Das deutsche Telekommunikationsrecht wird seit nunmehr gut einem Vierteljahrhundert maßgeblich von europäischen Vorgaben geprägt. Z. T. hat die EU mit dem Erlass von Verordnungen unmittelbar in Deutschland geltendes Recht gesetzt. Ganz überwiegend beschränkt sich der europäische Gesetzgeber allerdings auf den Erlass von Richtlinien, die dann in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Die Vorschriften des deutschen Telekommunikationsgesetzes (TKG) erschließen sich durch diese EU-rechtliche Vorprägung deshalb in aller Regel nur, wenn man sie an den Vorgaben des umgesetzten Richtlinienrechts spiegelt. Für den in diesem Wirtschaftssektor tätigen Rechtsanwender ist das Telekommunikationsrecht der EU daher von erheblicher Bedeutung, seine Kenntnis unverzichtbar.
Hier brachte die Novellierung des EU-Telekommunikationsrechts im Jahr 2002 einen erheblichen Fortschritt: Das zuvor stark zersplitterte und deshalb sehr unübersichtliche EU-Recht wurde in dem sog. neuen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikation zusammengefasst, der sich aus sechs Richtlinien und einer Entscheidung zusammensetzte. Übergangsweise galt zunächst auch noch die Verordnung (EG) Nr. 2887/2000 über den entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss fort. Dieser Rechtsrahmen wurde in den Folgejahren punktuell ergänzt, insbesondere durch eine Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung und eine Verordnung über das Roaming, die mittlerweile in weiten Teilen geändert und im Jahr 2012 durch eine Neufassung ersetzt wurde.
Bereits drei Jahre zuvor wurde der Rechtsrahmen aus dem Jahr 2002 umfassend überarbeitet und ergänzt (siehe hierzu Busch, N&R 2009, 159). Anders als im Energiewirtschaftsrecht (siehe hierzu Däuper, N&R 2009, 214; Schreibe r, N&R 2009, 154) wurden die geltenden Richtlinien hierbei allerdings nicht durch Neufassungen ersetzt. Sie wurden stattdessen im Jahr 2009 durch zwei Änderungsrichtlinien einer Vielzahl kleinerer und größerer Modifikationen unterzogen (und durch eine Verordnung zur Schaffung eines neuen Regulierungsgremiums ergänzt). Die Rechtslage ist hierdurch nicht übersichtlicher geworden. Bei der Anwendung des deutschen Telekommunikationsrechts ist seitdem nicht mehr nur ein Blick in die ihm zugrundeliegenden Vorschriften des EU-Rechts erforderlich. Es ist außerdem erforderlich, zunächst einmal die nach der Reform im Jahr 2009 geltende Fassung dieser Vorschriften zu ermitteln.
Hier setzt das vorliegende Werk an. Es versammelt die zentralen Rechtsakte des geltenden EU-Telekommunikationsrechts in ihrer aktuellen Fassung und ermöglicht so einen unkomplizierten Zugriff auf die unionsrechtlichen Vorgaben für den Sektor der elektronischen Kommunikation. Durch die Bereitstellung elektronischer Fassungen dieser Gesetzessammlung wird dem Leser die Möglichkeit gegeben, die internen Querverbindungen und -verweisungen innerhalb des Rechtsrahmens unmittelbar nachzuvollziehen. Auf diese Weise wird ein schneller und unkomplizierter Zugriff auf die einschlägigen Vorschriften eröffnet.
Die Idee für dieses Projekt ist bei unserer täglichen Arbeit im Telekommunikationsrecht entstanden. Ihre Umsetzung war nur mit der tatkräftigen Hilfe von Herrn Assessor Sebastian Lißek möglich, der als wissenschaftlicher Mitarbeiter in unserer Kanzlei tätig ist. Ihm sei hiermit an dieser Stelle vielmals gedankt. Dank gebührt auch meinem Kollegen Andreas Neumann für hilfreiche Anmerkungen zur Gesamtkonzeption des Werkes und zu diesem Vorwort. Für verbleibende Fehler in der Umsetzung ist alleine der Unterzeichner verantwortlich. Hinweise auf derartige Unzulänglichkeiten und sonstige Verbesserungsvorschläge werden gerne angenommen, vorzugsweise per elektronischer Post.
Bonn, März 2014
Dr. Alexander Koch
Kontakt:
Koch & Neumann
Rheinweg 67
53129 Bonn
Tel.: +49-228-8 50 79 97
E-Mail: kontakt@KochNeumann.de
Zugangsrichtlinie 2002/19/EG Kapitel I Geltungsbereich, Zielsetzung und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Geltungsbereich und Zielsetzung
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Allgemeine Bestimmungen
Artikel 3 Allgemeiner Rahmen für Zugang und Zusammenschaltung
Artikel 4 Rechte und Pflichten der Unternehmen
Artikel 5 Befugnisse und Zuständigkeiten der nationalen Regulierungsbehörden in Bezug auf Zugang und Zusammenschaltung
Kapitel III Verpflichtungen für Betreiber und Verfahren der Marktprüfung
Artikel 6 Zugangsberechtigungssysteme und andere Einrichtungen
Artikel 7
Artikel 8 Auferlegung, Änderung oder Aufhebung von Verpflichtungen
Artikel 9 Transparenzverpflichtung
Artikel 10 Gleichbehandlungsverpflichtung
Artikel 11 Verpflichtung zur getrennten Buchführung
Artikel 12 Verpflichtungen in Bezug auf den Zugang zu bestimmten Netzeinrichtungen und deren Nutzung
Artikel 13 Verpflichtung zur Preiskontrolle und Kostenrechnung
Artikel 13a Funktionelle Trennung
Artikel 13b Freiwillige Trennung durch ein vertikal integriertes Unternehmen
Kapitel IV Verfahrensvorschriften
Artikel 14 Ausschuss
Artikel 15 Informationsveröffentlichung und -zugang
Artikel 16 Notifizierung
Artikel 17 Überprüfungsverfahren
Artikel 18 Umsetzung
Artikel 19 Inkrafttreten
Artikel 20 Adressaten
Anhang I
Teil I: Bedingungen für Zugangsberechtigungssysteme gemäß Artikel 6 Absatz 1
Teil II: Andere Einrichtungen, die im Rahmen von Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b) Bedingungen unterworfen werden können
Anhang II
A. Bedingungen für den entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss
B. Kollokationsdienste
C. Informationstechnische Systeme
D. Lieferbedingungen
Genehmigungsrichtlinie 2002/20/EG
Artikel 1 Ziel und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Allgemeingenehmigung für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste
Artikel 4 Mindestrechte aufgrund einer Allgemeingenehmigung
Artikel 5 Nutzungsrechte für Funkfrequenzen und Nummern
Artikel 6 Bedingungen bei Allgemeingenehmigungen und Nutzungsrechten für Funkfrequenzen und für Nummern sowie besondere Verpflichtungen
Artikel 7 Beschränkung der Einräumung von Nutzungsrechten für Funkfrequenzen
Artikel 8 Harmonisierte Funkfrequenzzuteilung
Artikel 9 Erklärungen zur Erleichterung der Ausübung von Rechten zur Installation von Einrichtungen, von Wege- und von Zusammenschaltungsrechten
Artikel 10 Erfüllung der Bedingungen von Allgemeingenehmigungen oder Nutzungsrechten sowie der besonderen Verpflichtungen
Artikel 11 Informationen für Allgemeingenehmigungen und Nutzungsrechte sowie besondere Verpflichtungen
Artikel 12 Verwaltungsabgaben
Artikel 13 Entgelte für Nutzungsrechte und für Rechte für die Installation von Einrichtungen
Artikel 14 Änderung von Rechten und Pflichten
Artikel 15 Veröffentlichung von Informationen
Artikel 16 Überprüfungsverfahren
Artikel 17 Bestehende Genehmigungen
Artikel 18 Umsetzung
Artikel 19 Inkrafttreten
Artikel 20 Adressaten
Anhang
A. Bedingungen, die an eine Allgemeingenehmigung geknüpft werden können
B. Bedingungen, die an Frequenznutzungsrechte geknüpft werden können
C. Bedingungen, die an Nummernnutzungsrechte geknüpft werden können
Rahmenrichtlinie 2002/21/EG Kapitel I Geltungsbereich, Zielsetzung und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Geltungsbereich und Zielsetzung
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Nationale Regulierungsbehörden
Artikel 3 Nationale Regulierungsbehörden
Artikel 4 Rechtsbehelf
Artikel 5 Bereitstellung von Informationen
Artikel 6 Konsultation und Transparenz
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