Thomas Trenczek - Grundzüge des Rechts

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Das Standardwerk gibt einen umfassenden Überblick über die Grundlagen des Rechts und seine großen Teilgebiete, die für Studium und Praxis sozialer Berufe relevant sind.
Sowohl in der Abhandlung der allgemeinen juristischen Grundlagen als auch in den Schwerpunkten des Privatrechts, des Öffentlichen Rechts sowie des Strafrechts sind für die Autoren der geschulte juristische Blick und der Schutz der Rechtspositionen der Betroffenen leitend. Praxisgerecht werden auch die außerrechtlichen Wirklichkeiten sowie sozial- und humanwissenschaftliche Erkenntnisse einbezogen – u. a. mithilfe vieler Fallbeispiele.
Studierende der Sozialen Arbeit begleitet das Lehrbuch im B. A.– und M. A.-Studiengang. Für die Praxis in sozialen und interdisziplinären Arbeitsfeldern (z. B. Verfahrensbeistand, Mediation, Betreuung) bietet das Buch einen schnellen Zugang zu den verschiedenen rechtlichen Bezügen.
Die 5. Auflage wurde vollständig überarbeitet und mit Bezug auf gesetzliche Änderungen, u. a. im Privat-, Familien-, Jugendhilfe-, Existenzsicherungs- und Zuwanderungs- sowie dem Rehabilitationsrecht aktualisiert.

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Arbeitshinweise

Das Lehrbuch über die Grundzüge des Rechts richtet sich zunächst – wie im Titel angegeben – an den weiten Kreis der Sozialen Berufe, insb. die Studierenden und Fachkräfte der Sozialen Arbeit, aber auch an alle Studierenden und Fachkräfte aus anderen Berufsgruppen, die in den von uns behandelten interdisziplinären Arbeitsfeldern tätig sind bzw. werden, z. B. die Berufsbetreuer und Vormünder, Verfahrenspfleger/-beistände und Mediatoren. Für Studierende hat es den Charakter eines Lehrbuches, für Praktizierende in den genannten Bereichen den eines Arbeitsbuches. Anfänger werden sich mit ihm einen ersten Zugang zur Rechtsmaterie und eine Orientierung in ihr verschaffen können, der Fortgeschrittene oder der Praktiker vermögen sich vermittels des Buches in die Komplexität, die innere Logik und die Folgerichtigkeit rechtlicher Fragestellungen einzuarbeiten.

Wir kennen aus Lehre und Praxis die Schwierigkeit vieler Studierender und Fachkräfte Sozialer Arbeit, einen Zugang zum Recht zu finden und mit dem Recht umgehen zu können. Dies liegt an ganz unterschiedlichen Gründen, sei es an der als „trocken“ empfundenen Materie, an der spezifischen Arbeitsmethodik oder an der spezifischen Fachsprache. Diese kommt zwar weitgehend ohne Fremdwörter aus, das Recht misst manchen Begriffen im Vergleich zum Alltagsgebrauch in der Umgangssprache jedoch eine unterschiedliche Bedeutung zu und klingt zuweilen auch etwas antiquiert. Wir haben uns als Autoren bemüht, den nichtjuristisch „vorbelasteten“ LeserInnen einen Zugang zum Recht zu verschaffen. Die Grundzüge des Rechts werden unter Berücksichtigung der interdisziplinären Perspektive beschrieben, ohne dass damit ein Verlust an rechtswissenschaftlicher Genauigkeit einhergehen soll. Deshalb lassen sich juristische Termini und Konstruktionen nicht vermeiden. Der berüchtigte Fachjargon der Juristen, das „Juristenchinesisch“, wird aber übersetzt – ebenso wie die in der Rechtssprache immer noch gebräuchlichen lateinischen Ursprünge mancher Rechtsgrundsätze – und verständlich gemacht. Hierzu sollen auch die nachfolgenden Arbeitshinweise dienen:

■ Besonders der Einstieg in die Rechtsmaterie ist schwer, da „alles mit allem“ zusammenhängt. Erklärungen setzen mitunter das Verständnis anderer Begrifflichkeiten voraus. Für eine erste Begriffsklärung dient das im Anhang befindliche Glossar. Auch wenn Sie im ersten Durchgang nicht alles sofort verstehen, haben Sie doch einen Überblick gewonnen und können dann bei Bedarf das Glossar immer wieder zurate ziehen.

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■ Lesen Sie alle von uns angegebenen Rechtsnormen unmittelbar während des Arbeitens mit dem Lehrbuch durch. Die in den Normen enthaltenen Informationen sind unabdingbar für das Verständnis. Nahezu alle Rechtsnormen sind über das Internet kostenfrei verfügbar. Die Bundesgesetze finden Sie unter http://www.gesetze-im-internet.de.

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■ Wir haben die Quellenangaben und Literaturhinweise auf das Notwendige reduziert. Auf wichtige Vertiefungs- und Nachschlagewerke wird am Ende entsprechender Abschnitte durch ein Icon besonders hingewiesen. Hierbei handelt es sich um Beiträge zu spezifischen Themen in Fachzeitschriften, Monografien sowie Kommentare. In diesen zuletzt genannten Werken finden Sie zu jeder Rechtsnorm eines Gesetzes (i. d. R. nach Paragrafen geordnet) ggf. notwendige Erläuterungen von Rechtsbegriffen und insb. Hinweise auf die einschlägige Rechtsprechung.

■ Lesen Sie die von uns zitierten Entscheidungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Dies ermöglicht Ihnen ein vertieftes Verständnis der Rechtsordnung und der juristischen Argumentation. Das Auffinden der Rechtsprechung ist relativ einfach; entweder haben wir die Fundstelle in den gängigen Fachzeitschriften angegeben oder bei Entscheidungen ab dem Jahr 2000 das Aktenzeichen und Datum, mit dem Sie die Entscheidung über das Internet einsehen können. Die Entscheidungen des BVerfG findet man z. B. unter www.bundesverfassungsgericht.de, die des BGH unter www.bundesgerichtshof.deund die der Sozialgerichte unter www.sozialgerichtsbarkeit.de. Die Entscheidungen des EGMR sind unter http://hudoc.echr.coe.intveröffentlicht. Im Übrigen findet man die Entscheidungen auch über Eingabe des Gerichts und der Aktenzeichen in eine gute Suchmaschine.

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■ Die mit einem B gekennzeichneten Stellen weisen auf Praxis- oder Übungsbeispiele im Text hin.

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■ In den mit einem D gekennzeichneten Textpassagen sind Anregungen zur Diskussion enthalten. Die Autoren weisen hier auf mitunter strittige Aspekte, Zusammenhänge und weiterführende Überlegungen hin, die in besonderer Weise reflektiert und diskutiert werden sollten.

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■ Die mit einem Stift gekennzeichneten Kontrollfragen am Ende eines jeden Abschnitts verweisen jeweils auf die entsprechenden Unterabschnitte, in denen Sie die notwendigen Erläuterungen finden. Sollten Sie sich bei Ihrer Antwort nicht ganz sicher sein, empfehlen wir Ihnen, den (Unter-)Abschnitt nochmals durchzuarbeiten. …

Aus dem Vorwort zur 4. Auflage

Die gesetzlichen Änderungen, insb. im Privat- ( II-1), Familien- ( II-2), Sozialversicherungs- ( III-2) und Existenzsicherungsrecht ( III-4), aber auch im Zuwanderungs- und Asylrecht ( III-8), machten eine Neubearbeitung großer Teile der „Grundzüge des Rechts“ notwendig. Gleichzeitig waren wir in der glücklichen Lage, unser Autorenteam um unseren Kollegen Arne von Boetticher und damit unsere Expertise insb. im Rehabilitationsrecht zu erweitern, welches nun in einem eigenständigen Kapitel 5in Teil IIIerläutert ist. Zudem wurden die Grundlagen des Privatrechts mit Schwerpunkt auf das für die Soziale Arbeit relevante Kernwissen zur Rechtsgeschäftslehre und zu den besonders praxisrelevanten Vertragstypen sowie die verbraucherrechtlichen Regelungen und die Privatinsolvenz überarbeitet.

Aktualität und Wandel

Die Rechtsordnung ist durch fortwährende Aktivitäten des nationalen Gesetzgebers sowie der EU, aber auch durch die Auslegung der Gesetze durch die Gerichte einem laufenden Wandel unterworfen, weshalb gerade bei einer Darstellung so vieler Regelungsbereiche immer nur eine Momentaufnahme gelingen kann. Die Darstellung der „Grundzüge des Rechts“ befindet sich auf dem Stand Mai 2014. Die gesellschaftlichen Wandlungsprozesse betreffen nicht nur die hier neu bearbeiteten Rechtsgebiete, sondern auch andere, teilweise sogar in noch stärkerem Maße betroffene Bereiche – vom Öffentlichen Recht (Sozialdaten- und Umweltschutz, Gentechnikentwicklung und Embryonenschutz, Lebensmittelsicherheit etc. sind hier nur einige der aktuell diskutierten Stichworte) über das Privatrecht (z. B. rechtliche Folgen des Einsatzes elektronischer Medien, vom elektronischen Abschluss eines Kaufvertrages bis zum Urheberrechtsschutz für digitalisierbare Werke, aber auch Verbraucherschutz, Diskriminierungsschutz sowie die gravierenden Bewegungen im Arbeits-, Wirtschafts- und Finanzrecht) bis hin zum Strafrecht, wo neuartige (kommunikations-)technische Möglichkeiten, insb. in den Bereichen der organisierten Kriminalität, sowie ein hiermit in Zusammenhang stehendes Sicherheitsbedürfnis des Staates immer neue Straftatbestände und prozessuale Ermittlungsmaßnahmen hervorbringen. Für die Soziale Arbeit scheinen nur auf den ersten Blick nicht alle diese Regelungsbereiche relevant zu sein, doch haben wir uns bemüht, einige für die Praxis wichtige Aspekte zu behandeln und die Gewichte zum Teil zu verschieben. So wird das Europarecht ( I-1.1.5.1) deutlich ausführlicher behandelt. Auch der Abschnitt zum Internationalen Privatrecht ( I-1.1.6) sowie die Erläuterungen zu den sozialrechtlichen Datenschutzbestimmungen (III-1.2.3) wurden erweitert. Im Strafrechtskapitel (IV) finden sich einige kurze, für die Soziale Arbeit grundsätzliche Anmerkungen zum Polizeirecht. Aber auch hier müssen wir uns aus Platzgründen beschränken und auf die Ausführungen zu den landesrechtlichen Regelungen verzichten, weshalb das Polizei- und das Strafvollzugsrecht nur am Rande Erwähnung finden können.

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