1. Die gegenseitige Anerkennung der Diplome und Befähigungsnachweise
a) Allgemeine Regelung für die Anerkennung von Ausbildungsnachweisen
[S. 22]
b) Anerkennung der Berufserfahrung
c) Regelung zur automatischen Anerkennung spezifischer Berufsqualifikationen
d) Sprachkenntnisse
2. Gegenseitige Anerkennung außerhalb der Richtlinie 2005/36/EG
3. Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten
D. Der freie Dienstleistungsverkehr (Art. 56–62 AEUV)
I. Persönlicher Anwendungsbereich
II. Sachlicher Anwendungsbereich: Begriff der Dienstleistung
III. Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit
1. Diskriminierungsverbot
2. Behinderungsverbot
IV. Rechtfertigung von Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit
V. Maßnahmen zur Erleichterung der Wahrnehmung der Dienstleistungsfreiheit
VI. Öffentliches Auftragswesen
E. Gemeinsame Grundstruktur der Grundfreiheiten/Prüfungsschema
I. Gemeinsame Grundstruktur der Grundfreiheiten
1. Eingriffstatbestand
2. Rechtfertigung
3. Unmittelbare Anwendbarkeit der Grundfreiheiten
4. Grenzüberschreitender Bezug
II. Prüfungsschema für die Freizügigkeit, die Niederlassungsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit
F. Ein- und Ausreiserecht, Aufenthalts- und Verbleiberecht
I. Ein- und Ausreiserecht
II. Aufenthaltsrecht
1. Recht auf Aufenthalt von bis zu drei Monaten
2. Recht auf Aufenthalt während mehr als drei Monaten
3. Recht auf Daueraufenthalt
4. Verlust des Aufenthaltsrechts
5. Sanktionen
III. Verbleiberecht
IV. Einschränkungen aus Gründen des „ordre public“
1. Bedrohung der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit
2. Verfahrensmäßige Rechte
[S. 23]
§ 11 Die Freiheit des Kapital- und Zahlungsverkehrs
A. Bedeutung und rechtliche Regelungen
B. Persönlicher Anwendungsbereich
C. Sachlicher Anwendungsbereich
I. Kapitalverkehr
II. Zahlungsverkehr
III. Abgrenzungsfragen
D. Beseitigung der Beschränkungen
E. Ausnahmen vom Beschränkungsverbot
I. Ausnahmen im Verhältnis der Mitgliedstaaten untereinander
II. Ausnahmen im Verhältnis zu Drittstaaten
F. Prüfungsschema für den freien Kapitalverkehr
4. Teil
Der freie Wettbewerb
§ 12 Die Grundlagen des europäischen Wettbewerbsrechts
A. Zweck und Aufbau der Wettbewerbsvorschriften
B. Verhältnis zum nationalen Wettbewerbsrecht und zu den internationalen Wettbewerbsregeln
I. Europäisches und nationales Wettbewerbsrecht
II. Europäisches und internationales Wettbewerbsrecht
§ 13 Vorschriften für Unternehmen
A. Das Kartellverbot (Art. 101 AEUV)
I. Tatbestand des Kartellverbots
1. „Unternehmen“ als Adressaten des Kartellverbots
2. Vereinbarungen, Beschlüsse, abgestimmte Verhaltensweisen
a) Vereinbarungen
b) Beschlüsse
c) Abgestimmte Verhaltensweisen
3. Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
4. Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels
5. Spürbarkeit
II. Rechtsfolge des Kartellverbots
III. Freistellungen vom Kartellverbot
1. Voraussetzungen der Freistellung
[S. 24]
2. Verfahren der Freistellung
3. Rechtsfolge der Freistellung
B. Das Verbot des Missbrauchs einer den Markt beherrschenden Stellung (Art. 102 AEUV)
I. Marktbeherrschende Stellung
1. Relevanter Markt
2. Marktanteil
II. Missbräuchliche Ausnutzung
1. Ausbeutungsmissbrauch
2. Behinderungsmissbrauch
a) Kampfpreisunterbietungen
b) Gewerbliche Schutzrechte
c) Ausschließlichkeitsbindungen und vergleichbare Maßnahmen
d) Lieferverweigerung
e) Begrenzung von Monopolen
f) Kosten-Preis-Schere
III. Rechtsfolgen des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung
C. Das Kartellverfahren
I. Wirksame Durchsetzung der Wettbewerbsregeln
1. Unmittelbare Anwendbarkeit des Art. 101 Abs. 3 AEUV
2. Dezentralisierung der Anwendung der Art. 101 und 102 AEUV
3. Ermittlungsbefugnisse der Kommission
a) Nachprüfungsbefugnisse
b) Befugnis zur Befragung
c) Auskunftsverlangen
d) Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze
4. Abstellung von Zuwiderhandlungen
a) Feststellung und Abstellung der Zuwiderhandlung
b) Einstweilige Maßnahmen
c) Beschluss über Verpflichtungszusagen
d) Feststellung der Nichtanwendbarkeit der Wettbewerbsregeln
5. Befugnisse der nationalen Wettbewerbsbehörden
6. Sanktionen
II. Einheitliche Anwendung der Wettbewerbsregeln
III. Rechtsschutz
§ 14 Fusionskontrolle
A. Entstehungsgeschichte
[S. 25]
B. Anwendungsbereich der Verordnung über Fusionskontrolle
I. Zusammenschluss von Unternehmen
II. Unionsweite Bedeutung des Zusammenschlusses
III. Untersagungskriterien
C. Verfahren der Fusionskontrolle
I. Zuständigkeiten für die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen
1. Verweisungen vor Anmeldung
2. Verweisung nach Anmeldung
II. Verfahrensvorschriften und Fristen
1. Vorabprüfverfahren
2. Hauptprüfverfahren
§ 15 Kontrolle staatlicher Beihilfen
A. Beihilfetatbestand
I. Vorliegen einer Beihilfe
1. Zuweisung eines wirtschaftlichen Vorteils an Unternehmen oder Wirtschaftszweige
2. Transfer staatlicher Mittel
3. Selektiver Charakter der Maßnahme
II. Verfälschung des Wettbewerbs
III. Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels
B. Ausnahmen vom Beihilfenverbot
I. Legalausnahmen nach Art. 107 Abs. 2 AEUV
II. Ausnahmen nach Art. 107 Abs. 3 AEUV
1. Allgemeine Leitlinien zur Ausübung der Ermächtigung
2. Die wichtigsten Ausnahmekategorien
a) Regionalbeihilfen
b) Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben
c) Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige
d) Kulturförderung
e) Vom Rat bestimmte Ausnahmen
3. Freistellung vom Beihilfeverbot
C. Beihilfeverfahrensrecht
I. Verpflichtung zur Notifizierung neuer Beihilfen und Durchführungsverbot
II. Kontrolle notifizierter Beihilfen
III. Kontrolle nicht notifizierter Beihilfen
IV. Kontrolle bestehender Beihilfen
[S. 26]
D. Rechtsschutzfragen
I. Rechtsschutz vor Anmeldung der Beihilfen
1. Handlungsmöglichkeiten der Kommission
2. Handlungsmöglichkeiten der nationalen Gerichte
II. Rechtsschutz im Vorprüfverfahren
1. Rechtsschutzmöglichkeiten für die Wettbewerber
2. Rechtsschutzmöglichkeiten für den Begünstigten
III. Rechtsschutz im Hauptprüfverfahren
1. Rechtsschutzmöglichkeiten für den Begünstigten
2. Rechtsschutzmöglichkeiten für Wettbewerber
3. Rechtsschutzmöglichkeiten für staatliche Stellen
IV. Rechtsschutz gegenüber Untätigkeit
1. Untätigkeit der Kommission
2. Untätigkeit des Mitgliedstaates
§ 16 Das Verbot der Begünstigung öffentlicher Unternehmen
A. Respektierung der nationalen Eigentumsordnungen (Art. 345 AEUV)
B. Anwendbarkeit der Wettbewerbsregeln auf „unternehmerisches Handeln“ des Staates (Art. 106 Abs. 1 AEUV)
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