Gesetzessammlung zum Telekommunikationsrecht der Europäischen Union

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Seit mittlerweile mehr als einem Vierteljahrhundert erlässt die Europäische Union Sekundärrechtsakte auf dem Gebiet der Telekommunikation, in erster Linie also Richtlinien, die den Mitgliedstaaten gewisse Umsetzungsspielräume belassen, aber auch unmittelbar auf nationaler Ebene geltende Verordnungen. Dieses europäische Telekommunikationsrecht ist für den Rechtsanwender daher in zweierlei Hinsicht von Bedeutung: Es ist einerseits Maßstab und Regelungshintergrund für das Telekommunikationsrecht aller EU-Mitgliedstaaten wie z. B. das deutsche Telekommunikationsgesetz (TKG). Andererseits ergeben sich aus dem Telekommunikationsrecht der EU aber auch bereits unmittelbar diverse rechtliche Verpflichtungen.
Angesichts dieser erheblichen praktischen Bedeutung des europäischen Telekommunikationsrechts ist es für jeden Rechtsanwender in diesem Bereich unabdingbar, die relevanten Rechtsvorschriften im schnellen und aktuellen Zugriff zu haben. Hierbei soll der vorliegende Band von Nutzen sein. Er beinhaltet die einschlägigen Sekundärrechtsakte der EU in der Ende 2013 geltenden Fassung und in konsolidierter Form, einschließlich der Erwägungsgründe der ursprünglichen (Basis-) Rechtsakte und etwaiger Änderungsrichtlinien.
Das Buch umfasst:
Zugangsrichtlinie 2002/19/EG,
Genehmigungsrichtlinie 2002/20/EG,
Rahmenrichtlinie 2002/21/EG,
Universaldienstrichtlinie 2002/22/EG,
Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation 2002/58/EG,
Telekommunikations-Wettbewerbsrichtlinie 2002/77/EG,
Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie 2006/24/EG,
"Rechte der Bürger"-Änderungsrichtlinie 2009/136/EG,
"Bessere Regulierung"-Änderungsrichtlinie 2009/140/EG,
GEREK-Verordnung 1211/2009,
Roamingverordnung (EU) Nr. 531/2012,
Frequenzentscheidung Nr. 676/2002/EG.

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Vorwort

Das deutsche Telekommunikationsrecht wird seit nunmehr gut einem Vierteljahrhundert maßgeblich von europäischen Vorgaben geprägt. Z. T. hat die EU mit dem Erlass von Verordnungen unmittelbar in Deutschland geltendes Recht gesetzt. Ganz überwiegend beschränkt sich der europäische Gesetzgeber allerdings auf den Erlass von Richtlinien, die dann in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Die Vorschriften des deutschen Telekommunikationsgesetzes (TKG) erschließen sich durch diese EU-rechtliche Vorprägung deshalb in aller Regel nur, wenn man sie an den Vorgaben des umgesetzten Richtlinienrechts spiegelt. Für den in diesem Wirtschaftssektor tätigen Rechtsanwender ist das Telekommunikationsrecht der EU daher von erheblicher Bedeutung, seine Kenntnis unverzichtbar.

Hier brachte die Novellierung des EU-Telekommunikationsrechts im Jahr 2002 einen erheblichen Fortschritt: Das zuvor stark zersplitterte und deshalb sehr unübersichtliche EU-Recht wurde in dem sog. neuen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikation zusammengefasst, der sich aus sechs Richtlinien und einer Entscheidung zusammensetzte. Übergangsweise galt zunächst auch noch die Verordnung (EG) Nr. 2887/2000 über den entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss fort. Dieser Rechtsrahmen wurde in den Folgejahren punktuell ergänzt, insbesondere durch eine Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung und eine Verordnung über das Roaming, die mittlerweile in weiten Teilen geändert und im Jahr 2012 durch eine Neufassung ersetzt wurde.

Bereits drei Jahre zuvor wurde der Rechtsrahmen aus dem Jahr 2002 umfassend überarbeitet und ergänzt (siehe hierzu Busch, N&R 2009, 159). Anders als im Energiewirtschaftsrecht (siehe hierzu Däuper, N&R 2009, 214; Schreibe r, N&R 2009, 154) wurden die geltenden Richtlinien hierbei allerdings nicht durch Neufassungen ersetzt. Sie wurden stattdessen im Jahr 2009 durch zwei Änderungsrichtlinien einer Vielzahl kleinerer und größerer Modifikationen unterzogen (und durch eine Verordnung zur Schaffung eines neuen Regulierungsgremiums ergänzt). Die Rechtslage ist hierdurch nicht übersichtlicher geworden. Bei der Anwendung des deutschen Telekommunikationsrechts ist seitdem nicht mehr nur ein Blick in die ihm zugrundeliegenden Vorschriften des EU-Rechts erforderlich. Es ist außerdem erforderlich, zunächst einmal die nach der Reform im Jahr 2009 geltende Fassung dieser Vorschriften zu ermitteln.

Hier setzt das vorliegende Werk an. Es versammelt die zentralen Rechtsakte des geltenden EU-Telekommunikationsrechts in ihrer aktuellen Fassung und ermöglicht so einen unkomplizierten Zugriff auf die unionsrechtlichen Vorgaben für den Sektor der elektronischen Kommunikation. Durch die Bereitstellung elektronischer Fassungen dieser Gesetzessammlung wird dem Leser die Möglichkeit gegeben, die internen Querverbindungen und -verweisungen innerhalb des Rechtsrahmens unmittelbar nachzuvollziehen. Auf diese Weise wird ein schneller und unkomplizierter Zugriff auf die einschlägigen Vorschriften eröffnet.

Die Idee für dieses Projekt ist bei unserer täglichen Arbeit im Telekommunikationsrecht entstanden. Ihre Umsetzung war nur mit der tatkräftigen Hilfe von Herrn Assessor Seba­stian Lißek möglich, der als wissenschaftlicher Mitarbeiter in unserer Kanzlei tätig ist. Ihm sei hiermit an dieser Stelle vielmals gedankt. Dank gebührt auch meinem Kollegen Andreas Neumann für hilfreiche Anmerkungen zur Gesamtkonzeption des Werkes und zu diesem Vorwort. Für verbleibende Fehler in der Umsetzung ist alleine der Unterzeichner verantwortlich. Hinweise auf derartige Unzulänglichkeiten und sonstige Verbesserungsvorschläge werden gerne angenommen, vorzugsweise per elektronischer Post.

Bonn, März 2014

Dr. Alexander Koch

Kontakt:

Koch & Neumann

Rheinweg 67

53129 Bonn

Tel.: +49-228-8 50 79 97

E-Mail: kontakt@KochNeumann.de

Inhaltsverzeichnis

Zugangsrichtlinie 2002/19/EG Kapitel I Geltungsbereich, Zielsetzung und Begriffsbestimmungen

Artikel 1 Geltungsbereich und Zielsetzung

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Kapitel II Allgemeine Bestimmungen

Artikel 3 Allgemeiner Rahmen für Zugang und Zusammenschaltung

Artikel 4 Rechte und Pflichten der Unternehmen

Artikel 5 Befugnisse und Zuständigkeiten der nationalen Regulierungsbehörden in Bezug auf Zugang und Zusammenschaltung

Kapitel III Verpflichtungen für Betreiber und Verfahren der Marktprüfung

Artikel 6 Zugangsberechtigungssysteme und andere Einrichtungen

Artikel 7

Artikel 8 Auferlegung, Änderung oder Aufhebung von Verpflichtungen

Artikel 9 Transparenzverpflichtung

Artikel 10 Gleichbehandlungsverpflichtung

Artikel 11 Verpflichtung zur getrennten Buchführung

Artikel 12 Verpflichtungen in Bezug auf den Zugang zu bestimmten Netzeinrichtungen und deren Nutzung

Artikel 13 Verpflichtung zur Preiskontrolle und Kostenrechnung

Artikel 13a Funktionelle Trennung

Artikel 13b Freiwillige Trennung durch ein vertikal integriertes Unternehmen

Kapitel IV Verfahrensvorschriften

Artikel 14 Ausschuss

Artikel 15 Informationsveröffentlichung und -zugang

Artikel 16 Notifizierung

Artikel 17 Überprüfungsverfahren

Artikel 18 Umsetzung

Artikel 19 Inkrafttreten

Artikel 20 Adressaten

Anhang I

Teil I: Bedingungen für Zugangsberechtigungssysteme gemäß Artikel 6 Absatz 1

Teil II: Andere Einrichtungen, die im Rahmen von Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b) Bedingungen unterworfen werden können

Anhang II

A. Bedingungen für den entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss

B. Kollokationsdienste

C. Informationstechnische Systeme

D. Lieferbedingungen

Genehmigungsrichtlinie 2002/20/EG

Artikel 1 Ziel und Geltungsbereich

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Allgemeingenehmigung für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste

Artikel 4 Mindestrechte aufgrund einer Allgemeingenehmigung

Artikel 5 Nutzungsrechte für Funkfrequenzen und Nummern

Artikel 6 Bedingungen bei Allgemeingenehmigungen und Nutzungsrechten für Funkfrequenzen und für Nummern sowie besondere Verpflichtungen

Artikel 7 Beschränkung der Einräumung von Nutzungsrechten für Funkfrequenzen

Artikel 8 Harmonisierte Funkfrequenzzuteilung

Artikel 9 Erklärungen zur Erleichterung der Ausübung von Rechten zur Installation von Einrichtungen, von Wege- und von Zusammenschaltungsrechten

Artikel 10 Erfüllung der Bedingungen von Allgemeingenehmigungen oder Nutzungsrechten sowie der besonderen Verpflichtungen

Artikel 11 Informationen für Allgemeingenehmigungen und Nutzungsrechte sowie besondere Verpflichtungen

Artikel 12 Verwaltungsabgaben

Artikel 13 Entgelte für Nutzungsrechte und für Rechte für die Installation von Einrichtungen

Artikel 14 Änderung von Rechten und Pflichten

Artikel 15 Veröffentlichung von Informationen

Artikel 16 Überprüfungsverfahren

Artikel 17 Bestehende Genehmigungen

Artikel 18 Umsetzung

Artikel 19 Inkrafttreten

Artikel 20 Adressaten

Anhang

A. Bedingungen, die an eine Allgemeingenehmigung geknüpft werden können

B. Bedingungen, die an Frequenznutzungsrechte geknüpft werden können

C. Bedingungen, die an Nummernnutzungsrechte geknüpft werden können

Rahmenrichtlinie 2002/21/EG Kapitel I Geltungsbereich, Zielsetzung und Begriffsbestimmungen

Artikel 1 Geltungsbereich und Zielsetzung

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Kapitel II Nationale Regulierungsbehörden

Artikel 3 Nationale Regulierungsbehörden

Artikel 4 Rechtsbehelf

Artikel 5 Bereitstellung von Informationen

Artikel 6 Konsultation und Transparenz

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