Wohngemeinden daran beteiligen. Da im Kanton Aargau viele Einrichtungen der SEBB von privaten Trägern geführt werden (siehe Kapitel 8
), müssen sie das Angebot kostendeckend anbieten. Das führt im Vergleich zu anderen Kantonen zu hohen Kosten bei den Eltern.
Im Kanton Bern sind die von den Erziehungsberechtigten zu tragenden Gebühren in Form von Minimal- und Maximalansätzen pro Betreuungsstunde genau geregelt (TSV, Art. 10–17, 2008). Die Finanzierung erfolgt durch den Kanton und die Gemeinden gemeinsam (Kostenteiler, siehe ERZ, 2009). Seit 2013 erhalten Eltern in der Stadt Bern Betreuungsgutscheine (Subjektfinanzierung, d.h., die Eltern erhalten vom Subventionsgeber einen Beitrag zu den Betreuungskosten, bei der Objektfinanzierung hingegen gehen die Beträge direkt an die Einrichtungen der SEBB, Kibesuisse, 2018b). Der Kanton Bern empfiehlt aus finanziellen Gründen eine Belegung der Einrichtungen der SEBB von durchschnittlich 90 Prozent (ERZ, 2009).
Der Kanton Solothurn verweist auf die PAVO. Eine gesicherte wirtschaftliche Grundlage ist Voraussetzung für eine Bewilligung, weil nur so ein längerfristiger, qualitativer Betrieb möglich sei (ASO, 2015). Der Kanton Solothurn empfiehlt den Einwohnergemeinden die Subventionierung in Form von Subjekt- oder Objektfinanzierung (ASO, 2016).
Kibesuisse (2017) empfiehlt, dass das Budget eine finanzielle Absicherung über mindestens drei Jahre nachweist. Dazu sollen laut K&F (2017) Kostenrechnung, Budget und eine Finanzplanung vorhanden sein. Die Gewerkschaft vpod fordert mittelfristig eine kostenlose schulische Tagesbetreuung. Dabei sollen Betreuungsstrukturen «Teil der Schule werden und wie die Schule selbst von der öffentlichen Hand […] finanziert werden, damit die gewünschte soziale Durchmischung erreicht wird» (vpod, 2012, S. 5). Weiter fordert vpod, «dass Bund und Kantone umfassend in die Tagesbetreuung investieren und (entsprechend den Empfehlungen der OECD) mindestens 1 Prozent vom BIP für die familienexterne Kinderbetreuung bereitstellen» (ebd., S. 7).
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