IV. Keine offensichtlich unzulässige Klage in der Hauptsache
V. Keine Vorwegnahme der Hauptsache
VI. Ordnungsgemäße Antragstellung
B. Begründetheit
I. Notwendigkeit
II. Dringlichkeit
III. Interessenabwägung
IV. Entscheidung über den einstweiligen Rechtsschutz
C. Zusammenfassung
§ 11 Das Rechtsmittelverfahren
A. Vor- und Nachteile
B. Allgemeine Grundsätze der GHEU-Rechtsmittel
C. Rechtsmittel gegen Entscheidungen des EuG
I. Zulässigkeit
II. Anschlussrechtsmittel
III. Begründetheit
IV. Entscheidung des EuGH
D. Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Fachgerichte
E. Überprüfungsverfahren vor dem EuGH
F. Zusammenfassung
§ 12 Die Inzidentrüge
A. Anwendbarkeitsvoraussetzungen
I. Anhängigkeit eines Verfahrens am GHEU
II. Rügeberechtigung
III. Rügegegenstand
IV. Entscheidungserheblichkeit
B. Begründetheit und Wirkung der Inzidentrüge
C. Zusammenfassung
§ 13 Die Einwirkung des Unionsrechts auf den nationalen Rechtsschutz
A. Unionsrechtlicher Einfluss auf die Bundesverfassungsgerichtsbarkeit
I. Grundrechtsträgerschaft juristischer Personen
II. Deutschen-Grundrechte
III. „Grundrechte“ auf Unionsrechtsbeachtung
1. Recht auf den gesetzlichen Richter
2. Allgemeiner Gleichheitssatz
3. Allgemeine Handlungsfreiheit
B. Unionsrechtlicher Einfluss auf Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
I. Bestandskraft unionsrechtswidriger Verwaltungsakte
1. Aufhebung begünstigender Verwaltungsakte
2. Aufhebung belastender Verwaltungsakte
II. Sofortvollzug und vorläufiger Rechtsschutz
III. Klagebefugnis und subjektiver Rechtsschutz
C. Unionsrechtlicher Einfluss auf die Zivilgerichtsbarkeit
I. „Grenzüberschreitender Bezug“ als Anwendungsvoraussetzung weitergehenden Unionsrechts
II. Internationale Entscheidungszuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung
1. Internationale Entscheidungszuständigkeit
2. Gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung
III. Europäische Erkenntnisverfahren
1. Europäisches Mahnverfahren
2. Europäisches Bagatellverfahren
IV. Stärkung des kollektiven Rechtsschutzes
1. Anliegen und Inhalt der Kommissionsempfehlung
2. Grenzen der Kommissionsempfehlung
3. Vor- und Nachteile kollektiver Rechtsschutzelemente
D. Unionsrechtlicher Einfluss auf die Strafgerichtsbarkeit
I. Europäischer Haftbefehl
II. Eurojust
III. Europäische Staatsanwaltschaft
E. Zusammenfassung
§ 14 Der prozessuale Grundrechtsschutz in Europa
A. Menschenrechtsschutz in der EU
I. Ausgangslage und Rechtsfortbildung durch den EuGH
II. Grundrechtsschutz durch den Vertrag von Maastricht
III. Aktuelle Rechtsquellen
1. Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC)
2. Allgemeine Rechtsgrundsätze
IV. Bedeutung und Funktion der Grundrechte im Unionsrecht
1. Primärrechtlicher Maßstab für unionales Handeln
2. Maßstab für die mitgliedstaatliche Durchführung des Unionsrechts
3. Auswirkungen auf die Ausübung von Grundfreiheiten
V. Gerichtliche Durchsetzung
1. Anforderungen an die gerichtliche Durchsetzbarkeit
2. Verfahren vor dem GHEU
3. Verfahren vor mitgliedstaatlichen Gerichten
B. Das EMRK-System
I. Die EMRK
1. Rechtswirkungen der EMRK
a) Deutsche Rechtsordnung
b) Recht der EU
2. Gewährleistungsumfang
3. Prüfungsstruktur
a) Sachlicher und persönlicher Schutzbereich
b) Eingriff
c) Rechtfertigung
II. Der EGMR
1. Zusammensetzung
2. Arbeitsanfall
3. Auslegungsgrundsätze
III. Die Individualbeschwerde
1. Zulässigkeitsvoraussetzungen
a) Zuständigkeit des Gerichtshofs
b) Beschwerdeführer
c) Keine offensichtliche Unbegründetheit
d) Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs
e) Frist
f) Weitere Zulässigkeitsvoraussetzungen
2. Verfahrensgang
3. Rechtsfolgen und Durchsetzung der Urteile
IV. Weitere Verfahrensarten
1. Die Staatenbeschwerde
2. Das Gutachtenverfahren
C. Der avisierte EMRK-Beitritt der EU
I. Rahmenbedingungen und praktische Bedeutung
II. Unionsrechtskritische Mechanismen des Vertragsentwurfs
1. Ausschließliche Zuständigkeit des GHEU
2. Mitbeschwerdegegnermechanismus
3. Vorabbefassung des EuGH
4. Abstimmung zwischen EMRK und GRC
5. Überprüfbarkeit der GASP
III. Einordnung des EuGH-Gutachtens 2/13
IV. Weiterführende Überlegungen
D. Zusammenfassung
Lernerfolgskontrollfragen
Sachverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
A. A. Bedeutung des Prozessrechts 2 Obgleich zum Wesen des Rechts – wie der Grundsatz ubi ius, ibi remedium andeutet – seine zwangsweise Durchsetzung zählt,[5] kann und ist der dem Recht innewohnende Anspruch, durchgesetzt zu werden, in zweierlei Hinsicht auf das flankierende Prozessrecht angewiesen. 3 Erstens ist denkbar, dass gesetztes Recht zwar verbindlich wirkt und mittels einseitiger Maßnahmen auch durchgesetzt werden könnte, von den Betroffenen aber unterschiedlich ausgelegt wird. Es bedarf dann nach rechtsstaatlichen Grundsätzen der Klärung durch eine zur Streitentscheidung berufene Instanz , z.B. durch ein Gericht. Dieses hat die Möglichkeit und die Aufgabe, den Parteien, insbesondere den strukturell nicht mit Zwangsbefugnissen ausgestatteten Akteuren (natürliche oder juristische Personen), Rechtsschutz zu gewähren. Daraus ergibt sich das Verbot der Selbstjustiz . 4 Zweitens sind die Rechtsbeziehungen der Akteure und der Rechtsunterworfenen in Bezug auf überstaatliches Recht häufig ohne einseitige Durchsetzungs- und Zwangsbefugnisse ausgestaltet, insbesondere wenn es sich um verbandsinterne Regelungen handelt. Beispiel: Erst durch das Urteil des Gerichtshofs in der Rs. C-303/94[6] wurde klargestellt, dass die Anhörung des Parlaments ein notwendiger Bestandteil des im damaligen Art. 43 II EWG-Vertrag (heute: ordentliches Gesetzgebungsverfahren nach Art. 43 II, Art. 294 AEUV) vorgeschriebenen Konsultationsverfahrens ist und ein Verstoß deswegen zur Nichtigkeit einer ohne Parlamentsbeteiligung erlassenen Richtlinie führt. § 1 Einführung › B. Thematische Begrenzung
Bedeutung des Prozessrechts A. Bedeutung des Prozessrechts 2 Obgleich zum Wesen des Rechts – wie der Grundsatz ubi ius, ibi remedium andeutet – seine zwangsweise Durchsetzung zählt,[5] kann und ist der dem Recht innewohnende Anspruch, durchgesetzt zu werden, in zweierlei Hinsicht auf das flankierende Prozessrecht angewiesen. 3 Erstens ist denkbar, dass gesetztes Recht zwar verbindlich wirkt und mittels einseitiger Maßnahmen auch durchgesetzt werden könnte, von den Betroffenen aber unterschiedlich ausgelegt wird. Es bedarf dann nach rechtsstaatlichen Grundsätzen der Klärung durch eine zur Streitentscheidung berufene Instanz , z.B. durch ein Gericht. Dieses hat die Möglichkeit und die Aufgabe, den Parteien, insbesondere den strukturell nicht mit Zwangsbefugnissen ausgestatteten Akteuren (natürliche oder juristische Personen), Rechtsschutz zu gewähren. Daraus ergibt sich das Verbot der Selbstjustiz . 4 Zweitens sind die Rechtsbeziehungen der Akteure und der Rechtsunterworfenen in Bezug auf überstaatliches Recht häufig ohne einseitige Durchsetzungs- und Zwangsbefugnisse ausgestaltet, insbesondere wenn es sich um verbandsinterne Regelungen handelt. Beispiel: Erst durch das Urteil des Gerichtshofs in der Rs. C-303/94[6] wurde klargestellt, dass die Anhörung des Parlaments ein notwendiger Bestandteil des im damaligen Art. 43 II EWG-Vertrag (heute: ordentliches Gesetzgebungsverfahren nach Art. 43 II, Art. 294 AEUV) vorgeschriebenen Konsultationsverfahrens ist und ein Verstoß deswegen zur Nichtigkeit einer ohne Parlamentsbeteiligung erlassenen Richtlinie führt. § 1 Einführung › B. Thematische Begrenzung
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