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utb 1669 |
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[S. 2]
[S. 3]
Klaus-Dieter Borchardt
Die rechtlichen Grundlagen der Europäischen Union
Eine systematische Darstellung für Studium und Praxis
7., überarbeitete Auflage 2020
[S. 4]
Prof. Dr. Klaus-Dieter Borchardt, Stellvertretender Generaldirektor in der Europäischen Kommission, war mehrere Jahre lang Kabinettchef in der Europäischen Kommission sowie Rechtsreferent im Kabinett des deutschen Richters am EuGH und ist Honorarprofessor an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität in Würzburg, Gastprofessor an der Universität Wien sowie Verfasser zahlreicher Publikationen zum Europarecht.
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Printed in Germany
ISBN 978-3-8252-5278-6
e-ISBN 978-3-8385-5278-1
epub 978-3-8463-5278-6
[S. 5]
Die Europäische Rechtsordnung steht in einem sehr dynamischen Prozess, der ständige Anpassungen und Ergänzungen des EU-Rechts mit sich bringt. In den letzten Jahren seit der Vorauflage haben vor allem der Austritt des Vereinigten Königreichs, die Migrations- und Asylpolitik, die Kontrollen an den Binnengrenzen sowie der Schutz der Außengrenzen der EU die europäische Szene beherrscht. Dies sind deshalb auch die Schwerpunkte der vorliegenden Aktualisierung. Hinzu kommen die vielfältigen institutionellen Änderungen im Zuge der Direktwahl des Europäischen Parlaments und der Neubesetzung der Kommission zum 1. Dezember 2019. Daneben wird wie immer die umfangreiche neue Rechtsprechung in allen Kapiteln des Lehrbuches eingearbeitet.
Mit dem vorliegenden Lehrbuch soll ein Einblick in die weitverzweigte Rechtsordnung der Europäischen Union vermittelt werden. Es ist in erster Linie für Studenten und Referendare gedacht, denen die Grundzüge der Rechtsordnung der EU in eingehender und systematischer Form aufbereitet werden; aber auch Praktiker, wie Rechtsanwälte, Richter oder Verbandsjuristen können dieses Buch zur Hand nehmen, da es sich um Praxisnähe bemüht und einen raschen Überblick über die wesentlichen Strukturmerkmale der Rechtsordnung der EU, einschließlich des Rechtsschutzsystems, vermittelt.
Der Aufbau folgt dem eines klassischen Lehrbuchs. In einem 1. Teil wird die Politische Verfassung der EU dargestellt, wobei die Schwerpunkte bei den Rechtsquellen, den Verfassungsprinzipien und der Organisationsstruktur liegen. Gerade im letzten Bereich werden die in der täglichen Arbeit in den EU-Organen gesammelten praktischen Erfahrungen in die Darstellung miteingebracht. In einem 2. Teil wird ein Überblick über die Grundzüge der Wirtschaftsverfassung gegeben. Der 3. und 4. Teil sind dem Binnenmarktrecht gewidmet, in dessen Zentrum die vier Grundfreiheiten sowie das Wettbewerbsrecht gestellt sind. Der abschließende 5. Teil beleuchtet die Politik über den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts.
Auf die Behandlung der einzelnen Unionspolitiken außerhalb der Grundfreiheiten, der Wettbewerbspolitik und des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ist ganz bewusst verzichtet worden. Abgesehen davon, dass eine solche Darstellung den Umfang eines einbändigen Werkes gesprengt hätte, erfordert eine brauchbare Bearbeitung der vielfältigen Politikbereiche Kenntnisse in den einzelnen Bereichen, die heute kaum noch in einer einzigen Person vereinigt sind. Danksagen möchte ich all denen, die mir Hinweise und Anregungen für Verbesserungen der Ergänzungen und Vertiefungen geschickt haben, die ich so weit wie möglich in der Neuauflage berücksichtigt habe. Da das Lehrbuch den Anspruch erhebt, besonders benutzerfreundlich zu sein, freue ich mich auch weiterhin über Zuschriften aus der Leserschaft (gerne auch per e-mail: borchkl@gmail.com).
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Die Ausführungen in diesem Lehrbuch geben ausschließlich die persönlichen Ansichten des Verfassers wieder.
Dieses Buch ist Prof. Dr. Eberhard Grabitz gewidmet.
Brüssel, im Februar 2020 |
Klaus-Dieter Borchardt |
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1. Teil 1. Teil Die politische Verfassung der Europäischen Union § 1 Die Entstehung und Entwicklung der Europäischen Union A. Die frühen europäischen Einigungsbemühungen [1] Die Konzeption eines Zusammenschlusses europäischer Staaten ist in der Geschichte des Kontinents fest verankert und hat lange vor Gründung der Europäischen Gemeinschaften in verschiedenen Formen politischen Ausdruck gefunden 1 . Allerdings galt der souveräne Nationalstaat über Jahrhunderte als optimale Organisationsform, so dass die Einsicht in die Notwendigkeit einer Union europäischer Staaten auf vertraglicher Grundlage sich zunächst nicht durchzusetzen vermochte.
Die politische Verfassung der Europäischen Union
§ 1 Die Entstehung und Entwicklung der Europäischen Union
§ 2 Ziele, Methoden und Akteure der europäischen Einigung § 2 Ziele, Methoden und Akteure der europäischen Einigung A. Ziele der europäischen Einigung [56] Die verstärkten europäischen Einigungsbemühungen nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs beruhten – wie bereits gesehen – auf der Einsicht, dass nur durch die Einigung Europas ein Schlussstrich unter die Geschichte der Kriege und des Blutvergießens, der Leiden und der Zerstörung in Europa gezogen werden konnte. Von diesem Grundanliegen sind auch die ursprünglichen Gründungsverträge der EG und die heute geltenden EU-Verträge geprägt. Als oberste Ziele formulieren sie die Wahrung und Festigung des Friedens, die wirtschaftliche Einigung zum Nutzen aller innerhalb der EU lebenden Bürger durch Schaffung eines europäischen Binnenmarktes, das Streben nach politischer Einheit und nicht zuletzt die Stärkung und Förderung des sozialen Zusammenhalts in der Union (vgl. den Zielekatalog in Art. 3 EUV):
§ 3 Die Rechtsquellen des Unionsrechts § 3 Die Rechtsquellen des Unionsrechts [81] Der Begriff „Rechtsquelle“ hat eine zweifache Bedeutung. In seiner ursprünglichen Wortbedeutung umschreibt er den Entstehungsgrund des Rechts, d.h. die Motivation zur Schaffung des Rechts. In diesem Sinne wäre Rechtsquelle des Unionsrechts die internationale Solidarität und der Wille, ein einiges Europa im Wege wirtschaftlicher Verflechtung zu schaffen. Im juristischen Sprachgebrauch wird unter dem Begriff „Rechtsquelle“ dagegen die Herkunft und Verankerung des Rechts verstanden. In diesem Sinne bilden die Rechtsquellen in ihrer Gesamtheit die Unionsrechtsordnung. Sie können unterschieden werden nach geschriebenen Rechtsquellen, ungeschriebenen Rechtsquellen und Absprachen zwischen den Mitgliedstaaten.
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